Tierschutz bei Nutztieren


„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

(§ 1 Tierschutzgesetz)


Diesem Grundsatz sind alle Mitarbeiter:innen des Veterinäramtes besonders verpflichtet.


Das Veterinäramt der Stadt Hagen ist zuständig für den Tierschutz bei Nutztieren (Rinder, Schweine, Geflügel, Pferde, Schafe, Ziegen etc.) und bearbeitet ein breites Spektrum verschiedenster Tätigkeiten.


Im Vordergrund stehen behördliche Überprüfungen von:

  • Tierhaltungen (landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhaltungen)
  • Tiertransporten
  • Sportveranstaltungen mit Tieren
  • Gewerbliche Tätigkeiten bei denen Tiere eingesetzt werden

Überprüfungen werden entweder als Routinekontrollen durchgeführt, wenn Tierhaltungen per se der regelmäßigen Überwachung durch die Veterinäre unterliegen, oder es gehen Hinweise aus der Bevölkerung über offensichtliche Missstände ein, die dann eine Verdachtskontrolle nach sich ziehen.


Tierschutzbeschwerden

Da die Mitarbeiter:innen des Amtes natürlich nicht die Bedingungen aller Tierhaltungen im Stadtgebiet gleichzeitig überblicken können, sind sie hier besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.


Sie können etwaige Tierschutzbeschwerden, die Nutztiere (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen etc.) und Pferde betreffen, an das Veterinäramt richten:



Ihre Angaben sowie Namen und Adresse unterliegen dem Datenschutz und werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Sollte sich Ihre Eingabe auf Heimtiere (Hunde, Katzen, Kaninchen etc.) beziehen, ist in diesem Fall das Umweltamt zu informieren:

Link zum Internetauftritt des Umweltamtes


Beratung

Zur Errichtung von Tierhaltungen bietet das Veterinäramt Informationen bei der Planung von Baumaßnahmen zur tierartgerechten Unterbringung. Hierdurch wird gewährleistet, dass Neubauten (z.B. Pferdeställe) auf dem neuesten tierschutzrechtlichen Stand sind.


Tierschutzrechtliche Genehmigungen

Gewerbliche Tätigkeiten gem. § 11 Tierschutzgesetz bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für folgende Tätigkeiten liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung einer Erlaubnis bei dem Veterinäramt der Stadt Hagen:

  • Versuchstierzuchten
  • Viehhändler
  • Reit- und Fahrbetriebe
  • Betriebe zur Schädlingsbekämpfung
  • Einsatz von Nutztieren im sozialen Einsatz (z. B. tiergestützte Therapie)

Eine §11-Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der/die Antragsteller:in über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ggf. geeignete Räumlichkeiten verfügt und die Zuverlässigkeit nachgewiesen wurde.


Darüber hinaus werden von dem Veterinäramt entsprechend der Verordnung (EG) 1/2005 Zulassungen für gewerbliche Tiertransportunternehmen und Transportmittel sowie Befähigungsnachweise für Fahrer erteilt.


Genehmigungen die den Bereich Tierschutz bei Heimtieren betreffen, werden vom Umweltamt der Stadt Hagen erteilt.

Link zum Internetauftritt des Umweltamtes


Ansprechpartner:innen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt für den Bereich Tierschutz

  • Dr. Esser, Amtstierarzt, Tel. 02331 207-3112
  • Dr. Spindeldreier, amtliche Tierärztin, Tel. 02331 207-2814

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)


Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln:

02331 207-3706

(evtl. Anrufbeantworter)

Alle Informationen zur Belehrung

finden Sie hier

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
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