Wohnungsaufsicht/ Wohnungsmängel


Wohnraum, der erhebliche Mängel aufweist, kann für Mieterinnen und Mieter zu problematischen und sogar unerträglichen Wohnverhältnissen führen. Eigentümer und Eigentümerinnen sind grundsätzlich in der Pflicht, vermieteten Wohraum zu erhalten und zu pflegen, damit eine ordnungsgemäße Nutzung möglich ist. Durch das Wohnungsaufsichtsgesetz (Link einfügen) haben die Städte und Gemeinden Instrumente, um bei Anzeichen der Verwahrlosung von Wohnraum frühzeitig zu reagieren.

Ziel dieses Gesetzes ist es, Missstände, die durch Verwahrlosung/Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, zu beseitigen und die Entstehung von Problemimmobilien zu verhindern. Gravierende Mängel, die ein Einschreiten der Behörde erforderlich machen, sind u.a. nicht funktionierende Heizungsanlagen sowie Wasseranschlüsse, Undichtigkeiten an Wänden, Fenstern und Türen (und dadurch bedingter Schimmelbefall), Toiletten oder Bäder, die nicht ordnungsgemäß benutzt werden können.


Was tun, wenn das nicht so ist?

In diesen Fällen empfehlen wir wie folgt vorzugehen:

Zunächst müssen Sie als Mieterin/Mieter den Wohnungsmangel schriftlich bei Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen. Sollte der Mangel nach Ablauf dieser Frist nicht behoben sein, kann die Abteilung Wohnen des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen eingeschaltet werden. In der Regel wird dann ein Ortstermin durchgeführt und die Eigentümerin/ der Eigentümer wird von der Abteilung Wohnen zur Beseitigung des Mangels aufgefordert.


Was wird benötigt?

Antrag auf Überprüfung meiner Wohnung

Die Besichtigung der Wohnung erfolgt kurzfristig nach Antragseingang.


Rechtsgrundlagen

Wohnungsaufsichtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (WAG NRW)


Häufiges Ärgernis:

Schimmelbildung, ohne dass bautechnische Mängel vorliegen

- Keine Hilfe möglich

Nützliche Tipps zum Thema Schimmelbildung:

- Feuchtigkeit und Schimmelpilz

- Richtiges Heizen und Lüften


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Abteilung Wohnen

Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten

Montagnach telefonischer Vereinbarung
Dienstagnach telefonischer Vereinbarung
Mittwochnach telefonischer Vereinbarung
Donnerstagnach telefonischer Vereinbarung
Freitagnach telefonischer Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen