Datenschutz bei der Stadt Hagen
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Die Stadt Hagen verarbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben in unterschiedlichsten Fallgestaltungen personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern z. B. in den Bürgerämtern, im Sozialamt oder dem Ordnungsamt.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) verpflichten die Stadt dabei das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung (Recht über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten zu entscheiden) zu beachten.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hagen achtet darauf, dass diese und weitere Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Stadtverwaltung eingehalten werden.
Er ist zugleich Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für alle Beschäftigten bei Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für:
- Für die Tätigkeit anderer Gemeinden und Gemeindeverbände (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen);
- Für die Tätigkeit anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landes- (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen oder Bundesbereichs (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Bundesbeauftragter für den Datenschutz);
- Für die Tätigkeit privater Unternehmen auch wenn diese Ihren Sitz in Hagen haben oder eine Filiale oder einen Standtort in Hagen besitzen (zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, in bestimmten Fällen der Bundesbeauftragter für den Datenschutz);
- Für die Tätigkeit des Jobcenters Hagen, das eine selbständige öffentliche Stelle ist und einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen hat.
Aufgaben
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten umfassen gemäß Artikel 39 DSGVO unter anderem:
- Unterrichtung und Beratung des Verantworlichen (Behördenleitung) und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten, die sich aus der DSGVO, dem DSG NRW und anderen Datenschutzvorschriften ergeben;
- Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der DSGVO, DSG NRW, anderen Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den schutz von personenbezogenen Daten. Das beinhaltet auch die Zuweisung von Zuständigkeiten, Durchführung von Schulungen von Beschäftigten, die mit personenbezogenen Daten arbeiten sowie diesbezügliche Überprüfungen;
- Auf Anfrage unterstützende Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen)
- Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gem. Art. 36 EU-DSGVO und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Standort & Erreichbarkeit
Behördlicher Datenschutz
Rathausstraße 11
58095 Hagen
- Thorsten Banski, Tel.: 02331 207-3504
Stellvertreter:
- Benjamin Flügge, Tel.: 02331 207-4567