Hier wird Stadtpolitik gemacht: Der Rat der Stadt Hagen. Foto: Michael Kaub Hier wird Stadtpolitik gemacht: Der Rat der Stadt Hagen. Foto: Michael Kaub
Amtshaus in Boele. Foto: Michael Kaub Amtshaus in Boele. Foto: Michael Kaub

Ämter & Institutionen

Mit ihren rund 3.500 Mitarbeitern deckt die Hagener Stadtverwaltung, ein umfangreiches Leistungsspektrum ab, findet dabei Unterstützung durch Unternehmen und Gesellschaften, an denen die Stadt Hagen Beteiligungen hält. Neben den Ämtern, Fachbereichen und Dienststellen der Stadt Hagen sowie den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung finden sich in Hagen eine Reihe an Behörden und Institutionen, die in wichtigen Schlüsselbereichen tätig sind. Weiterführende Informationen zu all diesen Ämtern und Institutionen finden Sie hier.

Die Stadt Hagen bietet zahlreiche Online-Services an. Foto: Stadt Hagen, Pressestelle Die Stadt Hagen bietet zahlreiche Online-Services an. Foto: Stadt Hagen, Pressestelle

Online-Services

Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge und Erledigungen erleichtern, daher bieten wir Ihnen an dieser Stelle einen Formularservice und eine Zusammenstellung nützlicher Onlinedienste von A bis Z an. So können Sie von Zuhause aus ganz bequem zum Beispiel eine Veranstaltung anmelden, einen Bauantrag stellen oder Karten für das Stadttheater Hagen reservieren.

Rathaus Hagen. Foto: Karsten-Thilo Raab Rathaus Hagen. Foto: Karsten-Thilo Raab

Pressebereich

Auf diesen Seiten halten wir ein umfangreiches Dienstleistungsangebot für Sie bereit. Sollten Sie ein Angebot vermissen oder eine benötigte Information nicht finden, dann wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle im Fachbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen.

Rat der Stadt Hagen. Foto: Michael Kaub Rat der Stadt Hagen. Foto: Michael Kaub

Stadtpolitik

Nach Paragraph 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. In freier Selbstverwaltung fördern sie durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe das Wohl der Einwohner und Einwohnerinnen. Der Rat und der Oberbürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Dabei haben die Ratsmitglieder ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.