Fachbereich Rechnungsprüfung - interne Meldestelle

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz


Zweck und Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden.

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität.

Zur Entgegennahme von Meldungen werden interne Meldestellen von den jeweiligen Beschäftigungsgebern und externe Meldestellen, insbesondere bei Bundesbehörden, eingerichtet.

Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden. Diese Personen sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.


Arbeitsweise der internen Meldestelle

Die Stadt Hagen hat die interne Meldestelle für Hinweisgebende beim Fachbereich Rechnungsprüfung eingerichtet. Hier können Sie Hinweise vertraulich melden.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist die interne Meldestelle allerdings gehalten, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen. Dies kann auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren, sowie aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen der Fall sein.

Wer kann sich bei der internen Meldestelle melden?

Alle Mitarbeitenden der Stadt Hagen und alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer Beschäftigung bei der Stadt Hagen Informationen über Verstöße erhalten haben, können sich bei der internen Meldestelle melden.

Was kann ich melden?

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie helfen uns, indem Sie uns diese melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können.

Wie melde ich Hinweise auf Verstöße oder Missstände?

Sie können uns Hinweise formlos per Post, per E-Mail, telefonisch oder persönlich zukommen lassen. Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet.


Postanschrift:

Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Hagen

Interne Meldestelle

Postfach 42 49

58042 Hagen


E-Mail:

Unter diesem Direktkontakt.


Telefon (während der Bürozeiten):

02331/207-2262 (Herr Schinner) oder 02331/207-2311 (Frau Ott) oder persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.


Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ermöglicht es uns, Ihnen eine Eingangsbestätigung zu senden oder eventuelle Rückfragen mit Ihnen zu klären. Sie können aber auch ohne Angabe Ihrer Kontaktdaten melden, werden dann allerdings nicht über den weiteren Verlauf informiert.

Was fällt nicht unter den Schutz des HinSchG?

Nicht unter den gesetzlichen Hinweisgeberschutz fallen insbesondere

  • grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldungen, die unter Umständen auch eine Schadensersatzpflicht auslösen können,
  • Informationen über privates Fehlverhalten, von dem die hinweisgebende Person im beruflichen Zusammenhang erfährt, wenn kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegt,
  • Informationen, welche die nationale Sicherheit oder wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates oder besondere verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge betreffen,
  • Verschlusssachen,
  • Informationen, die dem richterlichen Beratungsgeheimnis oder der ärztlichen oder anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterfallen.

Externe Meldestellen

Das HinSchG eröffnet Ihnen außerdem die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Aktuell liegen Kontaktdaten für folgende externe Meldestellen vor:


1. Bundesamt für Justiz

Externe Meldestelle des Bundes

53094 Bonn

Tel. 0228/99 410-6644

Link Bundesjustizamt


2. Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin)

für Hinweise auf Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Hinweisgeberstelle

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Tel. 0228/4108-2355

Link BaFin


3. Bundeskartellamt

für Hinweise auf Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act)

Bundeskartellamt

- Externe Meldestelle -

Kaiser-Friedrich-Str. 16

53113 Bonn

Tel. 0228 9499 5980

Link Bundeskartellamt


Informationen zu weiteren externen Meldestellen auf EU-Ebene finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“, Suchbegriff „etablierte Hinweisgebersysteme“ oder

unter diesem Link .

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze und der Vorgaben des § 10 HinSchG verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Zugriff auf die eingegangenen Meldungen und die darin enthaltenen Daten haben ausschließlich die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt.

Datenschutzerklärung


Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Rechtsverstößen durch städtische Mitarbeitende nimmt weiterhin die Antikorruptionsstelle der Stadt Hagen beim Fachbereich Rechnungsprüfung entgegen. Diese ist personell mit der internen Meldestelle identisch, unterliegt aber nicht den Verfahrensanforderungen, die für interne Meldestellen im HinSchG vorgeschrieben sind.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Hagen
Rathausstr. 11
58095 Hagen


Interne Meldestelle
Martin Schinner
Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Hagen
Tel. 02331/207-2262


Öffnungszeiten

Montagnach Vereinbarung
Dienstagnach Vereinbarung
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstagnach Vereinbarung
Freitagnach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen