Eine Übersicht der Parkplätze in Hagen finden Sie außerdem auf der Internetseite des RVR.
Der Antrag auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung wird zweckmäßigerweise mit dem dafür vorgesehenen Formular beantragt, kann aber auch formlos schriftlich erfolgen. Die Regelungen für das Bewohnerparken sind ausdrücklich auf Bewohner*innen mit erstem Wohnsitz in einer der Innenstadtzonen beschränkt.
Als Nachweis für die Berechtigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Ausnahmegenehmigung gilt für das Stadtgebiet Hagen, den Regierungsbezirk Arnsberg und das Land NRW
Die Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Hagen befreit von folgenden Verkehrsverboten:
Die Ausnahmegenehmigung gilt werktags von 7 bis 19 Uhr während des Handwerkseinsatzes und somit nicht vor dem Firmensitz.
Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet nicht das Befahren von Fußgängerzonen und Gehwegen.
Berechtigt sind Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Die Ausnahmegenehmigung wird jährlich für bis zu fünf alternativ einzusetzende Fahrzeuge erteilt. Eine Zulassung des Kraftfahrzeuges auf die Firma ist erforderlich.
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Halteverbot für Ladengeschäfte
Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag, der folgenden Angaben enthalten sollte:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung und werden pro Fahrzeug berechnet:
Die Ausnahmegenehmigungen werden nur in einem sehr eng gesteckten Rahmen unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Wird dieser durch ddie antragstellende Person nicht eingehalten, erlischt die Genehmigung und es besteht wieder das ursprüngliche Verbot.
Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ohne Auslegung der Berechtigungsplakette und der Missbrauch des Ausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung. Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Volme-Forum, Friedrich-Ebert-Platz 3, 58095 Hagen