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Bezirksvertretungen
Auf einen Blick
- Die Bezirksvertretung ist für alle Belange ihres Stadtbezirkes zuständig (Allzuständigkeit im Stadtbezirk), soweit der Rat nicht zuständig ist
- In Hagen gibt es fünf Bezirksvertretungen für die fünf Bezirke der Stadt
- Jeder Bezirk hat ein/e Bezirksbürgermeister*in
Was ist eine Bezirksvertretung?
- In Nordrhein-Westfalen besteht nach § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung NW für kreisfreie Städte die Pflicht ihr Gebiet in Stadtbezirke einzuteilen.
- Die Bezirksvertretungen sind durch die kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen mit in die Gemeindeordnung aufgenommen worden.
- Es soll nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke geben.
- Für jeden dieser Stadtbezirke wird eine Bezirksvertretung gebildet, die aus elf bis neunzehn Mitgliedern bestehen darf und wie der Rat auf fünf Jahre gewählt wird.
- Damit die Wahl- und Amtsperioden sowie die Wahltermine der Räte bzw. der Bürgermeister*innen in Nordrhein-Westfalen wieder gekoppelt sind, beträgt die Dauer der Wahlperiode des im Mai 2014 gewählten Rates sechs Jahre (sie endete am 31. Oktober 2020).
- Ab 2020 wird dann auch der/die Oberbürgermeister*in am Tag der Kommunalwahl gewählt.
- Die Bezirksvertretung ist für alle Belange ihres Stadtbezirkes zuständig (Allzuständigkeit im Stadtbezirk), soweit der Rat nicht zuständig ist.
Was sind die Aufgaben einer Bezirksvertretung?
- Die Bezirksvertretung ist das gewählte Parlament des jeweiligen Stadtbezirkes.
- Sie ist für zahlreiche lokale Belange unmittelbar zuständig und darüber hinaus an bezirksübergreifenden Entscheidungen des Rates der Stadt beteiligt.
- In der Bezirksvertretung werden Anträge der Stadt, des Bezirkes, der Parteien, aber auch Anträge einzelner Bürger*innen oder Institutionen behandelt und entschieden.
- Die Bezirksvertretungen tagen in der Regel einmal monatlich, der/die Bezirksbürgermeister*in leitet die Sitzungen und repräsentiert den Stadtbezirk nach außen.