Kinder und Jugendliche
Auf einen Blick
- Gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt helfen die Mitarbeitenden Eltern und Familien bei der Früherkennung sowie Frühförderung.
- Hier erhalten Sie eine Übersicht über Frühförderstellen und inklusive Kitas.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben gemäß § 35 a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall
- in ambulanter Form
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
- durch geeignete Pflegepersonen
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
geleistet.
Wann weiß ich, ob ich Anspruch auf Eingliederungshilfe habe?
- Die Erstellung medizinischer Gutachten im Rahmen des Schulgesetzes oder der Eingliederungshilfe erfolgt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Der KJGD kooperiert eng mit anderen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, niedergelassenen Kinderärzten, Kinderkliniken, Therapeuten und Beratungsstellen, aber auch Behörden wie Schul-, Jugend- oder Sozialamt.
Ansprechpersonen
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg
Freiheitstraße 3, 58119 Hagen
- Frau Thiede (Gruppenleitung), Zimmer: 127, Telefon: 02331/207-2339
- Herr Petri (Verwaltung), Zimmer: 133, Telefon: 02331/207-3161
- Frau Krensel, Zimmer: 123, Telefon: 02331/207-2260
- Frau Walter, Zimmer: 124, Telefon: 02331/207-5690
- Frau Maibaum, Zimmer: 125, Telefon: 02331/207-4289
- Frau Lecking, Zimmer: 123, Telefon: 02331/207-2302
- Frau Goerigk-Luthe, Zimmer: 129, Telefon: 02331/207-2338
Gutachtenerstellung zur Eingliederungshilfe
Seite des Kinder- und JugendgesundheitsdienstesGewährung einer Schulassistenz
- Die Schulassistenz ist nur eine von verschiedenen Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche.
- Die Sorgeberechtigten können nur Eingliederungshilfe beantragen, keine Schulassistenz.
- Im Verlauf des Prüfungsprozesses wird passgenau geschaut, welche Fördermaßnahme die Geeignetste für das Störungsbild der betroffenen Person ist.
Alle Informationen rund um das Thema Schulassistenz finden Sie hier:
Flyer: Schulassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe PDF (374,0 kB)
Fachstelle für Eingliederungshilfe
Fachbereich Jugend und Soziales
Adresse: Freiheitstraße 3, 58119 Hagen
Verfahrenslotsinnen
- Die Verfahrenslotsinnen der Stadt Hagen unterstützen, beraten und begleiten junge Menschen mit Behinderungen und deren Eltern auf der Suche nach passenden Hilfsangeboten.
- Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.
Mehr Informationen erhalten Interessierte im Fyler der Verfahrenslotsinnen:
Frau Wilhelm
Verfahrenslotsin der Stadt Hagen / Fachbereich Jugend und Soziales