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Der Rat der Stadt Hagen
Auf einen Blick
- Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
- Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Oberbürgermeister vertreten.
- Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Oberbürgermeister.
- Den Vorsitz im Rat führt der Oberbürgermeister, der im Rat das gleiche Stimmrecht wie ein Ratsmitglied besitzt.
- Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
- Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
- Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.
Aktuelle Sitzverteilung im Rat der Stadt Hagen
Mitglieder im Rat der Stadt Hagen
Alle Mitglieder können Sie im Ratsinformationssystem einsehenGremien
Pflichtausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss
- Integrationsrat
- Jugendhilfeausschuss
- Naturschutzbeirat
- Rechnungsprüfungsausschuss
Weitere Ausschüsse
- Ältestenrat
- Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- Ausschuss für Stadt,- Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung
- Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität
- Beirat für Menschen mit Behinderungen
- Frauenbeirat
- Infrastruktur- und Bauausschuss
- Kommission für Organisation und Digitalisierung
- Kreiswahlausschüsse (für die jeweiligen Wahlen)
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Schulausschuss
- Seniorenbeirat
- Sport- und Freizeitausschuss