Auto und Parken
Auf einen Blick
- Damit sich auch Besucher*innen gut in Hagen zurechtfinden, gibt es ein Verkehrsleitsystem, das Autofahrenden die Orientierung erleichtert und in der Innenstadt stets den schnellsten Weg zum nächsten Parkhaus zeigt.
- An den Zufahrtsstraßen in die Hagener Innenstadt finden Sie die Schilder zu den einzelnen Parkhäusern mit Angabe der freien Stellflächen.
- So finden Sie schnell und bequem einen freien Parkplatz.
- Wegen Hagens guter Lage und der Anbindung an die Autobahnen A 1, A 45 und A 46 können Sie mit dem Auto problemlos in alle Himmelsrichtungen an- und abreisen.
- Über das Serviceportal können Hagener*innen Befreiungen von den geltenden Parkregelungen beantragen.
Unsere Services
Zu unseren Online-Services im Serviceportal Hagen Zur Bußgeldstelle Zur Fahrerlaubnisbehörde Zur Verkehrsabteilung Zur ZulassungsbehördeParken in Hagens City
- Parkhaus Theater Karree, Elberfelder Straße 52, 150 Stellplätze
Montag bis Samstag 7 bis 24 Uhr, Sonn- und Feiertage 10 bis 24 Uhr - Parkhaus Zentral Parkhaus, Stresemannstraße 3, Bahnhofstraße/Stresemannstraße, 316 Stellplätze, Durchgehend geöffnet
- Parkhaus Mittelstadt, Bergischer Ring 82, 305 Stellplätze
Montag bis Freitag 7 bis 21 Uhr, Samstag 7 bis 19 Uhr, Sonntag nach Bedarf - Parkhaus Galeria Kaufhof, Ecke Hochstaße 91, 83 Stellplätze
Montag bis Freitag 8 bis 20.15 (Ausfahrt bis 20.15 Uhr), Samstag 8.15 bis 2015 (Ausfahrt bis 20.15 Uhr), Sonn-und Feiertage geschlossen - Parkhaus Volme Galerie, Holzmüllerstraße, 850 Stellplätze
Montag bis Sonntag 7 bis 22 Uhr - Parkhaus Rathaus Galerie Hagen, Potthofstraße 17, 430 Stellplätze
Montag bis Samstag 8.30 bis 21 Uhr - Cityparkhaus, Körnerstraße 31, 376 Stellplätze
Montag bis Samstag 7 bis 22 Uhr, Sonn- und Feiertage geschlossen - Tiefgarage Sparkassen-Karree, Grashofstraße, 140 Stellplätze
Montag bis Samstag 7 bis 1 Uhr, Sonn- und Feiertage geschlossen - Parkhaus Volme, Märkischer Ring 50, 515 Stellplätze
Montag bis Freitag 6 bis 20.30 Uhr, Samstag 8.30 bis 18.30 Uhr - Parkplatz Springe, Dödterstraße 10, 110 Stellplätze
Montag bis Sonntag 6 bis 23 Uhr - Tiefgarage Springe, Johanniskirchplatz, 240 Stellplätze
Montag bis Mittwoch 7 bis 1 Uhr, Donnerstag bis Samstag 7 bis 6 Uhr, Sonn- und Feiertage 10 bis 1 Uhr - Parkplatz Potthofstraße, Potthofstraße 18, 44 Stellplätze
Durchgehend geöffnet - Parkplatz P&C, Hochstraße 90, 85 Stellplätze
Durchgehend geöffnet - Parkplatz Scherfig, Hochstraße 114, 70 Stellplätze
Durchgehend geöffnet - Parkhaus Berliner Platz (Hbf), Am Hauptbahnhof, 98 Stellplätze
Montag bis Samstag 6 bis 24 Uhr, Sonn- und Feiertage 8 bis 24 Uhr - Parkhaus Graf von Galen Carrée, Wehringhauser Straße 2, 180 Stellplätze
Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr, Samstag 6 bis 18 Uhr, Sonn- und Feiertage nach Bedarf - Parkplatz RING 1, Böhmerstraße 4, 83 Plätze
Durchgehend geöffnet (Parkscheinautomat) - Parkplatz Böhmerstraße, Bergstraße 112-114, 30 Plätze
Durchgehend geöffnet - Parkplatz Bettermann, Rembergstraße 4, 150 Einstellplätze
Durchgehend geöffnet
Im Rahmen der Smart City Strategie der Stadt Hagen können Sie freie Parkflächen über die so genannte Urban Data Plattform (UDP) online einsehen. Es werden kontinuierlich neue Parkflächen in das System eingepflegt.
- Parkplatz Stadion, Ischeland, Stadionstraße 17, 400 Plätze (unbewacht)
- Parkplatz Landgericht, Beethovenstraße 1 (unbewacht)
- Parkplatz Emilienplatz, Emilienplatz/Mollstraße, 69 Plätze (Parkscheinautomat)
- Parkplatz Stadthalle, Wasserloses Tal 2, 360 Plätze (Parkscheinautomat)
- Parkplatz Humboldtstraße, Humboldtstraße 16, 90 Plätze (Parkscheinautomat)
- Parkplatz Springmannstraße (unbewacht)
- Parkplatz Bergstraße, WOS-Center (Parkscheinautomat)
Eine Übersicht der Parkplätze in Hagen finden Sie außerdem auf der Internetseite des RVR.
Bewohnerparken in Hagen
- In Innenstädten ist Parken im öffentlichen Raum häufig schwierig.
- Um den Parkdruck zu verringern, können Kommunen Parkzonen einrichten.
- In den Parkzonen ist das Parken nur zu bestimmten Zeiten und mit einer festgelegten Parkdauer möglich.
- Die Bewohnerschaft kann eine Befreiung von den Regelungen beantragen.
- Diese Befreiung erhalten Bewohnende durch einen Parkausweis.
FAQ zum Bewohnerparken
FAQ: Bewohnerparken PDF (142,8 kB) Parkzonen in der Hagener Innenstadt PDF (6,3 MB) Merkblatt zum Bewohnerparken in der Hagener Innenstadt PDF (103,7 kB)Was brauche ich für einen Bewohnerparkausweis?
Der Antrag auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung wird zweckmäßigerweise mit dem dafür vorgesehenen Formular beantragt, kann aber auch formlos schriftlich erfolgen. Die Regelungen für das Bewohnerparken sind ausdrücklich auf Bewohner*innen mit erstem Wohnsitz in einer der Innenstadtzonen beschränkt.
Als Nachweis für die Berechtigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Formular: Antrag auf Sonderparkberechtigung für Bewohner*innen der Stadt Hagen
- Online-Beantragung: 150 Euro Gesamtkosten, die Verwaltungsgebühr entfällt
- Beantragung im Bürgeramt: 180 Euro (150 Euro Gebühren zuzüglich 30 Euro Verwaltungsgebühr)
Parkausweise Online beantragen
Zur Online-Beantragung im Serviceportal HagenAusnahmegenehmigung für Handwerker
Die Ausnahmegenehmigung gilt für das Stadtgebiet Hagen, den Regierungsbezirk Arnsberg und das Land NRW
- Kopien der Kraftfahrzeugscheine der beantragten Fahrzeuge
- Kopie der Handwerkskarte
- Fotos der Fahrzeuge auf denen die beidseitig angebrachte Firmenaufschrift zu erkennen ist
- Formular: Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO - Handwerkerparkausweis
Die Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Hagen befreit von folgenden Verkehrsverboten:
- Parken an Parkscheinautomaten (ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung von Parkgebühren)
- Parken an Parkscheibenplätzen (ohne zeitliche Begrenzung und ohne Auslegen der Parkscheibe)
- Parken auf Bewohnerparkplätzen
- Parken im eingeschränkten Haltverbot ohne Verkehrsbehinderung
Die Ausnahmegenehmigung gilt werktags von 7 bis 19 Uhr während des Handwerkseinsatzes und somit nicht vor dem Firmensitz.
Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet nicht das Befahren von Fußgängerzonen und Gehwegen.
Berechtigt sind Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Die Ausnahmegenehmigung wird jährlich für bis zu fünf alternativ einzusetzende Fahrzeuge erteilt. Eine Zulassung des Kraftfahrzeuges auf die Firma ist erforderlich.
- Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Hagen betragen die Gebühren 160 Euro pro Jahr und pro Genehmigung.
- Für den Regierungsbezirk Arnsberg 200 Euro
- Für das Land NRW 240 Euro
Ausnahme Halteverbot
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Halteverbot für Ladengeschäfte
Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag, der folgenden Angaben enthalten sollte:
- Personalien
- Größe und Umfang des Ladegutes
- Zeitraum der Ladetätigkeit (Datum und Uhrzeit)
- Amtliches Kennzeichen
- Ausführliche Begründung
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung und werden pro Fahrzeug berechnet:
- bis eine Woche = 70 Euro
- bis einen Monat = 100 Euro
- bis drei Monate = 130 Euro
- bis zwölf Monate = 200 Euro
Die Ausnahmegenehmigungen werden nur in einem sehr eng gesteckten Rahmen unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Wird dieser durch ddie antragstellende Person nicht eingehalten, erlischt die Genehmigung und es besteht wieder das ursprüngliche Verbot.
Antrag auf allgemeine Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung oder blinde Menschen
- Anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte, die vom zuständigen Versorgungsamt als "außergewöhnlich gehbehindert" anerkannt worden sind und Blinde (Vermerk "aG" oder "Bl" auf dem Schwerbehindertenausweis).
- Die Berechtigung ist weder an ein Fahrzeug noch an eine Fahrerlaubnis gebunden.
- Die Behindertenparkausweise werden befristet ausgestellt; die Befristung richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
- Bei Erteilung und Verlängerung des Behindertenparkausweises ist ein neues Lichtbild erforderlich.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes
- Lichtbild
- Formular: Sonderparkberechtigung für Gehbehinderte und Blinde
Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ohne Auslegung der Berechtigungsplakette und der Missbrauch des Ausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung. Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes
- Einen personenbezogenen Behindertenparkplatz kann nur beantragen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (Blind) besitzt.
- Die antragstellende Person darf weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche haben.
- Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist die antragstellende Person Mietperson, ist eine Bestätigung des*der Vermieter*in beizubringen, dass eine Vermietung an den Schwerbehinderten nicht möglich ist.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" (Vorder- und Rückseite)
- Allg. Parkerleichterung für Schwerbehinderte (allg. Behindertenparkausweis)
- Personalausweis oder Meldebestätigung
- Kraftfahrzeugschein
- Telefon-Nummer des Antragstellers
- Skizze über den gewünschten Standort
- Formular: Antrag auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
- Die Einrichtung / Beschilderung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt über die Stadt Hagen auf eigene Kosten.
Verkehrsabteilung
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Volme-Forum, Friedrich-Ebert-Platz 3, 58095 Hagen