Denkmalschutz
Auf einen Blick
- In Hagen gibt es zahlreiche Denkmäler, die wegen ihrer geschichtlichen, kulturellen oder ästhetischen Bedeutung schützenswert sind.
- Ob aus der Urzeit, der Eiszeit, dem Mittelalter oder der Industrialisierung – die Hagener Denkmallandschaft ist vielfältig und zeugt von den verschiedensten Epochen der Hagener Geschichte sowie von der Zeit, bevor Hagen existierte.
- Neben den rund 480 Denkmälern gibt es mindestens genauso viele Gebäude, die noch auf ihren Denkmalwert zu überprüfen sind.
- Die Mitarbeitenden der Denkmalbehörde kümmern sich um den Schutz und die Pflege von Denkmälern in Hagen und beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema.
Die Untere Denkmalschutzbehörde
- Insgesamt stehen in Hagen derzeit 480 Denkmäler gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes unter Schutz, davon 22 Bodendenkmäler.
- Mindestens genauso viele Gebäude müssen noch auf ihren Denkmalwert hin überprüft werden und viele Fundstellen der Archäologie, die oftmals erst bei Planungen oder konkreten Bauvorhaben zu Tage kommen, müssen noch erfasst werden.
- Auskünfte aus der Denkmalliste erhalten Sie unter denkmalschutz@stadt-hagen.de oder über die Ansprechpersonen der Unteren Denkmalbehörde. An einer Veröffentlichung einer digitalen Denkmalliste wird derzeit noch gearbeitet.
- Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Hagens Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden.
- Gemeinsam mit den Denkmaleigentümer*innen bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen.
- Grundlage ist das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz-DSchG NRW) vom 1. Juni 2022 in der zurzeit gültigen Fassung.
- Die Mitarbeitenden der Denkmalbehörde erteilen Ihnen gerne Auskunft und Beratung in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Downloads:
Die 10 häufigsten Irrtümer zum Thema Denkmalschutz PDF (18,7 kB)
Bauen und Denkmalschutz
- Bei baulichen Maßnahmen (Bau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen) an Baudenkmälern oder in der engeren Umgebung davon ist eine Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) erforderlich.
- Die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz
Downloads:
Informationsblatt für Denkmaleigentümer*innen und Denkmalerwerber*innen
- Es besteht die Möglichkeit, für die Durchführung von Maßnahmen einen Zuschuss aus den Pauschalmitteln für Denkmalpflege der Stadt zu erhalten.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Gebäude muss ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sein (Eintragung in die Denkmalliste)
- Erlaubnis nach § 9 DSchG erforderlich
- Nachweis von Rechnungen
Formular:
Weitere Fördermöglichkeiten
- Eine Denkmalförderung ist auch über die Bezirksregierung Arnsbergmöglich.
- Alternativ können Sie sich auch bei der Unteren Denkmalbehörde über die Möglichkeiten zur Förderung informieren.
- Für die am Denkmal durchgeführten Maßnahmen können Sie bei der Denkmalbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 36 DSchG stellen.
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
- Die Bescheinigung kann nur erteilt werden, wenn die Baumaßnahmen vor Beginn ihrer Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sind und zur Erhaltung des Baudenkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
- Die Ausstellung von Steuerbescheinigungen (Bescheinigung nach § 36 n.F. DSchG NRW) ist gemäß § 27 DSchG NRW i. V. mit dem Gebührengesetz NRW und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig.
Formulare und Merkblätter:
- Formular: Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung
- Formular: Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung-Anlage 5
- Formular: Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung-Anlage 6
-
Formular: Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung-Anlage 9
Infoblatt zur Steuerbescheinigung nach §36 DSchG PDF (127,1 kB)
Stadtarchäologie
- Hagen liegt mitten in einer überregional herausragenden Fundlandschaft.
- Schon vor über 200 Jahren wurden erste archäologische und geologische Funde entdeckt und in Publikationen veröffentlicht.
- Der Elseyer Stiftspfarrer Johann Friedrich Möller (1750-1807) regte bereits 1802 den Schutz von Bodenfunden und Denkmälern an.
- An diese bis ins 18. Jahrhundert zurückreichende Sammlungs- und Forschungsgeschichte knüpfen das heutige Museum Wasserschloss Werdringen und die 2019 gegründete Stadtarchäologie in Hagen an.
- Sie ist damit eine von nur insgesamt sieben Stadtarchäologien in Westfalen.
- Seit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein Westfalen im Jahre 2013 muss die archäologische Denkmalpflege bei vielen Bauvorhaben und vor allem bei der Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen immer im Vorfeld angehört werden.
- Im Denkmalschutzgesetz ist unter anderem auch das „Verursacherprinzip“ verankert.
- Wer also ein Grundstück bebauen oder ein vorhandenes Gebäude erweitern möchte und wenn sich dort Bodendenkmäler oder vermutete Bodendenkmäler befinden, muss die Kosten für ihre Bergung und Dokumentation tragen.
- Um allerdings nicht von Zufallsfunden überrascht zu werden und um vor allem Privateigentümer*innen nicht übermäßig zu belasten, sondern weit im Vorfeld gezielt und damit kosten- und zeitsparend Baumaßnahmen begleiten zu können, ist eine frühzeitige Beteiligung der Stadtarchäologie wichtig.
- So können Bodeneingriffe in Bereichen von Bodendenkmälern oder auch potentiellen Bodendenkmälern noch während der Bauarbeiten aufgedeckt, durch Archäolog*innen dokumentiert und gesichert werden, ohne dass es zu unnötigen Verzögerungen im Bauablauf kommt
- Das Suchen und Finden von Hinterlassenschaften aus längst vergangenen Zeiten ist reizvoll und spannend.
- Viele Menschen gehen selbstständig und gezielt in Wäldern und auf Freiflächen auf die Suche nach archäologischen Funden.
- Ehrenamtliches Engagement ist für die Bodendenkmalpflege enorm wichtig.
- Mithilfe von Freiwilligen und engagierten Bürger*innen sind schon einige spannende Fundobjekte entdeckt worden, die heute in Museen ausgestellt werden.
- Doch das eigenständige Suchen nach geschützten Bodendenkmälern und Einzelfunden bedarf einer Sucherlaubnis.
Einsatz von Sonden
- Wer nach Metallgegenständen, Keramik oder Steinartefakten suchen und dabei auch ein Metallsuchgerät einsetzen möchte, muss einen kostenpflichtigen Antrag auf Grabungserlaubnis bei der Bezirksregierung stellen.
- In Hagen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
- Wer nicht den direkten Weg zur Bezirksregierung aufnehmen möchte, kann sich bei der Stadtarchäologie Hagen vorstellen und wird von hier aus bei der Antragstellung unterstützt.
- Sie bezieht auch das für Hagen zuständige Fachamt beim LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe), die LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, mit ein. Für einen Antrag ist kein spezielles Formular notwendig.
- Es reicht ein schriftlicher Antrag per Post oder E-Mail mit Angaben von Kontaktdaten und dem geplanten Suchgebiet.
Mehr Informationen
- Auf der Internetseite des LWL-Archäologie für Westfalen finden Sie außerdem Informationen und Broschüren zu den Themen Bodendenkmalpflege, rechtliche Grundlagen und ehrenamtliches Engagement von Freiwilligen und Sondengängern
Anträge und allgemeine Anfragen richten Sie bitte an: denkmal@stadt-hagen.de
Leitung
- Frau Kötter M.A..,Telefon: 02331/207-3026
Praktische Denkmalpflege und Beratung
Herr Liu
- Telefon: 02331/207-3158
Herr Belt
- Telefon: 02331/207-3994
Frau Kleine
- Telefon: 02331/207-2630
Verwaltung Denkmalschutz und Auskünfte
Frau Reimold
- Telefon: 02331/207-3614
Sachbearbeitung Inventarisation
Herr Dr. Feitenhansl
- Telefon: 02331/207-3154
Erhaltungssatzungen
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt kann eine Erhaltungssatzung aufgestellt werden. Eine Erhaltungssatzung ist ein Instrument, das der Kommune geregelte Möglichkeiten gibt, auf die Bebauung und die städtebauliche Entwicklung mit Bezug zum erhaltenswerten Bestand Einfluss zu nehmen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 172 des Baugesetzbuches (BauGB).
Konkret bedeutet das Vorliegen dieser beiden Satzungen für Eigentümer*innen in diesem Gebiet, dass
- der Rückbau,
- die Änderung,
- die Nutzungsänderung und
- die Errichtung baulicher Anlagen
eines Gebäudes genehmigungspflichtig sind und damit eines Antrages bedürfen. Dies gilt selbst dann, wenn Vorhaben nach BauO NRW ansonsten genehmigungsfrei sind.
Die Stadt prüft zum einen, ob die aufgestellten Erhaltungsziele für das Gebiet durch die Planung beeinträchtigt werden oder nicht und entscheidet entsprechend über die Zulässigkeit.
Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei Maßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude notwendig.
Unsere Arbeit zum Nachlesen
Flyer: Denkmalschutz und Stadtarchäologie PDF (127,1 kB)
Untere Denkmalschutzbehörde
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Adresse: Rathaus I, 2. Etage, Zimmer D.201 bis D.204, Rathausstraße 11, 58095 Hagen