Menschen mit Behinderung im Berufsleben
Auf einen Blick
- Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ist für Arbeitgeber*innen, für erwerbstätige Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung, für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute die Anlaufstelle vor Ort.
- Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ist u.a. zuständig für die Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes, die Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und die Beteiligung an Maßnahmen der Prävention und des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ist für Arbeitgeber*innen, für erwerbstätige Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung, für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute die Anlaufstelle vor Ort.
- Schwerbehinderung: Eine Schwerbehinderung haben Personen dann, wenn sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Menschen mit Behinderung, bei denen ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde, können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichstellen lassen.
Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf bietet folgende Leistungen an:
Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes sowie insbesondere Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung als örtlicher Träger des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.
Die Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sind beim LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.Mehr Informationen erhalten Sie beim
LWL-Inklusionsamt
Das Antragsformular finden Sie
hier
Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung und Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben (bspw. notwendige (technische) Hilfen am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzausstattung).
Beratung von Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung sowie Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfen.
Gewährung dieser finanziellen Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen an Arbeitgeber*innen oder an die Arbeitnehmer*innen mit Behinderung / Gleichstellung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.
Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach Maßgabe der §§ 160 Abs. 5 und 185 Abs. 3 Nr. 2 a des Sozialgesetzbuches -Neuntes Buch- (SGB IX) i.V.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Ziel der begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile durch individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Den Antrag auf Gewährung finanzieller Hilfen aus der Ausgleichsabgabe finden Sie hier: Antragsformular PDF (420,2 kB)
Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Weitere Informationen zur Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) finden Sie hier
Beratung über weitere Hilfsmöglichkeiten durch die Fachstelle oder gegebenenfalls auch andere Rehabilitationsträger
Wichtig ist, dass Arbeitgebende beziehungsweise Beschäftigte sich rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme mit der Fachstelle in Verbindung setzen.Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Fachstelle werden keine Gebühren erhoben.Alle Interessierten können sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.Unsere Räumlichkeiten sind selbstverständlich barrierefrei.Über für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigte Unterlagen informieren wir Sie gerne vorab.
Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Fachbereich Jugend und Soziales
Rathaus II
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Ansprechpersonen:
- Frau Arens, Zimmer: A.417, Telefon: 02331/207-3027
- Frau Chhan, Zimmer: A.417, Telefon: 02331/207-2899
- Frau Uhlig (Gruppenleitung), Zimmer: A.409, Telefon: 02331/207-3704