Ein Anspruch entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
In der Einbürgerungsbehörde kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden. Das geschieht durch:
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht verloren:
Die gesetzliche Regelung befindet sich im Staatsangehörigkeitsgesetz.
Sofern Sie sich weiterhin im Bundesgebiet aufhalten wollen, obwohl Sie der Auffassung sind, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren zu haben, wenden Sie sich bitte mit folgenden Dokumenten persönlich an die Ausländerbehörde:
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse: Böhmerstraße 1, 58095 Hagen, Erdgeschoss und 1. Etage
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung