Informationen zum Coronavirus
Auf dieser Seite

Informationen zum Coronavirus

Foto: Eine Nahaufnahme von Viren unter dem Mikroskop.
Das Coronavirus ist immer noch ein häufig auftretender Krankheitserreger.

Infektionsmeldung online

  • Sie sind positiv auf das Coronavirus getestet worden und/oder haben eine SMS vom Gesundheitsamt erhalten?
  • Dann füllen Sie dieses Online-Formular aus und teilen Sie dem Gesundheitsamt Angaben zur Person und zur Erkrankung mit.
  • Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie einen positiven Befund eines Schnelltests von einer offiziellen Teststelle oder einen positiven PCR-Befund erhalten haben.

  • COVID-19 ist weiterhin eine Infektionskrankheit, die meldepflichtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist, das heißt, das untersuchende Labor wird das positive Testergebnis an das Gesundheitsamt melden.
  • Zweck des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
  • Das Gesundheitsamt ist daher verpflichtet, das Auftreten der Infektionskrankheit zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, damit eine Weiterverbreitung der Erkrankung eingedämmt beziehungsweise ausgeschlossen werden kann.
  • In diesem Rahmen ist das Gesundheitsamt auch verpflichtet, dem Robert Koch-Institut (RKI) bestimmte anonymisierte Daten zu der vorliegenden Erkrankung zu melden.

Corona-Zahlen für Hagen

Robert Koch Institut

Positives Testergebnis: Medizinische Maske empfohlen

  • Für positiv getestete Personen besteht keine Isolationspflicht mehr.
  • Es wird allerdings dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.
  • Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren, sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbar wichtigen Gründen keine Maske tragen können.
  • Es gibt keine kostenlosen Bürgertestungen mehr.

Regeln in Hagen

  • In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt keine Maskenpflicht.
  • Die entsprechenden Einrichtungen können jedoch noch über das Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen.

Coronaschutzimpfung

  • Sie interessieren sich für eine Coronaschutzimpfung?
  • Die niedergelassenen Ärzt*innen in Hagen geben die Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen.
  • Fragen Sie am besten direkt in Ihrer Praxis nach und lassen sich vor Ort beraten.
  • Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht, welche Ärzt*innen in Hagen Coronaschutzimpfungen durchführen.
  • Die Übersicht richtet sich nach den jeweiligen Stadtbezirken der Praxen. Außerdem führen auch Betriebsärzt*innen und sowie Apotheker*innen Impfungen durch.

Ärzteliste für Coronaschutzimpfungen

Ärzteliste für Coronaschutzimpfungen PDF (161,6 kB)
Grafik: OP-Masken können bei der Eindämmung von Infektionen helfen.
Bei einem positiven Corona-Test wird das Tragen einer Maske empfohlen.

FAQ: Symptome erkennen und sich vor einer Ansteckung schützen

  • Sie sollten Kontakte möglichst reduzieren und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt anrufen und einen Termin vereinbaren, an dem eine PCR-Testung durchgeführt wird.

  • Auch bei doppelter oder dreifacher Impfung können Sie grundsätzlich an COVID-19 erkranken.
  • Sie sollten Kontakte daher möglichst reduzieren und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt anrufen und einen Termin vereinbaren, an dem eine PCR-Testung durchgeführt wird.

Eine Ansteckung mit Corona-Viren ist im Wesentlichen möglich durch:

  • Tröpfcheninfektion im Nahfeld (Umkreis von 1,5 - 2 Meter)
  • Übertragung durch Aerosole im Nah- und Fernfeld (schlecht belüfteter Raum)
  • Kontaktinfektion über Mund-, Augen- und Nasenschleimhaut

  • Abstand halten, die bekannten Hygieneregeln, regelmäßiges Lüften und eine medizinische Maske können vor Ansteckungen schützen.
  • Vermeiden Sie große Menschenansammlungen insbesondere in geschlossenen Räumen.

Symptome einer COVID-19 Infektion können sein:

  • Fieber
  • Husten, Schnupfen
  • Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen
  • Geschmacks- oder/und Geruchsverlust
  • Bauchschmerzen, Durchfall
  • Hautausschlag
  • Abgeschlagenheit, allgemeines Krankheitsgefühl

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie nach Impfdurchbruch oder Zweitinfektion sind diese Symptome oft nur gering ausgeprägt, die Betroffenen könnten aber dennoch ansteckend sein.

  • Die Inkubationszeit, also die Zeit, in der eine COVID-19 Infektion nach Ansteckung ausbrechen kann, beträgt ein bis 14 Tage, im Mittel aber fünf Tage.

FAQ: Testung und Isolierung

  • Wenn Sie einen PCR-Test benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
  • Hier erhalten Sie ebenfalls Hilfe, was die Behandlungsmöglichkeiten betrifft.

  • Sie sollten zeitnah einen Kontrolltest durchführen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
  • Sie müssen die Teststelle oder die Arztpraxis vorher über das positive Ergebnis des Selbsttests informieren.

  • Sie sollten sich bei der Hausärztin oder dem Hausarzt zeitnah einem PCR-Test (Kontrolltest) unterziehen.
  • Sie müssen die Arztpraxis vorher über das positive Ergebnis des qualifizierten Schnelltests informieren.

  • Für positiv getestete Personen gilt keine Isolationspflicht mehr. Es wird allerdings dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren, sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbar wichtigen Gründen keine Maske tragen können.
  • COVID-19 ist weiterhin eine Infektionskrankheit, die meldepflichtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist, das heißt das untersuchende Labor wird das positive Testergebnis an das Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, das Auftreten der Infektionskrankheit zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, damit eine Weiterverbreitung der Erkrankung eingedämmt bzw. ausgeschlossen werden kann. In diesem Rahmen ist das Gesundheitsamt auch verpflichtet, dem RKI bestimmte anonymisierte Daten zu der vorliegenden Erkrankung zu melden.
  • Füllen Sie daher bitte das Online-Formular mit Angaben zur Person und zur Erkrankung aus und senden Sie es anschließend direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Hagen.
  • Sollten sich gegebenenfalls vorhandene Symptome verschlimmern und Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Bitte suchen Sie die Praxis nur nach telefonischer Rücksprache auf. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie den medizinischen Notdienst unter Tel. 116 117, in lebensbedrohlichen Notfällen erreichen Sie den Rettungsdienst unter 112. Bitte teilen Sie mit, dass Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

  • Positiv auf das Coronavirus getestete Bürger*innen erhalten per SMS eine Information des Gesundheitsamtes direkt auf ihr Mobiltelefon, soweit die Rufnummer dem Gesundheitsamt durch die Positivmeldung bekannt ist.
  • In der Nachricht enthalten ist ein Link zu einem Selbstauskunftsbogen , den die Infizierten mit Angaben zur eigenen Person und zur Erkrankung ausfüllen müssen.
  • Bei dringenden Fragen können Sie das Gesundheitsamt entweder telefonisch unter der Rufnummer der Gesundheitsamts-Hotline 02331/207-3934 oder unter diesem Direktkontakt erreichen.

  • Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, für fünf Tage ab Kontakt mit der positiv getesten Person selbstständig die Kontakte zu reduzieren und insbesondere größere Gruppen und Innenräume zu vermeiden.
  • Zudem sollten die Kontaktpersonen auf Symptome achten, Selbsttestungen durchführen und bei Kontakt mit anderen Personen eine medizinische Maske tragen.
  • Bei Auftreten von Symptomen lassen Sie einen Test machen.

  • Die Labore sind gesetzlich verpflichtet, positive Testergebnisse schnellstmöglich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt zu melden.
  • Bitte achten Sie darauf, in der Teststelle oder Arztpraxis eine aktuelle Telefonnummer anzugeben, unter der Sie sicher zu erreichen sind.

Sie können das Gesundheitsamt entweder telefonisch unter der Rufnummer der Gesundheitsamts-Hotline 02331/207-3934 oder über den Direktkontakt erreichen.

  • Für den QR-Code aus der Apotheke ist der positive PCR-Laborbefund ausreichend.
  • Ein positiver Schnelltest reicht aktuell nicht aus.
  • Der PCR ist alleiniges Kriterium für den Status "genesen".
  • Sie benötigen keine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Symbolbild

Hagen direkt

Servicehotline für allgemeine Fragen

Erreichbarkeit: Mo-Mi 8 bis 17 Uhr, Do 8-18 Uhr und Fr 8 bis 13.30 Uhr

Symbolbild

Hotline des Gesundheitsamts

Für medizinische Fragen zur Coronapandemie

Erreichbarkeit: Mo-Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 13.30 Uhr