Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung
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Herzlich willkommen beim Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung

Auf einen Blick
  • Wir bieten Migrant*innen, Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Geflüchteten und Ausländer*innen einen umfassenden Service rund um soziale und gesellschaftliche Teilhabe in Hagen.
  • In unser Aufgabengebiet fällt die Wohnraumsicherung, der Sozialdienst für Obdachlose und die Verwaltung von Geflüchtetenunterkünften.
  • Außerdem betreuen wir Sonderprojekte im Bereich Südosteuropa.
Foto: Ein Gebäude mit älterer brauner Fassade an einer Straßenkreuzung.
Der Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung in der Martin-Luther-Straße 12

Über uns

Der am 1. Januar 2022 gegründete Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung setzt sich aus bestehenden und neu strukturierten Abteilungen und Sachgebieten zusammen und bietet Ausländerinnen und Ausländern, Migrantinnen und Migranten, Geflüchteten, Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte und Menschen ohne Wohnung einen umfassenden Service mit kurzen Wegen und sichert ihnen den Zugang zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe in Hagen.

Wo finden Sie uns?

Hauptstandort ist zurzeit das Gebäude in der Martin-Luther-Str. 12. Hier sind folgende Angebote des Fachbereiches zu finden:

  • Hilfen für Migrant*innen
  • Angebote der Bildung und Teilhabe
  • Wohnraumsicherung
  • Sozialdienst für Obdachlose sowie das Projekt "Endlich ein ZUHAUSE!"
  • Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Unterkunftsverwaltung
  • Sozialdienst für Flucht und Asyl
  • Sonderprojekte im Bereich Südosteuropa

Im Sozialen Rathaus am Berliner Platz 22 sind diverse Angebote des Kommunalen Integrationszentrums zu finden.

Unser Service

Unser Service rund um Integration und Migration Bürgerinformation: Geflüchtete in Hagen
Foto: Eine Wäscheleine auf einem Feld, an die Karteikarten mit deutschen Wörtern und ukrainischer Übersetzung gehängt sind.

Integration als Querschnittsaufgabe: Das Kommunale Integrationszentrum

Zur Internetseite des Kommunalen Integrationszentrums

Beratungsangebote und Hilfen

Seit 1986 besteht das Hilfeangebot der städtischen Schuldnerberatung, die im Frühjahr 2000 durch die Insolvenzberatung ergänzt wurde. Es liegt eine Anerkennung als „geeignete Stelle“ im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens durch das Land NRW vor.

Wir bieten eine –telefonische und persönliche- kostenfreie fachkompetente Schuldner- und Insolvenzberatung für Hagener Bürger*innen an. Die Soziale Schuldnerberatung ist eine Dienstleistung mit der Zielsetzung ver- und überschuldeten Menschen Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung der finanziellen und sozialen Probleme zu gewähren und Perspektiven zu vermitteln.

Unsere Hilfe umfasst:

  • Klärung Ihrer persönlichen Problemsituation
  • Sicherung Ihrer Existenzgrundlagen
  • Forderungsüberprüfung
  • Information über Pfändungsfreigrenzen und zustehende soziale Leistungen
  • Haushaltsplanung
  • Entwicklung von Entschuldungsvorschlägen
  • gegebenenfalls Hinführung zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Voraussetzung für unser Hilfeangebot sind die Offenlegung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit an der Lösung Ihrer Probleme und die Einhaltung von getroffenen Absprachen.

Unsere Beratung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und findet in Kooperation mit anderen Beratungsstellen statt. Wir behandeln Ihre Daten und Informationen vertraulich und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Standort & Erreichbarkeit

  • Martin-Luther-Str. 12, 58095 Hagen
  • Fax: 02331 207-2098
  • am Günstigsten erreichen Sie uns in unserer telefonischen Sprechzeit von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr

Ansprechpersonen

Frau Dollberg, Zimmer: 110

  • Telefon: 02331 207-3610
  • E-Mail

Frau Zimmermann, Zimmer: 105

  • Telefon: 02331 207-5815
  • E-Mail

Frau Mittelbach, Zimmer: 110

  • Telefon: 02331 207-4379
  • E-Mail

Frau Königrör, Zimmer: 111

  • Telefon: 02331 207-3737
  • E-Mail

Wir beraten straffällig gewordene Hagener*innen sowie deren Lebenspartner und Angehörige, wenn:

  • Sie aus der Haft entlassen wurden und noch nicht wissen wie es nun weitergehen soll
  • Sie straffällig geworden sind und eine Ersatzfreiheitsstrafe ableisten müssen
  • Sie inhaftiert sind und sich auf Ihre bevorstehende Haftentlassung vorbereiten wollen
  • einer Ihrer Angehörigen, Freunde oder Ihr Lebenspartner in Haft ist und Sie Fragen dazu haben

Hilfeangebote

  • Hilfen zur Ableistung von Ersatzfreiheitsstrafen
  • Hilfen zur Erlangung vorzeitiger Haftentlassung
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber den Trägern der Sozialhilfe und dem Arbeitsamt
  • Bereitstellung einer postalischen Erreichbarkeit
  • Hilfestellung bei Schwierigkeiten mit Behörden
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit anderen unterstützenden Einrichtungen und/oder Beratungsstellen
  • Hilfen im Kontakt/Kooperation mit Justizbehörden und Fachdiensten der Justiz
  • Hilfen bei der Klärung/Aufklärung ausländerspezifischer Fragen
  • Unterstützung bei der Arbeitssuche
  • Gespräche mit Familienangehörigen oder Partnern von Inhaftierten
  • Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung, insbesondere bei der Unterbringung im Haus Eckesey
  • Hilfe bei der Wohnraumerhaltung
  • Beratung bei persönlichen Problemen
  • Besuch von inhaftierten Hagener*innen in den JVA

Standort & Erreichbarkeit

  • Martin-Luther-Str. 12, 58095 Hagen
  • Fax: 02331 207-2098
  • am Günstigsten erreichen Sie uns in unserer telefonischen Sprechzeit von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr

Ansprechperson

Herr Kraler, Zimmer: 103

  • Telefon: 02331 207-2605
  • E-Mail

Downloads

Flyer: Beratungsstelle für Haftentlassene, Inhaftierte und deren Angehörige

Case-Management

  • Das Case-Management im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM) ist eine qualifizierte Einzelfallberatung, die rechtskreisübergreifend unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslage und Bedarfe die Integration von zugewanderten Menschen befördert.
  • Gleichzeitig ist es Aufgabe des Case-Managements, Entwicklungen zu analysieren und Vorschläge für eine qualitative Weiterentwicklung der internen und externen Verwaltungszusammenarbeit zu machen sowie auf fehlende Angebote hinzuweisen.
  • Ziel ist es, die Versorgung und die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu verbessern.

Zielgruppen

Wir beraten, unterstützen und begleiten zugewanderte Personen bei ihrer Integration, aktuell zunächst Unionsbürger*innen und inklusive Familienangehörige sowie Schutzsuchende aus der Ukraine. Um folgende Themen geht es in unserer Beratung:

  • Arbeit/Arbeitslosigkeit
  • Wohnung
  • Familie
  • Aufenthalt
  • Schule/Bildung
  • Sprache
  • Gesundheit
  • Ausbildung/Beruf
  • Finanzen
  • Behördengänge
  • Freizeit
  • Verbraucherfragen
  • Gesellschaftliche Teilhabe
  • Einbürgerung

Standort & Erreichbarkeit

  • Berliner Platz 22, 58089 Hagen (Am Hauptbahnhof)
  • am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter 02331-207 5820

Informationen zur Seiteneinstiegsberatung finden Sie auf der Seite des Kommunalen Integrationszentrums (KI).

  • Tel.: 02331 / 207-5566
  • Tel.: 02331 / 207-3267
  • Fax: 02331 / 207-2054

„Infopoint - Beratung, Vermittlung und Begleitung“

  • Der Infopoint ist ein offenes und bedarfsorientiertes Beratungsangebot im Rahmen des NRW-Landesförderprogramms „Zuwanderung aus Südosteuropa“.
  • Ratsuchende haben die Möglichkeit, spontan während der Öffnungszeiten des QM (Montag bis Freitag, 9 Uhr bis 12.30 Uhr mit ihren Anliegen in die Beratung zu kommen oder individuelle Termine zu vereinbaren.
  • Die Beratungen erfolgen sowohl durch pädagogische Fachkräfte als auch geschulte muttersprachliche Kräfte.

Zielgruppen

  • Im Infopoint können zugewanderte Menschen aus Südosteuropa sich zu Themen aus allen Lebensbereichen informieren.

  • Ratsuchende erhalten individuelle Beratung, Hilfe und Unterstützung insbesondere in den Bereichen
    • Existenzsicherung und Finanzen
    • Behördenangelegenheiten
    • Arbeit und Ausbildung
    • Wohnen
    • Gesundheit und Prävention
    • Bildung und Spracherwerb
    • Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe

  • Geschulte Sprach- und Kulturmittelnde aus unterschiedlichen Communities unterstützen beim Finden geeigneter Handlungsstrategien in Bezug auf die jeweiligen Anliegen und Lebensbereiche.

  • Nach Klärung der individuellen Situation beziehungsweise Bedarfe setzt die Lotsenfunktion mit anschließender Weitervermittlung an zuständige Stellen ein.

  • Durch den kontinuierlichen Einsatz muttersprachlicher Mitarbeiter*innen ist eine vertrauensvolle Arbeit mit und Unterstützung von zugewanderten Menschen aus SOE möglich.

Ziele

  • Verbesserung der Lebenssituationen und Erwerb geeigneter Strategien zur Existenzsicherung
  • Lotsenfunktion innerhalb der Strukturen von Hagen (Behörden, Beratungsstellen, Hilfs- und Kulturangebote)
  • Unterstützung, Begleitung und Erwerb von Eigenkompetenzen bei Behördengängen
  • Weiterverbreitung der Informationen innerhalb der Communities (Multiplikatorenfunktion)

Sie können auch einen Termin vereinbaren, indem Sie die Nummer 02331/207 4570, 02331/207 3385, 02331/207 4502 oder 02331/207 3683 anrufen.

Seit dem 1.1.2011 können als selbständige Leistung erbracht werden:

  • Kostenübernahme für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • Kostenzusicherung für eine angemessene ergänzende Lernförderung
  • Kostenübernahme für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
  • Kostenübernahme für Mittagessen in der Kindertagespflege
  • Übernahme von Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, oder ähnliches)
  • für ein Schulpaket (Anschaffung von Schulmaterialien).

Nähere Informationen können der Antragsrückseite entnommen werden.

Antrag für Bildung und Teilhabe PDF (160,7 kB)

Schulbescheinigung Klassenfahrt zum Antrag für Bildung und Teilhabe PDF (340,7 kB)

Schulbescheinigung Lernförderung zum Antrag für Bildung und Teilhabe PDF (381,1 kB)

Anträge werden auch in den Bürgerämtern sowie den Infotheken im Rathaus I und II ausgehändigt und über sie weitergeleitet.

Weitere Informationen:

Informationen arabisch PDF (571,6 kB)

Informationen deutsch PDF (1,9 MB)

Informationen parsi PDF (560,4 kB)

Informationen russisch PDF (635,0 kB)

Informationen türkisch PDF (544,9 kB)

Ansprechpartner

Buchstaben A und D:

  • Frau Glöde, Zimmer: 213
  • Telefon: 02331 207-4414
  • E-Mail

Buchstaben I - L:

  • Frau Führing, Zimmer: 213
  • Telefon: 02331 207-3047
  • E-Mail

Buchstaben S - Z:

  • Herr Tekin, Zimmer: 212
  • Telefon: 02331 207-2567
  • E-Mail

Buchstaben B, C, E, F, G und M:

  • Frau Grimm, Zimmer: 203
  • Telefon: 02331 207-2457
  • E-Mail

Buchstaben H, N, O, P, Q und R:

  • Frau Holas, Zimmer: 202
  • Telefon: 02331 207-2468
  • E-Mail

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter.

  • Asylbewerber*innen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
  • Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sind vorrangig Geldleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie Unterkunft und Heizung (sog. notwendiger Bedarf) zu gewähren.
  • Die Höhe der jeweiligen Leistungen ist unterschiedlich nach ausländerrechtlichem Status, Familienstand und Alter gestaffelt.
  • Krankenbehandlungskosten sowie Kosten bei Schwangerschaft und Geburt übernommen werden.
  • Die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, ist eingeschränkt und wird nur nach einer Prüfung erlaubt.

Ansprechpartner*innen

Sachgruppenleitung:

Buchstabe B

  • Frau Schaupp, Zimmer: 005
  • Telefon: 02331 207-5589
  • E-Mail

Buchstaben A, Ki-Kz

  • Frau Meurer, Zimmer: 002
  • Telefon: 02331 207-4539
  • E-Mail

Buchstaben P, Q, S, T, U

  • Herr Drupisz, Zimmer: 008
  • Telefon: 02331 207-3048
  • E-Mail

Buchstaben C, D, E, F, I, J

  • Herr Hinnenthal, Zimmer: 006
  • Telefon: 02331 207-3466 (außer freitags)
  • E-Mail

Buchstaben G, H, L, N, O, R

  • Frau Bruns, Zimmer: 003
  • Telefon: 02331 207-4503
  • E-Mail

Buchstaben Ka-Kh, M, V-Z

  • Frau Fischborn, Zimmer: 007
  • Telefon: 02331 207-2435
  • E-Mail

  • Ausländer*innen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Die Leistungen dienen der Sicherstellung des Lebensunterhalts.
  • Anspruchsberechtigt sind Ausländer*innen, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, hilfebedürftig sind und eine der Voraussetzungen aus § 1 Abs. 1 AsylbLG erfüllen.
  • Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG sind von anderen Sozialleistungen wie der Sozialhilfe nach dem SGB XII oder dem Bürgergeld nach dem SGB II ausgeschlossen und erhalten im Vergleich geringere Leistungen.
  • Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland von 18 Monaten können Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen entsprechend der Sozialhilfe erhalten.

Die Anspruchsberechtigung endet:

  • Mit der Ausreise
  • Mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt (z.B. bei ausreichendem Einkommen)
  • Mit Ablauf des Monats, indem die Anerkennung als Asylberechtigte*r, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Gewährung subsidiären Schutzes erfolgte

Ansprechpartner*innen

Sachgruppenleitung:

Buchstabe B

  • Frau Schaupp, Zimmer: 005
  • Telefon: 02331 207-5589
  • E-Mail

Buchstaben A, Ki-Kz

  • Frau Meurer, Zimmer: 002
  • Telefon: 02331 207-4539
  • E-Mail

Buchstaben P, Q, S, T, U

  • Herr Drupisz, Zimmer: 008
  • Telefon: 02331 207-3048
  • E-Mail

Buchstaben C, D, E, F, I, J

  • Herr Hinnenthal, Zimmer: 006
  • Telefon: 02331 207-3466 (außer freitags)
  • E-Mail

Buchstaben G, H, L, N, O, R

  • Frau Bruns, Zimmer: 003
  • Telefon: 02331 207-4503
  • E-Mail

Buchstaben Ka-Kh, M, V-Z

  • Frau Fischborn, Zimmer: 007
  • Telefon: 02331 207-2435
  • E-Mail

Sozialdienst für Flucht und Asyl

  • Die durch die Bezirksregierung zugewiesenen geflüchteten Menschen werden aufgenommen und untergebracht, eine angemessene gesundheitliche Versorgung wird sichergestellt und die geflüchteten Menschen erhalten umfassende Informationen und Orientierungshilfen zum Leben in Hagen.
  • Der Zugang zu bedarfsgerechten Sprach- und Bildungsangeboten (Kita, Schule, Sprachkurse, Aus- und Fortbildung) wird unterstützt und die Entwicklung von Perspektiven zur selbständigen Lebensführung werden gefördert.
  • Im neuen Wohnumfeld haben die Anbindung an sozialräumliche Angebote und Vernetzung im Quartier Priorität.
  • Für die Betreuung und Begleitung der kommunal zugewiesenen Asylbewerber*innen sind Fachkräfte der Sozialarbeit/Sozialpädagogik im Sozialdienst für Flucht und Asyl in den Stadtbezirken eingesetzt.

Sachgruppenleitung:

  • Herr Peter, Zi 211
  • Tel.: 02331 207-3654

Koordination Sozialdienst für Flucht und Asyl:

  • Frau Lübold, Zi 209
  • Tel.: 02331 207-4394

Martin-Luther-Straße 12, 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2083

BIWAQ V

BIWAQ steht für Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier. Es wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

  • BIWAQ steht für Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier. Es wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Ziel ist es die Teilhabe von Menschen in den Quartieren Altenhagen und Wehringhausen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  • Die Teilnahme an dem Projekt ist ab dem 18 Lebensjahr für alle Personen der Stadtteile Altenhagen und Wehringhausen möglich.
  • In Zusammenarbeit mit den Teilprojektpartnern ALZ Arbeit-Leben-Zukunft GmbH und des Caritasverbands e.V. Hagen setzt die Stadt Hagen das Projekt in den Stadtteilen Altenhagen und Wehringhausen um.
  • Die Teilprojektpartner*innen haben zwei Beratungsstellen eröffnet. Sie engagieren sich in den Quartieren und suchen den Austausch mit Bürger*innen.

  • Kulturelles und soziales Engagement in den Stadtteilen Altenhagen und Wehringhausen
  • Hilfe bei Bewerbungen
  • Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung
  • Gemeinsame Suche nach einer geeigneten Qualifizierung
  • Kostenlose Sprachkursangebote
  • Beratung bei Alltagsproblemen
  • Frauencafé

Das Projekt BIWAQ wird vom Jobcenter Hagen fachlich und personell unterstützt.

Altenhagen

  • Trägerin/Anbieterin: Caritasverband e.V. Hagen
  • Adresse: Boeler Str. 3, 58097 Hagen
  • Telefon: 02331-9713312
  • Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag
    9 – 12.30 Uhr und 13 – 16 Uhr
    Freitags geschlossen
    Beratung nur mit Terminvergabe

Wehringhausen

  • Trägerin/Anbieterin: ALZ Arbeit-Leben-Zunkunft GmbH
  • Adresse: Södingstr. 18, 58095 Hagen
  • Telefon: 02331-3751700
  • Öffnungszeiten: Montag - Freitag
    9 Uhr -16 Uhr

Fachhochschule Dortmund

Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften

Die Fachhochschule Dortmund begleitet das Projekt BIWAQ V in Hagen wissenschaftlich unter der Leitung von Herr Prof. Dr. Michael Boecker.

Projektkoordination

Frau Levenig

E-Mail: biwaq_hagen@fh-dortmund.de

Symbolbild

Jörg Hoffmann

Projektleitung BIWAQ V

Söding Str. 18, 58095 Hagen

Städtische Wohnungslosenhilfe

  • Die Stadt Hagen unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obdachloser Personen Notunterkünfte und Übergangswohnungen.
  • Alleinstehende Personen werden in der Regel im Städtischen Männerasyl/Übernachtungsstellen untergebracht. Auch diese Unterbringung ist nur von vorübergehender Dauer.
  • Das Ordnungsbehördengesetzes bildet die Rechtsgrundlage einer ordnungsrechtlichen Unterbringung in eine Notunterkunft/Übergangswohnung/Hotelzimmer.
  • Die Bereitstellung eines Obdaches erfolgt im öffentlich-rechtlichen Rahmen, d.h. für die Bereitstellung wird eine Benutzungsgebühr erhoben, wodurch sich aber kein Mietverhältnis begründet.
  • Des Weiteren werden Unterkunftsnutzende und hilfesuchende Klient*innen über wirtschaftliche und persönliche Hilfen beraten. Hierbei werden auch Wege aufgezeigt, wie die Betroffenen wieder geeigneten Wohnraum finden können.
  • Der Sozialdienst für Obdachlose unterstützt von Wohnungslosigkeit betroffene Haushalte, eine ordnungsrechtliche Unterbringung zu vermeiden, bzw. die Aufenthaltsdauer in der Notunterkunft möglichst kurz zu halten

1. Hilfen für wohnungslose Personen zur Vermeidung der ordnungsrechtlichen Unterbringung

  • Persönliche Beratung und Unterstützung zur Wohnraumversorgung und Realisierung von Leistungsansprüchen
  • Kooperation mit Wohnungsanbietern und dem Amt für Wohnungswesen
  • Kooperation mit kommunalen sozialen Diensten und der Wohlfahrtspflege

2. Hilfen für wohnungslose Personen, bei denen eine ordnungsrechtliche Unterbringung nicht vermieden werden kann

  • Einweisung in Notunterkünfte unter Berücksichtigung der sozialen Umstände des Betroffenen
  • Unterstützung und gegebenenfalls Begleitung bei nötigen Behördengängen
  • Erstellung eines Hilfeplans in Zusammenarbeit mit weiteren sozialen Diensten
  • Koordinierung der Hilfen der verschieden sozialen Dienste
  • Einbeziehung der Projektarbeit Endlich ein Zuhause!

Ansprechpartner:

  • Herr Hunsmann Zimmer: 102
  • Telefon: 02331 207-5865
  • E-Mail

  • Die Stadt Hagen unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obdachloser Personen Notunterkünfte und Übergangswohnungen.
  • Das Ordnungsbehördengesetzes bildet die Rechtsgrundlage einer ordnungsrechtlichen Unterbringung in eine Notunterkunft, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Übergangswohnung.
  • Zur Versorgung alleinstehender obdachloser Männer wird das städtische Männerasyl in der Tuchmacher Str. 2 vorgehalten, welches auch außerhalb der Verwaltungszeiten persönlich oder telefonisch zu kontaktieren ist.
  • Die Bereitstellung eines Obdaches erfolgt im öffentlich-rechtlichen Rahmen, d.h. für die Bereitstellung wird eine Benutzungsgebühr erhoben, wodurch sich aber kein Mietverhältnis begründet.

Ansprechpartner*innen

Sachgruppenleitung:

Herr Karabel

  • Zimmer: 118
  • Telefon: 02331 207-4309
  • E-Mail

Frau Jokiel

  • Zimmer: 112
  • Telefon: 02331 207-5867
  • E-Mail

Herr Dege

  • Zimmer 223
  • Telefon: 02331 207-2564
  • E-Mail

Frau Winkels

  • Zimmer 114
  • Telefon: 02331 207-2728
  • E-Mail

Frau König

  • Zimmer 119
  • Telefon: 02331 207-3618
  • E-Mail

NN

  • Zimmer 115
  • Telefon: 02331 207-5860

Frau Homberg

  • Zimmer 121
  • Telefon 02331 207-2718
  • E-Mail

Herr Schamber

  • Zimmer 116
  • Telefon 02331 207-3838
  • E-Mail

Frau Kempa

  • Zimmer 112
  • Telefon 02331 207-5864
  • E-Mail

Frau Brockhaus

  • Zimmer 113
  • Telefon 02331 207-4113
  • E-Mail

Herr Müller

  • Zimmer 116
  • Telefon: 02331 207-3665
  • E-Mail

Herr Lang

  • Zimmer 121
  • Telefon: 02331 207-3152
  • E-Mail

Frau Karakantidou

  • Zimmer 119
  • Telefon: 02331 207-3690
  • E-Mail

Herr Bassanello

  • Zimmer 113
  • Telefon: 02331 207-3691
  • E-Mail

  • Die Stadt Hagen hat mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds / REACT-EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie die Projektstelle „Endlich ein ZUHAUSE!“ eingerichtet.
  • Die Mitarbeiter*innen des Projektes leisten eine Zielgruppenorientierte Beratung von obdach- und wohnungslosen Personen zur nachhaltigen Reintegration in den regulären Wohnungsmarkt.
  • Kooperationen mit der Hagener Wohnungswirtschaft führen zu kurzen Verweildauern in Wohnungslosenunterkünften.
  • Die sozialarbeiterische Betreuung betroffener Familien und Einzelpersonen findet in regulären Wohnungen statt, mit dem Ziel diese Wohnungen im Laufe der Begleitung zu übernehmen.

Für Vermieter*innen:

  • Sie sind Eigentümer*in oder Verwaltungsbevollmächtigte*r von Wohnraum und könnten sich vorstellen Familien oder Einzelpersonen auf Ihrem Weg aus der Wohnungslosigkeit zu unterstützen?
  • Sie wären unter Umständen bereit von Wohnungslosigkeit Betroffenen mit Vergabe eines Mietvertrages eine zweite Chance zu geben?
  • Dann freuen wir uns sehr über Ihren Anruf! Wir beraten nicht nur Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, sondern auch potentiell willige Helfer*innen.
  • Wir sind ein Bindeglied zwischen Ihnen und zukünftigen Mieter*innen und stellen Planungssicherheit für beide Vertragsparteien um solide und langfristige Mietverträge zu ermöglichen, damit am Ende alle profitieren.

Felix Oblotzki

  • Zimmer: 311
  • 02331/207-3652
  • Mobil: 01752015356
  • E-Mail

Für von Wohnungslosigkeit Betroffene:

Bitte wenden Sie sich an den Sozialdienst für Wohnungslose der Stadt Hagen. Dieser kann Sie an unsere Projektstelle vermitteln.

Christian Hunsmann

  • Zimmer: 102
  • 02331/207-5865
  • E-Mail

Beratung und Hilfen bei Mietrückständen, Räumungsklagen, Zwangsräumung der Wohnung und Schulden bei den Energieversorgern

Zielgruppen:

Unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, denen der Verlust ihrer derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht, weil

  • gegen sie ein nicht vollstreckter Räumungstitel vorliegt
  • gegen sie eine Räumungsklage erhoben wurde
  • ihre Wohnung gekündigt wurde oder
  • die Kündigung ihrer Wohnung droht

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung bei Miet- und Energiezahlungsproblemen
  • Beratung bei Räumungsklagen oder Zwangsräumung der Wohnung
  • Verhandlung / Vermittlung zwischen Betroffenen und Vermieter*in und gegebenenfalls weiteren Beteiligten

Zur Beratung/ Prüfung sollten bitte folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • aktuelle Forderungsaufstellung / Mietkontoauszug
  • Mahnung / Kündigung / Räumungsklage / Zwangsräumungstermin
  • Mietvertrag & Mietbescheinigung
  • Energiekostenabrechnung Strom & Gas (Abschlagsinfo)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Jobcenterbescheid, Grundsicherung, ALG I Bescheid, Wohngeld, Renten)
  • Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen vorhandenen Konten
  • Personalausweis

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen benötigt werden.

Nach positiver Prüfung Ihres Antrags, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihre Wohnung, durch die darlehensweise Übernahme der Mietschulden, zu erhalten.

Ansprechpartner*innen

Bezirk: 58091, 58095, 58119

Frau Kalthaus

  • Zimmer: 009
  • Telefon: 02331 207-3642
  • E-Mail

Bezirk: 58089, 58093, 58135

Frau Piqué

  • Zimmer: 010
  • Telefon: 02331 207-3646
  • E-Mail

Bezirk: 58097, 58099

Herr Wittrock

  • Zimmer: 009
  • Telefon: 02331 207-4506
  • E-Mail

Symbolbild

Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung