Geflüchtete in Hagen
Liebe Bürger*innen,
auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Situation der Geflüchteten in Hagen und beantworten offene Fragen.
Liebe Bürger*innen,
auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Situation der Geflüchteten in Hagen und beantworten offene Fragen.
Für die Unterbringung Geflüchteter stehen insgesamt rund 500 Wohnungen unterschiedlicher Größe sowie Not- und Gemeinschaftsunterkünfte in verschiedenen Stadtteilen zur Verfügung. Darüber hinaus werden 18 Wohnungen über die Hagener Gemeinnützige Wohnungs GmbH (ha.ge.we) angemietet. Alle Unterkünfte sind zielgruppenunabhängig und somit für alle ankommenden Personen gedacht.
Von den 1.894 von der Stadt Hagen untergebrachten Menschen sind mit 1.245 Personen die meisten in Wohnungen untergebracht. 224 Geflüchtete leben in den Sammel- und Notunterkünften in der Sporthalle Boelerheide, in der Hochstraße, in der ehemaligen evangelischen Jugendbildungsstätte Berchum und im Haus Busch. Mit dem Containerdorf am Kirchenberg in Hohenlimburg wird gerade eine weitere Sammelunterkunft mit Platz für 88 Personen eingerichtet.
Weitere 425 Personen sind in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften im Stadtgebiet untergebracht.
Alle Geflüchteten müssen ein Asylverfahren durchlaufen. Im Asylverfahren wird die Motivation der Geflüchteten ermittelt. Vor dem Asylverfahren können deshalb keine feststehenden Aussagen über die Motivation der Geflüchteten getroffen werden.
Das Land NRW entscheidet, welche Kommune Geflüchtete aufnimmt. Danach ist die Kommune für die Unterbringung verantwortlich. Nach ihrer Ankunft müssen alle Geflüchteten ein Asylverfahren durchlaufen, sie sind also Asylsuchende. In Deutschland gibt es ein Asylbewerberleistungsgesetz. Durch dieses Gesetz erhalten Asylsuchende Leistungen vom deutschen Staat.
EU-Zugewanderte haben als EU-Mitglieder das sogenannte Recht der Freizügigkeit. Sie müssen kein Asyl beantragen, sondern dürfen in jeden Mitgliedsstaat der EU einreisen und dort leben. Die Kommune ist nicht für die Unterbringung von EU-Zugewanderten verantwortlich, außer es droht Obdachlosigkeit. Als EU-Mitglieder können die EU-Zugewanderten in Deutschland unter der Bedingung von Erfüllung gewisser Voraussetzungen Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen. Das können Asylsuchende nicht.
Nein, das Ende des Förderprogramms hat keinen Einfluss auf den Umgang mit Geflüchteten in Hagen. Bei der Zuwanderung aus Südosteuropa handelt es sich um EU-Zugewanderte, die kein Asyl beantragen müssen. Die Stadt Hagen und das Land NRW sprechen aktuell aber noch darüber, ob eine weitere Förderung durch das Land erfolgt und wie diese aussehen kann.
Der erste Paragraf (§) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet alle 396 Städte und Gemeinden in NRW dazu, ausländische Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen.
Die Bezirksregierung Arnsberg entscheidet über die Zuweisung der Geflüchteten. Hierzu wendet die Bezirksregierung einen Verteilungsschlüssel an, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt.
Der Verteilschlüssel stammt aus dem dritten Paragrafen (§) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Er setzt sich aus dem Einwohnerschlüssel und dem Flächenschlüssel zusammen. Der Einwohnerschlüssel berücksichtigt den Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes. Der Flächenschlüssel berücksichtigt den Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes. Die Verteilung von Geflüchteten erfolgt also mit Berücksichtigung der Einwohnerzahl und des Flächenanteils der Gemeinden.
Weitere Infos rund um die Zuweisung finden sich auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg unter Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz | Bezirksregierung Arnsberg ( www.bra.nrw.de).
Hagen nimmt wie alle Kommunen und Gemeinden laufend neue Geflüchtete auf. Insgesamt leben in Hagen rund 2.800 Geflüchtete. Davon sind rund 1.900 Menschen in städtischen Unterkünften untergebracht. Im gesamten Jahr 2023 sind rund 600 zugewiesene Geflüchtete nach Hagen gekommen. Bis August 2024 hat die Stadt Hagen insgesamt 330 neue Asylantragsstellende angekündigt oder zugewiesen bekommen. Diese Menschen befinden sich aktuell in ihrem laufenden Asylverfahren. Das Asylverfahren entscheidet, ob die Menschen dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen.
Nein, die Stadt Hagen muss Geflüchtete aufnehmen. Das ist durch gesetzliche Regelungen für alle Kommunen in Deutschland so festgelegt.
Die Kommunen können nicht entscheiden, ob und wie viele Geflüchtete ihnen zugewiesen werden. Alle Kommunen in Deutschland sind zur Unterbringung von Geflüchteten gesetzlich verpflichtet.
Der Verteilungsschlüssel entscheidet, welche Kommunen wie viele Geflüchtete aufnehmen. Vom Land erhalten die Asylantragsstellenden einen Zuweisungsbescheid. Dieser Zuweisungsbescheid informiert die Asylantragsstellenden darüber, in welche Kommune sie zugewiesen werden. Wenn die Asylantragsstellenden sich dann bei der zugewiesenen Kommune melden, muss die Kommune für Unterbringung sorgen.
Der Verteilschlüssel ist dynamisch. Die Erfüllungsquote orientiert sich immer an der Gesamtzahl der ankommenden Geflüchteten. Daraus resultiert eine Verteilung an Städte und Kommunen durch den Verteilungsschlüssel.
Wenn der Asylantrag eines Menschen abgelehnt wird, ist er ausreisepflichtig und muss Deutschland verlassen. Wenn die Person Deutschland nicht freiwillig verlassen will, wird eine Abschiebung geprüft und eingeleitet.
Im Haushaltsplan sind für 2024 Aufwendungen in Höhe von 14,5 Millionen Euro (etwa 1,58 Prozent der Gesamtaufwendungen im Haushalt) im Bereich der Asylsuchenden vorgesehen. Ein großer Teil hiervon wird durch Bundes- und Landesmittel erstattet. Hinzu kommen sekundäre Kosten für zum Beispiel die Verwaltungskräfte und städtische Gebäude.
Alle Städte in Deutschland müssen Geflüchtete aufnehmen, auch wenn sie verschuldet sind. Das ist durch gesetzliche Regelungen festgelegt, die alle Städte erfüllen müssen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz legt fest, wie viel Geld Geflüchtete jeden Monat bekommen. Alleinstehende Menschen erhalten monatlich einen Regelsatz von 460 Euro. Paare erhalten pro Person 413 Euro monatlich. Das wird ebenfalls vom Asylbewerberleistungsgesetz bestimmt. Die Dauer der Auszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Voraussetzungen können in § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz nachgelesen werden. Zum Vergleich: Der monatliche Regelsatz von Bürgergeld beträgt 563 Euro.
Die Stadt Hagen erhält vom Land als kreisfreie Stadt zunächst eine Pauschale in Höhe von 1.125 Euro pro Geflüchteten und Monat. Diese dient sowohl der Refinanzierung der Regelsätze als auch für weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Geflüchteten entstehen.
Nein, Asylsuchende haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld. Sie bekommen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die niedriger ausfällt als das Bürgergeld.
Für die Unterbringung aller Zielgruppen (Geflüchtete und Wohnungslose) stehen insgesamt rund 518 Wohnungen unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Darüber hinaus werden 18 Wohnungen über die Hagener Gemeinnützige Wohnungs GmbH (ha.ge.we) angemietet und ein Wohncontainer am Kirchenberg in Hohenlimburg mit 88 Plätzen als Sammelunterkunft eingerichtet. Insgesamt gibt es in Hagen mit den Unterkünften in der Hochstraße, in der ehemaligen evangelischen Jugendbildungsstätte Berchum und im Haus Busch vier Sammelunterkünfte.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Sporthalle Boelerheide in der Kapellenstraße belegt. Durch den Umzug der Geflüchteten in das Hostel an der Hochstraße wurde die Karl-Adam-Halle wieder frei.
Die Anmietung und Mietkosten werden zum Teil von der Kommune finanziert. Die Landespauschale nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 1.125 Euro wird unter anderem für die Refinanzierung der Kosten verwendet.
Rund 66 Prozent der von der Stadt untergebrachten geflüchteten Menschen leben in Wohnungen. Die zur Verfügung stehenden Wohnungen sind nahezu vollständig belegt. Die Anmietung weiterer Wohnungen ist schwierig, da diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Das Hostel ist vorerst für fünf Jahre angemietet. Die Stadtverwaltung kann nach fünf Jahren entscheiden, ob die Anmietung verlängert wird.
Die monatliche Miete inklusive Nebenkosten liegt unterhalb der Schwelle der geltenden Regeln für Unterbringungskosten. Diese Regeln schreiben vor, dass der Wert von 218 Euro pro Person im Monat oder die Kosten von 7,79 Euro pro Quadratmeter nicht überschritten werden dürfen.
Es können bis zu 94 Menschen in dem Hostel wohnen.
Ja. Noch bevor der Mietvertrag unterzeichnet wurde, hat die Stadt über die Verhandlungen mit dem Vermieter in der Presse und im Rat der Stadt Hagen informiert.
Geflüchtete, die vorher in der Karl-Adam-Halle und in der Sporthalle Boelerheide an der Kapellenstraße lebten, sind in das Hostel gezogen. So wurde die Karl-Adam-Halle wieder frei und ist wieder regulär nutzbar.
In dem Hostel leben sowohl Familien als auch allein reisende Männer. Dabei ist der Anteil allein reisender Männer etwas höher.
Die Verlegung in das Hostel an der Hochstraße hat Vorteile für Bevölkerung und Geflüchtete. Die Karl-Adam-Halle kann wieder normal genutzt werden.
Für die Geflüchteten bedeutet die Unterbringung in dem Hostel mehr Privatsphäre. In den Turnhallen waren die Menschen alle zusammen in einem „Raum“ untergebracht. Das birgt mehr Konfliktpotential, da so gut wie keine Privatsphäre vorhanden ist. In dem Hostel werden die Menschen in kleinen Mehrbetteinheiten untergebracht. Die Zimmer können mit bis zu vier Personen belegt werden.
Die Verwaltung überprüft alle Gebäude und Flächen im Bestand der Stadt als auch auf dem freien Markt. Diese werden nach bestimmten Machbarkeitskriterien untersucht. Dazu gehören zum Beispiel eine ausreichende Kapazität, eine passende Infrastruktur und ein sicheres Brandschutzkonzept. Momentan sind keine weiteren Gebäude mehr im Bestand vorhanden. Deshalb müssen beispielsweise in Hohenlimburg die Container aufgebaut und belegt werden.
Die Flächenvoraussetzungen in Hohenlimburg sind optimal und ließen sich mit dem geringsten finanziellen Aufwand herstellen. Zudem existieren im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte für Geflüchtete, so dass es eine ausgeglichene Verteilung gibt.
Ab dem 23.September 2024 sind die Umzüge vorgesehen. Die Baugenehmigung besteht für drei Jahre und kann auf bis zu sechs Jahre verlängert werden. Die Verweildauer hängt individuell von den Familien ab. Die Menschen die dort einziehen, verbleiben in der Unterkunft, so lange das Asylverfahren läuft und sie in einer Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen sind.
Es können maximal 88 Personen im Wohncontainer-Dorf untergebracht werden.
Im Containerdorf Kirchenberg werden ausschließlich Familien untergebracht, die bis jetzt in der Turnhalle Kapellenstraße untergebracht waren. Bei der Erstbelegung ist geplant, die Familien, die am längsten in der Turnhalle untergebracht waren, zuerst umziehen zu lassen.
Im Containerdorf Kirchenberg wurden zentrale Einheiten zur Gemeinschaftsnutzung (Sanitär, Küche etc.) erstellt. Darüber hinaus existieren 44 Containereinheiten für jeweils zwei Personen. Familien werden ggf. in mehreren Einheiten untergebracht.
Folgende Räumlichkeiten sind dort auf zwei Etagen gebaut worden:
Für die Unterkunft wird es einen Sicherheitsdienst geben. Zwei Sicherheitskräfte werden an sieben Tagen die Woche und für 24 Stunden am Tag anwesend sein. Darüber hinaus betreuen zwei Sozialarbeiterinnen die Unterkunft, die zum Teil den Familien bereits aus der Kapellenstraße bekannt sind. Die Sozialarbeiterinnen werden, wie auch in der Hochstraße, Sprechzeiten haben.
Hierüber entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Momentan befindet sich noch der überwiegende Teil der künftigen Bewohnenden im laufenden Asylverfahren.
In die Sozialversorgung fallen Vorgänge wie Wohngeld, Grundsicherung und Unterhaltsvorschuss. Die Aufnahme von Geflüchteten ergibt keine besonderen Anforderungen bei der Menge der bearbeiteten Vorgänge. Es können weiter alle Anträge bearbeitet werden.
Die Gesundheitsversorgung in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern ist von der Ankunft von Geflüchteten in Hagen ebenfalls nicht beeinträchtigt. Das Gesundheitsamt kümmert sich um die Gesundheit der Betroffenen.
Die Zahl der Kinder im Kitaalter in Hagen steigt seit Jahren. Das liegt aber nicht nur an Zuwanderung. Die Stadt hat bereits viele neue Kitaplätze geschaffen. In der Zukunft soll die Zahl von Kindern in Hagen im Kitaalter weiter steigen. Deswegen schafft die Stadt Hagen auch weiter neue Kitaplätze.
Auch wenn die Lage der Kitaplätze in Hagen angespannt bleibt, können Eltern bei der Stadt Hagen einen Kitaplatz für ihr Kind anfordern. Bis jetzt haben alle Kinder einen Kitaplatz bekommen. Grundsätzlich haben alle Kinder in Deutschland ein Recht auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder.
Die Regionalkoordination des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bewertet den Zugang zu den Deutsch- und Integrationskursen in Hagen gut. Die Wartezeit zwischen der Verpflichtung zu einem Deutschkurs und dem tatsächlichen Kursbeginn liegt im Normbereich. Das gilt auch für die Abdeckung mit Kursangeboten im Stadtgebiet. Mit Stand vom 14. Februar 2024 betrug die Zahl aller laufenden und geplanten Integrationskurse in Hagen insgesamt 80.
Die Hagener Polizei kann entsprechende Zahlen erheben. In aktuellen Auswertungen zeigen sich aber in Hagen keine Auffälligkeiten.
Die Sicherheit von allen Unterbringungseinrichtungen in Hagen wird von der Hagener Polizei beständig kontrolliert. Mehrmals in der Woche besuchen die zuständigen Polizeikräften alle Einrichtungen. Sie sprechen mit dem Sicherheitspersonal und auch mit den dort untergebrachten Menschen. Auch Menschen aus der Nachbarschaft der Einrichtungen können mit den Polizeikräften sprechen, wenn es Bedarf gibt. Außerdem steht die Hagener Polizei regelmäßig im Austausch mit Mitarbeitenden der Stadt Hagen, die sich um die Geflüchteten kümmern.
Für die Unterkunft im Hostel an der Hochstraße wird es genau wie für die Containeranlage einen Sicherheitsdienst geben. Zwei Sicherheitskräfte werden an sieben Tagen die Woche und für 24 Stunden am Tag anwesend sein.
Interkulturelle Kompetenz ist für den Dialog wichtig, da sie ein Schlüssel gegen die Sorgen und Ängste vor dem Unbekannten sein kann. Interkulturelle Kompetenz bedeutet Respekt, Offenheit und Neugier im Umgang miteinander. Die Bürgerinformationsveranstaltung zur Unterbringung von Geflüchteten informiert die Menschen darüber, wie die Stadt Hagen handeln kann und muss. Durch die interkulturelle Kompetenz aller Beteiligten wird dieser Einblick vorurteilsfrei und sachlich.
Alle Unterstützungsangebote können dem Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung der Stadt Hagen gemeldet werden. Ansprechperson ist Herr Peter, Koordination Sozialdienst für Flucht und Asyl, Telefon 02331/207-4394 oder E-Mail *****@stadt-hagen.de.
Stadt Hagen
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