Bei der Gewerbestelle können Sie die Beschäftigung von Mitarbeitenden im Bewachungsgewerbe melden.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Kontaktpersonen
Frau Funke-Demnitz
Telefon: 02331/207-4855
Telefax: 02331/207-2036
Herr Richter
Telefon: 02331/207-4842
Telefax: 02331/207-2036
Herr Urban
Telefon: 02331/207-4836
Telefax: 02331/207-2036
Die Gewerbestelle nimmt Anzeigen wegen Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStrG (Wirtschaftsstrafgesetz) entgegen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Kontaktpersonen
Frau Funke-Demnitz
Telefon: 02331/207-4855
Telefax: 02331/207-2036
Herr Richter
Telefon: 02331/207-4842
Telefax: 02331/207-2036
Herr Urban
Telefon: 02331/207-4836
Telefax: 02331/207-2036
Hier können Sie sich melden, wenn Sie eine Versteigerung durchführen möchten.
Aufgrund der sehr schwierigen Rechtslage kann eine weitergehende Beratung und Entgegennahme der Anzeige nur bei der oben genannten Dienststelle erfolgen.
Kontaktpersonen
Frau Funke-Demnitz
Telefon: 02331/207-4855
Telefax: 02331/207-2036
Herr Richter
Telefon: 02331/207-4842
Telefax: 02331/207-2036
Herr Urban
Telefon: 02331/207-4836
Telefax: 02331/207-2036
Nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes betreibt eine Gaststätte, wer Getränke und / oder Speisen an Gäste zum Verzehr an Ort und Stelle an seine Gäste abgibt.
Für den Betrieb einer solchen Gaststätte ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich. Es wird zwischen verschiedenen Betriebsarten unterschieden, nämlich:
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Die Mitarbeitenden der Gewerbestelle nehmen Lärmbelästigungsbeschwerden über Gaststätten entgegen.
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung wenden Sie sich bitte (möglichst schriftlich) an die genannte zuständige Stelle.
Die Gewerbestelle erteilt Aufstellerlaubnisse für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Erteilung für natürliche und juristische Personen
Gebühren
Hier werden Erlaubnisse zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erteilt.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit folgenden Mindestangaben:
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Die Mitarbeitenden der Gewerbestelle erteilen Erlaubnisse für Makler- und/oder Vermittlungstätigkeiten.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Erteilung an natürliche oder juristische Personen
Gebühren
Die Gebührenhöhe hängt von der Art der Tätigkeit ab.
Besonderheiten
Für die Erlaubniserteilung nach den §§ 34d Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), 34e Gewerbeordnung (Versicherungsberater), 34f Gewerbeordnung (Finanzvermittler) und 34i GewO (Wohnimmobiliardarlehenvermittler) ist die zuständige Erlaubnisbehörde die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen, Telefon: 02331/390-0.
Hier erhalten Sie Geeignetheitsbestätigungen für den Aufstellungsort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Gebühren
Hier finden Sie Informationen für einmalige Ausschankgenehmigungen anlässlich von Veranstaltungen.
Gebühren
Hier können Sie Sondernutzungserlaubnisse zur Inanspruchnahme der Marktplätze (keine Wochenmarktveranstaltung) beantragen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, der folgende Angaben enthält::
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Hier erteilen die Mitarbeitenden Erlaubnisse zum Betrieb einer Spielhalle (nicht gleichzeitig für die Aufstellung von Spielgeräten).
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Erteilung an natürliche oder juristische Personen
Gebühren
Hinweis
Wenn die antragstellende Person gleichzeitig die Spielgeräte aufstellt und noch keine Aufstellerlaubnis hat, ist diese ebenfalls zu beantragen. Bei Wohnsitz / Firmensitz in Hagen kann der Antrag mit dem Spielhallenantrag gestellt werden. Wenn der Wohnsitz / Firmensitz außerhalb von Hagen ist, ist der Antrag bei der Heimatgemeinde zu stellen. Neben der Aufstellerlaubnis wird noch eine Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort benötigt. Die ebenfalls mit der Spielhallenerlaubnis beantragt werden kann.
Besonderheiten / Befreiungen
Die Gewerbestelle erteilt auch Versteigererlaubnisse.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Fachdienststelle
Gebühren
Für die Entscheidung über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Versteigerung (§ 34 b GewO) liegen die Gebühren zwischen 50 Euro und 1.000 Euro (Einzelfallentscheidung).
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistung ist es erforderlich, sich direkt mit der obigen Fachdienststelle in Verbindung zu setzen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Information
Sie können Ihr Gewerbe online beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW anmelden (nur mit Registrierung).
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Besonderheiten / Befreiungen
Information
Sie können Ihr Gewerbe online beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW abmelden (nur mit Registrierung).
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Information
Sie können Ihr Gewerbe online beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW ummelden (nur mit Registrierung).
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Registrierung für die Webauskunft
Hinweis
Registrierung für gebührenpflichtige Auskunftsempfänger*innen, zum Beispiel Rechtsanwälte*innen
Registrierung für die gebührenfreien Auskunftssuchenden, zum Beispiel Sozialversicherungsträger*innen
Die Mitarbeitenden der Gewerbestelle nehmen Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen, zum Beispiel GmbH, an.
Für Anträge von Privatpersonen:
Für Anträge von juristischen Personen oder Personenvereinigungen:
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
In unserem Merkblatt finden Sie alle Informationen für die Erteilung einer Reisegewerbekarte
Downloads:
Besonderheiten / Befreiungen
Hier finden Sie eine Übersicht, an welchen Wochentagen die Märkte im Hagener Stadtgebiet stattfinden.
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Hier erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Marktstand an Wochenmarktveranstaltungen teilnehmen dürfen.
Besonderheiten / Befreiungen
Gemäß der Wochenmarktsatzung der Stadt Hagen in der zurzeit geltenden Fassung ist die Erlaubnis beim Oberbürgermeister, vertreten durch die Marktmeister*innen, grundsätzlich schriftlich zu beantragen.
Der Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Volme-Forum, Friedrich-Ebert-Platz 3, 58095 Hagen
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung