Hier erfahren Sie, wie Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Haltverbot für Ladegeschäfte erhalten.
Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag, der folgenden Angaben enthalten sollte:
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung und werden pro Fahrzeug berechnet:
Besonderheiten / Befreiungen
Die Ausnahmegenehmigungen werden nur in einem sehr eng gesteckten Rahmen unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Wird dieser durch die antragstellende Person nicht eingehalten, erlischt die Genehmigung und es besteht wieder das ursprüngliche Verbot.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Einen personenbezogenen Behindertenparkplatz kann nur beantragen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (Blind) besitzt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:
Die antragstellende Person darf weder eine Garage noch einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche haben. Bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück des Hauses und ist die antragstellende Person Mieter*in, ist eine Bestätigung des*der Vermieter*in beizubringen, dass eine Vermietung an eine schwerbehinderte Person nicht möglich ist.
Gebühren
Die Einrichtung / Beschilderung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes erfolgt über die Stadt Hagen auf eigene Kosten.
Formular: Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes
Der Antrag auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung wird zweckmäßigerweise mit dem dafür vorgesehenen Formular beantragt, kann aber auch formlos schriftlich erfolgen. Die Regelungen für das Bewohnerparken sind ausdrücklich auf Bewohner*innen mit erstem Wohnsitz in einer der Innenstadtzonen beschränkt.
Als Nachweis für die Berechtigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Gebühren
Der Antrag ist schriftlich zu stellen, dazu benutzen Sie bitte das unten genannte Formular. Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine für die beantragten Fahrzeuge, eine Kopie der Handwerkskarte und Fotos der Fahrzeuge, auf denen die beidseitig angebrachte Firmenaufschrift zu erkennen ist, beizufügen.
Die Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Hagen befreit von folgenden Verkehrsverboten:
Gebühren
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Hagen betragen die Gebühren 160 Euro pro Jahr und pro Genehmigung, für den Regierungsbezirk Arnsberg 200 Euro und für das Land NRW 240 Euro.
Schwerbehindertenparken
Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen, die vom zuständigen Versorgungsamt als "außergewöhnlich gehbehindert" anerkannt worden sind und blinde Menschen (Vermerk "aG" oder "Bl" auf dem Schwerbehindertenausweis). Die Berechtigung ist weder an ein Fahrzeug noch an eine Fahrerlaubnis gebunden.
Die Behindertenparkausweise werden befristet ausgestellt; die Befristung richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Bei Erteilung und Verlängerung des Behindertenparkausweises ist ein neues Lichtbild erforderlich.
Folgende Nachweise werden benötigt:
Besonderheiten / Befreiungen
Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ohne Auslegung der Berechtigungsplakette und der Missbrauch des Ausweises durch einen unberechtigten Dritten sind Ordnungswidrigkeiten nach § 46 Straßenverkehrsordnung. Diese können mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Formular: Antrag auf Parkerleichterung für schwerbehinderte und blinde Menschen
Hier werden Ausnahmegenehmigungen von der Anschallpflicht erteilt.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen:
Gebühren
Formular: Antrag auf Befreiung von der Helm- und/oder Gurtpflicht
Hier werden Ausnahmegenehmigungen von der Helmtragepflicht erteilt.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen:
Gebühren
Formular: Antrag auf Befreiung von der Helm- und/oder Gurtpflicht
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Fachdienststelle:
Frau Heierberg
Telefon: 02331/207-2276
Herr Guardiola
Telefon: 02331/207-2275
Die Verkehrsabteilung stellt eine Ersterteilung einer Genehmigung für das Führen von Taxen beziehungsweise Mietwagen (Unternehmerkonzession) aus.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
300 Euro
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistung ist der direkte Kontakt mit der Fachdienststelle erforderlich.
Einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr haben diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen, die sich für alle Verkehrsformen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) richtet, erfüllen. Der Antrag ist in der Gemeinde zu stellen, in der das Unternehmen eröffnet werden soll.
Zusätzliche Informationen erteilen:
Sie möchten Ihre Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr verlängern? Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der oben genannten Fachdienststelle empfohlen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Taxi-Halteplätze werden durch amtliche Verkehrsbeschilderung gekennzeichnet. Taxi-Halteplätze werden in der Regel aufgrund von Vorschlägen der Taxi-Vereinigung zusammen mit deren Vertretern vor Ort überprüft und festgelegt. Hier ist der Fachbereich für Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (Straßenbaulastträger) sowie die Polizei zu beteiligen.
Hier erhalten Sie Genehmigungen für den gewerblichen Gefahrgutverkehr.
Eine Genehmigung für den innerdeutschen Güterkraftverkehr (Unternehmerkonzession) kostet 160 Euro.
Hier finden Sie wichtige Formulare und Bescheinigungen:
Die Dienstleistung umfasst das Erteilen von Genehmigungen und Erlaubnissen für Schwer- und Großraumtransporte wie: Festlegung von Wegstrecken für Einzel- beziehungsweise Dauererlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Kraftstraßenbenutzung und Transport gefährlicher Güter.
Die Antragstellung erfolgt digital über die Anwendung
"Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte" (Vemags).
Fristen
Die Bearbeitung ist abhängig von der Größe und Route des Transportes, da gegebenenfalls weitere Behörden im Verfahren anzuhören sind. Eine Antragstellung ist dennoch mindestens zwei Wochen vor Durchführung des Transportes zu stellen.
Gebühren
Die Mindestgebühr für eine Einzelerlaubnis beziehungsweise Einzelausnahmegenehmogung beträgt 64 Euro. Die Berechnung der Gebühr ist abhängig von den Abmessungen, der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der zu beteiligenden Behörden/Stellen. Die Höchstgebühr soll 1.500 Euro nicht übersteigen.
Besonderheiten / Befreiungen
Fahrzeuge und Züge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die folgenden Angaben überschreiten oder bei denen das Sichtfeld (zum Beispiel Gabelstapler) eingeschränkt ist, bedürfen der Ausnahmegenehmigung:
Ist nicht das Fahrzeug oder der Zug, sondern nur die Ladung zu breit, zu hoch oder nach vorne und nach hinten zu weit hinausragend, benötigt man ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung (§ 46 Abs. 1 Ziff. 5 Straßenverkehrsordnung).
Die Stadt Hagen erhebt seit dem 1. März 2025 Sondernutzungsgebühren für Groß- und Schwerlasttransporte. Alle Informationen finden Sie unter " Sondernutzungen".
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erhalten und welche Unterlagen Sie benötigen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Besonderheiten / Befreiungen
Ansprechpersonen:
Frau Schajor (Bezirkssachbearbeitung Haspe)
Telefon: 02331/207-3767
E-Mail
Frau Heierberg (Bezirkssachbearbeitung Eilpe/Dahl)
Telefon: 02331/207-2276
E-Mail
Frau Kruppa (Bezirkssachbearbeitung Hohenlimburg)
Telefon: 02331/207-4913
E-Mail
Herr Rogowski (Koordinator Großbaustellen)
Telefon: 02331/207-2254
E-Mail
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung:
Besonderheiten / Befreiungen
Die Fußgängerzonen sind zu verschiedenen Zeiten für die Durchführung von Ladegeschäften geöffnet und mit einer entsprechenden amtlichen Beschilderung versehen.
Fußgängerzone Innenstadt
Fußgängerzone Haspe
Fußgängerzone Helfe
Fußgängerzone Hohenlimburg
Um eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, richten Sie Ihren Antrag bitte an *****@stadt-hagen.de.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Vorschläge können mit einem formlosen Antrag mit kurzer Begründung eingereicht werden.
Besonderheiten
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten / Befreiungen
Die Verkehrsabteilung erteilt eine Ausnahmegenehmigung bei Umzügen, Küchenmontagen und anderen Anlieferungen (per LKW). Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für einen Tag und kann nicht verlängert werden.
Die typische Beschilderung können Sie den folgenden Beispielen entnehmen:
Einrichtung einer Haltverbotszone PDF (18,0 kB)
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen PDF (12,2 kB)
Gebühren
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Erläuterungen / Hinweise
Sondernutzungen sind nach § 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Strassen in der Stadt Hagen vom 8. Juni 1998 in der Fassung des III. Nachtrages vom 27. Februar 2025 sind Nutzungen einer öffentlichen Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus Anzeige- und unter Umständen auch gebührenpflichtig.
Zur Sondernutzung einer öffentlichen Fläche gehört zum Beispiel:
Zudem hat die Stadt Hagen eine Sondernutzungsgebühr für Schwertransporte eingeführt. Diese wird entsprechend mit einem Gebührenbescheid anhand der Antragstellungen von Vemags erhoben.
Die Anmeldung der Sondernutzung hat laut § 8 Abs. 1 der Satzung spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung erfolgen. Für Anträge, die nicht innerhalb der genannten Frist eingehen, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
Ansprechpersonen für Anträge und Rückfragen
Frau Schajor (Sondernutzungen Mitte und Veranstaltungen)
Telefon: 02331/207-3767
E-Mail
Herr Rogowski (Sondernutzungen Nord)
Telefon: 02331/207-2254
E-Mail
Frau Heierberg (Sondernutzungen Eilpe/Dahl)
Telefon: 02331/207-2276
E-Mail
Frau Kruppa (Sondernutzungen Hohenlimburg)
Telefon: 02331/207-4913
E-Mail
Herr Guardiola (Güterkraftverkehr und Schwerlasttransporte Vemags)
Telefon: 02331/207-2275
E-Mail
Wichtiger Hinweis: Promotion und Werbung auf öffentlichem Grund kann von der Stadt Hagen nicht genehmigt werden, da diese Rechte an die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH, Niederlassung Bielefeld, Mauerstraße 8, 33602 Bielefeld abgetreten wurden. Genehmigungen zu diesen Zwecken werden daher grundsätzlich nur von dort erteilt.
Kontaktdaten:
E-Mail: sklemme@stroeer.de
Telefon: 0521/56066-72
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Volme-Forum, Friedrich-Ebert-Platz 3, 58095 Hagen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag und Sonntag: geschlossen