Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie helfen uns, indem Sie uns diese melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können.
Vertöße sind beispielsweise Straftaten oder Bußgeldtatbestände in den Bereichen
Eine vollständige Aufzählung finden Sie in § 2 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG, siehe Link)
Sie können uns Hinweise formlos per Post, per E-Mail, telefonisch oder persönlich zukommen lassen. Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet.
Postanschrift:
Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Hagen
Interne Meldestelle
Postfach 42 49
58042 Hagen
E-Mail: Unter diesem Direktkontakt.
Telefon (während der Bürozeiten):
Nicht unter den gesetzlichen Hinweisgeberschutz fallen insbesondere:
Das HinSchG eröffnet Ihnen außerdem die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Aktuell liegen Kontaktdaten für folgende externe Meldestellen vor:
1. Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Telefon: 0228/99 410-6644
Zur Internetseite: Bundesjustizamt
2. Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
für Hinweise auf Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228/4108-2355
3. Bundeskartellamt
für Hinweise auf Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act)
Bundeskartellamt
- Externe Meldestelle -
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 9499 5980
Zur Internetseite: Bundeskartellamt
Downloads:
Datenschutzerklärung PDF (52,3 kB)
Weitere Informationen:
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
Transparency International Deutschland e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund: Was Beschäftigte über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen sollten
Herr Korbach
Prüfbereichsleitung
Telefon: 02331/207-2237
Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich folgende Themenbereiche:
Frau Hoppe
Prüfbereichsleitung
Telefon: 02331/207-2320
Ansprechperson
Herr Schinner
Prüfbereichsleitung
Telefon: 02331/207-2262
Geprüft werden städtische Baumaßnahmen wie z.B. der Neu-/Umbau von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen und Brücken insbesondere in Hinblick auf
Die Ziele der Prüfung bestehen auch bei technischen Prüfungen darin, für den Rat die Kontrolle über die Einhaltung der Ratsbeschlüsse zu wahren und rechtmäßiges, zweckmäßiges, wirtschaftliches und einfaches Verwaltungshandeln zu fördern.
Ansprechperson:
Herr Runde
Prüfbereichsleitung
Tel. 02331/207-2301
Adresse: Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten: Nach Terminvereinbarung