Fachbereich Rechnungsprüfung
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Herzlich willkommen beim Fachbereich Rechnungsprüfung

Auf einen Blick
  • Der Fachbereich Rechnungsprüfung untersucht für den Rat der Stadt Hagen und den Oberbürgermeister die Recht- und Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Stadtverwaltung.
  • Außerdem wird für den Rechnungsprüfungsausschuss der städtische Jahresabschluss geprüft.
  • Darüber hinaus werden Prüfungen aufgrund von besonderen vertraglichen Vereinbarungen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften durchgeführt, an denen die Stadt Hagen beteiligt ist.
  • Grundlagen hierfür sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen.
  • Bei uns sind ebenfalls die Antikorruptionsstelle und die Interne Meldestelle angesiedelt

Antikorruptionsstelle

  • Korruptionsdelikte kennen nur Täter*innen und keine einzelnen, klagefähigen Opfer.
  • Geschädigt wird in der Regel die Gesellschaft als Ganzes.
  • Aufgedeckt werden Korruptionsdelikte häufig von aufmerksamen Mitmenschen, die Zivilcourage zeigen und eben nicht weggucken, sondern sich einer Antikorruptionsstelle oder Strafverfolgungsbehörde anvertrauen.
  • Die Antikorruptionsstelle der Stadt Hagen nimmt jegliche Hinweise auf mögliche Korruptionshandlungen entgegen und leitet sie ggf. an die zuständigen Stellen weiter.
  • Der Kontakt kann persönlich, telefonisch, per Mail oder schriftlich erfolgen.
  • Die Antikorruptionsstelle ist als Teil einer Behörde zur umfassenden Mitwirkung in Strafverfahren verpflichtet.

  • Hinweise auf konkrete Korruptionsdeliktekönnen Sie rund um die Uhr über die Internetplattformdes LandeskriminalamtesNRW geben.
  • Die Plattform finden Sie im Internet unter https://service.polizei.nrw.de/hinweis
  • Außerdem bietet das Landeskriminalamt NRW eine kostenlose Telefon-Hotline für Fragen zum Strafrecht und Hinweise auf konkrete Korruptionsdelikte an.
  • Die Rufnummer lautet: 0800/5677878

Symbolbild

Martin Schinner

Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Hagen

Interne Meldestelle

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

  • Hinweisgeber*innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.
  • Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden.
  • Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeber*innen vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
  • Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität.
  • Zur Entgegennahme von Meldungen werden interne Meldestellen von den jeweiligen Beschäftigungsgebern und externe Meldestellen, insbesondere bei Bundesbehörden, eingerichtet.
  • Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden.
  • Diese Personen sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
  • Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

  • Die Stadt Hagen hat die interne Meldestelle für Hinweisgebende beim Fachbereich Rechnungsprüfung eingerichtet.
  • Hier können Sie Hinweise vertraulich melden.
  • Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist die interne Meldestelle allerdings gehalten, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen.
  • Dies kann auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren, sowie aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen der Fall sein.

  • Alle Mitarbeitenden der Stadt Hagen und alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer Beschäftigung bei der Stadt Hagen Informationen über Verstöße erhalten haben, können sich bei der internen Meldestelle melden.

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie helfen uns, indem Sie uns diese melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können.

Vertöße sind beispielsweise Straftaten oder Bußgeldtatbestände in den Bereichen

  • Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und -gewährung)

  • Diebstahl, Betrug

  • Vergaberecht

  • Umweltrecht

  • Datenschutz

Eine vollständige Aufzählung finden Sie in § 2 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG, siehe Link)

Sie können uns Hinweise formlos per Post, per E-Mail, telefonisch oder persönlich zukommen lassen. Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet.

Postanschrift:

Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Hagen

Interne Meldestelle

Postfach 42 49

58042 Hagen

E-Mail: Unter diesem Direktkontakt.

Telefon (während der Bürozeiten):

  • Unter den Nummern02331/207-2262 (Herr Schinner) oder 02331/207-2311 (Frau Ott) oder persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

  • Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ermöglicht es uns, Ihnen eine Eingangsbestätigung zu senden oder eventuelle Rückfragen mit Ihnen zu klären.
  • Sie können aber auch ohne Angabe Ihrer Kontaktdaten melden, werden dann allerdings nicht über den weiteren Verlauf informiert.

Nicht unter den gesetzlichen Hinweisgeberschutz fallen insbesondere:

  • grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldungen, die unter Umständen auch eine Schadensersatzpflicht auslösen können,
  • Informationen über privates Fehlverhalten, von dem die hinweisgebende Person im beruflichen Zusammenhang erfährt, wenn kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegt,
  • Informationen, welche die nationale Sicherheit oder wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates oder besondere verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge betreffen,
  • Verschlusssachen,
  • Informationen, die dem richterlichen Beratungsgeheimnis oder der ärztlichen oder anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterfallen.

Das HinSchG eröffnet Ihnen außerdem die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Aktuell liegen Kontaktdaten für folgende externe Meldestellen vor:

1. Bundesamt für Justiz

Externe Meldestelle des Bundes

53094 Bonn

Telefon: 0228/99 410-6644

Zur Internetseite: Bundesjustizamt

2. Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin)

für Hinweise auf Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Hinweisgeberstelle

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Telefon: 0228/4108-2355

Zur Internetseite: BaFin

3. Bundeskartellamt

für Hinweise auf Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act)

Bundeskartellamt

- Externe Meldestelle -

Kaiser-Friedrich-Str. 16

53113 Bonn

Telefon: 0228 9499 5980

Zur Internetseite: Bundeskartellamt

  • Informationen zu weiteren externen Meldestellen auf EU-Ebene finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“, Suchbegriff „etablierte Hinweisgebersysteme“ oder unter diesem Link .

  • Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze und der Vorgaben des § 10 HinSchG verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.
  • Zugriff auf die eingegangenen Meldungen und die darin enthaltenen Daten haben ausschließlich die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen.
  • Ihre Meldung wird vertraulich behandelt.

Downloads:

Datenschutzerklärung PDF (52,3 kB)

Weitere Informationen:

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

Transparency International Deutschland e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund: Was Beschäftigte über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen sollten

Symbolbild

Martin Schinner

Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Hagen

14/0 - Prüfbereich Finanzwesen

  • Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde und bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung.
  • Der Jahresabschluss besteht gem. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) aus der Ergebnisrechnung (Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen), der Finanzrechnung (Umfang der Einzahlungen und Auszahlungen = Geldfluss), den Teilrechnungen für die verschiedenen Produktbereiche, der Bilanz (Auflistung der Vermögenswerte, des Eigenkapitals sowie der Schulden) und dem Anhang.
  • Der Fachbereich Rechnungsprüfung prüft, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Hagen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.
  • Seine Prüfungsergebnisse fasst der Fachbereich Rechnungsprüfung in einem Prüfbericht und einem Bestätigungsvermerk zusammen.
  • Diese bilden die Voraussetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt und die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 96 GO NRW).

  • Ein wichtiges Ziel dieser Aufgabe ist, dass bereits unterjährig mögliche Fehler entdeckt werden, die der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses durch erforderliche Korrekturen entgegenstehen.
  • Die laufende Prüfung der gemeindlichen Geschäftsvorfälle trägt daher zur Erleichterung der Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses durch den Rückgriff auf vorliegende Prüfungsergebnisse bei.
  • Dadurch kann der Umfang der Abschlussprüfung erheblich vermindert werden.

  • Die Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde ist eine weitere Pflichtaufgabe des Fachbereichs Rechnungsprüfung.
  • Diese Aufgabe ist mit der gesetzlichen Aufgabe der laufenden Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung untrennbar verbunden.

  • Die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a ist eine weitere Aufgabe des Fachbereichs Rechnungsprüfung.
  • Sie dient z.B. der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung gegeben sind oder ob die Weisungen des Rates durch die gemeindlichen Vertreter sowie deren Interessenvertretung für die Gemeinde in den Organen der verselbständigten Aufgabenbereiche eingehalten werden.

  • Zu den weiteren Aufgaben zählen die Prüfung von Managementsystemen, internen Rahmenregelungen und Geschäftsprozessen auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit, die Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen bei der Durchführung von Prüfungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnung und des Berichtswesens sowie die Prüfung von Gebührenbedarfsberechnungen und Betriebsabrechnungen.

Herr Korbach

Prüfbereichsleitung

Telefon: 02331/207-2237

14/1- Prüfbereich Verwaltungsprüfung, IT-Prüfung und Vor- und Zuwendungsprüfungen

  • Zu den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zählt gem. § 104 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 GO NRW die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS).
  • Das IKS umfasst sämtliche für den Prüfungsbereich geltenden Rahmenbedingungen, die dazu dienen, die Wirksamkeit der Aufgabenerledigung, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Einhaltung der für den Prüfungsbereich geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
  • Weiterhin wurde dem Fachbereich Rechnungsprüfung die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung gem. § 104 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GO NRW durch den Rat übertragen.
  • Im Rahmen einer risikoorientierten Prüfplanung ist es Ziel, sämtliche Bereiche der Stadtverwaltung zu prüfen.

  • Die Aufgaben im Bereich der IT-Prüfung sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, vor Einsatz finanzwirksamer IT-Programme die Erfüllung der sicherheitsrelevanten Anforderungen und die Eignung der Programme zur Abwicklung der Finanzvorfälle nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu prüfen und festzustellen (Programmprüfungen nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich folgende Themenbereiche:

  • Planung, Vorbereitung und Durchführung weiterer IT-gestützter Prüfungen
  • Konzeptionelle und operative Unterstützung anderer Prüfhandlungen des Fachbereiches mit den Mitteln und Möglichkeiten der Informationstechnologie
  • Durchführung von Massendatenanalysen
  • Beratung der Ämter/Fachbereiche im Zusammenhang mit der Prüftätigkeit
  • IT-Koordination des Fachbereiches 14

  • Der Fachbereich Rechnungsprüfung bestätigt bei finanzieller Beteiligung Dritter wie Bund oder Land, z.B. bei der Grundsicherung oder Hilfe für Menschen mit Behinderung, die rechtmäßige Mittelverwendung.
  • Ebenso erfolgt eine Prüfung der Verwendung von Fördermitteln (ohne Baumaßnahmen), soweit der Fördermittelgeber dies durch die örtliche Rechnungsprüfung verlangt.

Frau Hoppe

Prüfbereichsleitung

Telefon: 02331/207-2320

14/2- Prüfbereich Vergaben

  • Die Kernaufgabe des Prüfbereichs besteht in der Überwachung der Einhaltung des Vergaberechts und der wirtschaftlichen Verwendung von öffentlichen Geldern bei Auftragsvergaben im Baubereich und bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
  • Sofern die Stadt Hagen Investitionszuschüsse von Dritten mit der Auflage erhält, die Einhaltung des Vergaberechts sei zu prüfen, so wird diese Aufgabe ebenfalls vom Team Vergabeprüfung durchgeführt.

Ansprechperson

Herr Schinner

Prüfbereichsleitung

Telefon: 02331/207-2262

14/3 - Prüfbereich Technische Prüfung

Geprüft werden städtische Baumaßnahmen wie z.B. der Neu-/Umbau von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen und Brücken insbesondere in Hinblick auf

  • Verwendung von Fördergeldern,
  • Architekten- und Ingenieurverträge,
  • Auftragsbedingungen zu Bauleistungen,
  • Abrechnungen von Bauplanungs- oder Bauausführungsleistungen,
  • stadtinterne Anträge auf Freigabe von Geldern für städtische Baumaßnahmen.

Die Ziele der Prüfung bestehen auch bei technischen Prüfungen darin, für den Rat die Kontrolle über die Einhaltung der Ratsbeschlüsse zu wahren und rechtmäßiges, zweckmäßiges, wirtschaftliches und einfaches Verwaltungshandeln zu fördern.

Ansprechperson:

Herr Runde

Prüfbereichsleitung

Tel. 02331/207-2301

Symbolbild

Fachbereich Rechnungsprüfung

Adresse: Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten: Nach Terminvereinbarung