Fachbereich Rechnungsprüfung
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Herzlich willkommen beim Fachbereich Rechnungsprüfung

Auf einen Blick
  • Der Fachbereich Rechnungsprüfung untersucht für den Rat der Stadt Hagen und den Oberbürgermeister die Recht- und Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Stadtverwaltung.
  • Außerdem wird für den Rechnungsprüfungsausschuss der städtische Jahresabschluss geprüft.
  • Darüber hinaus werden Prüfungen aufgrund von besonderen vertraglichen Vereinbarungen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften durchgeführt, an denen die Stadt Hagen beteiligt ist.
  • Grundlagen hierfür sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen.
  • Bei uns sind ebenfalls die Antikorruptionsstelle und die Interne Meldestelle angesiedelt.

14/0 - Prüfbereich Finanzwesen

  • Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde und bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung.
  • Der Jahresabschluss besteht gem. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) aus der Ergebnisrechnung (Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen), der Finanzrechnung (Umfang der Einzahlungen und Auszahlungen = Geldfluss), den Teilrechnungen für die verschiedenen Produktbereiche, der Bilanz (Auflistung der Vermögenswerte, des Eigenkapitals sowie der Schulden) und dem Anhang.
  • Der Fachbereich Rechnungsprüfung prüft, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Hagen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.
  • Seine Prüfungsergebnisse fasst der Fachbereich Rechnungsprüfung in einem Prüfbericht und einem Bestätigungsvermerk zusammen.
  • Diese bilden die Voraussetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt und die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 96 GO NRW).

  • Ein wichtiges Ziel dieser Aufgabe ist, dass bereits unterjährig mögliche Fehler entdeckt werden, die der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses durch erforderliche Korrekturen entgegenstehen.
  • Die laufende Prüfung der gemeindlichen Geschäftsvorfälle trägt daher zur Erleichterung der Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses durch den Rückgriff auf vorliegende Prüfungsergebnisse bei.
  • Dadurch kann der Umfang der Abschlussprüfung erheblich vermindert werden.

  • Die Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde ist eine weitere Pflichtaufgabe des Fachbereichs Rechnungsprüfung.
  • Diese Aufgabe ist mit der gesetzlichen Aufgabe der laufenden Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung untrennbar verbunden.

  • Die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a ist eine weitere Aufgabe des Fachbereichs Rechnungsprüfung.
  • Sie dient z.B. der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung gegeben sind oder ob die Weisungen des Rates durch die gemeindlichen Vertreter sowie deren Interessenvertretung für die Gemeinde in den Organen der verselbständigten Aufgabenbereiche eingehalten werden.

  • Zu den weiteren Aufgaben zählen die Prüfung von Managementsystemen, internen Rahmenregelungen und Geschäftsprozessen auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit, die Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen bei der Durchführung von Prüfungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnung und des Berichtswesens sowie die Prüfung von Gebührenbedarfsberechnungen und Betriebsabrechnungen.

Herr Korbach

Prüfbereichsleitung

Telefon: 02331/207-2237

14/1- Prüfbereich Verwaltungsprüfung, IT-Prüfung und Vor- und Zuwendungsprüfungen

  • Zu den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zählt gem. § 104 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 GO NRW die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS).
  • Das IKS umfasst sämtliche für den Prüfungsbereich geltenden Rahmenbedingungen, die dazu dienen, die Wirksamkeit der Aufgabenerledigung, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Einhaltung der für den Prüfungsbereich geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
  • Weiterhin wurde dem Fachbereich Rechnungsprüfung die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung gem. § 104 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GO NRW durch den Rat übertragen.
  • Im Rahmen einer risikoorientierten Prüfplanung ist es Ziel, sämtliche Bereiche der Stadtverwaltung zu prüfen.

  • Die Aufgaben im Bereich der IT-Prüfung sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, vor Einsatz finanzwirksamer IT-Programme die Erfüllung der sicherheitsrelevanten Anforderungen und die Eignung der Programme zur Abwicklung der Finanzvorfälle nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu prüfen und festzustellen (Programmprüfungen nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)).

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich folgende Themenbereiche:

  • Planung, Vorbereitung und Durchführung weiterer IT-gestützter Prüfungen
  • Konzeptionelle und operative Unterstützung anderer Prüfhandlungen des Fachbereiches mit den Mitteln und Möglichkeiten der Informationstechnologie
  • Durchführung von Massendatenanalysen
  • Beratung der Ämter/Fachbereiche im Zusammenhang mit der Prüftätigkeit
  • IT-Koordination des Fachbereiches 14

  • Der Fachbereich Rechnungsprüfung bestätigt bei finanzieller Beteiligung Dritter wie Bund oder Land, z.B. bei der Grundsicherung oder Hilfe für Menschen mit Behinderung, die rechtmäßige Mittelverwendung.
  • Ebenso erfolgt eine Prüfung der Verwendung von Fördermitteln (ohne Baumaßnahmen), soweit der Fördermittelgeber dies durch die örtliche Rechnungsprüfung verlangt.

Frau Hoppe

Prüfbereichsleitung

Telefon: 02331/207-2320

14/2- Prüfbereich Vergaben

  • Die Kernaufgabe des Prüfbereichs besteht in der Überwachung der Einhaltung des Vergaberechts und der wirtschaftlichen Verwendung von öffentlichen Geldern bei Auftragsvergaben im Baubereich und bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
  • Sofern die Stadt Hagen Investitionszuschüsse von Dritten mit der Auflage erhält, die Einhaltung des Vergaberechts sei zu prüfen, so wird diese Aufgabe ebenfalls vom Team Vergabeprüfung durchgeführt.

Ansprechperson

Herr Schinner

Prüfbereichsleitung

Telefon: 02331/207-2262

Antikorruptionsstelle

  • Korruptionsdelikte kennen nur Täter*innen und keine einzelnen, klagefähigen Opfer.
  • Geschädigt wird in der Regel die Gesellschaft als Ganzes.
  • Aufgedeckt werden Korruptionsdelikte häufig von aufmerksamen Mitmenschen, die Zivilcourage zeigen und eben nicht weggucken, sondern sich einer Antikorruptionsstelle oder Strafverfolgungsbehörde anvertrauen.
  • Die Antikorruptionsstelle der Stadt Hagen nimmt jegliche Hinweise auf mögliche Korruptionshandlungen entgegen und leitet sie ggf. an die zuständigen Stellen weiter.
  • Der Kontakt kann persönlich, telefonisch, per Mail oder schriftlich erfolgen.
  • Die Antikorruptionsstelle ist als Teil einer Behörde zur umfassenden Mitwirkung in Strafverfahren verpflichtet.

  • Hinweise auf konkrete Korruptionsdeliktekönnen Sie rund um die Uhr über die Internetplattformdes LandeskriminalamtesNRW geben.
  • Die Plattform finden Sie im Internet unter https://service.polizei.nrw.de/hinweis
  • Außerdem bietet das Landeskriminalamt NRW eine kostenlose Telefon-Hotline für Fragen zum Strafrecht und Hinweise auf konkrete Korruptionsdelikte an.
  • Die Rufnummer lautet: 0800/5677878

Symbolbild

Martin Schinner

Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Hagen

14/3 - Prüfbereich Technische Prüfung

Geprüft werden städtische Baumaßnahmen wie z.B. der Neu-/Umbau von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen und Brücken insbesondere in Hinblick auf

  • Verwendung von Fördergeldern,
  • Architekten- und Ingenieurverträge,
  • Auftragsbedingungen zu Bauleistungen,
  • Abrechnungen von Bauplanungs- oder Bauausführungsleistungen,
  • stadtinterne Anträge auf Freigabe von Geldern für städtische Baumaßnahmen.

Die Ziele der Prüfung bestehen auch bei technischen Prüfungen darin, für den Rat die Kontrolle über die Einhaltung der Ratsbeschlüsse zu wahren und rechtmäßiges, zweckmäßiges, wirtschaftliches und einfaches Verwaltungshandeln zu fördern.

Ansprechperson:

Herr Runde

Prüfbereichsleitung

Tel. 02331/207-2301

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen PDF (167,6 kB)
Symbolbild

Fachbereich Rechnungsprüfung

Adresse: Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten: Nach Terminvereinbarung