Radverkehr
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Verkehrsplanung: Radverkehr

Auf einen Blick
  • Der Radverkehr gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird auch in Hagen mit verschiedenen Maßnahmen weiter gefördert. Durch eine konzeptionelle Radverkehrsplanung soll der Radverkehrsanteil in Hagen gesteigert werden. Ziele sind u.a. die Schaffung eines gut ausgebauten und sicheren Radwegenetzes (Schließung von Netzlücken), sowie die Verbesserung der Fahrradainfrastruktur.
  • Dazu gehört die Förderung des Radfahrens durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z.B. die Kampagne STADTRADELN).
  • Hier können Sie sich über Neuigkeiten und Projekte über den Radverkehr in Hagen informieren.

Aktuelles

  • Der Radweg "Lenneroute" auf der Elseyerstr (zwischen dem PHV Hohenlimburg und der Spannstiftstr. unter der Autobahnbrücke) ist noch bis zum 31.12.2025 gesperrt.

  • Die vorübergehende Sperrung des Radwegs ist notwendig, um die Sicherheit aller Beteiligten während der Arbeiten zu gewährleisten.

  • Fahrradfahrer werden gebeten, während dieser Zeit zwischen Alemannenweg und Spannstiftstr., unterhalb der Autobahnbrücke alternative Routen zu wählen.

  • Der sogenannte „Poller-Erlass“ des Landes Nordrhein-Westfalen legt die Anforderungen für die Aufstellung von Pollern, Umlaufsperren, Absperrgittern und Vergleichbarem im öffentlichen Raum fest. Ziel ist es, die Zugänglichkeit, Sicherheit und den Verkehrsfluss insbesondere für Rad- und Fußverkehr sowie Rettungskräfte zu verbessern. Nicht erforderliche Barrieren sollen entfernt und bestehende Hindernisse reduziert werden.

  • Bei der Umsetzung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe für die Kommunen. Die Stadt
Hagen ist daher verpflichtet, alle bestehenden Hindernisse auf ihre Notwendigkeit hin zu
überprüfen. Die Federführung hierfür liegt bei der Radverkehrsplanung in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde.

  • Ab sofort steht die Meldeplattform RADar! wieder für alle Bürger*innen in Hagen zur Verfügung.
  • RADar! ist ein Tool des Klimabündnisses, das es Ihnen ermöglicht, Meldungen zum Radverkehr direkt an die Stadtverwaltung zu senden.
  • Ob Planungsideen, Mängel in der Infrastruktur oder Hinweise auf mögliche Standorte für Radabstellanlagen – Ihre Rückmeldungen sind wichtig für die Verbesserung der Radinfrastruktur in unserer Stadt.
  • Hier gelangen Sie zur Meldeplattform

Logo RADar!
Logo RADar!

Die Bahnhofstraße ist für den Fuß- und Radverkehr die kürzeste und zentrale Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt. Sie hat daher sowohl für die nachhaltige Mobilität, als auch für die Innenstadtentwicklung in Hagen eine zentrale Bedeutung. Durch den Umbau wird die Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr deutlich verbessert.

Weitere Infos finden Sie im FAQ.

  • Gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Wuppertal lässt die Stadt Hagen eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung (Bergisch-Märkische-Veloroute) erstellen.
  • Im Verbund soll eine Radwegeverbindung von Hagen durch den Ennepe-Ruhr-Kreis bis Wuppertal geplant werden.

Eine Alternative zum Pendeln mit dem privaten PKW

  • Die Entwicklung alternative Mobilitätslösungen für den Alltagsverkehr in der Region auf der Grenze zwischen Rheinland und Westfalen ist aufgrund steigender Verkehrsbelastungen auf Straßen und Schienenstrecken unabdingbar.
  • Das regionale Radwegenetz des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bildet eine wichtige Planungsgrundlage für möglichen Trassenverläufe.
  • Darüber hinaus werden die Radverkehrskonzepte der Großstädte und des Kreises untersucht, um den Korridor einzugrenzen.

Bestandsaufnahme läuft

  • Aktuell beschäftigt sich das beauftragte Büro IGS mit Sitz in Neuss, Berlin, Wuppertal und Köln mit der Bestandsaufnahme.
  • Bei der Potentialanalyse unterstützt die PTV Transport Consult GmbH.
  • Konkret wird die bestehende Infrastruktur erfasst und Potentiale entwickelt.
  • Das Ziel der Untersuchung ist das Aufzeigen von Potentialen und möglichen Trassenverläufen.
  • Die neue Radwegetrasse soll eine Erschließung der Zentren der Städte, Gevelsberg, Ennepetal und Schwelm beinhalten, um weitere Zugangspunkte zu den Großstädten Wuppertal und Hagen zu schaffen.
  • Mehr Informationen erhalten Sie hier

Konzepte und Planungen

  • Im Jahr 2018 wurde das Radverkehrskonzept der Stadt Hagen beschlossen und veröffentlicht.
  • Für die Erstellung des Konzepts wurde das Planungsbüro Planersocietät aus Dortmund beauftragt.
  • Neben einer Bestandsaufnahme und einer Analyse der aktuellen Radverkehrsinfrastruktur in Hagen wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, welcher die zukünftige Entwicklung und Erweiterung des Radverkehrs theoretisch beschreibt.
  • Das Radverkehrskonzept bildet die Grundlage der planerischen Auseinandersetzung mit dem Radverkehr.
  • Als Ziel gilt es, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu erhöhen und dafür die benötigte Infrastruktur zu schaffen.
  • Anhand des Maßnahmenkatalogs können die gewünschten Effekte erreicht werden, sodass eine schrittweise Abarbeitung des Katalogs erfolgt.
  • Das Maßnahmenkonzept besteht aus den drei Säulen Netz & Infrastruktur,, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit und Dienstleistung & Service.

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Radverkehrskonzept

Für mehr Sicherheit: Aufgeweitete Radaufstellstreifen

  • Mehr in den Fokus wurden aufgeweitete Radaufstellestreifen (ARAS) gerückt.
  • Dabei handelt es sich um Flächen unmittelbar vor Lichtsignalanlagen (LSA), die ausschließlich für den Radverkehr zur Verfügung stehen.
  • Fahrradfahrende können an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren und sich vor die Fahrzeuge in einem sicheren Bereich aufstellen.
  • In den vergangenen Jahren sind solche Aufstellfstreifen in der Körnerstraße, in der Martinstraße, in der Hochstraße und in der Rathausstraße entstanden.

Für mehr Sichtbarkeit: Rotmarkierungen

  • Radverkehrsinfrastruktur ist in vielen Bereich als rote Fläche bekannt.
  • Um die Sichtbarkeit im Radverkehr zu erhöhen, werden neue Radverkehrsanlagen im Knotenpunktbereich meist rot ausgestaltet.
  • Als eine neue Maßnahme lässt sich hier auf die Bahnhofstraße verweisen, die eine direkte Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Stadtzentrum darstellt.
  • Die Radwege sowie die Furten werden hier rot ausgestaltet.
  • Im Bestand lassen sich der Schutzstreifen in der Hochstraße sowie die Radfahrstreifen am Graf-von-Galen-Ring und auf dem Märkischen Ring als positive Beispiele nennen, bei welcher der Radverkehr in sicherheitsrelevanten Bereichen besonders hervorgehoben wird.

Für mehr Komfort: Fahrradstraßen

  • Die erste Fahrradstraße Hagens wurde im September 2023 eröffnet.
  • Die Augustastraße ist die direkte Verbindungsachse zwischen dem Stadtzentrum und den westlichen Stadtteilen Wehringhausen, Hestert, Haspe und Westerbauer sowie weiterführend nach Gevelsberg und Ennepetal.
  • In Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorrang und der motorisierte Verkehr ist durch Zusatzzeichen als Gast zuzulassen.
  • Die Planungen von weiteren Fahrradstraßen stehen an.

Für mehr Akzeptanz: Etablierung neuer Infrastruktur

  • Die Führungsformen des Radverkehrs sind vielseitig.
  • Es gilt zwischen baulichen Radwegen und visuell angelegten Radwegen sowie selbstständig geführten Radwegen zu unterscheiden.
  • Bauliche geführte Radwege befinden sich als gemeinsamer oder getrennter Geh- und Radweg auf dem Niveau des Gehweges.
  • Hierzu zählen auch Gehwege, welche für den Radverkehr freigegeben sind.
  • Visuell angelegte Radverkehrsinfrastruktur setzt sich aus Fahrradstraßen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen zusammen.
  • Auf den genannten Führungen sind ausschließlich Fahrräder zugelassen, ein Halten oder Parken ist nicht zugelassen.
  • Fahrradstraßen können für den motorisierten Verkehr freigegeben werden.
  • Visuell angelegte Radverkehrsinfrastruktur findet sich auch in für den Radverkehr freigegebenen Busspuren wieder.
  • Selbständig geführte Radwege sind Wege, die unabhängig vom Straßennetz geführt werden.
  • Als Beispiele können die geplanten Flussradwege genannt werden, die sich aktuell in der Planung befinden.

STADTRADELN - Kampagne zur Förderung des Radverkehrs

Die Kampagne STADTRADELN ist eine der wichtigsten Kampagnen zur Förderung des Radverkehrs in Hagen. Bei der jährlich stattfindenden 3-wöchigen Aktion gilt es im Team möglichst viele Kilometer mit dem Rad zu sammeln und dabei die Umwelt zu schützen. Die Stadt Hagen ist bereits seit 2015 dabei und erradelt jedes Jahr neue Höchstwerte.

In 2025 fand die Aktion vom 23.05.-12.06. statt.

Hier geht´s zu den Ergebnissen und weiteren Infos.

Sobald der Termin für 2026 feststeht wird dieser hier veröffentlicht.

Stadtradeln Logo
Logo Stadtradeln

Radverkehrsnetz Hagen

Ennepe-Radweg

Vom Hauptbahnhof bis nach Haspe und weiter nach Gevelsberg: Der Enneperadweg ist sowohl dem Freizeit- als auch dem Alltagsverkehr zuzuordnen.

Routenbeschreibung

  • Mit Beginn des Radweges im Bereich der Bahnhofshinterfahrung verläuft die Flusstrasse stets in der Nähe der Ennepe.
  • Zwischen dem Kreisverkehr Kuhlestraße und der Oberen Spiekerstraße in Haspe soll der Radweg auf einer ehemaligen Bahntrasse geführt werden, ehe im Bereich der Oberen Spiekerstraße auf die Hammerstraße gewechselt werden soll.
  • Zwischen der Tückingstraße und der Tillmannstraße ist der Radweg weiterhin auf der Hammerstraße zu führen, die zu diesem Zweck als Fahrradstraße geplant ist.
  • Der weitere Verlauf bis zur Grundschötteler Straße ist auf dem bestehenden Geh- und Radweg entlang der Ennepe vorgesehen.
  • Die Verbindung bis zur Stadtgrenze Gevelsberg befindet sich aktuell in der Konzeption.
  • Der Enneperadweg soll eine direkte und attraktive Verbindung zwischen Gevelsberg und dem Hagener Stadtzentrum schaffen.
  • Der Radweg erstreckt sich auf eine Länge von circa 8 Kilometern.

Bearbeitungsstand

  • Der Enneperadweg ist in sechs Bauabschnitte unterteilt.
  • Zum aktuellen Zeitpunkt sind Absprachen mit beteiligten Institutionen und der Deutschen Bahn zu treffen, um den ersten Bauabschnitt zu realisieren.
  • Die weiteren Bauabschnitten werden fortgeschrieben und fortlaufend geplant.

BauabschnitteÖrtliche Abschnitte
Grundsätzliche AnbindungBahnhofshinterfahrung bis Kuhlestraße
1. BauabschnittKuhlestraße bis Obere Spiekerstraße
2. BauabschnittObere Spiekerstraße bis Tückingstraße
3. BauabschnittTückingstraße bis Tillmannstraße
4. BauabschnittTillmannstraße bis Grundschötteler Straße
5. BauabschnittGrundschötteler Straße bis Nordstraße
6. BauabschnittNordstraße bis Enneper Straße

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Sachstand Ennepe-Radweg

Lenneradweg

Von der Lennemündung am Hengsteysee bis nach Hohenlimburg und weiter bis nach Letmathe: der Lenneradweg soll es möglich machen.

Routenbeschreibung

  • Ausgehend vom Hengsteysee im Hagener Norden verläuft der Radweg im bestehenden NRW-Radverkehrsnetz entlang der Lenne und führt bis nach Hohenlimburg.
  • Vorbei an dem Bereich der Lennerenaturierung bis zur Geh- und Radwegebrücke zwischen Herbeck und Elsey verläuft der Radweg zuerst auf der Nordseite der Lenne und wechselt schließlich auf die Südseite.
  • Der Lenneradweg schließt an die Spannstiftstraße an und setzt sich in Richtung Lennebad fort. Kurz vor dem Lennepark wird jedoch über die Kettenbrücke wieder auf die Nordseite des Flusses verschwenkt.
  • Der Bereich von der Kettenbrücke bis zur Stadtgrenze Iserlohn soll überplant werden. Hierfür wurde eine Vorzugsvariante erarbeitet, die im unten stehenden Link einsehbar ist.
  • Zur Zeit laufen die Vorplanungen für den 1. BA von der Kettenbrücke bis zur Langenkampstraße. Hier soll der Radweg an der Lenne entlang bis zum Bruckerplatz verlaufen und dort auf die Innenstadtseite des Hochwasserschutzes schwenken. Der Planungsbereich endet dann am östlichen Ende der Fußgängerzone.
  • An die Langenkampstraße anschließend gilt es ein Brückenbauwerk parallel zur Ruhr-Sieg-Strecke zu prüfen.
  • Die weitere Route durch Oege bis an die Stadtgrenze von Iserlohn befindet sich noch in der Konzeption.
  • Der Lenneradweg soll eine direkte und attraktive Verbindung zwischen Iserlohn und dem Hagener Norden schaffen.
  • Der Radweg erstreckt sich auf eine Länge von circa 15 Kilometern.

Bearbeitungsstand

  • Zum aktuellen Zeitpunkt sind Absprachen mit beteiligten Institutionen und der Deutschen Bahn zu treffen, um den ersten Bauabschnitt zu realisieren.
  • Die weiteren Bauabschnitten werden fortgeschrieben und fortlaufend geplant.

BauabschnitteÖrtliche Abschnitte
AnbindungRuhr (Hagener Norden) bis Stadtgrenze Iserlohn
1. BauabschnittKettenbrücke bis Langenkampstraße
2. BauabschnittLangenkampstraße bis Feldstraße
3. BauabschnittFeldstraße bis Oststraße
4. BauabschnittOststraße bis Stadtgrenze Iserlohn / Letmathe

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Streckenverlauf Lenneradweg

Volmeradweg

Von der Volmemündung im Hagener Norden verläuft der Radweg bis zur Bahnhofshinterfahrung. Dort soll der Volmeradweg zuküntig an den Enneperadweg anschließen. Im Norden soll der Radweg an der Volme bis zur Herdecker Straße (Kreuzung Bechelte) verlaufen und im weiteren Verlauf über die Eckeseyer Str., Droste-Hülshoff-Str. wieder auf die Bechelte treffen.Von dort aus gilt es die Gleisbrücke an der Volme entlang zu unterqueren. Der Radweg soll entlang der Gleise verlaufen und schließlich über die Sedanstraße an die Bahnhofshinterfahrung anschließen.

Bearbeitungsstand

  • Der Volmeradweg ist in drei Bauabschnitte unterteilt.
  • Die Planung der Sedanstraße ist nahezu abgeschlossen.
    Zum aktuellen Zeitpunkt sind Absprachen mit beteiligten Institutionen und der Deutschen Bahn zu treffen um die Planung fortzuführen.

BauabschnitteÖrtliche Abschnitte
Grundsätzliche AnbindungBahnhofshinterfahrung bis Volmemündung
1. BauabschnittSedanstraße bis Eckeseyer Straße
2. BauabschnittEckeseyer Straße bis Schwerter Straße
3. BauabschnittSchwerter Straße bis Volmemündungsbrücke

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Streckenverlauf Volmeradweg

Zur Förderung des Radverkehrs wurde für ganz NRW ein flächendeckendes System von fahrradfreundlichen Verbindungen mit einem einheitlichen Wegweisungssystem ausgestattet. Dieses landesweite Radverkehrsnetz verbindet alle Städte und Gemeinden des Landes NRW und dient primär dem täglichen Bedarf, z.B. für Fahrten zum Einkauf oder zur Arbeit. Insgesamt ist das Netz 18.000 km lang und umfasst über 100.000 Schilder. Erkennbar ist das Radverkehrsnetz NRW an der rot-weißen Beschilderung. Durch die Ausweisung von Themenrouten und Verdichtung durch kommunale Netze wurde aus dem landesweiten Radverkehrsnetz das „Radnetz-NRW“.

Hier geht´s zum Radverkehrsnetz NRW

Foto: Die Beschilderung des Radwegnetzes in Hagen bis nach Gevelsberg.
Beschilderung Radnetz NRW

Radabstellablagen und Mobilstationen

Als Bindeglied zwischen dem motorisierten Individualverkehr, dem Radverkehr und dem ÖPNV eröffnet die Stadt Hagen Mobilstationen.

Im Stadtgebiet werden kontinuierlich Anlehnbügel für Fahrräder installiert. Die Standorte der Anlehnbügel werden von den Bezirksvertretungen vorgeschlagen und auch Wünsche von Bürger*innen werden bedacht.

Sammelabstellanlagen werden dort errichtet, wo der Bedarf an Abstellmöglichkeiten hoch ist. Am Hagener Hauptbahnhof ist im Mai 2023 eine Sammelabstellanlage mit Platz für 80 Fahrräder entstanden. Weitere Standorte befinden sich derzeit in der Planung.

Sammelabstellanlage Hagen Hbf

  • Die ersten Stellplätze in Hagen befinden sich vor dem Rathaus II, Berliner Platz, am Hagener Hauptbahnhof.
  • Die Sammelabstellanlagen wurden nach §12 ÖPNVG NRW vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gefördert und im System Dein Radschloss integriert.
  • Die Stadt Hagen hatte den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) mit der Bauleitung betraut. Geliefert und montiert wurden die Sammelabstellanlagen Anfang Mai 2023 von der Kienzler Stadtmobiliar GmbH.
  • Mitte Mai fanden die Abschlussarbeiten statt, sodass das Buchungsportal seit dem 16. Mai 2023 freigeschaltet ist.

Buchungsportal

  • Die Sammelabstellanlage teilt sich auf insgesamt vier Anlagen (A-D) auf.
  • Ein Stellplatz kann über die Buchungsplattform Dein Radschloss gebucht werden.
  • Alle Informationen zu der Sammelabstellanlage sind unter dein-radschloss.de zu finden.

Gesicherte Stellplätze

  • Die vier Fahrradparkelemente verfügen über einen Schließmechanismus und Schiebetüren.
  • Die Stadt Hagen empfiehlt, das Fahrrad in der Anlage mit einem eigenen Schloss abzuschließen und somit gegen Diebstahl zu sichern.
  • Entsprechende Einrichtungen befinden sich sowohl in der neuen Sammelabstellanlage als auch in den bereits bestehenden Radboxen.

Nutzung der Sammelabstellanlage

  • Nach der erfolgreichen Buchung eines Stellplatzes kann die Anlage bedient werden.
  • Die Buchung erfolgt über das Portal dein-radschloss.de.
  • Der Zugang erfolgt durch einen QR-Code-Scanner und die Eingabe einer Zugangsnummer.
  • Die Stellplätze in der Anlage vor Ort sind nicht nummeriert.
  • Die Stellplatznummer, die Benutzenden bei der Buchung auswählen, ist fiktiv und nur für den Zugang wichtig.
  • Innerhalb der Anlage kann der Stellplatz frei gewählt werden.
  • Das Fahrrad wird in einem der vier Doppelstockparker abgestellt, in dem jeweils 20 Stellplätze auf zwei Ebenen zur Verfügung stehen.
  • Die Fahrradabstellanlage ist auf Fahrräder mit einer Reifenbreite von bis zu 55 Millimetern ausgelegt.
  • Die obere Ebene eignet sich zum Parken von Rädern mit einem Maximalgewicht bis 18 Kilogramm – Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs können ausschließlich auf der unteren Ebene abgestellt werden.

Als Bindeglied zwischen dem motorisierten Individualverkehr, dem Radverkehr und dem ÖPNV eröffnet die Stadt Hagen Mobilstationen.

Warum werden die Mobilstationen in Hagen eröffnet?

  • Die Einrichtung von Mobilstationen in Hagen ist sowohl eine Maßnahme des Masterplans als auch des Nahverkehrsplans der Stadt.
  • Weiterhin hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ein verbundweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen veröffentlicht, welches Standorte für Hagen ausweist.
  • Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage ein Konzept zur Errichtung von Mobilstationen in Hagen erarbeitet, welches im Sommer 2022 im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschlossen wurde.
  • Das Konzept ist im Bürgerinformationssystem der Stadt Hagen unter der Drucksachennummer 0496/2022 einsehbar.

Downloads:

VRR: verbundweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen PDF (6,2 MB)

Wo finde ich Mobilstationen in Hagen?

  • Die erste Mobilstation befindet sich am Hauptbahnhof.
  • Weitere Mobilstationen befinden sich derzeit in Planung.
  • Eine Übersicht über die Standorte sowie weitere Informationen zu den einzelnen Standorten sind in Kürze hier zu finden.
  • Das Konzept zur Errichtung von Mobilstationen in Hagen legt die Standorte für Mobilstationen sowie die Ausstattungselemente fest.
  • Es weist sowohl Standorte in der Innenstadt als auch in den Stadtteilen aus.
  • Auch der überwiegende Teil der Hagener Bahnhöfe ist im Konzept als Mobilstation vorgesehen.
  • Alle Mobilstationen sollen sich dabei in der direkten Umgebung einer Bushaltestelle befinden.

Was ist in einer Mobilstation enthalten?

Folgende Ausstattungselemente legt das Konzept für die Errichtung von Mobilstationen in Hagen fest:

  • ÖPNV
  • B+R-Anlage (mindestens überdacht)
  • Radluft-/Reparaturstation
  • Gepäckschließfächer (mit Ladefunktion)
  • Dynamische Fahrgastinformation
  • Stele Mobilstation (und gegebenenfalls Wegweisung)

Über weitere Elemente (zum Beispiel Sharingangebote) wird je nach Standort individuell entschieden.

Foto: Eine Frau steht vor der Sammelabstellanlage für Fahrräder am Hagener Hauptbahnhof und hält ihr Handy, mit dem die Anlage geöffnet werden kann, in der Hand.
In der Sammelabstellanlage am Hagener Hauptbahnhof ist Platz für 80 Fahrräder.

Allgemeine Infos zum Radverkehr

Was ist eine Fahrradstraße?

  • Fahrradstraßen sind Straßen, die exklusiv für den Radverkehr bestimmt sind.
  • Fahrradstraßen werden ausgewiesen, wenn das Fahrrad das dominierende Verkehrsmittel ist oder dies zu erwarten ist.
  • Der Radverkehr hat Vorrang.
  • Der motorisierte Verkehr ist nur zulässig, wenn ein Zeichen dies erlaubt.

Was gilt es zu beachten?

  • In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang.
  • Andere Verkehrsmittel sind zu Gast, wenn ein Zeichen sie erlaubt.
  • Das Fahrrad gibt das Tempo vor.
  • Allgemein gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Fahrräder dürfen jederzeit nebeneinander fahren.
  • Der Radverkehr darf weder eingeschränkt noch behindert werden.

Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr

  • Die Sicherheit des Radverkehrs steht in Fahrradstraßen im Vordergrund.
  • Der Kfz-Verkehr muss sich an den Radverkehr anpassen und darf diesen nicht einschränken.
  • Der Kfz-Verkehr nimmt besondere Rücksicht auf den Radverkehr.
  • Ein Überholen ist mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 Metern möglich.
  • Parken ist nur in gekennzeichneten Bereichen möglich.

Fahrradstraße für den Radverkehr

  • Das Fahrrad ist das dominierende Verkehrsmittel und hat Vorrang.
  • Der Kfz-Verkehr ist zu Gast und muss geduldet werden.
  • Das Tempo gibt der Radverkehr vor.
  • Das Rechtsfahrgebot ist weiterhin einzuhalten.
  • Gehwege sind dem Fußverkehr zugeordnet.
  • Personen unter acht Jahren müssen weiterhin auf dem Gehweg fahren.

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Flyer Fahrradstraßen in Hagen

Gehwege

  • Auf Gehwegen ist lediglich der Fußverkehr zugelassen.
  • Der Radverkehr wird hier im Mischverkehr, also mit den anderen Fahrzeugen zusammen, auf der Straße geführt.
  • Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres sind verpflichtet auf dem Gehweg zu fahren.
  • Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren. Neben Kindern dürfen auch Erwachsene auf dem Gehweg fahren, sofern sie eine Aufsichtsperson für auf dem Gehweg fahrende Kinder sind.
  • Gehwege können immer dann für den Radverkehr freigegeben werden, wenn keine ausreichende Radverkehrsinfrastuktur besteht und die Verkehrsbelastung für eine Führung im Mischverkehr zu hoch ist.
  • Die Freigabe erfolgt durch ein Zusatzzeichen, das ausschließlich für den Radverkehr gilt.
  • Auf freigegebenen Gehwegen hat der Fußverkehr Vorrang.

Geh- und Radwege

  • Bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg müssen der Fuß- und Radverkehr Rücksicht aufeinander nehmen.
  • Für den Radverkehr besteht eine Benutzungspflicht.
  • Die Straße darf demnach nicht befahren werden.
  • Bei getrennten Geh- und Radwegen werden dem Fuß- und Radverkehr gesonderte Flächen zur Verfügung gestellt.
  • Die Absonderung erfolgt häufig durch eine Markierung des Radweges oder durch eine andere Pflasterung.
  • Das entsprechende Verkehrszeichen weist eine Benutzungspflicht für den Radverkehr aus; Fahrräder sind dann auf der Fahrbahn nicht zugelassen.

Radwege

  • Ein abgesonderter Radweg zeichnet sich häufig durch eine Markierung des Radweges oder durch eine andere Pflasterung und in jedem Fall einer Beschilderung aus.
  • Durch das entsprechende Verkehrszeichen liegt für den Radverkehr eine Benutzungspflicht vor; Fahrräder sind dann auf der Fahrbahn nicht zugelassen.

Fußgängerzone

  • In Fußgängerzonen ist ausschließlich der Fußverkehr zugelassen.
  • Lieferverkehr, Taxen, Fahrräder und E-Scooter können zusätzlich durch Zusatzzeichen freigegeben werden. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Zeiten beziehen oder unbegrenzt vorliegen.
    • Dann hat der Fußverkehr Vorrang.

Schutzstreifen

  • Schutzstreifen werden durch Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr angelegt.
  • Schutzstreifen kommen dann zum Einsatz, wenn eine höherwertige Infrastruktur durch mangelnde Maße nicht errichtet werden kann.
  • Schutzstreifen sind für den Radverkehr vorgesehen, jedoch nach der Straßenverkehrsordnung nicht benutzungspflichtig.
  • Schutzstreifen dürfen nicht befahren werden.
  • Schutzstreifen an Ampeln ermöglichen es dem Radverkehr die wartenden Fahrzeuge rechts zu überholen.

Radfahrstreifen

  • Radfahrstreifen werden, wie auch Schutzstreifen, durch Markierungen auf der Fahrbahn ausgewiesen.
  • Für Radfahrstreifen liegt eine Benutzungspflicht für Fahrräder vor. Diese Benutzungspflicht gilt auch für Rennräder, E-Scooter und motorisierte Fahrräder.

Einbahnstraßen

  • In Einbahnstraßen ist der Verkehr nur in eine Fahrtrichtung zugelassen.
  • Eine Ausnahme lässt die Straßenverkehrsordnung für Fahrräder zu.
  • Bei einer ausreichenden Straßenbreite von 3 Metern kann der Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung erlaubt werden.
  • Sofern notwendig, finden neben der entsprechenden Beschilderung auch Markierungsarbeiten statt, um auf den Radverkehr hinzuweisen. Je nach Verkehrsstärke erfolgt die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn oder in einem markierten Bereich, wie einem Schutzstreifen.

Neuerung in der Straßenverkehrsordnung

  • Das neue Verkehrszeichen zeigt einen grünen Pfeil für den Radverkehr und ermöglicht diesem ein Abbiegen trotz rot zeigendem Signal.
  • Ein Halten vor der Haltelinie ist, wie auch für den motorisierten Verkehr bei einem grünen Pfeil, notwendig.
  • Das Verkehrszeichen gilt nicht für den motorisierten Verkehr, sondern dient ausschließlich dem Radverkehr.

Ansprechpartner

Symbolbild

Frau Abel

Sachbearbeitung Radverkehrsplanung

Symbolbild

Frau Doll

Sachbearbeitung Radverkehrsplanung

Symbolbild

Frau Shears

Sachbearbeitung Radverkehrsplanung