Verkehrslärm
Auf dieser Seite

Verkehrslärm

Auf einen Blick
  • Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Kommunen verpflichtend. Alle fünf Jahre müssen Lärmkarten erstellt und basierend darauf Lärmaktionspläne erarbeitet werden.

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Hagen

  • Gemäß der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ ist die Stadt Hagen als Ballungsraum dazu verpflichtet, die Belastungen durch Umgebungslärm nach europaweit einheitlichen Bewertungsmethoden zu ermitteln und in Form von Lärmkarten darzustellen.

Umgebungslärm

  • Als Umgebungslärm wird der Lärm definiert, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm am Arbeitsplatz ist damit nicht gemeint.

Hagener Lärmaktionsplanung

  • Auf Basis der Lärmkartierung sind Lärmaktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten.
  • In diesem Zusammenhang ist auch die Öffentlichkeit zu beteiligen.
  • Bürger*innen haben die Gelegenheit, ihre Anregungen, Beschwerden und Probleme in die Erstellung des Lärmaktionsplans einzubringen.
  • Die Lärmaktionsplanung erfolgt in mehreren Stufen.
  • Nachdem die erste Stufe der Lärmaktionsplans im Jahr 2010 abgeschlossen wurde, erfolgten die Fortschreibungen zum LAP Stufe II im Jahr 2014 und zum LAP Stufe II im Jahr 2018.
  • Derzeit erfolgt die Fortschreibung zum LAP Stufe IV.
  • Die Stadt Hagen ist dazu verpflichtet, bis zum 18. Oktober 2024 den LAP Stufe IV aufzustellen.

Downloads:

Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV PDF (25,4 MB)

  • Im Rahmen der Fortschreibung zum Lärmaktionsplan der Stufe IV wurden Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm und den Schienenlärm erstellt.
  • Während für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist, ist die Stadt Hagen zuständig für die Erstellung der Straßenverkehrslärmkartierung und die der Gewerbe- und Industrielärmkartierung.

Für jede Lärmquelle werden jeweils zwei Karten erstellt:

  • Karte mit dem Tag-Abend-Nacht-Pegel ("LDEN")
  • Karte mit dem Nacht-Pegel ("LNGT")

Beim Straßenverkehrslärm erfolgt außerdem die Ausweisung für das gesamte lärmrelevante Straßennetz, sowie gesondert für das Hauptverkehrsstraßennetz.

Ansprechpartner

Symbolbild

Herr Bifulco

Leitung Sachgruppe Gesamtverkehrsplanung