Ab sofort besteht die Möglichkeit Fahrerkarten und Internationale Führerscheine postalisch zu beantragen.
Sie können bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatzführerschein beantragen, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder als Austausch für einen mangelhaften Führerschein benötigen.
Voraussetzungen:
Mitzuteilen sind die Personendaten, Daten über den Besitz der deutschen Fahrerlaubnis und bei Verlust die Verlustumstände.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
Mitzuteilende Daten:
Grundsätzlich notwendige Unterlagen:
Klassen AM, B, L, BE, A, A2, A1 und T:
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E:
zusätzlich für die Klassen D, D1, DE und D1E:
Gebühren:
Besonderheiten:
Bearbeitungszeit:
Der internationale Führerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland und gilt nur in Verbindung mit dem nationalen EU-Kartenführerschein.
Die Gültigkeit hängt von der Wirksamkeit der nationalen Fahrerlaubnis ab. Ist diese befristet, ist auch der internationale Führerschein nach Fristablauf ungültig; ansonsten wird er mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich, bei Bedarf muss ein neuer Schein beantragt werden.
Im Allgemeinen wird der internationale Führerschein nur noch selten benötigt; für einige Staaten (zum Beispiel USA, Kanada, Thailand) ist es jedoch empfehlenswert, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
Voraussetzungen:
Mitzuteilende Daten:
Gebühren:
Bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie auch Anträge auf Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung, Sperre, Versagung, Verzicht, Widerruf, Aberkennung.
Voraussetzungen:
Mitzuteilende Daten:
Notwendige Unterlagen:
Bei Antrag auf Klassen A, A1, B, BE, M, L, S, T:
Bei Antrag auf Klassen C, C1, CE, C1E:
Bei Antrag auf Klassen D, D1, DE und D1E zusätzlich zu den Nachweisen für die Klassen C, C1, CE und C1E:
Die Unterlagen zu Nummer 4a, 4b und 4c können nachgereicht werden. Die ärztliche Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung mit erledigt werden.
Gebühren:
Besonderheiten:
Es besteht die Möglichkeit, ausländische Führerscheine, dessen Länder nicht zur EU oder ihnen gleichgestellter Staaten gehören, umschreiben zu lassen.
Voraussetzungen:
Mitzuteilende Daten:
Notwendige Unterlagen:
Bei Antrag auf Klassen A, A1, B, BE, M, L, T:
Bei Antrag auf Klassen C, C1, CE, C1E:
Bei Antrag auf Klassen D, D1, DE und D1E zusätzlich zu den Nachweisen für die Klassen C und C1E:
Die Unterlagen zu Nummer 4a, 4b und 4c können nachgereicht werden. Die ärztliche Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung mit erledigt werden.
Gebühren:
Besonderheiten:
Als Dienstfahrerlaubnis werden, gemäß § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die von den Dienststellen der Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr erteilten Fahrerlaubnisse bezeichnet. Diese berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
Die Dienstfahrerlaubnis kann während und nach der Dienstzeit gemäß § 27 FeV in den zivilen Führerschein umgeschrieben werden.
Sollten Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sein, ist bei Antragstellung eine Bescheinigung über den Verbleib der Dienstfahrerlaubnis beizufügen.
Voraussetzungen:
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Die Rechtsgrundlage ist § 37 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Voraussetzungen:
Mitzuteilende Daten:
Notwendige Unterlagen:
Zusätzliche Unterlagen:
Bei Umtausch Klasse T ohne Besitz Klasse 2: Bescheinigung der Landwirtschaftskammer oder eines*einer Landwirt*in erforderlich.
Gebühren:
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Die Rechtsgrundlage ist § 37 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Voraussetzungen:
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
26,20 Euro bis 45,80 Euro
Rechtsgrundlagen:
Voraussetzungen:
Erforderliche Unterlagen:
Hinweis:
Gebühren:
Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Persönliche Voraussetzungen:
Antragsunterlagen:
Gebühren :
Besonderheiten / Befreiungen :
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen :
Gebühren :
Besonderheiten / Befreiungen:
Die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
Die besondere Verantwortung der Fahranfänger*innen:
Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele ihrer Altersgenossen Autofahren zu dürfen und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:
Als Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, tragen Sie große Verantwortung. Helfen Sie, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:
Voraussetzungen / Auflagen:
Antragstellung / Ausbildung in der Fahrschule:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
Begleitperson:
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres :
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Weitergehende Fragen beantwortet die Fahrerlaubnisbehörde.
Mit einem Personenbeförderungsschein haben Sie die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder zur Durchführung von Ferienziel- und Ausflugsfahrten.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen:
Antrag auf Erteilung:
Vorzulegen sind:
Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall bei der zuständigen Sachbearbeitung.
Gebühren :
Besonderheiten / Befreiungen:
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, 1. Etage, Freiheitstraße 3, 58119 Hagen
Ein Aufzug ist durch den linken Eingang, an der Vorderseite des Gebäudes, zu erreichen.
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung
Mo: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Di: geschlossen
Mit: 8.30 bis 12 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Do: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Fr: 8.30 bis 12 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Samstag und Sonntag: geschlossen