Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
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Herzlich willkommen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Auf einen Blick
  • Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Hagen zu schützen und zu fördern, ist die zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD).
  • Wir nehmen betriebsmedizinische Aufgaben für Kinder und Schulen war und führen Schuleingangsuntersuchungen, Schulsprechstunden und Impfpasschecks durch.
  • Wir erstellen medizinische Gutachten im Rahmen des Schulgesetzes oder der Eingliederungshilfe.
Drei Kinder sitzen neben einer erwachsenen Person, die Kinder sind von hinten zu sehen. Gemeinsam lösen sie eine Aufgabe.
Vor der Einschulung müssen Kinder in Hagen an eine Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.

Schuluntersuchungen

Liebes Vorschulkind,

Du wirst bis zum 30. September 6 Jahre alt?

  • Dann beginnt am 01. August desselben Kalenderjahres Deine Schulpflicht.
  • Ungefähr ein halbes Jahr vor Deinem 6. Geburtstag lädt Dich der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit einem Elternteil zur Schuleingangsuntersuchung ins Gesundheitsamt ein.
  • Was dann gemeinsam mit Dir gemacht wird, kannst Du Dir mit Deinen Eltern bereits zu Hause in dem Flyer, der mit Deiner Einladung auch per Post kommt, anschauen.

Liebe Eltern,

  • In der Schuleingangsuntersuchung geht es um die altersgemäße kognitive, soziale, emotionale und körperliche Entwicklung Ihres Kindes im Hinblick auf die schulischen Anforderungen.
  • Es wird geschaut, ob mit einer vorschulischen Förderung der Schulstart erleichtert werden kann oder welcher Förder- oder Unterstützungsbedarf aus schulärztlicher Sicht im schulischen Alltag besteht.
  • Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich verpflichtende Untersuchung.
  • Nehmen Sie daher den Termin pünktlich wahr beziehungsweise sagen Sie den Termin frühzeitig ab.

Welche Unterlagen müssen zur Untersuchung mitgebracht werden?

  • Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • ausgefüllten Elternfragebogen

Was ist noch zu beachten?

  • Zur besseren zeitlichen Planung teilen Sie dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bitte nach Erhalt der Einladung mit, ob Ihr Kind Therapien oder Fördermaßnahmen erhält oder im SPZ in der Diagnostik ist.

Können ärztliche Unterlagen schon vor dem Termin eingereicht werden?

  • Ärztliche Unterlagen können Sie gerne bereits vor dem Termin per E-Mail unter *****@stadt-hagen.de datenschutzkonform einreichen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen habe?

  • Bei Fragen hilft Ihnen das Team des Kinder- und Jugendgesundheitdienstes gerne weiter.
  • Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie auch auf der Internetseite Familienportal NRW

Rechtsgrundlagen

  • § 35 (1) Schulgesetz NRW
  • § 54 (4) Schulgesetz NRW
  • § 11 (4) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Sie möchten, dass Ihr Kind eingeschult wird, obwohl es erst nach dem Stichtag 30.09. den 6. Geburtstag feiert?

  • Bitte wägen Sie Ihre Entscheidung im Interesse Ihres Kindes gut ab.
  • Stellen Sie einen Antrag an der von Ihnen gewählten Grundschule, die den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst dann mit einer schulärztlichen Untersuchung beauftragen wird.
  • Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung - wie bei regulär schulpflichtigen Kindern - erst im Alter von etwa 5 Jahren und 6 Monaten durchgeführt wird.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
  • Sprechen Sie über den Antrag auch mit Ihrem Kindergarten, damit bei Ablehnung der vorzeitigen Einschulung der Kindergartenplatz erhalten bleibt.

Rechtsgrundlage

  • § 35 (2) Schulgesetz NRW
  • § 11 (4) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Wann kann ich mein Kind von der Einschulung zurückstellen lassen?

  • Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden.

Wie kann ich mein Kind von der Einschulung zurückstellen lassen?

  • Stellen Sie den Antrag bei der Schulanmeldung an der von Ihnen gewählten Grundschule. Diese wird dann den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst über den Antrag informieren.
  • Ihr Kind wird dann mit ca. 5 Jahren und 6 Monaten zur ärztlichen Schuleingangsuntersuchung einladen.

Welche Unterlagen muss ich zur Schuleingangsuntersuchung mitbringen?

  • Bitte bringen Sie zur Untersuchung alle vorhandenen medizinischen Unterlagen des Kindes mit.

Wer entscheidet über die Zurückstellung der Einschulung?

  • Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

Rechtsgrundlage

  • § 35 (3) Schulgesetz NRW
  • § 11 (4) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Kind vom Schulsport befreien lassen?

  • Über eine Freistellung vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen entscheidet die Leitung der Schule aufgrund eines schulärztlichen Zeugnisses.
  • Den Antrag stellen Sie als Erziehungsberechtigte an der Schule, die dann den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beauftragen wird.
  • Bitte bringen Sie zur Untersuchung aktuelle Befunde und aktuelle Arztberichte mit.

Rechtsgrundlagen

  • Runderlass des Kultusministeriums v. 09.12.1988 (BASS NRW 12-52 Nr. 32)

Ein Raum im Rathaus II der Stadt Hagen, es gibt viele Bücher und Spielzeuge. In der Mitte steht ein Tisch für Kinder.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erstellt Gutachten für die Eingliederungshilfe.

Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe

Dieser Inhalt befinden sich momentan noch im Aufbau. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Dieser Inhalt befinden sich momentan noch im Aufbau. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Motopädie

  • Erlebnisorientierte Wahrnehmungs- und Bewegungsangebote
  • Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Fein- und Graphomotorik
  • Förderung von Verhalten, Sprache, Denken und emotionalem Erleben

  • Vorschulkinder, wenn ein Förderbedarf in der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wurde.

Umfang

  • 10 Einheiten (einmal wöchentlich) mit jeweils 45 Minuten

Wo?

  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • Berliner Platz 22, 58089 Hagen, 4. Etage, Zimmer D.450

Eine Ärztin verabreicht einem kleinen Mädchen eine Spritze.
Impfungen sind wichtig für Groß und Klein.

Impfkalender und Impfungen für Kinder

  • Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen.
  • Ziel der Impfung ist es, Kinder von Geburt an vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen.
  • Durch eine hohe Teilnahme an Impfungen wird zusätzlich ein sogenannter Herdenschutz in einer Gemeinschaft (Kita, Schule, Bevölkerung) erreicht.

  • Der Impfkalender enthält die empfohlenen Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene.
  • Er wird jährlich von der Ständigen Impfkommission (STIKO), einer unabhängigen Expertenkommission am Robert-Koch-Institut, aktualisiert.
  • Den Impfkalender in 20 Sprachen finden Sie hier.

Worauf sollte ich vor Reisen achten?

  • Weltweit ist eine zunehmende Reiseaktivität, insbesondere von Fernreisen, zu beobachten.
  • Das Erkrankungsrisiko ist bei vielen Auslands- bzw. Fernreisen höher als im Heimatland.
  • Auch durch die Art der Reise ergeben sich große Unterschiede für das Risiko, bestimmte impfpräventable Erkrankungen zu erleiden.
  • Säuglinge und Kleinkinder sowie generell Kinder mit Grunderkrankungen gelten als Reisende mit besonderen Risiken.
  • Wägen Sie als Eltern daher im Vorfeld einer Reise, insbesondere bei Fernreisen, immer das Risiko gegen den Nutzen einer Reise ab.

An wen kann ich mich wenden, um mich über reisemedizinische Impfungen zu informieren?

  • Nehmen Sie gerne kinderärztliche Beratung in Anspruch.
  • Leider kann Ihnen der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst aktuell keine reisemedizinische Sprechstunde anbieten.

  • Alle Informationen zu Masern und anderen Infektionskrankheiten erhalten Sie hier.

Unser Team

Das Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes besteht aus Kinderärzt*innen, Kinderkrankenschwestern, Medizinischen Fachangestellten, Sozialmedizinischen Assistentinnen und einer Motopädin.

Ärzt:innen

  • Frau Weinreis, Kommissarische Leitung, Tel. 02331 207-3718
  • Herr Dr. Müller, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Tel. 02331 207-5592

Sozialmedizinischer Dienst

  • Frau Meyer, Leiterin des Sozialmedizinischen Dienstes, Tel. 02331 207-3725
  • Frau Ammar, Tel. 02331 207-5575
  • Frau Baron, Tel. 02331 207-2218
  • Frau Eckhardt, Tel. 02331 207-5573
  • Frau Gardulski, Tel. 02331 207-3724
  • Frau Nieland, Tel. 02331 207-4553
  • Frau Paul, Tel. 02331 207-3422
  • Frau Quaß, Tel. 02331 207-4430
  • Frau Steidten
  • Frau Tekin, Tel. 02331 207-3634
  • Frau Thyssen, Tel. 02331 207-3722

Motopädie

  • Frau Herkelmann, Tel. 02331 207-3698

  • Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Berliner Platz 22, 58089 Hagen

  • Bei Fragen rund um die Themen Gesundheit und Verbraucherschutz wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummer: 02331 207-3934 (montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)

Öffnungszeiten

  • Montags bis donnerstags: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr