Haben Sie einen Schaden erlitten, für dessen Ursache Sie die Stadt Hagen verantwortlich halten, können Sie Ihren Schadenersatzanspruch beim Rechtsamt geltend machen.
Zur Beurteilung, ob und ggf. in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch gegenüber der Stadt Hagen besteht, muss der genaue Sachverhalt bekannt sein.Sie sollten also gegenüber dem Rechtsamt - nach Möglichkeit schriftlich - detailliert beschreiben,
ereignet hat.
Bitte beachten Sie aber, dass nicht jeder Schaden, dessen Ursache im Einflussbereich der Stadt Hagen liegt, unbedingt einen Schadenersatzanspruch begründet. Die Gerichte haben hier Maßstäbe entwickelt, die nicht nur für die Stadt, sondern gleichermaßen auch im privaten Bereich gelten.
Hier nur einige Beispiele:
Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie
In Hagen finden die Schlichtungsverhandlungen in der Regel in der Wohnung der zuständigen Schiedsperson statt.
Die Aufgaben einer Schiedsperson umfassen u.a. Fälle von
Bei den oben genannten Streitigkeiten darf - wenn Antragsteller*in und Antragsgegner*in ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine Niederlassung in demselben Landgerichtsbezirk haben - erst dann Klage vor einem Gericht erhoben werden, wenn vorher bereits vor dem Schiedsamt oder einer anderen Gütestelle ein Schlichtungsverfahren ohne Erfolg durchgeführt wurde ( eine sogenannte außergerichtliche Streitschlichtung ).
Den Parteien wird in einem solchen Fall eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen in Hagen folgende Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) ehrenamtlich wahr:
Herr Görlach, Eberhard
Vertreter
Herr Barndt, Thorsten
Vertreter
Herr Eickhoff, Jürgen
Vertreter
Herr Theimann, Uwe
Vertreter
Herr Krüner, Alfred
Vertreter
Herr Huschka, Hans-Jürgen (wird aktuell vertreten)
Vertreter
Daneben gelten folgende zusätzlichen besonderen Zuständigkeiten:
Rathausstr. 11, 58095 Hagen, Gebäudeteil B, 2. Etage
Öffnungszeiten: Nach Terminvereinbarung