Hinweis:
Umschreibungen
Antragstellung
Die Anmeldung eines Fahrzeuges bedeutet die Zulassung von bisher noch nicht dem Zulassungsverfahren unterworfenen Kraftfahrzeugen beziehungsweise von bisher noch nicht in Betrieb genommenen Fahrzeugen.
Voraussetzungen
Gebühren
Durch die Außerbetriebsetzung wird automatisch die zuständige Versicherung und das Hauptzollamt informiert.
Voraussetzungen
Gebühren
In den Fahrzeugpapieren kann die Änderung von Namen (zum Beispiel nach Heirat) und/oder Adressen (bei Umzug innerhalb Hagens) erforderlich sein.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Hinweis
Sollten Sie innerhalb von Hagen umgezogen sein, können Sie bei der Ummeldung Ihres Umzugs in den Bürgerämtern gleichzeitig Ihre neue Anschrift in den Fahrzeugschein eintragen lassen. In diesem Fall ist eine Änderung des Fahrzeugscheines in der Zulassungsbehörde nicht zusätzlich nötig.
Bei der Umschreibung kann zusätzlich eine Umkennzeichnung auf Wunsch des*der Halter*in durchgeführt werden; hierfür wird jedoch eine zusätzliche Gebühr erhoben (siehe Gebühren).
Voraussetzungen
Gebühren
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eine technische Änderung vorgenommen haben oder vornehmen lassen und dieses einer technischen Prüfstelle vorgeführt haben, ist eine Änderung der technischen Daten in den Fahrzeugpapieren erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Voraussetzungen
oder
Gebühren
Benötigte Unterlagen:
Voraussetzungen
Gebühren
Kurzzeitkennzeichen werden nach § 16a der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zur Überführung, für Probefahrten, zur Vorführung bei einer technischen Prüfstelle für ein beliebiges Fahrzeug (Pkw, Lkw, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands verwendet.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung wurde im Bereich der Kurzzeitkennzeichen neu gefasst:
1. Bei der Beantragung müssen die Fahrzeugpapiere (Brief + Schein) grundsätzlich im Original komplett vorgelegt werden.
2. Im (neuen) Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die Zulassungsbehörde vollständig zu erheben und einzutragen.
3. Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen nur am Standort des Fahrzeuges beantragt werden. Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens erstreckt sich dann auf den Zulassungsbezirk und den angrenzenden Zulassungsbezirk. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich. Analog gilt dies auch für die Sicherheitsprüfung (SP).
4. Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Standort ist anhand eines Kaufvertrages, einer Rechnung oder der Fahrzeugpapiere glaubhaft zu machen.
5. Gültigkeitsdauer, die blauen Stempelplaketten und Kennzeichen (mit gelbem Rand) bleiben unverändert.
6. Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes.
Voraussetzungen
Gebühren
Für ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung 30 Jahre oder länger zurückliegt, kann auf Antrag ein historisches Kennzeichen zugeteilt werden. Es handelt sich hierbei um die Oldtimer-Kennzeichen, bei denen hinter den Buchstaben- und Zahlenkombinationen ein 'H' steht.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Für ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung 30 Jahre oder länger zurückliegt, kann auf Antrag ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt werden. Das rote Kennzeichen kann auch für mehrere Fahrzeuge verwendet werden, dann jedoch nicht gleichzeitig. Anstelle einer Zulassungsbescheinigung Teil I erhält der*die Halter*in des bzw. der Oldtimer einen roten Fahrzeugschein, in welchem die Halterdaten sowie relevante technische Fahrzeugdaten eingetragen werden.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
In der Zulassungsbehörde werden auch rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben.
Die Kennzeichen dürfen ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Es dürfen verschiedene Fahrzeuge damit bewegt werden, sofern sie in das rote Fahrzeugscheinheft eingetragen sind. Des Weiteren ist parallel ein Fahrtenbuch zu führen, in dem zeitnah alle durchgeführten Fahrten verzeichnet werden müssen. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls.
Voraussetzungen
Gebühren
In der Zulassungsbehörde sind Zulassungen mit Saisonkennzeichen möglich. Das Fahrzeug ist während des Zulassungszeitraumes für volle Monate zugelassen (der Beginn ist immer der erste Tag im Monat, das Ende ist immer der letzte Tag im Monat).
Voraussetzungen
Gebühren
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Sie können Ihr zugelassenes Fahrzeug mit Hagener Kennzeichen, bei dem mindestens ein Kennzeichen gestohlen wurde, umkennzeichnen lassen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Sie können Ihr zugelassenes Fahrzeug mit Hagener Kennzeichen, bei dem mindestens ein Kennzeichen verloren wurde, umkennzeichnen lassen. Es wird eine Verlusterklärung aufgenommen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Art der Anmeldung.
Seit des 1. Januar 2008 gibt es in Deutschland Umweltzonen mit Fahrverboten für nicht gekennzeichnete Kraftfahrzeuge. Unterschieden wird zwischen vier verschiedenen Schadstoffklassen:
Auf den Feinstaubplaketten ist die Nummer der Schadstoffgruppe angegeben. Das jeweilige Kfz-Kennzeichen wird von der Zulassungsbehörde auf der Plakette vermerkt. Die Plakette muss dann in die Windschutzscheibe geklebt werden.
Seit dem 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone Hagen einfahren. Fahrzeugen mit gelber und roter Plakette ist die Einfahrt in diese Zone somit nicht mehr gestattet.
Voraussetzungen
Die Zulassungsbehörde stellt Ihnen nach Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise des Fahrzeugscheines einen Ersatz aus. Es wird eine "Versicherung an Eides statt" aufgenommen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache des*der Halter*in grundsätzlich erforderlich.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Bei Dokumentenfälschungen werden die gefälschten Dokumente eingezogen und es erfolgt eine Mitteilung an die Polizei. Die Änderung von Dokumentenfälschungen findet in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden statt.
Für Krafträder mit einem bisherigen Kennzeichenschild alter Art können die kleineren Kraftradkennzeichen mit einer Größe von 180 bis maximal 220 Millimeter zugeteilt werden. Neben den Kosten für ein neues Schild fällt hierbei eine Gebühr von 4,30 Euro an. Für den Tausch müssen das bisherige Kennzeichen sowie der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgelegt werden.
Voraussetzungen
Gebühren
Bitte rechnen Sie damit, dass das Fahrzeug vorgeführt werden muss.
Die Anordnung der Außerbetriebsetzung durch die Zulassungsbehörde erfolgt auf Antrag des Hauptzollamtes über nicht gezahlte Kfz-Steuern. Es empfiehlt sich daher, die Angelegenheiten durch Rückfrage mit dem Hauptzollamt zu klären.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Verwaltungsgebäude Hohenlimburg
Freiheitstraße 3, 58119 Hagen
Öffnungszeiten (nur nach Terminvereinbarung):
Mo 8 bis 16 Uhr
Di 8 bis 16 Uhr
Mi 8 bis 12 Uhr
Do 8 bis 16 Uhr
Fr 8 bis 11 Uhr
Samstag und Sonntag: geschlossen