Die Bezirksvertretung ist für alle Belange ihres Stadtbezirkes zuständig (Allzuständigkeit im Stadtbezirk), soweit der Rat nicht zuständig ist
In Hagen gibt es fünf Bezirksvertretungen für die fünf Bezirke der Stadt
Jeder Bezirk hat ein/e Bezirksbürgermeister*in
Was ist eine Bezirksvertretung?
In Nordrhein-Westfalen besteht nach § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung NW für kreisfreie Städte die Pflicht ihr Gebiet in Stadtbezirke einzuteilen.
Die Bezirksvertretungen sind durch die kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen mit in die Gemeindeordnung aufgenommen worden.
Es soll nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke geben.
Für jeden dieser Stadtbezirke wird eine Bezirksvertretung gebildet, die aus elf bis neunzehn Mitgliedern bestehen darf und wie der Rat auf fünf Jahre gewählt wird.
Damit die Wahl- und Amtsperioden sowie die Wahltermine der Räte bzw. der Bürgermeister*innen in Nordrhein-Westfalen wieder gekoppelt sind, beträgt die Dauer der Wahlperiode des im Mai 2014 gewählten Rates sechs Jahre (sie endete am 31. Oktober 2020).
Ab 2020 wird dann auch der/die Oberbürgermeister*in am Tag der Kommunalwahl gewählt.
Die Bezirksvertretung ist für alle Belange ihres Stadtbezirkes zuständig (Allzuständigkeit im Stadtbezirk), soweit der Rat nicht zuständig ist.
Was sind die Aufgaben einer Bezirksvertretung?
Die Bezirksvertretung ist das gewählte Parlament des jeweiligen Stadtbezirkes.
Sie ist für zahlreiche lokale Belange unmittelbar zuständig und darüber hinaus an bezirksübergreifenden Entscheidungen des Rates der Stadt beteiligt.
In der Bezirksvertretung werden Anträge der Stadt, des Bezirkes, der Parteien, aber auch Anträge einzelner Bürger*innen oder Institutionen behandelt und entschieden.
Die Bezirksvertretungen tagen in der Regel einmal monatlich, der/die Bezirksbürgermeister*in leitet die Sitzungen und repräsentiert den Stadtbezirk nach außen.