Der Oberbürgermeister
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Der Oberbürgermeister

Auf einen Blick
  • Erik O. Schulz wurde am 15. Juni 2014 direkt von der Bürgerschaft gewählt und am 13. September 2020 für eine zweite Amtsperiode von fünf Jahren wiedergewählt
  • Damit steht er seit 23. Juni 2014 als Vorsitzender an der Spitze des Rates der Stadt, in dem er als hauptamtliches Mitglied selbst Stimmrecht hat.
  • Zudem leitet er die Verwaltung und ist somit Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter*innen der Stadt Hagen.
Foto: Oberbürgermeister Erik O. Schulz sitzend auf einer Treppe mit verschränkten Händen.
Oberbürgermeister Erik O. Schulz

Biographie

  • Geboren am 11. August 1965 in Hagen
  • Verheiratet mit Kerstin Würfel
  • Zwei Kinder
  • Konfession: evangelisch
  • Hobbies: Kultur, Freunde, Joggen und Skilaufen

Schule & Ausbildung:

  • 1971 -1975 Grundschule Delstern
  • 1975 -1985 Fichte-Gymnasium Hagen, Abitur
  • 1985 -1987 Zivildienst Diakonisches Werk Hagen
  • 1987 -1990 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung: Dipl. Verwaltungswirt (FH)
  • 1990 -1993 berufsbegleitendes Studium an der Verwaltungsakademie

Beruflicher Werdegang:

  • 1987 -1990 unterscheidliche Praxisstationen als Stadtinspektoranwärter
  • 1990 -1992 Stadt Hagen, Personalwirtschaft
  • 1992 -1994 Stadt Hagen, Amt für Wirtschaftsförderung
  • 1994 –2000 HABEQ GmbH, kommunale Beschäftigungsförderung
  • 2000 - 2014 Geschäftsführer agentur mark GmbH
  • Seit 23.06.2014 Oberbürgermeister der Stadt Hagen

FAQ zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters

  • Der Oberbürgermeister (OB) ist das Oberhaupt der Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen.
  • Er wird direkt von den Bürger*innen gewählt und trägt eine große Verantwortung.
  • Aber nicht alles, was in der Stadt entschieden wird, liegt in seiner Hand.

  • Er leitet die Stadtverwaltung und sorgt dafür, dass Beschlüsse des Stadtrates umgesetzt werden.
  • Er vertritt die Stadt bei öffentlichen Anlässen und in der Öffentlichkeit.
  • Er ist Ansprechpartner für große, grundsätzliche Themen und wichtige Anliegen mit Signalwirkung.
  • Er bringt Themen in den Stadtrat ein, entscheidet aber nicht allein.

  • Viele Entscheidungen trifft der Stadtrat – nicht der OB allein.
  • Fachbereiche entscheiden in ihrem Sachgebiet oft eigenständig nach geltendem Recht.
  • Bundes- und Landesgesetze schränken den Handlungsspielraum auch auf kommunaler Ebene ein.
  • Der OB kann keine persönlichen Sonderentscheidungen treffen, wenn gesetzliche Regeln bestehen.

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