seit November 2025: Oberbürgermeister der Stadt Hagen
Januar 2023 bis 2025: Direktionsbeauftragter, DV Deutschen Verrechnungsstelle GmbH, Frankfurt am Main
Juli 2021 bis Januar 2023: Geschäftsführender Gesellschafter, DFZ Consulting GmbH, Hagen
Juli 2018 bis August 2020: Master of Business Administration, Berufsbegleitend an der Hochschule Koblenz und der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn
Juli 2020 bis Januar 2023: Geschäftsführender Gesellschafter, drei Finanz GmbH, Hagen
Februar 2020 bis März 2021: Senior Produkt Spezialist im Produkt- und Kooperationsmanagement, DV Deutschen Verrechnungsstelle GmbH, Frankfurt am Main
April 2019 bis Januar 2020: Projektleiter für die Einführung einer digitalen Kreditstrecke,DV Deutsche Verrechnungsstelle GmbH, Frankfurt am Main
Juli 2018 bis März 2019: Senior Produkt Spezialist im Vertrieb,DV Deutsche Verrechnungsstelle GmbH, Frankfurt am Main
Februar 2016 bis Dezember 2017: Diplomierter Sparkassenbetriebswirt, Lehrinstitut der Sparkassen-Finanzgruppe
August 2016 bis Juni 2018: Firmen- und Gewerbekundenberater, Sparkasse HagenHerdecke
August 2016 bis Juni 2018: Mitglied im Verwaltungsrat, Sparkasse HagenHerdecke
Januar 2015 bis Juni 2016: Projektleiter für die Einführung eines Qualitätsmanagements, Stadtsparkasse Herdecke
Oktober 2014 bis Juli 2016: Kreditberater im Wohnungsbau und Firmenkundenbereich, Stadtsparkasse Herdecke
August 2012 bis Januar 2013: SSB II mit dem Abschluss Sparkassenbetriebswirt
September 2011 bis September 2014: Wohnungsbauberater, Stadtsparkasse Herdecke
Januar 2011 bis September 2011: Assistent in der Kreditabteilung, Stadtsparkasse Herdecke
August 2008 bis Januar 2011: Ausbildung zum Bankkaufmann, Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
August 1999 bis Juni 2008: Fachhochschulreife, Fichte Gymnasium Hagen
FAQ zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters
Der Oberbürgermeister (OB) ist das Oberhaupt der Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen.
Er wird direkt von den Bürger*innen gewählt und trägt eine große Verantwortung.
Aber nicht alles, was in der Stadt entschieden wird, liegt in seiner Hand.
Er leitet die Stadtverwaltung und sorgt dafür, dass Beschlüsse des Stadtrates umgesetzt werden.
Er vertritt die Stadt bei öffentlichen Anlässen und in der Öffentlichkeit.
Er ist Ansprechpartner für große, grundsätzliche Themen und wichtige Anliegen mit Signalwirkung.
Er bringt Themen in den Stadtrat ein, entscheidet aber nicht allein.
Viele Entscheidungen trifft der Stadtrat – nicht der OB allein.
Fachbereiche entscheiden in ihrem Sachgebiet oft eigenständig nach geltendem Recht.
Bundes- und Landesgesetze schränken den Handlungsspielraum auch auf kommunaler Ebene ein.
Der OB kann keine persönlichen Sonderentscheidungen treffen, wenn gesetzliche Regeln bestehen.
Sie haben eine Idee, möchten einen Mangel melden oder wollen, dass Politik und Verwaltung auf ein wichtiges Thema aufmerksam werden?