Rat der Stadt
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Der Rat der Stadt Hagen

Auf einen Blick
  • Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
  • Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Oberbürgermeister vertreten.
  • Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Oberbürgermeister.
  • Den Vorsitz im Rat führt der Oberbürgermeister, der im Rat das gleiche Stimmrecht wie ein Ratsmitglied besitzt.
  • Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
  • Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
  • Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.

Aktuelle Sitzverteilung im Rat der Stadt Hagen

Grafik: Die Sitzverteilung des Rates der Stadt Hagen in Form eines Tortendiagramms.
Die aktuelle Sitzverteilung im Rat der Stadt Hagen

Mitglieder im Rat der Stadt Hagen

Alle Mitglieder können Sie im Ratsinformationssystem einsehen

Gremien

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