Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind Ende dieses Schuljahres die Grundschule verlässt, müssen jetzt entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Bevor sie sich für die Anmeldung ihres Kindes an einer Hauptschule, einer Realschule, einer Sekundarschule, einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium entschließen, sollten sich Eltern und Erziehungsberechtigte von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer des Kindes beraten lassen.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf Übergänge zu städtischen weiterführenden Schulen. Wer beabsichtigt, das eigene Kind an einer Privatschule anzumelden, sollte sich wegen gegebenenfalls abweichender Modalitäten direkt mit der Schule in Verbindung setzen. Da an den Gesamtschulen erfahrungsgemäß Anmeldeüberhänge zu erwarten sind, findet an diesen Schulen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren statt. Mit der anschließenden kurzfristigen Entscheidung der Gesamtschulen über die Aufnahme oder Ablehnung eines Kindes wird sichergestellt, dass die Eltern noch Gelegenheit erhalten, ihr Kind anschließend an einer anderen Schule anmelden zu können, sofern es zu einer Ablehnung kommt.
Termine der Anmeldeverfahren
Die Termine des Anmeldeverfahrens für die Gesamtschulen sind von Montag, 9. Februar, bis Donnerstag, 12. Februar, jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie am Montag, 9. Februar, am Mittwoch, 11. Februar, und am Donnerstag, 12. Februar, jeweils von 15 bis 17 Uhr.
Die Termine für das Anmeldeverfahren der Hauptschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Gymnasien finden von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 26. Februar, jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie am Montag, 23. Februar, und am Donnerstag, 26. Februar, jeweils von 15 bis 17 Uhr statt.
Anmeldungen, die innerhalb der beiden Anmeldezeiträume erfolgen, werden von der Schulleitung gleichbehandelt. Die Reihenfolge der Anmeldung ist für die Entscheidung über die Aufnahme also unbedeutend.
Wichtige Unterlagen zur Anmeldung
Die mit dem Schulstempel oder Schulsiegel sowie der Unterschrift der Schulleitung versehenen Anmeldescheine (Vierfachsatz) werden von der jeweiligen Grundschule verteilt. Neben dem Anmeldeschein sind bei der Anmeldung das Halbjahreszeugnis der vierten Klasse sowie das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Eltern und Erziehungsberechtigte werden außerdem darum gebeten, den Kompetenzpass, den das Kind in der Grundschule erhalten hat, zum Anmeldetermin mitzubringen. Ist ein Elternteil im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bei der Anmeldung des Kindes verhindert, ist eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Sorgerechtsnachweis beizubringen. Bei einem bestehenden Vormundschaftsverhältnis ist die Vorlage der Bestallungsurkunde notwendig.
Ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß der zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen besteht nur, wenn die Entfernung zur nächstgelegenen Schule bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 Kilometer beträgt. Als nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform anzusehen, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und die in der Lage ist, das Kind aufzunehmen. Sollte die entfernungsmäßig nächstgelegene Schule dazu nicht in der Lage sein, ist dem Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten der jeweilige Ablehnungsbescheid beizufügen. Ganztagsschulen begründen keinen weitergehenden Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten.
Nach den Regelungen des Schulgesetzes sprechen die Grundschulen mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse eine Schulformempfehlung für eine weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für Eltern und Erziehungsberechtigte jedoch nicht verbindlich. Sie melden ihr Kind nach Beratung durch die aufnehmende Schule bei der Schulform ihrer Wahl an.
Die Schulleitungen der folgenden weiterführenden Schulen nehmen Anmeldungen entgegen:
Hauptschulen
Realschulen
Gymnasien
Sekundarschulen
GesamtschulenFritz-Steinhoff-Gesamtschule, Am Bügel 20, 58099 Hagen, Telefon 396480
Weitergehende Rückfragen zum Anmelde- beziehungsweise Aufnahmeverfahren sind ausschließlich an die vorstehend aufgeführten weiterführenden Schulen sowie die Grundschulen zu richten.