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Foto: Nahaufnahme der Dienstkleidung eines Ordnungsbeamten.
Das Ordnungsamt und weitere Behörden führen regelmäßige Kontrollen in Hagener Problemimmobilien durch.

Behörden kontrollieren sieben Problemimmobilien

Mittwoch, 14.Januar 2026

Brandlasten, nicht genehmigte Ausbauten und diverse Wohnungsmängel: Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben das Ordnungsamt, die Bauordnung und -kontrolle und die Wohnungsaufsicht der Stadt Hagen mit der Feuerwehr Hagen, der Polizei Hagen, dem Jobcenter, dem Zoll und Enervie am vergangenen Mittwoch, 7. Januar, insgesamt sieben Problemimmobilien im Stadtgebiet überprüft.

Von den 167 gemeldeten Personen konnten die Behörden 113 vor Ort kontrollieren. Nicht angetroffene Bewohnerinnen und Bewohner wurden überprüft und sind dort augenscheinlich weiterhin wohnhaft. 22 Personen wurden dem Bürgeramt mitgeteilt und werden gegebenenfalls von Amts wegen abgemeldet.

In drei Immobilien fanden sich Müllmängel in Keller und Hinterhof, zwei Objekte wiesen einen Schädlingsbefall auf. Wohnungsmängel wie beispielsweise beschädigte oder undichte Türen, fehlende Geländerstreben im Treppengeländer und Schimmelbildung stellten die Mitarbeitenden in sechs Immobilien fest. In einer der kontrollierten Wohnungen wellte sich durch die Feuchtigkeit bereits der Boden. Bau- und Brandschutzmängel waren in fünf Häusern vorhanden. Dazu zählen Brandlasten im Treppenraum, ungenehmigte oder nur befristet genehmigte, aber bewohnte Dachgeschossausbauten, eine zusätzlich eingebaute Etage im Erdgeschoss durch eine abgehangene Decke und bauliche Veränderungen in Form einer Treppe in einen einzelnen Raum mit Balkon.

Bei einem Objekt lag Stromklau durch eine Mietpartei vor, deren Strom in der eigenen Wohnung wegen Zahlungsrückständen abgestellt war. Durch ein Verlängerungskabel im Kellergeschoss wurde unberechtigt Strom aus einer Steckdose eines Nachbarn bezogen. Das Kabel wurde durch die Behörden entfernt. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen der Entziehung elektrischer Energie eingeleitet.

Des Weiteren überprüfte der Zoll neun Gewerbebetriebe und Gewerbetreibende, von denen drei Gewerbe von Amts wegen abgemeldet werden können.