Schimmel, Brandlasten und diverse Mängel: Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben das Ordnungsamt, die Bauordnung und -kontrolle, die Wohnungsaufsicht und das Umweltamt der Stadt Hagen mit der Feuerwehr Hagen, der Polizei Hagen, dem Jobcenter, dem Zoll und Enervie am vergangenen Donnerstag, 11. Dezember, insgesamt sieben Problemimmobilien im Stadtgebiet überprüft. Die Kontrolle wurde von Oberbürgermeister Dennis Rehbein begleitet.
Von den 101 gemeldeten Personen konnten die Behörden 81 vor Ort kontrollieren. Nicht angetroffene Bewohnerinnen und Bewohner wurden überprüft und sind dort weiterhin wohnhaft. Für vier Personen stehen eine Abmeldung von Amts wegen im Raum.
In sechs Immobilien haben die Mitarbeitenden einige geringfügige Mängel festgestellt, darunter Schimmelbildung, nicht funktionstüchtige und teilweise unzureichend gewartete Gasthermen, defekte Fallrohre, die zur wiederholten Schimmelbildung führten, sowie unzureichend beschriftete Klingel- und Briefkastenanlagen. Diese Immobilien wiesen zudem erhöhte Nachzahlungsverpflichtungen auf. In der Dachgeschosswohnung eines Objektes gab es neben einem Schimmelbefall auch Mäuse. Während der Kontrolle fanden die Behörden keine Mäuse vor. Auf dem Dachboden lag eine tote Maus, hinzukommt eine großflächige Beschmutzung durch Taubenkot. In einem weiteren Objekt wurde ein erheblicher Wasserschaden im Treppenhaus entdeckt. Hier ist im Nachgang der Nachweis eines Statikers erforderlich, zudem müssen die Schäden behoben werden.
Die meisten Wohnungen der kontrollierten Immobilien verfügten über keine Heimrauchmelder und in den Treppenräumen waren Brandlasten vorhanden. Der im Treppenraum eines Objektes befindliche Rauchabzug war augenscheinlich nicht in Funktion und auf Störung. Die letzte Wartung hat im Jahr 2016 stattgefunden.
Des Weiteren überprüfte der Zoll sechs Gewerbebetriebe, von denen vier Gewerbe voraussichtlich abgemeldet werden können. Im Rahmen einer Personenkontrolle im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung kontrollierten die Mitarbeitenden einen Arbeiter. Hierbei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.