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Foto: Sechs Personen stehen vor einem großen Gebäude und lächeln in die Kamera.
Freuen sich über die Förderzusage: Annika Bastian, Jürgen Herms, Florian Herms (Immobilienverwaltung Herms), Baudezernent Henning Keune, Anja Hegel-Söhnchen und Yasmine Nastali-Malberg (Abteilung Wohnung).

Stadt fördert Modernisierung des Quartiers „Neue Heimat Vorhalle“

Freitag, 10.Oktober 2025

Knapp 12,2 Millionen Euro für das Vorhaben „Neue Heimat Vorhalle“ – eine Förderzusage in dieser Höhe hat Hagens Baudezernent Henning Keune am heutigen Freitag, 10. Oktober, an die Immobilienverwaltung Herms GbR für die Bestandsmodernisierung der Objekte Freiherr-vom-Stein-Straße 23 und Johann-Gottlieb-Fichte-Straße 18 übergeben.

Die Objekte liegen im Hagener Norden und grenzen unmittelbar an einen 2022 geförderten Neubau des gleichen Investors an. Die 24 Mietwohnungen konnten im September 2024 bezogen werden. Eine Bushaltestelle sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs, ärztliches Fachpersonal und Apotheken sind fußläufig erreichbar. Die ländliche Umgebung rund um das Wasserschloss Werdringen befindet sich in unmittelbarer Nähe. Die Immobilien Freiherr-vom-Stein-Straße 23 und Johann-Gottlieb-Fichte-Straße 18 sind 1968 entstanden, verfügen über sechs beziehungsweise elf Vollgeschosse und sollen umfangreich energetisch saniert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes des Wohnraums, die Einsparung von Ressourcen sowie die Aufwertung des Wohnumfeldes. Die Energieerzeugung für Wärme- und Warmwasseraufbereitung soll von Gas auf nachhaltige Wärmepumpen umgerüstet werden. Weiterhin sind die Installation von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Hausstrom/Mieterstrom, die ökologische Dämmung der Fassaden, der Ersatz der Wohnungstüren und Fenster zur energetischen Aufwertung sowie eine Dachbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahme vorgesehen. Ziel ist es, nach Abschluss der Arbeiten den Netto-Null-Standard zu erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt der Investor, das Wohnumfeld beispielsweise durch Unterflurbehälter, Hochbeete sowie Grill- und Spielbereiche zu verbessern. Die Eingangssituationen und die Belichtungs- und Belüftungssituation in den Treppenhäusern und Erschließungsbereichen sollen verbessert werden. Hierbei zielen verschiedene Vorhaben wie der Austausch der Glasbausteine durch Fensterelemente, der Austausch der Türen zu den Laubengängen durch Glastüren und die Installation eines verglasten Eingangsbereichs darauf ab, eine deutliche Qualitätssteigerung zu erreichen.

Modernisierung: Öffentliche Förderung von Wohnraum

Der Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen ist teilweise veraltet und weist einen hohen Modernisierungsbedarf auf. Um den Wohnraum zukunftsfähig und bezahlbar zu machen, hat das Land mit der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen ein Förderangebot mit günstigen Konditionen und attraktiven Tilgungsnachlässen geschaffen. Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück. Dazu zählen beispielsweise die energetische Sanierung, der Abbau von Barrieren sowie die Schaffung von Wohnraum durch Um- und Ausbau. Ebenso werden Klimaanpassungsmaßnahmen und die Verbesserung des Einbruchsschutzes gefördert. Die Förderung erfolgt mit Darlehen von bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Baukosten, jedoch höchstens 220.000 Euro pro Wohnung. Die Zinsen belaufen sich auf 0,0 Prozent für die ersten fünf Jahre. Danach sind Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent bis zum Ende der gewählten Zweckbindung (25 oder 30 Jahre) zu entrichten. Hinzu kommt ein laufender Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent.

Mit der Förderrichtlinie gewährt das Land auch attraktive Tilgungsnachlässe in Höhe von 25 Prozent bis 55 Prozent. Die Förderung löst während der gewählten Zweckbindung eine Mietpreis- und Belegungsbindung aus. Somit ist bei Neuvermietung einer modernisierten Wohnung von der künftigen Mietpartei die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheins erforderlich. Die bisherigen Mietpersonen benötigen keinen Nachweis einer Wohnberechtigung.