Wie soll sich Hagen in den kommenden Jahren entwickeln? Um diese Frage geht es bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP). Der FNP zeigt auf, wie Flächen in der Stadt in den nächsten zehn bis 15 Jahren genutzt werden sollen – etwa als Wohngebiet, Gewerbe- oder Grünfläche. Am Dienstag, 30. September, startet die sechswöchige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, sich zu informieren und mitzuwirken.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist das zentrale Planungsinstrument der Stadtentwicklung. Er legt zum einen fest, wo in Zukunft gebaut werden darf, zum anderen die Bereiche, die dem Freiraum – dazu gehören unter anderem Landwirtschaft, Wald und Grünflächen – zugeordnet werden sollen oder wo neue Infrastruktur entstehen kann. Dieser bildet die Grundlage für Bebauungspläne und zukünftige Entscheidungen der Verwaltung. Für Behörden ist der Flächennutzungsplan verbindlich, für Bürgerinnen und Bürger hat er keine direkte rechtliche Wirkung, betrifft aber langfristig das Lebensumfeld aller Menschen in Hagen.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1984. Inzwischen haben sich die Anforderungen an eine moderne, nachhaltige Stadt grundlegend verändert. Mit der Neuaufstellung zielt die Stadt Hagen unter anderem darauf ab, eine kompakte Siedlungsstruktur zu fördern, Grün- und Freiräume zu sichern und zu vernetzen, die bauliche Innenentwicklung zu stärken, Brachflächen zu reaktivieren, die Daseinsvorsorge zu sichern sowie Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe zu entschärfen. So soll Hagen zukunftssicher, nachhaltig und lebenswert weiterentwickelt werden.
Bürgerbeteiligung: Wie kann ich mich einbringen?
Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen, Hinweise und eigenen Ideen im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über verschiedene Wege einbringen: mündlich bei den Informationsveranstaltungen in allen Stadtbezirken, online über die Beteiligungsplattform www.hagen.de/beteiligungfnp sowie schriftlich per E-Mail, Post oder Niederschrift an die Stadtverwaltung. Ergänzend liegen die Planunterlagen zum Vorentwurf der FNP-Neuaufstellung von Dienstag, 30. September, bis einschließlich Freitag, 14. November, beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung der Stadt Hagen, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich viertes Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, aus. Interessierte können diese während der Dienstzeiten montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr einsehen.
Die öffentlichen Informationsveranstaltungen in den Stadtbezirken finden an folgenden Terminen jeweils um 18 Uhr statt:
Die aktuellen Termine und Orte sind auch auf der städtischen Internetseite www.hagen.de zu finden.
Alle für den FNP relevanten Stellungnahmen, die digital, schriftlich oder persönlich eingehen, werden von der Verwaltung sorgfältig geprüft und fließen in die weitere Überarbeitung des Plans ein. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird transparent dokumentiert und im weiteren Verlauf des Planverfahrens veröffentlicht.
Wie geht es weiter im Planverfahren?
Das Planverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat begonnen. Bis der Plan jedoch rechtswirksam ist, sind noch mehrere Verfahrensschritte erforderlich. Nach der aktuellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet eine Überarbeitung des Vorentwurfes statt. Danach wird ein Beschluss zur Offenlage des Entwurfs durch den Rat eingeholt, bevor der überarbeitete Entwurf öffentlich ausgelegt wird und sich Bürgerinnen und Bürger erneut beteiligen können. Der endgültige Ratsbeschluss zur FNP-Neuaufstellung wird voraussichtlich im Sommer 2027 gefasst. Den Abschluss des Verfahrens bildet die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Fragen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beantwortet Sebastian Aust, Projektleiter im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, unter Telefon 02331/207-3941 und per E-Mail an sebastian.aust@stadt-hagen.de.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans finden Sie im Amtsblatt vom 19.09.2025.