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Foto: Die Beteiligten stehen nebeneinander, Dennis Rehbein hält die Förderzusage in den Händen.
v.l.: Anja Hegel-Söhnchen (Stadt Hagen), Baudezernent Henning Keune, Oberbürgermeister Dennis Rehbein, Theresia, Peter und Melanie Sippel (Tayo Immobilien KG) sowie Yasmine Nastali-Malberg (Stadt Hagen)

Stadt Hagen übergibt Förderzusage für Neubauprojekt in der Herrenstraße 7

Donnerstag, 04.Dezember 2025

24 geförderte, nachhaltige und moderne Wohnungen in einem Gebäude: So lautet das Ziel des neuen Förderprojektes der Stadt Hagen in der Herrenstraße 7 in Hohenlimburg. Am heutigen Donnerstag, 4. Dezember, übergaben Oberbürgermister Dennis Rehbein sowie Baudezernent Henning Keune die Förderzusage in Höhe von 5,5 Millionen Euro an den Investor Tayo Immobilien KG. Für das Bauprojekt gilt ein Tilgungsnachlass von 1,9 Millionen Euro.

„Mit der Förderung des Bauprojektes setzen wir als Stadt ein wichtiges Zeichen für die Zukunft des Wohnens“, betont Oberbürgermeister Dennis Rehbein. „Das Projekt vereint bezahlbaren Wohnraum, Nachhaltigkeit sowie eine Nähe zu Innenstadt, die für die Bewohnerinnen und Bewohner die Lebensqualität erhöht.“ Nach dem zeitnahen Abriss der maroden Häuserzeile soll in der Herrenstraße 7 ein Gebäude entstehen, dass dem so genannten Netto-Null-Standard entspricht. Das bedeutet, dass der Endenergiebedarf für die Wärmeversorgung vollständig durch regenerativ im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird. Die Wohnungsgrundrisse erstrecken sich über mehrere 2- und 3-Zimmer-Wohnungen sowie eine 4-Zimmer-Wohnung. Alle Wohnungen sind durchgängig barrierefrei erreichbar und verfügen über einen Freisitz.

Wohnungen für die Einkommensgruppen A und B

Insgesamt stehen 17 Wohnungen für Haushalte der Einkommensgruppe A sowie sieben Wohneinheiten für Haushalte der Einkommensgruppe B zur Verfügung. Hierbei darf die Einkommensgrenze im geförderten Wohnungsbau um bis zu 40 Prozent überschritten werden. Aufgrund des Netto-Null-Standards beträgt die Bewilligungsmiete für Wohnungen der Einkommensgruppe A 6,70 Euro pro Quadratmeter sowie 7,75 Euro pro Quadratmeter für die Wohnungen der Einkommensgruppe B. Somit kann ein Zweipersonenhaushalt mit Einkünften aus Renten in der Einkommensgruppe A über ein Jahresbruttoeinkommen von bis zu 37.000 Euro und in der Einkommensgruppe B von bis zu 49.700 Euro verfügen. Bei einem zweiköpfigen Arbeitnehmendenhaushalt entspricht die Einkommensgrenze in der Einkommensgruppe A einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 51.800 Euro und in der Einkommensgruppe B von ca. 69.500 Euro. Für einen dreiköpfigen Arbeitnehmendenhaushalt entspricht die Einkommensgrenze in der Einkommensgruppe A einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 57.000 Euro und in der Einkommensgruppe B etwa 79.400 Euro. Bei einer Schwerbehinderung, einem Pflegegrad oder besonderen Aufwendungen wie zum Beispiel Unterhalt erhöht sich die Einkommensgrenze.

Wohnraumförderung in Hagen

„Ich freue mich besonders, dass hier mit Mitteln der Wohnungsbauförderung eine Problemimmobilie beseitigt und modernes städtisches Wohnen angeboten werden kann“, sagt Baudezernent Henning Keune. Aktuell gelten in Hagen 3.423 Mietwohnungen als öffentlich gefördert, davon fallen zum 31. Dezember 2025 insgesamt 311 Wohneinheiten aus der Bindung. Der Bedarf an bezahlbaren, adäquaten Wohnungen ist weiterhin hoch. Bei der städtischen Wohnungsvermittlung sind etwa 600 Haushalte als wohnungssuchend registriert. Im Jahr 2024 wurden 1.226 Anträge auf Erteilung von wohnungsrechtlichen Genehmigungen zur Wohnungsnutzung gestellt.