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Foto: Ein roter Stift malt ein rotes Kreuz.
Die Stichwahl findet am 28. September statt.

Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters am 28. September

Dienstag, 16.September 2025

Mit gestriger Sitzung hat der Wahlausschuss die Notwendigkeit einer Stichwahl beschlossen. Diese findet am Sonntag, 28. September, statt. In der Stichwahl treten der Kandidat der CDU und der Kandidat der AfD gegeneinander an.

Informationen zur Briefwahl

Seit heute Nachmittag ist die Briefwahl vor Ort in den Bürgerämtern möglich, ab morgen, 17. September, beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen. 34.000 Wählerinnen und Wähler haben zusammen mit der Hauptwahl den Versand ihrer Wahlunterlagen auch für die Stichwahl beantragt. In diesem Fall werden die Unterlagen für die Stichwahl in den kommenden Tagen automatisch per Post nach Hause geschickt. Für die betreffenden Wählerinnen und Wähler ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.

Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, können ab sofort Wahlscheinanträge am einfachsten per Online-Wahlscheinantrag einmalig unter www.hagen.de/briefwahl, per E-Mail an briefwahl@stadt-hagen.de, per Brief an Stadt Hagen, Briefwahlbüro, Postfach 4249, 58042 Hagen, oder per Fax an 02331/207-2424 stellen. Bei allen Antragsarten müssen der vollständige Vorname, Nachname, Adresse der Hauptwohnung und Geburtsdatum der antragstellenden Person angegeben werden. Eine Übersendung an die Wohnanschrift oder an eine andere Adresse ist möglich. Die Bearbeitungszeit des Briefwahlantrages verkürzt sich spürbar, wenn der Wahlscheinantrag online gestellt wird.

Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen in dem verkürzten Zeitraum zurücksenden möchten, werden gebeten, die Postlaufzeiten der Deutschen Post zu beachten. Ein Einwurf der Wahlbriefe in die Briefkästen an den Standorten Rathaus I, Rathaus II sowie den Bezirksverwaltungsstellen Boele, Hohenlimburg und Haspe ist bis zum Wahlsonntag, 28. September, um 16 Uhr möglich.

Wahlbenachrichtigungen

Für die Stichwahl wird keine gesonderte Wahlbenachrichtigung verschickt. Die Wahlbenachrichtigung von der Wahl am vergangenen Sonntag kann auch bei der Stichwahl vorgelegt werden und wird anschließend einbehalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung mehr hat, kann auch mit einem Dokument wählen, das die wählende Person eindeutig identifiziert.

Wo finde ich mein Wahllokal?

Auf der Wahlbenachrichtigung ist der Wahlraum vermerkt. Der Wahllokalfinder für Hagen ist unter www.hagen.de/wahllokalfinder zu jeder Zeit abrufbar. Hier können Interessierte schon vorab über das Suchfeld nach ihrem zuständigen Wahllokal suchen.