Nach der Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, findet die Stichwahl für die Wahl des Oberbürgermeisters am Sonntag, 28. September, statt. Allgemeine Informationen und Antworten bei Fragen rund um die Kommunalwahl erhalten Sie auf den Seiten der Abteilung Statistik und Wahlen.
Für die Wahl des Oberbürgermeisters wird es am Sonntag, 28. September, eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen geben.
Über den Wahllokalfinder für die Kommunalwahl 2025 können Sie Ihr Wahllokal finden. Trotz der derzeitigen Schließung können die beiden Wahllokale im Erdgeschoss des Cuno-Berufskollegs, Gebäudetrakt D, verbleiben, da eine ebenerdige Entfluchtung möglich ist. Vor Ort leiten Schilder die Wählerinnen und Wähler zu den Wahlräumen.
Die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl gilt auch für die Stichwahl. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, reicht im Wahllokal die Vorlage Ihres Personalausweises. Es werden nicht erneut Wahlbenachrichtigungen versendet.
Die Briefwahl für die Stichwahl können Sie hier online beantragen. Bei Fragen zur Briefwahl stehen die Mitarbeitenden des Briefwahlbüros unter Telefon 02331/207-5555 zur Verfügung. Ansonsten ist die Beantragung auch per E-Mail an briefwahl@stadt-hagen.de, per Brief an Stadt Hagen, Briefwahlbüro, Postfach 4249, 58042 Hagen, oder per Fax an 02331/207-2424 möglich. Bei allen Antragsarten müssen der vollständige Vorname, Nachname, Adresse der Hauptwohnung und Geburtsdatum des Antragstellers angegeben sowie vermerkt werden, ob die Wahlunterlagen an die Wohnadresse oder an eine andere Adresse versandt werden sollen. Die Bearbeitungszeit des Briefwahlantrages verkürzt sich spürbar, wenn der Wahlscheinantrag online gestellt wird. Bei der Beantragung der Briefwahl zur Wahl am 14. September konnten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls schon auswählen, ob ihnen die Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Stichwahl automatisch zugesandt werden sollen. In diesem Fall ist eine erneute Beantragung nicht notwendig.Bitte beachten Sie bei der zeitlichen Planung die Postlaufzeiten der Deutschen Post. Der Einwurf in die Fristbriefkästen der Stadt Hagen (Rathaus I, Rathaus II, Bezirksverwaltungsstellen Boele, Hohenlimburg und Haspe) ist bis zum Wahlsonntag, 28. September, um 16 Uhr möglich.
Die Briefwahl vor Ort ist bei den Bürgerämtern zu den bekannten Öffnungszeiten möglich. Hierzu müssen Wählende ihren Ausweis mitbringen, eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Je nach Auslastung kann es jedoch zu Wartezeiten kommen.
Am Wahlsonntag ist das Wahlamt für Fragen zur Wahl oder zum Wahllokal von 8 bis 18 Uhr unter Telefon 02331/207-5555 zu erreichen.
Die bisherigen Wahlergebnisse können Sie hier einsehen: https://wahlergebnisse.stadt-hagen.de
Für die Stichwahl am Sonntag, 28. September, sucht das Wahlamt der Stadt Hagen dringend engagierte Wahlhelfende, die in Hagen wohnen. Besonders gesucht sind für beide Wahltermine Beisitzende, die den Wahlvorstand am Tag und bei der Auszählung am Abend unterstützen.