Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – einen Vortrag zu diesen Themen bietet die Volkshochschule Hagen (VHS) am Mittwoch, 18. Februar, von 18 bis 19.30 Uhr in der Stadtteilbücherei Hohenlimburg, Stennertstraße 6-8, an.
Die Patientenverfügung soll eine Vorbereitung für einen medizinischen Notfall darstellen, bei dem die Patientin oder der Patient momentan oder dauerhaft selbst nicht mehr in der Lage ist, einen Willen zu äußern. Die Vorsorgevollmacht dient der Regelung und Ordnung der finanziellen Verhältnisse und bestehender oder noch einzugehender Vertragsverhältnisse, die aufgrund Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst, sondern durch Vertreterinnen oder Vertreter erledigt werden müssen. Die Betreuungsverfügung verhindert, dass im Betreuungsfall eine fremde dritte Person die Betreuung übernimmt. Der Referent Sascha Meinhardt ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und erläutert die zentralen Punkte anhand anschaulicher Beispiele. Im Rahmen des Vortrags kann keine individuelle Rechtsberatung erfolgen.
Informationen zur Anmeldung zum Vortrag mit der Nummer 1903 erhalten Interessierte auf der Seite www.vhs-hagen.de oder beim Serviceteam der VHS unter Telefon 02331/207-3622.