Zu einem Vortrag über Pflegegrade lädt die Volkshochschule Hagen (VHS) am Dienstag, 28. Oktober, von 18 bis 19.30 Uhr in die Villa Post, Wehringhauser Straße 38, ein. Der Dozent und Rechtsanwalt Sascha Meinhardt erklärt, worauf Angehörige bei eintretender Pflegebedürftigkeit achten sollten.
Die Pflegeversicherung ist Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Tritt dieser Versicherungsfall ein, erbringt die Krankenversicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Hierzu ermittelt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den persönlichen Bedarf. Die Krankenkasse beauftragt den MDK bei eingehenden Anträgen mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit beziehungsweise zur Eingruppierung in einen Pflegegrad. Der Vortrag erklärt den Teilnehmenden, wie sie sich und ihre Angehörigen auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten können und worauf sie achten sollten. Außerdem zeigt der Dozent anhand von Beispielen, wie Antragstellende sich nach der Ablehnung der Einstufung oder Höherstufung in einen Pflegegrad wehren können. Im Rahmen des Vortrags kann jedoch keine individuelle Rechtsberatung erfolgen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 12 Euro, eine Anmeldung ist erforderlich. Informationen zur Anmeldung zum Vortrag mit der Kursnummer 1906 erhalten Interessierte auf der Seite www.vhs-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-3622.