Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf Übernahme einer Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Voraussetzungen
Gebühren
Besonderheiten und Befreiungen
Schöffenwahl für die neue Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Hinweis: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen, die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen wurde vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.
Voraussetzungen
Gebühren
Besonderheiten
Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens
Voraussetzung
Gebühren
Besonderheiten
Die Stadt Hagen nimmt auch dieses Jahr am Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" des Landes NRW teil. Das Programm fördert Maßnahmen, die dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements zuzuordnen sind. Dabei werden jährlich 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen nach einem bestimmten Verteilschlüssel. Die Stadt Hagen erhält eine Pauschale in Höhe von 19.000 Euro und kann damit 19 Projekte fördern.
Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement". Unter dem diesjährigen Förderthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ werden Projekte zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI in Ihrem Engagement gefördert. Eine Antragstellung für die Förderperiode 2026 ist vom 2. März bis zum 1. November 2026 möglich.
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema “Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co." gefördert.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI in Ihrem Engagement und Ehrenamt voranbringen, wie die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, der Aufbau einer eigenen Webseite für Ihre Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.
Es können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) in Nordrhein-Westfalen, die eine Maßnahme mit Bezugspunkt zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen, einen Antrag einreichen.
Jedes geförderte Projekt erhält einen Festbetrag von 1.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei dürfen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschritten werden. Es sind alle Ausgaben förderfähig, die der zu fördernden Maßnahme zuzurechnen und tatsächlich entstanden sind.
Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten sowie Honorarkosten (z.B. für einen Vortrag oder Workshop). Auch Hardware zur Umsetzung des geplanten Projekts kann gefördert werden. Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Kosten für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren und andere, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind.
Es sind keine eigenen finanziellen Mittel zur Durchführung des Projekts erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal förderung.NRW. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich. In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen.
Um einen Antrag stellen zu können, ist ein Nutzerkonto notwendig. Für die Einrichtung eines Nutzerkontos gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B. mit der BundID bzw. Mein Unternehmenskonto oder auch mit einem einfachen förderung.nrw-Konto.
Bei konkreten Fragen zu Ihrer Projektidee oder der Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme, wenden Sie sich bitte direkt an:
Frau Ochsenfahrt
Fachbereich des Oberbürgermeisters
Telefon: 02331/207-2730
Lebendige Geschichte und erlebte Geschichten: zusammengetragen von Herrn Mook, Abteilungsleiter Protokoll, Städtepartnerschaften, Ehrenamt im Fachbereich des Oberbürgermeisters.
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