Ehrenamt
Auf dieser Seite

Ehrenamt

Auf einen Blick
  • In diesem Bereich werden die Repräsentationstermine des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister*innen koordiniert.
  • Außerdem betreut der Bereich die Ehrung aller Alters- und Ehejubilare.
  • Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt ist die Pflege der sieben Städtepartner- und -patenschaften, die Hagen mit Städten in Frankreich (Montlucon und Liévin), Österreich (Bruck an der Mur), Russland (Smolensk), Polen (Elk), Israel (Modi'in) und Deutschland (Berlin-Steglitz/Zehlendorf) pflegt.
  • Der Bereichsleiter ist darüber hinaus Ehrenamtsbeauftragter der Stadt Hagen und kümmert sich in dieser Funktion sowohl um die zahlreichen innerhalb der Stadtverwaltung ehrenamtlich Engagierten.

Protokoll, Städtepartnerschaft & Ehrenamt

  • In diesem Bereich werden die Repräsentationstermine des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister koordiniert, also etwa Empfänge, Ordensverleihungen oder wiederkehrende Veranstaltungen wie Karneval, den Tag der Arbeit oder den Volkstrauertag.
  • Zu den Repräsentationsterminen zählen natürlich auch die Besuche der Bürgermeister*innen bei Vereinen, Stadtteilfesten, Kultur und Sportevents.
  • Außerdem betreut der Bereich die Ehrung aller Alters- und Ehejubilare, die entweder 95 Jahre oder älter werden oder ihre Diamantenen oder Eisernen Hochzeiten feiern.

  • Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt ist die Pflege der sieben Städtepartner- und -patenschaften, die Hagen mit Städten in Frankreich (Montlucon und Liévin), Österreich (Bruck an der Mur), Russland (Smolensk), Polen (Elk), Israel (Modi'in) und Deutschland (Berlin-Steglitz/Zehlendorf) pflegt.
  • Dazu zählt die Betreuung offizieller Delegationen genauso wie der allgemeine Austausch zwischen den Menschen in den Partnerstädten.
  • Auch die Geschäftsführung des Städtepartnerschaftsvereins fällt in diesen Aufgabenbereich.

  • Der Bereichsleiter ist darüber hinaus Ehrenamtsbeauftragter der Stadt Hagen und kümmert sich in dieser Funktion sowohl um die zahlreichen innerhalb der Stadtverwaltung ehrenamtlich Engagierten als auch um die Zusammenarbeit der Stadt mit der Freiwilligenzentrale und anderen Freiwilligenorganisationen.

  • Einige "Spezialgebiete" wie die Leitung des Arbeitskreises "Weihnachten", welcher unter anderem den Weihnachtsmarkt in Hagens City vorbereitet, oder die Mitgliedschaft im Festkomitee Hagener Karneval, in dem Aktivitäten rund um die Hagener Brauchtumspflege gebündelt werden, runden das Themenspektrum des Bereichs "Protokoll, Städtepartnerschaft und Ehrenamt" ab.
  • Dem Bereich gehören vier Mitarbeiter*innen - zwei Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte.

Unsere Aufgaben

Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf Übernahme einer Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

  • Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von den selben Eltern, dem selben Vater oder der selben Mutter abstammen.
  • Das Patenkind muss Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein.
  • Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.
  • Bei Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten wird ein Geldgeschenk in Höhe von 500,-- € und eine Urkunde überreicht.
  • Die Stadt Hagen überreicht ebenfalls ein Sparbuch mit 500,-- €
  • Weitere Verpflichtungen für den Ehrenpaten können aus der Patenschaft nicht abgeleitet werden.
  • Weitere Informationen leiten wir Ihnen gerne per E-mail zu.

Voraussetzungen

  • Der Antrag kann formlos schriftlich oder mündlich erfolgen.
  • Im Rahmen des vorhandenen Bestandes werden Fahnen an Vereine und Verbände aus dem Bereich Hagen ausgegeben, soweit ein Bedürfnis hierfür anzuerkennen ist. Die Vermietung von Bundes- und Landesfahnen ist nur zulässig für Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden.

Gebühren

  • Fahne pro Tag = 10,00 €.
  • Für jeden über den vereinbarten Rückgabetermin hinausgehenden Tag = 15,00 €.

Besonderheiten und Befreiungen

  • Bei Verlust der Fahnen hat der/die Mieter*in ohne Rücksicht darauf, ob er den Schaden zu vertreten hat, der Stadt Hagen den Neuwert zu ersetzen.
  • Das gleiche gilt, wenn die Fahnen durch die Beschädigungen unbrauchbar geworden sind.
  • Bei Beschädigungen, die eine Reparatur erfordern, bzw. bei Verunreinigungen, hat der/die Mieter*in die entstehenden Kosten zu tragen.

Schöffenwahl für die neue Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Hinweis: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen, die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen wurde vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.

Voraussetzungen

  • Wenn Sie Interesse an einer Schöffentätigkeit haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich unter Angabe Ihres Familiennamens, ggf. Geburtsnamens, Vornamens, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift
  • Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an: Fachbereich des Oberbürgermeisters, Bereich Protokoll, Städtepartnerschaft & Ehrenamt, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
  • Die Bewerbungsfrist endete am 15. April 2023.

Gebühren

  • Es fallen keine Gebühren an

Besonderheiten

  • Von der Stadt Hagen wird eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgestellt.
  • Diese muss doppelt soviele Vorschläge enthalten wie die vom Amtsgericht benötigte Personenzahl.
  • Um die Liste erstellen zu können, werden die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, verschiedene Institutionen und Verbände angeschrieben.
  • Dazu kommen dann die in der laufenden Amtsperiode eingegangenen freiwilligen Meldungen, die direkt bei der Stadt Hagen, Fachbereich des Oberbürgermeisters, abgegeben werden können.
  • Die Namen werden alphabetisch zusammengestellt.
  • Über die Weiterleitung der Liste an das Amtsgericht wird ein Beschluss des Rates der Stadt herbeigeführt.
  • Die endgültige Auswahl aus der Vorschlagsliste wird beim Amtsgericht getroffen.
  • Die laufende Amtsperiode endet am 31.12.2023.

Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens

  • Unter Stadtwappen versteht man das offizielle Wappen der Stadt Hagen.
  • Bürger*innenn, Vereinigungen und gewerblichen Unternehmen, die in Hagen ansässig sind, kann gestattet werden, das Stadtwappen zu eigenem Nutzen zu verwenden.
  • Hier muss aber vorausgesetzt werden, dass das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt wird.
  • Jeder Anschein eines amtlichen Charakters muss vermieden werden.
  • Das Wappen muss heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben werden.
  • Mißbräuchliche Verwendung, insbesondere die Verfolgung kommerzieller Ziele, muss ausgeschlossen sein.
  • Es muss ein schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Nutzungsart des Stadtwappens sowie einer ausführlichen Begründung erfolgen.

  • Wir sind zuständig für die Unterbreitung von Vorschlägen durch Bürger*innen auf Verleihung von Verdienstkreuzen und Rettungsmedaillen des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes und Ausführung der Verleihung durch den Oberbürgermeister.

Voraussetzung

  • Anträge zur Verleihung der Orden oder einer Rettungsmedaille können direkt an den Oberbürgermeister, die Bezirksregierung, an das Land oder den Bund von jedermann gerichtet werden.
  • Sie müssen eine eingehende Begründung der ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten.

Gebühren

  • Es fallen keine Gebühren an

Besonderheiten

  • Für die Verleihung des Verdienstordens an Ausländer gelten besondere Richtlinien.
  • Die endgültige Entscheidung über die Verleihung trifft der Bundespräsident bzw. der Ministerpräsident des Landes NRW.
  • Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
  • Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung wird empfohlen, sich direkt mit der obigen zuständigen Fachdienststelle in Verbindung zu setzen.
  • Es wird empfohlen, die Anträge direkt an den Oberbürgermeister zu richten.

Foto: Die zwei goldenen Bücher der Stadt Hagen liegen auf einem Holztisch.
In zwei Goldenen Büchern haben sich zahlreiche Besucherinnen und Besucher der Volmestadt verewigt.

Das Goldene Buch der Stadt Hagen

Lebendige Geschichte und erlebte Geschichten: zusammengetragen von Peter Mook, Abteilungsleiter Protokoll, Städtepartnerschaften, Ehrenamt im Fachbereich des Oberbürgermeisters

  • Viele Menschen kennen den Begriff „Goldenes Buch“.
  • Was verbirgt sich aber konkret dahinter? Woher stammt der Begriff? Wer trägt sich dort ein?
  • Alles über die Hintergründe und die Geheimnisse eines der wichtigsten Archivarien der Stadt Hagen

Zur Herkunft der Goldenen Bücher

  • Nahezu jede größere Stadt in Deutschland besitzt heute ein Goldenes Buch, in das sich Menschen zu verschiedenen Anlässen eintragen.
  • Aber woher stammt der Name? Wer hat´s erfunden? Bezüglich des Ursprungs sind sich die Historiker einig. Es waren die Italiener – genauer gesagt die Venezianer.
  • Als Libro d’Oro (deutsch: Goldenes Buch) wurden in vielen italienischen Staaten und Städten die Adelsverzeichnisse bezeichnet.
  • Am bekanntesten ist das Verzeichnis der venezianischen Nobilhòmini. Nur die dort vertretenen Adelsfamilien genossen in der Republik Venedig die vollen politischen Rechte als Mitglieder des Großen Rates.
  • Als Geburtsdatum der Goldenen Bücher gilt der 19. Juli 1314, da an diesem Tag in Venedig beschlossen wurde, dass sich jeder, der in den großen Rat gewählt werden wollte, in die vom Gerichtshof geführten Listen einzutragen habe. Zunächst waren dies handschriftlich geführte Listen.
  • Erst ab dem 18. Jahrhundert wurden die Listen dann in gedruckter Form in das Libro d’Oro eingetragen.

  • Zu Beginn muss mit einem Irrglauben aufgeräumt werden: Das Goldene Buch der Stadt Hagen ist überhaupt nicht golden.
  • Es ist der Stadtfarbe entsprechend in Blau mit schwarzen Rändern gehalten.
  • Auf der Vorderseite prangt auch aus der Entfernung gut sichtbar der Eichenbaum – das Hagener Stadtwappen.
  • Und nur ein den Deckel zierender vergoldeter Rand sowie gleichfalls vergoldete Seitenkanten erinnern an den Ursprung des Buchtitels.
  • Übrigens: Das Goldene Buch ist 39 cm hoch und 32 cm breit.

Geschichte

  • Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es die Ehrungen in Form von Bucheinträgen noch nicht. Das ist keine Hagener Besonderheit, sondern gilt für die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland.
  • Der erste Eintrag datiert vom 5. und 6. September 1949. Anlass war die Wiedereröffnung des im Krieg zerstörten Hagener Theaters. Dazu geschrieben stand: „Rat, Verwaltung und Bürgerschaft der Stadt Hagen haben den Wunsch, das Haus möge an alter Stelle wieder errichtet, wie in der Vergangenheit, so für alle Zeiten, getreu seiner Tradition für alle Freunde der Muse und der schönen Künste eine Quelle der Erbauung und eine Pflegestätte wahrer Kultur sein.“
  • Aus heutiger Sicht hat sich dieser Wunsch auf wunderbare Art und Weise erfüllt. Dieser Eintrag wurde noch in einem kleinformatigen Buch vorgenommen, welches mit den heute verwendeten Büchern nichts gemein hatte.
  • Das erste den heutigen Vorstellungen entsprechende Goldene Buch der Stadt Hagen wurde anlässlich der Wiedereröffnung des Historischen Rathauses in der Badstraße am 26. November 1965 rein handwerklich gestaltet.
  • Der erste Eintrag stammte dann auch von dieser Eröffnungszeremonie und beinhaltet 81 Namenszüge mit dem damaligen Hagener Oberbürgermeister Lothar Wrede an der Spitze – mengenmäßig ein lange Zeit währender Rekord.
  • Der letzte Eintrag in diesem ersten Goldenen Buch datiert vom 5. Juni 2010 anlässlich eines Empfangs zum 50-jährigen Städtepartnerschaftsjubiläum zwischen Hagen-Hohenlimburg und Liévin.
  • Am 14. November 2011 wurde das zweite ebenfalls manuell gefertigte Goldene Buch mit einem Eintrag anlässlich des Antrittsbesuches des damaligen Arnsberger Regierungspräsidenten Prof. Gerd Bollermann eröffnet.
  • Seitdem sind jährlich im Durchschnitt zwei bis drei Einträge zu verzeichnen.

  • Wie in anderen Städten auch gibt es in Hagen verschiedene Stufen, mit denen Menschen, die sich in und um Hagen verdient gemacht haben, geehrt werden können.
  • Grundsätzlich unterscheiden wir hier zwei Ebenen.
  • Die erste Ebene bezieht sich auf die Anerkennung des Ehrenbürgerrechts, die Verleihung des Ehrenrings oder der Ehrennadel der Stadt Hagen. Diese Ehrungen sind eindeutig geregelt, und zwar in der Satzung über die Verdienste um die Stadt Hagen. Ausgezeichnet werden sollen Menschen, die sich überragend (Ehrenbürgerrecht), hervorragend (Ehrenring) oder im hohen Maße (Ehrennadel) um Hagen verdient gemacht haben.
  • Das Vorschlagsrecht für diese Formen der Ehrung haben alle Hagener*innen. Nach Prüfung der Voraussetzungen der jeweiligen Vorschläge durch die Stadtverwaltung trifft der Rat der Stadt die Entscheidung über eine dementsprechende Auszeichnung mit einfacher Mehrheitsentscheidung.
  • Die zweite Ebene von Ehrungen betrifft das städtische Gästebuch und das Goldene Buch. Dabei handelt es sich beim Gästebuch sinnbildlich um „die kleine Schwester“ des Goldenen Buches. In das Gästebuch tragen sich insbesondere größere Gruppen ein. Das können beispielsweise Besuchergruppen aus den Hagener Partnerstädten oder Sportvereine sein. Das Gästebuch wird auch jedes Jahr zur Sessionseröffnung des Hagener Karnevals am 11.11. im Ratssaal ausgelegt.
  • Wer aber trägt sich denn nun in das Goldene Buch ein? Darüber entscheidet ausschließlich der Oberbürgermeister. Vorschläge können wiederum von allen Hagener*innen gemacht werden.
  • In der Regel handelt es sich um zwei Gruppen, die sich im Goldenen Buch finden. Entweder sind dies herausragende Persönlichkeiten aus den Bereichen Kultur, Sport, Wirtschaft oder Politik, die von außen kommend Hagen besuchen. Oder aber es sind Hagener*innen, die sich auf eine ganz besondere Art und Weise um ihre Stadt verdient gemacht haben.

  • Bevor sich die zu Ehrenden mit ihren Unterschriften im Goldenen Buch verewigen können, ist noch einiges zu organisieren.
  • Sobald der Oberbürgermeister mit den Beteiligten einen Termin vereinbart hat, beginnen die Vorbereitungen.
  • Zunächst wird durch die Protokollabteilung in der Stadtverwaltung der Ort festgelegt.
  • Wichtig: Einträge ins Goldene Buch finden in der Regel nur im Rathaus statt, das Buch geht nicht auf Wanderschaft.
  • Wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen; so erfolgte etwa der Eintrag des Film- und Theaterschauspielers Armin Müller-Stahl anlässlich der Eröffnung seiner Ausstellung „Menschenbilder“ am 24. Juni 2017 im Osthaus-Museum.
  • Und erstmals wurde das Goldene Buch auch mit in eine Sporthalle genommen. In der Karl-Adam-Sporthalle in Vorhalle fand Corona-bedingt die letzte Ratssitzung der Legislaturperiode 2014 – 2020 mit der Ehrung verdienter Ratsmitglieder statt.

  • Als nächstes wird der Eintrag in der städtischen Druckerei erstellt. Während früher wertvolle Kalligraphien handgefertigt vorbereitet wurden, ist diese alte Kunst inzwischen dem Pragmatismus gewichen. Die leere Seite wird aus dem Goldenen Buch herausgetrennt, bedruckt und wieder eingeklebt.
  • Zur eigentlichen Eintragungs-Zeremonie werden die Mitglieder des Ältestenrates, der Verwaltungsvorstand, die Bezirksbürgermeister sowie die Vertreter*innen der Hagener Medien eingeladen. Natürlich haben die Geehrten auch die Gelegenheit, Familienmitglieder und persönliche Bekannte mitzubringen. Die eigentliche Eintragung in das Goldene Buch wird durch ein Grußwort des Oberbürgermeisters sowie einen kleinen Umtrunk umrahmt. Dem Anlass entsprechend trägt der Oberbürgermeister die Amtskette.

Das Rathaus an der Volme

Bereich Protokoll, Städtepartnerschaften & Ehrenamt

Fachbereich des Oberbürgermeisters

Öffnungszeiten: Mo-Do 8.30 bis 15.45 Uhr, Fr 8.30 bis 12 Uhr