Aufgrund von Rissen an den Außenseiten wurde die Brücke für detaillierte Untersuchungen ursprünglich temporär geschlossen.
Diese Untersuchungen ergaben eine starke Beschädigung im Brückeninneren durch Chlorid (Tausalze + Regenwasser).
Aufgrund der vorgefundenen Schädigungen ist eine Wiedereröffnung ausgeschlossen.
Die Schäden an dem Bauwerk betreffen die Spannglieder, welche maßgeblich für die Standsicherheit des Bauwerks sind.
Aufgrund des festgestellten Schädigungsgrades ist eine Sanierung technisch nicht mehr möglich.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Ebene 2 ihr eigenes Gewicht tragen und ist damit bis auf weiteres standsicher.
Die engmaschige Überwachung des besonders kritischen Abfahrtsarms wird fortgeführt. Diese besteht aus vierteljährlichen Sonderprüfungen und monatlichen geodätischen Vermessungen. Sollte sich in Zukunft zeigen, dass keine Schadenserweiterung feststellbar ist, können die Intervalle vergrößert werden. Die weiteren Bereiche werden weiterhin im üblichen Rhythmus, alle 3 Jahre, geprüft.
In Fahrtrichtung Eckesey (rot) beginnt die Umleitung direkt vor der gesperrten Ebene 2 und führt dort über die „Abfahrtsrampe B54“ zur Kreuzung „Altenhagener Brücke“ und über die „Brücke Fehrbelliner Straße“ wieder zurück auf die B54.
In Fahrtrichtung Eilpe (blau) beginnt die Umleitung direkt vor der gesperrten Ebene 2 und führt dort über die Bahnhofshinterfahrung, die Wehringhauser Straße und über den Bergischen Ring.
Ebenso wurden zusätzlich weiträumige Umleitungen für Verkehre, die an der Innenstadt vorbeigeführt werden sollen, eingerichtet (lila).
Vor dem Start des Rückbaus der Brücke Ebene 2 wird das Umleitungskonzepts entsprechend der Phasen des Abrisses überarbeitet und kommuniziert.
Die Ebene 2 kann nicht saniert werden. Entsprechend wurden bereits zwei Planungen gestartet. Dies sind die Rückbauplanung und eine Verkehrsuntersuchung.
Die Rückbauplanung zeigt einen Weg auf, als erstes die Ebene 2 zurückzubauen. Herausforderungen sind hier unter anderem die enge Lage zur angrenzenden Wohnbebauung und Einschränkungen für den Verkehr auf der Eckeseyer Straße sowie der Kreuzung direkt unterhalb der Ebene 2. Die Rückbauplanung wird durch den Wirtschaftsbetrieb Stadt Hagen in Zusammenarbeit mit einem externen Ingenieurbüro erstellt. Kann ein Rückbau unter Berücksichtigung von Fördermitteln Mitte 2026 beginnen, ist nach aktueller Planung ein Abschluss dieser Rückbauarbeiten bis Ende 2027 möglich. Ein Abriss erfolgt in mehreren Phasen von Osten nach Westen. Damit einhergehend werden temporäre Lösungen für den fließenden Verkehr entwickelt und frühzeitig vor Beginn des Rückbaus u.a. in den FAQs kommuniziert.
Die Rückbauplanungen zu weiteren Bauwerken im Anschluss an die Ebene 2 werden ebenfalls noch erstellt. Hierzu gehören zum Beispiel die Rampe am Arbeitsamt und das Rampenbauwerk B54.
Parallel wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Ingenieurbüro eine verkehrliche Folgelösung entwickelt. Diese hatte das Ziel, eine Lösung aus wirtschaftlicher, städtebaulicher und verkehrsplanerischer Sicht zu finden. Wichtig dafür waren u.a., dass keine neue Ebene 2 gebaut werden muss, Fahrstreifen für den Rad- und Busverkehr erhalten bleiben und der Märkische Ring auch in Richtung Innenstadt dem Kfz-Verkehr erstmals zur Verfügung steht. Die ist möglich, wenn eine neue Rampe am ehemaligen Arbeitsamt das heutige ebenfalls nicht mehr nutzbare Bauwerk ersetzt.
Diese verkehrliche Lösung, die sich damit zu beiden Seiten der Altenhagener Brücke erstreckt, wurde der Politik im Dezember 2025 vorgelegt und im Rat beschlossen. Eine Anmeldung zur Nutzung von Fördermöglichkeiten liegt der Bezirksregierung Arnsberg vor. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, das Großprojekt mit dem Rückbau der Ebene 2 Mitte 2026 zu starten.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass das Großprojekt über alle Ingenieurbauwerke in diesem Bereich im Idealfall 10 Jahre in Anspruch nehmen wird. Dazu wird regelmäßig geprüft, mit welchen temporären bzw. provisorischen Maßnahmen auch während der Baustellenphasen bereits Verbesserungen für den Kfz-Verkehr ermöglicht werden kann. Eine Priorität werden dazu Maßnahmen haben, die die südliche Route über Badstraße, Sparkassen-Karree und Körnerstraße entlasten.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen laut Gesetzgeber für die Kommunen auch nach der Grundsteuerreform gleichbleiben. Würde der Hebesatz der Grundsteuer B bei 1.139 Prozent für das Jahr 2026 verbleiben, käme es zu Mindereinnahmen. Um die angestrebte Aufkommensneutralität zu erreichen, musste der Hebesatz für 2026 moderat auf 1.176 Prozent angepasst werden. Ein Verzicht auf einen Teil des Ertrags ist aufgrund der Haushaltssituation nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da sie auf veralteten Wertgrundlagen basierte:
Außerdem wird in keiner Weise berücksichtigt, ob ein Haus beispielsweise in Düsseldorf oder Hagen steht. Diese alten Werte führten zu erheblichen Ungleichheiten, da sie nicht die tatsächlichen Wertentwicklungen von Immobilien und Grundstücken berücksichtigten. Daher musste eine verfassungskonforme Neuregelung her.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Berechnungsgrundlage in Kraft. Dabei wird der Einheitswert durch den Grundstückswert ersetzt, der an den aktuellen Immobilienwert angepasst wurde.
Die neuen Werte berücksichtigen:
Dies führt dazu, dass sich die Grundsteuer je nach Region und Immobilientyp stark verändert.
Die Erhöhung hängt von folgenden Faktoren ab:
Steigende Grundstücks- und Immobilienwerte
Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen
Die Grundsteuer wird nicht pauschal erhöht, sondern neu berechnet. Ob sie steigt, sinkt oder gleich bleibt, hängt von
Die Erhebung der Grundsteuer basierte sowohl in der Vergangenheit als auch weiterhin ab 2025 auf einem Mehrstufenmodell.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Aus folgenden Gründen hat die Stadt Hagen sich für einen einheitlichen Hebesatz entschieden
Der Vorschlag der Verwaltung, einen einheitlichen Hebesatz zu verwenden, wurde in der Ratssitzung vom 19. September 2024 einstimmig beschlossen.
Geringere Einnahmequellen
Hoher Finanzbedarf
Kompensation fehlender Einnahmen
Auswirkungen für Eigentümer*innen und Mieter*innen
Höhere Belastung
Ungleichheit
Fazit
Mehr Informationen
Die Wertstofftonne ist ein Sammelbehälter für Verpackungen aus Kunststoff, Metall sowie Verbundstoffen und darüber hinaus für haushaltsübliche Gegenstände aus denselben Materialen (sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“). Die Wertstofftonne bietet im Vergleich zum bisherigen Gelben Sack somit erweiterte Entsorgungsmöglichkeiten und eine einfachere Mülltrennung für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Wertstofftonne wird aus gleich mehreren Gründen eingeführt:
Die Einführung der Wertstofftonne durch die Stadt Hagen erfolgt zum 1. April 2026. Die Behälter werden ab Mitte Februar an die Eigentümerinnen und Eigentümer ausgeliefert. Wir bitten um Beachtung, dass die Auslieferung an die jeweiligen Standorte zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt und daher von Abfragen zum Auslieferungsdatum abzusehen. Die erste Leerung erfolgt im April. Alle Abfuhrtermine für die Wertstofftonne sind ab 01.03.2026 im Abfuhrkalender ( https://www.heb-hagen.de/rund-um-den-muell/termine/abfuhrkalender-wann-kommt-die-muellabfuhr.html) zu finden.
In die Wertstofftonne gehören – wie in den Gelben Sack – Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Darüber hinaus aber auch haushaltsübliche Gegenstände aus den oben genannten Materialien, die keine Verpackung sind.
Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen, wie:
Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, zum Beispiel:
Gebrauchsgegenstände aus Metall, wie:
Sonstige Wertstoffe:
Folgende Gegenstände dürfen nicht in der Wertstofftonne entsorgt werden:
Im Gelben Sack dürfen ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen entsorgt werden. In die Wertstofftonne kommen darüber hinaus auch andere haushaltsübliche Gegenstände aus diesen Materialien wie zum Beispiel Plastikeimer, Töpfe, Pfannen und vieles mehr. Die Wertstofftonne ist somit eine Erweiterung zum Gelben Sack und ermöglicht, dass mehr Wertstoffe dem Recycling zugeführt werden können.
Um Wasser zu sparen, sollten Joghurtbecher, Shampooflaschen oder andere Wertstoffe nicht ausgespült werden. Sie sollten aber „löffelrein“ sein, bevor sie in die Wertstofftonne geworfen werden.
Die Wertstoffe können sowohl lose als auch in transparenten Säcken in die Wertstofftonne gefüllt werden. Werden die Gegenstände lose in die Behälter geworfen, passen mehr Wertstoffe hinein, da weniger Hohlräume entstehen.
Haushaltsübliche Abfälle aus Kunststoff oder Metall können kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden. Gegenstände aus Kunststoff oder Metall, die nicht in die Wertstofftonne passen (zum Beispiel Gartenstühle oder Regale aus Metall), zählen in der Regel zum Sperrmüll und müssen gesondert entsorgt werden. Dies ist in Hagen über die Sperrmüllabholung ( Link) oder die Abgabe am Wertstoffhof Müllverbrennungsanlage ( Link) möglich.
Nein. Zusätzliche Säcke mit Wertstoffen oder einzelne Gegenstände, die nicht in der Tonne entsorgt wurden, werden nicht mitgenommen. Ausnahme: Bis zum 30.6. gilt eine Übergangszeit für die Gelben Säcke. Diese können bis 30.6. in die Tonne geworfen oder auch daneben gestellt werden.
Die Abholung der Gelben Säcke wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die gelben Säcke dürfen für eine Übergangszeit vom Gelben Sack zur Wertstofftonne noch bis zum 30.06.2026 genutzt und somit verbraucht werden. Sie dürfen also ab 01.04.2026 bis 30.06.2026 entweder in die Wertstofftonne oder auch daneben gestellt werden.
Es gibt drei Behältergrößen: 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter
Die tatsächliche Menge, die in eine Wertstofftonne passt, ist natürlich von der Art und Weise der Wertstoffe abhängig.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten im Januar 2026 ein Anschreiben der Stadt Hagen, indem die Behältergröße und -anzahl bekannt gegeben wird.
120 Liter = Breite ca. 0,48 m / Tiefe ca. 0,58 m / Höhe ca. 0,95 m
240 Liter = Breite ca. 0,65 m / Tiefe ca. 0,75 m / Höhe ca. 1,10 m
1.100 Liter = Breite ca. 1,20 m / Tiefe ca. 1,10 m / Höhe ca. 1,50 m
Wertstoffbehälter sind durch einen gelben Deckel oder einen gelben Clip am Deckel zu erkennen.
Wertstoff-Großbehälter mit einem Volumen von 1.100 Litern gibt es auch abschließbar. Kleinbehälter mit 120 oder 240 Litern werden nicht abschließbar angeboten.
Nein. Eigene Schlösser oder andere abschließbare Vorrichtungen dürfen nicht verwendet werden. Es sei denn, diese sind ohne Beschädigung des Behälters nutzbar und werden zur Leerung entfernt.
Nein. Nutzerinnen und Nutzer der Unterflursysteme für Gelbe Säcke erhalten keine zusätzliche Wertstofftonne. Für die Entsorgung ihrer Wertstoffe können sie ab 01.04.2026 das bisherige Unterflursysteme für Gelbe Säcke nutzen, auf dem eine neue Beschriftung angebracht wird.
Ja. Die Nutzung der Wertstofftonne ist verpflichtend.
Es wird keine separate Gebühr erhoben. Die Kosten werden über die Gebühr der Restabfallbehälter getragen.
Entsprechend des sogenannten Gebietsteilungsmodells erfolgt die Leerung der Wertstofftonnen durch zwei verschiedene Entsorger:
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen oder Anregungen ausschließlich das zuständige Entsorgungsunternehmen.
Die Bestellung von Behältern oder die Änderung des Wertstofftonnenbedarfs ist ausschließlich schriftlich unter Angabe des Kassenzeichens durch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer möglich. Mieterinnen und Mieter können die Bestellung der Wertstofftonne daher leider nicht vornehmen.
Die Leerung der großen 1.100-Liter-Behälter erfolgt ausnahmslos im Vollservice. Dies bedeutet, dass sie von ihrem Standplatz abgeholt, geleert und zurückgestellt werden. Bei den Standorten sind die Vorgaben der Abfallsatzung gemäß §18 sowie Anlage 2 zu beachten.
Die Leerung der 120- und 240-Liter-Behälter erfolgt vom Straßenrand oder der Grundstücksgrenze. Diese müssen zum entsprechenden Leerungstermin von den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden.
Die Aufstellung der Behälter erfolgt ab Mitte Februar.
Die Eigentümerinnen & Eigentümer erhalten Anfang Januar ein Anschreiben der Stadt Hagen. Bis zum 31. Januar 2026 kann ausschließlich über das Formular auf der HEB-Website ( Link) eine Änderung des Tonnenbedarfs beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestvolumen von 10 Litern pro Person pro Woche nicht unterschritten werden darf.
Weitere Voraussetzungen
Kosten eines Bewohnerparkausweises
Hinweis
Rahmenbedingungen
Unter anderem sind folgende Voraussetzungen notwendig
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Downloads
Radverkehrskonzept Stadt Hagen PDF (34,4 MB)
Der Umbau erfolgt zwischen der Anschlussstelle Graf-von-Galen-Ring/Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Körnerstraße/Karl-Marx-Straße in mehreren Abschnitten:
1) Bahnhofstraße zwischen Stresemannstraße und Hindenburgstraße
2) Bahnhofstraße zwischen Hindenburgstraße und Grabenstraße
3) Bahnhofstraße zwischen Grabenstraße und Neumarktstraße
4) Bahnhofstraße zwischen Neumarktstraße und Karl-Marx-Straße
5) Karl-Marx-Straße zwischen Bahnhofstraße und Körnerstraße
Folgende Punkte sollten Nutzerinnen und Nutzer von E-Tretrollern für eine verkehrssichere Handhabung beachten:
Helm tragen
Reflektierende Kleidung tragen
Alleine auf dem Roller
Kein Handy während der Fahrt
Fahrradweg oder Straße – Wo darf man in Hagen fahren?
Fahrradstraßen/Einbahnstraßen/Einbahnstraßen mit „Fahrradfreigabe“
Fußwege/Fußgängerzonen
Abstellen von E-Tretrollern in Fußgängerzonen
Promillegrenzen für Fahrten mit E-Tretrollern
Drogen und E-Tretroller-Nutzung
Welche Kennzeichnung ist Pflicht?
Brauche ich für die E-Tretroller einen Führerschein?
Ab wann darf ich mit einem E-Tretroller fahren?
Um einen E-Tretroller des in Hagen aktiven Anbieters LimeBike Germany GmbH fahren zu dürfen, müssen Nutzer*inne die folgenden Regeln und Vorschriften beachten:
1. Trage einen Helm.
2. Kontrolliere vor der Fahrt die Bremsen.
3. Halte dich an alle Verkehrsregeln.
4. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
5. Du musst einen gültigen Führerschein oder Ausweis besitzen.
6. Jeder Lime E-Tretroller darf nur von einer Person genutzt werden (keine Beifahrer).
7. Fahre nicht, wenn du Alkohol getrunken hast.
8. Fahre nachts besonders vorsichtig und nimm dir Zeit.
9. Verwende niemals während der Fahrt das Telefon.
10. Überwache ständig die Umgebung auf andere Verkehrsteilnehmer, wie Autos, Fahrräder und Fußgänger.
Wo kann ich Antworten erhalten und unsachgemäß abgestellte E-Tretroller melden?
Um der Beschwerde nachzugehen benötigt Lime folgende Informationen: Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und eine kurze Problembeschreibung.
Welche E-Tretroller sind für den Betrieb im öffentlichen Straßenraum zugelassen?
Welche Papiere benötigen E-Tretroller?
Taubenhäuser und Taubenpille
Kontrollierte Fütterungen
Tierschutzgerechtes Vergrämen
Das Gebäude-Energie-Gesetz hingegen löst bereits zum 1. Januar 2024 Wirkung aus. Ziel ist der schrittweise Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung in Hagen
Wichtig
(Quelle: BMWK)
(Quelle: BMWK)
(Quelle: BMWK)
Ausnahme
(Quelle: BMWK)
Fördermittel
Grundstücke sichern
Nicht füttern und Futterquellen vermeiden
Ruhe bewahren, Abstand halten, Hunde anleinen