Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da sie auf veralteten Wertgrundlagen basierte:
Außerdem wird in keiner Weise berücksichtigt, ob ein Haus beispielsweise in Düsseldorf oder Hagen steht. Diese alten Werte führten zu erheblichen Ungleichheiten, da sie nicht die tatsächlichen Wertentwicklungen von Immobilien und Grundstücken berücksichtigten. Daher musste eine verfassungskonforme Neuregelung her.
Die neuen Werte berücksichtigen:
Dies führt dazu, dass sich die Grundsteuer je nach Region und Immobilientyp stark verändert.
Die Erhöhung hängt von folgenden Faktoren ab:
Steigende Grundstücks- und Immobilienwerte
Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen
Die Grundsteuer wird nicht pauschal erhöht, sondern neu berechnet. Ob sie steigt, sinkt oder gleich bleibt, hängt von
Die Erhebung der Grundsteuer basierte sowohl in der Vergangenheit als auch weiterhin ab 2025 auf einem Mehrstufenmodell.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Aus folgenden Gründen hat die Stadt Hagen sich für einen einheitlichen Hebesatz entschieden
Der Vorschlag der Verwaltung, einen einheitlichen Hebesatz zu verwenden, wurde in der Ratssitzung vom 19. September 2024 einstimmig beschlossen.
Geringere Einnahmequellen
Hoher Finanzbedarf
Kompensation fehlender Einnahmen
Auswirkungen für Eigentümer*innen und Mieter*innen
Höhere Belastung
Ungleichheit
Fazit
Mehr Informationen
Weitere Voraussetzungen
Kosten eines Bewohnerparkausweises
Hinweis
Rahmenbedingungen
Unter anderem sind folgende Voraussetzungen notwendig
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Downloads
Radverkehrskonzept Stadt Hagen PDF (34,4 MB)
Kontakt zum Fachbereich für Sicherheit und Ordnung
Leitstelle
Der Umbau erfolgt zwischen der Anschlussstelle Graf-von-Galen-Ring/Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Körnerstraße/Karl-Marx-Straße in mehreren Abschnitten:
1) Bahnhofstraße zwischen Stresemannstraße und Hindenburgstraße
2) Bahnhofstraße zwischen Hindenburgstraße und Grabenstraße
3) Bahnhofstraße zwischen Grabenstraße und Neumarktstraße
4) Bahnhofstraße zwischen Neumarktstraße und Karl-Marx-Straße
5) Karl-Marx-Straße zwischen Bahnhofstraße und Körnerstraße
Folgende Punkte sollten Nutzerinnen und Nutzer von E-Tretrollern für eine verkehrssichere Handhabung beachten:
Helm tragen
Reflektierende Kleidung tragen
Alleine auf dem Roller
Kein Handy während der Fahrt
Fahrradweg oder Straße – Wo darf man in Hagen fahren?
Fahrradstraßen/Einbahnstraßen/Einbahnstraßen mit „Fahrradfreigabe“
Fußwege/Fußgängerzonen
Abstellen von E-Tretrollern in Fußgängerzonen
Promillegrenzen für Fahrten mit E-Tretrollern
Drogen und E-Tretroller-Nutzung
Welche Kennzeichnung ist Pflicht?
Brauche ich für die E-Tretroller einen Führerschein?
Ab wann darf ich mit einem E-Tretroller fahren?
Um einen E-Tretroller des in Hagen aktiven Anbieters LimeBike Germany GmbH fahren zu dürfen, müssen Nutzer*inne die folgenden Regeln und Vorschriften beachten:
1. Trage einen Helm.
2. Kontrolliere vor der Fahrt die Bremsen.
3. Halte dich an alle Verkehrsregeln.
4. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
5. Du musst einen gültigen Führerschein oder Ausweis besitzen.
6. Jeder Lime E-Tretroller darf nur von einer Person genutzt werden (keine Beifahrer).
7. Fahre nicht, wenn du Alkohol getrunken hast.
8. Fahre nachts besonders vorsichtig und nimm dir Zeit.
9. Verwende niemals während der Fahrt das Telefon.
10. Überwache ständig die Umgebung auf andere Verkehrsteilnehmer, wie Autos, Fahrräder und Fußgänger.
Wo kann ich Antworten erhalten und unsachgemäß abgestellte E-Tretroller melden?
Um der Beschwerde nachzugehen benötigt Lime folgende Informationen: Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und eine kurze Problembeschreibung.
Welche E-Tretroller sind für den Betrieb im öffentlichen Straßenraum zugelassen?
Welche Papiere benötigen E-Tretroller?
Taubenhäuser und Taubenpille
Kontrollierte Fütterungen
Tierschutzgerechtes Vergrämen
Das Gebäude-Energie-Gesetz hingegen löst bereits zum 1. Januar 2024 Wirkung aus. Ziel ist der schrittweise Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung in Hagen
Wichtig
(Quelle: BMWK)
(Quelle: BMWK)
(Quelle: BMWK)
Ausnahme
(Quelle: BMWK)
Fördermittel