Ausländerbehörde
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Herzlich willkommen bei der Ausländerbehörde

Auf einen Blick
  • Die Ausländerbehörde Hagen ist für alle in Hagen lebenden Menschen ohne deutschen Pass zuständig.
  • Sie kümmert sich unter anderem um Aufenthaltstitel, Reisedokumente oder Visa und prüft Teilnahmeansprüche und -verpflichtungen zu Integrationskursen.
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag für bestimmte Aufenthaltstitel online zu stellen.
  • Aktuell ist die Ausländerbehörde am Mittwoch von 14 bis 15.45 Uhr sowie am Donnerstag von 8.30 bis 11 Uhr telefonisch erreichbar.
  • Bei gebührenpflichtigen Dienstleistungen ist ausschließlich bargeldlose EC-Zahlung möglich.

Unsere Online-Services

Zur Online-Terminvergabe Unsere Leistungen im Serviceportal Hagen

Information zur Terminvergabe

  • Für ein Anliegen in der Ausländerbehörde ist es notwendig, dass Sie einen Termin unter dem oben angegebenen Link vereinbaren
  • Neue Termine werden immer montags um 7.30 Uhr freigeschaltet.
  • Sollten Ihnen keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben.

Kontaktpersonen in der Ausländerbehörde

Zu den Kontaktpersonen

Aktuelle Informationen der Ausländerbehörde

  • Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass für elektronische Aufenthaltstitel/Reiseausweise ab dem 1. Mai 2025 ein digitales Lichtbild verpflichtend ist.
  • Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des digitalen Lichtbilds vor Ort in der Ausländerbehörde beträgt 7 Euro.
  • Diese Kosten fallen auch nur einmalig an, falls Sie zum Beispiel gleichzeitig einen elektronischen Aufenthaltstitel und einen Reiseausweis beantragen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihnen keine Fotos ausgedruckt und ausgehändigt werden.

  • Am 23. November 2024 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten.
  • Diese regelt die automatische Verlängerung von am 1. Februar 2025 noch gültigen Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2026.
  • Ausländer*innen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind und gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erhalten haben, wird eine nahtlose Fortsetzung ihres vorübergehenden Schutzes gewährt.
  • Vorsprachen oder Kontaktaufnahmen mit der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich.
  • Ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel wird nicht ausgestellt, die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis gilt automatisch bis zum 4. März 2026 fort.

  • In der Ausländerbehörde in Hagen ist ein Selbstbedienungsterminal aufgestellt, an welchem Sie Ihre biometrischen Daten, die für die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels/Reiseausweises benötigt werden (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke), digital erfassen können.
  • Bei Ihrer Vorsprache werden die erfassten Daten von der Sachbearbeitung direkt von der Station am Arbeitsplatz abgerufen. Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrages werden die Daten automatisch gelöscht.
  • Die Benutzung der Station muss vor dem Aufruf Ihrer Wartenummer erfolgen, damit die Daten zum Termin bei Ihrer Sachbearbeitung bereits vorliegen.

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag für bestimmte Aufenthaltstitel online zu stellen (Lesen Sie die Hinweise in dem Online-Antrag aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen!)
  • Beachten Sie bitte, dass es noch nicht für jede Art von Aufenthaltserlaubnis die passende Antragsstrecke gibt.
  • Aktuell stehen Ihnen nur die unten aufgeführten Online-Anträge zur Verfügung.
  • Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, weitere Antragsstrecken anzubieten und das Angebot der digitalen Antragsstellung auszubauen.
  • Sollte der Aufenthaltstitel, den Sie beantragen möchten, noch nicht angeboten werden, so müssten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zunächst weiterhin per Post, Mail oder bei der persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde einreichen.
  • Hinweis: Durch die Online-Antragsstellung entfällt nicht die Vorsprache bei der Ausländerbehörde! Die Aufnahme von Biometriedaten und die Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt weiterhin vor Ort.
  • Die Möglichkeit des ePayments besteht hier leider noch nicht.

Online-Anträge:

Informationen rund um Migration und Integration

Persönliche Dokumente und Ausweise Asylverfahren und Aufenthaltsgestattung Integrationskurse Erwerbstätigkeit
Die Ausländerbehörde der Stadt Hagen ist in der Böhmerstraße

Ausländerbehörde

Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Erdgeschoss und 1. Etage

Böhmerstraße 1, 58095 Hagen

Termine nur nach Vereinbarung

Zum Fachbereich

Downloads

DS-GVO: Ausländerwesen PDF (139,9 kB) DS-GVO: Informationen zu Betroffenenrechten PDF (165,2 kB)