Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass für elektronische Aufenthaltstitel/Reiseausweise ab dem 1. Mai 2025 ein digitales Lichtbild verpflichtend ist.
Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des digitalen Lichtbilds vor Ort in der Ausländerbehörde beträgt 7 Euro.
Diese Kosten fallen auch nur einmalig an, falls Sie zum Beispiel gleichzeitig einen elektronischen Aufenthaltstitel und einen Reiseausweis beantragen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihnen keine Fotos ausgedruckt und ausgehändigt werden.
Am 23. November 2024 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten.
Diese regelt die automatische Verlängerung von am 1. Februar 2025 noch gültigen Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2026.
Ausländer*innen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind und gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erhalten haben, wird eine nahtlose Fortsetzung ihres vorübergehenden Schutzes gewährt.
Vorsprachen oder Kontaktaufnahmen mit der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich.
Ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel wird nicht ausgestellt, die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis gilt automatisch bis zum 4. März 2026 fort.
In der Ausländerbehörde in Hagen ist ein Selbstbedienungsterminal aufgestellt, an welchem Sie Ihre biometrischen Daten, die für die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels/Reiseausweises benötigt werden (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke), digital erfassen können.
Bei Ihrer Vorsprache werden die erfassten Daten von der Sachbearbeitung direkt von der Station am Arbeitsplatz abgerufen. Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrages werden die Daten automatisch gelöscht.
Die Benutzung der Station muss vor dem Aufruf Ihrer Wartenummer erfolgen, damit die Daten zum Termin bei Ihrer Sachbearbeitung bereits vorliegen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag für bestimmte Aufenthaltstitel online zu stellen (Lesen Sie die Hinweise in dem Online-Antrag aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen!)
Beachten Sie bitte, dass es noch nicht für jede Art von Aufenthaltserlaubnis die passende Antragsstrecke gibt.
Aktuell stehen Ihnen nur die unten aufgeführten Online-Anträge zur Verfügung.
Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, weitere Antragsstrecken anzubieten und das Angebot der digitalen Antragsstellung auszubauen.
Sollte der Aufenthaltstitel, den Sie beantragen möchten, noch nicht angeboten werden, so müssten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zunächst weiterhin per Post, Mail oder bei der persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde einreichen.
Hinweis: Durch die Online-Antragsstellung entfällt nicht die Vorsprache bei der Ausländerbehörde! Die Aufnahme von Biometriedaten und die Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt weiterhin vor Ort.
Die Möglichkeit des ePayments besteht hier leider noch nicht.