Bürgerämter
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Bürgerämter

Auf einen Blick
  • Unsere Bürgerämter warten in den Stadtteilen Mitte, Boele, Haspe und Hohenlimburg auf Sie, stellen Ausweisdokumente aus und kümmern sich um Meldeangelegenheiten sowie Wohnsitzänderungen.
  • Damit Sie schnell und unkompliziert an der Reihe sind, anstatt stundenlang zu warten, müssen Sie vorher online einen Termin vereinbaren.
  • Einige Services, wie das Fundbüro oder die Beantragung eines Bewohnerparkausweises, sind online möglich.

Unsere Online-Services

Zur Online-Terminvergabe Unsere Leistungen im Serviceportal Hagen
Foto: Das neue Bürgeramt im Rathaus an der Volme mit einer Treppe aus Glas und einer großen Pflanze als Deko
Das neue Bürgeramt im Rathaus

Information zur Terminvergabe

  • Für ein Anliegen im Bürgeramt ist es notwendig, dass Sie einen Termin vereinbaren
  • Die Terminvereinbarung ist online möglich
  • Die Termine können bis zu zwei Wochen im Voraus gebucht werden.
  • Jeden Montagmorgen werden die Termine für die übernächste Woche freigeschaltet.
  • Sollten Ihnen keine Termine angezeigt werden, sind diese bereits vergeben.
  • Zusätzlich werden täglich morgens neue Termine für den jeweiligen Tag freigeschaltet.

Sollten keine Termine vorhanden sein oder sollten Sie ein Anliegen haben, das unter der Online-Terminvereinbarung nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Bürgerämter in Hagen

Standort

  • Das Zentrale Bürgeramt ist barrierefrei erreichbar und liegt in der Hagener Innenstadt (PLZ: 58095 Hagen).
  • Der Zugang ist über den Eingang der Volme Galerie am Friedrich-Ebert-Platz oder Holzmüllerstraße (direkt an den Bushaltestellen) möglich.
  • Telefonisch ist das Zentrale Bürgeramt unter 02331/207-5777 erreichbar.

Öffnungszeiten:

Montag: 8 bis 17 Uhr

Dienstag: 8 bis 17 Uhr

Mittwoch: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 8 bis 18 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr

Samstag: 9.30 bis 12.30 Uhr

Sonntag: geschlossen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für ein Anliegen im Bürgeramt ein Termin vereinbart werden muss. Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.

Standort und Erreichbarkeit

  • Das Bürgeramt in Boele ist nicht barrierefrei erreichbar.
  • Die Adresse des Bürgeramtes Boele lautet: Schwerter Straße 168, 58099 Hagen.
  • Telefonisch ist das Bürgeramt Boele unter 02331/207-4400 erreichbar.
  • Bitte beachten Sie, dass Terminvereinbarungen nur zentral unter 02331/207-5777 erfolgen.

Öffnungszeiten:

Montag: 8 bis 17 Uhr

Dienstag: 8 bis 17 Uhr

Mittwoch: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 8 bis 18 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr

Samstag: geschlossen

Sonntag: geschlossen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für ein Anliegen im Bürgeramt ein Termin vereinbart werden muss. Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.

Standort und Erreichbarkeit

  • Das Bürgeramt in Haspe ist barrierefrei mit dem Aufzug erreichbar.
  • Die Adresse des Bürgeramtes Haspe lautet: Kölner Straße 1, 58135 Hagen.
  • Telefonisch ist das Bürgeramt Boele unter 02331/207-4401 erreichbar.
  • Bitte beachten Sie, dass Terminvereinbarungen nur zentral unter 02331/207-5777 erfolgen.

Öffnungszeiten:

Montag: 8 bis 17 Uhr

Dienstag: 8 bis 17 Uhr

Mittwoch: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 8 bis 18 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr

Samstag: geschlossen

Sonntag: geschlossen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für ein Anliegen im Bürgeramt ein Termin vereinbart werden muss. Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.

Standort und Erreichbarkeit

  • Das Bürgeramt in Hohenlimburg ist barrierefrei erreichbar.
  • Die Adresse des Bürgeramtes Hohenlimburg lautet: Freiheitstraße 3, 58119 Hagen.
  • Telefonisch ist das Bürgeramt Hohenlimburg unter 02331/207-4402 erreichbar.
  • Bitte beachten Sie, dass Terminvereinbarungen nur zentral unter 02331/207-5777 erfolgen.

Öffnungszeiten:

Montag: 8 bis 17 Uhr

Dienstag: 8 bis 17 Uhr

Mittwoch: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 8 bis 18 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr

Samstag: geschlossen

Sonntag: geschlossen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für ein Anliegen im Bürgeramt ein Termin vereinbart werden muss. Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.

Informationen für die Beantragung von Ausweisdokumenten

  • Die Ausländerbehörde und die Bürgerämter der Stadt Hagen weisen darauf hin, dass für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel/Reiseausweise ab dem 1. Mai 2025 ein digitales Lichtbild verpflichtend ist.
  • In den jeweiligen Behörden gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen. Die Verwaltungsgebühr beträgt zurzeit 7 Euro je digitalem Lichtbild.
  • Antragsteller*innenkönnen jedoch auch bei einem privaten Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel zertifizierte Berufsfotograf*innen) das digitale Lichtbild für ihr Ausweisdokument erstellen lassen. Dieses übermittelt die private dienstleistende Person auf einem gesicherten elektronischen Weg zur Behörde.
  • Die Cloud-Lösung des Fotoverbandes RingFoto wird voraussichtlich die einzige Lösung sein, an die sich Fotostudios anbinden können. Unter der privaten Website https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können sowohl die Bürger*innen als auch das Behördenpersonal selbständig nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen.
  • Die Änderungen wurden erforderlich, um künftig Manipulationen von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing (Computergestütztes Verfahren, eine Gestalt, ein Bild oder ähnliches übergangslos in ein anderes wechseln zu lassen) gezielt begegnen zu können.

  • Die Bürgeramter in Hagen bieten ein Selbstbedienungsterminal an, welches Ihre biometrischen Daten, die für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigt werden (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) bereits vor der Antragsstellung digital erfassen kann.
  • Die Benutzung der Station muss vor dem Aufruf Ihrer Wartenummer erfolgen, damit die Daten bei Vorsprache bereits vorliegen. Eine Bestellung des neuen Personalausweises oder Reisepasses ohne Vorsprache bei einem Sachbearbeiter ist nicht möglich, aber durch Nutzung dieses Automaten haben Sie den Vorteil, dass die Antragsstellung bei der Sachbearbeitung weniger Zeit in Anspruch nimmt und Sie somit geringere Wartezeiten haben.
  • Über eine leicht verständliche Menüführung werden Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess geleitet. Bis zum Dienstende des darauffolgenden Tages haben Sie die Möglichkeit die erfassten Daten in einem der Hagener Bürgerämter zu nutzen.
  • Bei Ihrer Vorsprache werden die erfassten Daten von der Sachbearbeitung direkt von der Station am Arbeitsplatz abgerufen. Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrages werden die Daten nach ein paar Stunden automatisch gelöscht.
  • Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des Fotos beträgt 7 Euro. Diese Kosten fallen auch nur einmalig an, falls Sie zum Beispiel gleichzeitig einen neuen Personalausweis und Reisepass beantragen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihnen keine Fotos ausgedruckt und ausgehändigt werden.
  • Bei Minderjährigen unter sechs Jahren kann es zu Beeinträchtigungen kommen und das Lichtbild kann im Einzelfall nicht angenommen werden

Ausweisdokumente

  • Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass.
  • Seit dem 1.November 2010 gibt es den Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).
  • Mit der im Dokument integrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger im Internet einfach und verlässlich ausweisen.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung:

  • Alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis)
  • Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (wenn vorhanden)
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Für die Ausstellung bei Personen unter 16 Jahren sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile oder den Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Identitätsnachweis der gesetzlichen Vertreter beziehungsweise Bestallungsurkunde des Vormundes
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.

Gebühren:

  • 37 Euro für den endgültigen Personalausweis
  • 22,80 Euro für den endgültigen Personalausweis (für Personen unter 24 Jahren)
  • 10 Euro für den vorläufiger Personalausweis
  • Die Bezahlung ist bar, per EC- oder Kreditkarte möglich

Besonderheiten:

  • Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden. Es ist grundsätzlich ein neuer Antrag notwendig.

Mehr Informationen

Notwendige Unterlagen:

  • Identitätsnachweise (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)
  • Heiratsurkunde beziehungsweise bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (wenn vorhanden)
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Personen unter 18 sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile oder den Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Identitätsnachweis der gesetzlichen Vertreter beziehungsweise Bestallungsurkunde des Vormundes
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein

Gebühren:

  • Endgültiger Reisepass für Personen bis 23 Jahre 37,50 Euro; für Personen ab 24 Jahre 70 Euro
  • Ein Reisepass mit 48-Seiten für Vielreisende kostet 22 Euro zusätzlich
  • Ein Expresspass kostet 32 Euro zusätzlich
  • Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro
  • Die Bezahlung ist bar, per EC- oder Kreditkarte möglich

Besonderheiten:

  • Die Fertigungsdauer des Reisepasses beträgt bei der Bundesdruckerei GmbH circa vier bis sechs Wochen.
  • Bitte beachten Sie, dass es aktuell zu verlängerten Lieferzeiten durch die Bundesdruckerei GmbH kommen kann! Diese können eventuell auch acht Wochen übersteigen.
  • In eiligen Fällen kann ein Expresspass (Lieferzeit drei bis fünf Werktage) ausgestellt werden. In besonders eiligen Fällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden (Achtung: Reiseunterlagen als Nachweis der Dringlichkeit erforderlich).
  • Ein vorläufiger Pass reicht nicht in allen Ländern zur Einreise aus.
  • Eine Verlängerung alter Reisepässe ist nicht möglich.

In den Bürgerämtern wird die Aufnahme und eventuell Weiterleitung von Verlusterklärungen von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderausweisen und Kinderreisepässen bearbeitet. Bei folgenden Dokumenten können Sie eine Verlusterklärung aufgeben:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis
  • Kinderreisepass

  • Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte für Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß eID-Karte-Gesetz eingeführt.
  • Inhabende können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
  • Ein Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung der neuen eID-Karte und zum Schutz der persönlichen Daten.

Mehr Informationen zu den e-ID Karten erhalten Sie hier:

Voraussetzungen

  • Vorlage eines Identitätsnachweises
  • Antragsstellung ab 16 Jahren möglich
  • Persönliche Vorsprache

Die Gebühr liegt bei 37 Euro (die Bezahlung ist bar, per EC- oder Kreditkarte möglich)

Wohnsitzänderung

  • Anmeldung von Neubürger*innen inklusive Nebenwohnsitz
  • Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
  • Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
  • Aufgrund der Terminvergabe ist es derzeit nicht immer möglich, sich fristgerecht umzumelden. Verstöße werden daher erst nach einer Frist von acht Wochen geahndet.

Notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung gemäß §19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
  • Es muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, das vom Meldepflichtigen (bei einer Familie nur von einem Meldepflichtigen) unterschrieben werden muss.
  • Außerdem muss der Personalausweis zur Änderung der Anschrift vorgelegt werden.
  • Beim Zuzug aus dem Ausland muss die Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland (falls schon mal ein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat) vorgelegt werden.
  • Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Gebühren

  • Die Anmeldung ist gebührenfrei

Besonderheiten

  • Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die eine Pflegekraft oder betreuende Person bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der Pflegekraft oder betreuenden Person.
  • Ziehen Minderjährige mit nur einem Sorgeberechtigten um, so muss der andere dem Umzug zustimmen (auf dem Anmeldeformular mit unterschreiben).

  • Abmeldung von Hagener Einwohnenden (Aufgabe des Wohnsitzes innerhalb von Deutschland)
  • Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegzug aus Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
  • Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
  • Die Abmeldepflicht besteht auch, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies trifft zu, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (zum Beispiel Zweitwohnung) in Deutschland aufgeben.

Benötigte Unterlagen

  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular muss eingereicht beziehungsweise mitgebracht werden

Gebühren

  • Die Abmeldung ist gebührenfrei

Besonderheiten und Befreiungen

  • Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die eine Pflegekraft oder betreuende Person bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der Pflegekraft oder betreuenden Person.
  • Ziehen Minderjährige mit nur einem Sorgeberechtigten um, so muss der andere dem Umzug zustimmen (auf dem Abmeldeformular mit unterschreiben).
  • Der Meldepflichtige muss nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.
  • Bestand für die aufgegebene Wohnung keine Meldepflicht, entfällt auch die Abmeldepflicht.

  • Ummeldung von Hagener Einwohnenden (Wohnsitzwechsel innerhalb von Hagen)
  • Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.
  • Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
  • Aufgrund der Terminvergabe ist es derzeit nicht immer möglich, sich fristgerecht umzumelden. Verstöße werden daher erst nach einer Frist von acht Wochen geahndet.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung gemäß §19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular
  • Personalausweis

Gebühren

  • Die Ummeldung ist gebührenfrei

Besonderheiten und Befreiungen

  • Meldepflichtig für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist derjenige, in dessen Wohnung der Jugendliche einzieht. Für Personen, für die eine Pflegekraft oder betreuende Person bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der Pflegekraft oder betreuenden Person.
  • Ziehen Minderjährige mit nur einem Sorgeberechtigten um, so muss der andere dem Umzug zustimmen (auf dem Ummeldeformular mit unterschreiben).

Hinweis: In Verbindung mit einer Ummeldung innerhalb von Hagen ist es möglich die Adressänderung für das Fahrzeug vorzunehmen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • 11,70 Euro Gebühr (bar oder per EC-Karte möglich)

  • Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes
  • Wenn die Hauptwohnung in Hagen Nebenwohnsitz werden soll, ist die Erklärung bei der neuen Hauptwohnsitzgemeinde abzugeben. Die Stadt Hagen berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärungsvordruck
  • Bei Erklärungen zum alleinigen Wohnsitz in der Gemeinde: ggf. Abmeldebestätigung des anderen Wohnsitzes
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, zwecks Anschriften-/Wohnortänderung

Meldeangelegenheiten

  • Erteilung von Meldebescheinigungen zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen

  • Nachweis der persönlichen Berechtigung (Ausweispapiere, eventuell zuzüglich Vollmacht)
  • Die oder der Betroffene muss in Hagen gemeldet (oder in der Vergangenheit gemeldet gewesen) sein.

Gebühren

  • Die Gebühren liegen bei 9 Euro
  • Gebührenfrei sind Bescheinigungen für steuerliche Zwecke oder Zwecke nach dem Sozialgesetzbuch (Nachweis ist erforderlich)
  • Gebührenbefreiung besteht bei Bedürftigkeit (mit Bescheinigung der ARGE und einer Bescheinigung der anfordernden Stelle)
  • Die Bezahlung ist bar, per EC- oder Kreditkarte oder PayPal möglich

Besonderheiten

  • Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner*innen stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung, es sei denn, es handelt sich um Zeiten im Reichsarbeitsdienst, der Wehrmacht oder der Kriegsgefangenschaft.

  • Eine Meldebescheinigung für die aktuell gemeldete Anschrift können Sie auch online beantragen. Sie müssen für den Antrag Ihre persönlichen Daten eingegeben.
  • Bitte beachten Sie vorher, ob Sie eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen und wählen diese dementsprechend aus. Im Anschluss folgt der Bezahlvorgang.
  • Die Meldebescheinigung wird dann postalisch an die derzeitige Meldeadresse zugestellt.
  • Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung ist online nicht möglich, da die Befreiung nicht nachgewiesen werden kann.
  • Eine Rückerstattung der Gebühren ist bei einer Online-Beantragung ebenfalls nicht möglich.
  • Online-Antrag Meldebescheinigung

Alternativ können Sie die Anfrage schriftlich oder per E-Mail (*****@stadt-hagen.de) einreichen. Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg) über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 9 Euro bei.

Die Kontodaten der Stadt Hagen lauten:

Sparkasse Hagen

BLZ: 450 500 01

KTO: 100 000 444

IBAN DE 23450500010100000444

BIC WELADE3HXXX

Eine Meldebestätigung im Zusammenhang mit einem Umzug kann nur im Bürgeramt beantragt werden.

Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Führungszeugnisse

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen

  • Die persönliche Antragstellung ist laut Bundeszentralregistergesetz vorgeschrieben
  • Ein Nachweis der Identität ist erforderlich

Gebühren

  • Die Gebühren betragen 13 Euro pro Antrag
  • Bei Mittellosigkeit des Antragstellers (zum Beispiel Nachweis über die Zahlung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt oder die ARGE) kann ein Gebührenerlass beantragt werden.
  • Weiterhin sind auf Antrag Gebührenbefreiungen möglich, wenn die Unentgeltlichkeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgewiesen wird.

Besonderheiten

  • Die antragstellende Person kann sich nur von ihrer gesetzlichen Vertretung vertreten lassen.
  • Bei geschäftsunfähigen Personen ist nur die gesetzliche Vertretung antragsberechtigt
  • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt (hierzu ist die Angabe der Adresse der Behörde notwendig!). In diesem Fall ist außerdem ein Verwendungszweck anzugeben.
  • Die antragstellende Person kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.

Erweitertes Führungszeugnis

  • Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann ein Arbeitgeber von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
  • Die antragstellende Person muss hierzu eine Bescheinigung der Stelle, die dieses Führungszeugnis verlangt bei der Antragstellung vorlegen.

Informationen zur Online-Beantragung eines Führungszeugnisses erhalten Sie hier:

BfJ_Flyer_DinLang PDF (875,3 kB)

Durchführung von Beglaubigungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und im privaten Bereich

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen

Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen von Negativen:

  • Die entsprechende Urschrift / beglaubigte Ablichtung / Abschrift der Urschrift und die zu beglaubigende Abschrift/Ablichtung muss vorgelegt werden.
  • Sie benötigen keine Kopien in schwarz-weiß vorab. Diese können vor Ort im Bürgeramt gemacht werden. Farbkopien sind allerdings nicht möglich.
  • Mehr als sechs Seiten Beglaubigungen können Sie über die Online-Terminvergabe nicht buchen. Sollten Sie mehr Seiten benötigen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte per E-Mail an *****@stadt-hagen.de
  • Je nach Anzahl der Beglaubigungen können diese nicht am gleichen Tag ausgehändigt werden.

Bei Beglaubigungen von Unterschriften:

  • Das von der betroffenen Person noch zu unterzeichnende Schriftstück muss mitgebracht werden und vor dem Mitarbeiter des Bürgeramtes unterschrieben werden
  • Eine Unterschrift, die bereits vorab geleistet wurde, kann nicht mehr beglaubigt werden.

Gebühren

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen: Je 3 Euro
  • Beglaubigung von Abschriften / Ablichtungen: Je Seite des Originals im Format bis DIN A4 5 Euro
  • Beglaubigung mit erhöhtem Aufwand: Je Seite 8 Euro
  • Die Bezahlung ist bar, per EC- und Kreditkarte möglich

Besonderheiten

  • Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen von Negativen werden nicht vorgenommen, sofern durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften/Ablichtungen aus amtlichen Registern und Archiven anderer Behörden auschließlich diesen vorbehalten ist (zum Beispiel Personenstandsurkunden)

Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister

  • Die Meldebehörde darf über einzelne bestimmte Einwohnende Auskunft aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften erteilen, sofern keine sogenannten schutzwürdigen Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. Diese Auskünfte können zum Beispiel für Klassentreffen oder Familienzusammenführungen notwendig sein.
  • Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese genau zu bezeichnen.
  • Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn durch Angaben des Antragstellers die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen

Einfache Melderegisterauskünfte

  • Name, Vorname, Doktorgrad, Adresse)

  • Einfache Melderegisterauskünfte können persönlich oder formlos schriftlich beantragt werden
  • Mindestens drei Kriterien (zum Beispiel Vorname, Nachname, Geburtsdatum) müssen genannt werden.

Erweiterte Melderegisterauskünfte

  • Name, Vorname, Doktorgrad, Adresse, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand - beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht -, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und -ort

  • Erweiterte Melderegisterauskünfte sind schriftlich oder zur Niederschrift zu beantragen
  • Das berechtigte oder rechtliche Interesse ist nachzuweisen.

Gebühren

  • Einfache Auskünfte: 11 Euro je gesuchte Person (die Gebühr fällt ebenfalls an, wenn eine Person nicht gefunden wird.)
  • Erweiterte Auskünfte: 15 Euro je gesuchte Person
  • Die Gebühr muss in Form von Einzugsermächtigungen oder Verrechnungschecks der Melderegisteranfrage beigefügt werden.
  • Die Melderegisterauskunftsgebühr erhöht sich auf 30 Euro je gesuchte Person, falls die Auskunft einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordert, wie zum Beispiel die Auskunft aus alten Datenträgern.
  • Die Gebühr für beantragte örtliche Ermittlungen beträgt 45 Euro.

Antrag auf eine Einfache Meldeauskunft

Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige

  • Wenn Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen, können Sie diesen über das Serviceportal beantragen

Einrichtung von Auskunftssperren

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen

  • Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für Leben, Gesundheit, Gefährdung der persönlichen Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Güter kann formlos schriftlich in jedem Bürgeramt gestellt werden und ist durch entsprechende Nachweise (zum Beispiel Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) zu unterstützen.
  • Es wird zunächst eine vorläufige Sperre eingerichtet. Über die Entscheidung, ob tatsächlich eine Sperre eingerichtet wird, wird ein Bescheid zugesandt.
  • Der Wunsch, sich durch eine Auskunftssperre seinen Gläubigern oder Unterhaltsverpflichtungen zu entziehen, zählt nicht zu den schutzwürdigen Gütern.

Fundsachen

  • Bevor Sie sich mit dem Fundbüro in Verbindung setzen, können Sie im Fundbüro Online nachschauen, ob sich der gesuchte Gegenstand bereits im Fundbüro befindet.
  • Da die Fundgegenstände häufig auch erst in einem Zeitraum von etwa 10 - 14 Tagen nach dem Verlust zugehen, empfiehlt sich ein erneutes Aufrufen dieser Seite nach dieser Zeit.
  • Sollte der*die Eigentümer*in einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein (zum Beispiel durch in der Fundsache vorhandene Ausweisdokumente), wird der/die Betroffene schriftlich benachrichtigt.
  • Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländer*innen ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.
  • Im Rahmen eines umfassenden 24-Stunden-Bürgerservice bieten wir Ihnen die Online-Recherche.
  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros bereiten die Daten von allen abgegebenen Fundstücken zeitnah auf, um Sie möglichst schnell ins Internet zu stellen. Die zeitnahe Verarbeitung garantiert, dass Bürger*innen bereits kurz nach Ihrem Verlust prüfen können, ob Ihr verlorenes Stück schon gefunden wurde. Bitte beachten Sie hierbei aber trotzdem, dass Fundsachen nicht immer sofort beim Fundbüro abgegeben werden. Es kann daher 10 - 14 Tage dauern bis die Fundsache das Fundbüro erreicht.

Öffnungszeiten des Fundbüros

Wer etwas verloren hat, kann sich unter 02331/207-5776 zu folgenden Zeiten erkundigen, ob der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde und dann einen Termin zur Abholung vereinbaren:

Montags und dienstags 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Mittwochs und freitags 8.30 - 12.00 Uhr

Donnerstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Fundsachenannahme

  • Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen
  • Die Fundsache ist mitzubringen
  • Es wird bei Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen
  • Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund laut BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Besonderheiten

Der Finder hat laut BGB verschiedene Rechte, die er in Anspruch nehmen kann:

  • das Recht auf Ersatz der Aufwendungen, das heißt Fahrtkosten, Telefonkosten usw.
  • das Recht auf Finderlohn (zum Beispiel bis 500 Euro Wert 5 Prozent)
  • das Recht auf Erwerb des Eigentums an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wenn sich der Verlierer nicht gemeldet hat (auch hier wird die Aufbewahrungsgebühr fällig)

Fundsachenausgabe

Verloren gegangene Gegenstände können im Fundbüro im Zentralen Bürgeramt unter Vorlage eines Ausweispapiers abgeholt werden.

Hierbei sollten folgende Angaben gemacht werden können:

  • Benennung des Gegenstandes, besondere Kennzeichen
  • Zeitpunkt des Verlustes (Tag, Monat, Uhrzeit)
  • Vermeintlicher Ort des Verlustes
  • Gegebenenfalls ist auch ein Eigentumsnachweis erforderlich

Fundgegenstände, die in öffentlichen Verkehrsmitteln der Hagener Straßenbahn gefunden werden, werden am übernächsten Tag an das Fundbüro abgegeben.

Gebühren

Bei Abholung der Fundsache wird eine Gebühr für die Verwahrung fällig, aber erst ab einem Wert von 26 Euro.

Die Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich keine Kreditkartenzahlung):

  • im Werte bis 26 Euro kostenfrei
  • im Werte von 26 bis 150 Euro 10 Euro
  • im Werte von 151 bis 500 Euro 15 Euro
  • im Werte über 500 Euro 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro 20 Euro

Bei sperrigen Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen oder Ähnliches) fällt ein Zuschlag von 15 Euro an.

Besonderheiten

Der Finder hat laut BGB verschiedene Rechte, die er in Anspruch nehmen kann:

  • das Recht auf Ersatz der Aufwendungen, das heißt Fahrtkosten, Telefonkosten usw.
  • das Recht auf Finderlohn (zum Beispiel bis 500 Euro Wert 5 Prozent)
  • das Recht auf Erwerb des Eigentums an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wenn sich der Verlierer nicht gemeldet hat (auch hier wird die Aufbewahrungsgebühr fällig)

  • Ausstellen von Verlustbescheinigungen zur Vorlage bei Versicherungen, beim Versorgungsamt sowie beim Sozialamt

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen

  • Schreiben der anfordernden Stelle
  • Anzeige bei der Polizei
  • Vordruck Verlustbescheinigung (wird bei den o.g. Stellen aufgenommen)

Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich

  • 5 Euro
  • Die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich
  • Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich

Das Volme Forum ist eines von vier Bürgeramter in Hagen

Bürgerämter der Stadt Hagen

Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Hinweis: Terminvereinbarungen für alle vier Bürgerämter erfolgen nur unter der angegebenen Telefonnummer.

Downloads

Verwaltungsgebührensatzung PDF (185,1 kB) DS-GVO: Personalausweisrecht PDF (68,7 kB) DS-GVO: Passrecht PDF (93,8 kB) DS-GVO für meldepflichtige Personen PDF (128,7 kB)