Sollten keine Termine vorhanden sein oder sollten Sie ein Anliegen haben, das unter der Online-Terminvereinbarung nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Standort
Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 17 Uhr
Dienstag: 8 bis 17 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Samstag: 9.30 bis 12.30 Uhr
Sonntag: geschlossen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für ein Anliegen im Bürgeramt ein Termin vereinbart werden muss. Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.
Standort und Erreichbarkeit
Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 17 Uhr
Dienstag: 8 bis 17 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Samstag: geschlossen
Sonntag: geschlossen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für ein Anliegen im Bürgeramt ein Termin vereinbart werden muss. Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.
Standort und Erreichbarkeit
Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 17 Uhr
Dienstag: 8 bis 17 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Samstag: geschlossen
Sonntag: geschlossen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für ein Anliegen im Bürgeramt ein Termin vereinbart werden muss. Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.
Standort und Erreichbarkeit
Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 17 Uhr
Dienstag: 8 bis 17 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Samstag: geschlossen
Sonntag: geschlossen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für ein Anliegen im Bürgeramt ein Termin vereinbart werden muss. Fertig ausgestellte Ausweispapiere oder Aufenthaltstitel können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in den Bürgerämtern abgeholt werden.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung:
Für die Ausstellung bei Personen unter 16 Jahren sind folgende Unterlagen notwendig:
Gebühren:
Besonderheiten:
Mehr Informationen
Notwendige Unterlagen:
Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Personen unter 18 sind folgende Unterlagen notwendig:
Gebühren:
Besonderheiten:
In den Bürgerämtern wird die Aufnahme und eventuell Weiterleitung von Verlusterklärungen von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderausweisen und Kinderreisepässen bearbeitet. Bei folgenden Dokumenten können Sie eine Verlusterklärung aufgeben:
Mehr Informationen zu den e-ID Karten erhalten Sie hier:
Voraussetzungen
Die Gebühr liegt bei 37 Euro (die Bezahlung ist bar, per EC- oder Kreditkarte möglich)
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten und Befreiungen
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten und Befreiungen
Hinweis: In Verbindung mit einer Ummeldung innerhalb von Hagen ist es möglich die Adressänderung für das Fahrzeug vorzunehmen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen
Benötigte Unterlagen
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten
Alternativ können Sie die Anfrage schriftlich oder per E-Mail (*****@stadt-hagen.de) einreichen. Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg) über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 9 Euro bei.
Die Kontodaten der Stadt Hagen lauten:
Sparkasse Hagen
BLZ: 450 500 01
KTO: 100 000 444
IBAN DE 23450500010100000444
BIC WELADE3HXXX
Eine Meldebestätigung im Zusammenhang mit einem Umzug kann nur im Bürgeramt beantragt werden.
Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Führungszeugnisse
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten
Erweitertes Führungszeugnis
Informationen zur Online-Beantragung eines Führungszeugnisses erhalten Sie hier:
Durchführung von Beglaubigungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und im privaten Bereich
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen von Negativen:
Bei Beglaubigungen von Unterschriften:
Gebühren
Besonderheiten
Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Einfache Melderegisterauskünfte
Erweiterte Melderegisterauskünfte
Gebühren
Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige
Einrichtung von Auskunftssperren
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Öffnungszeiten des Fundbüros
Wer etwas verloren hat, kann sich unter 02331/207-5776 zu folgenden Zeiten erkundigen, ob der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde und dann einen Termin zur Abholung vereinbaren:
Montags und dienstags 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwochs und freitags 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fundsachenannahme
Besonderheiten
Der Finder hat laut BGB verschiedene Rechte, die er in Anspruch nehmen kann:
Fundsachenausgabe
Verloren gegangene Gegenstände können im Fundbüro im Zentralen Bürgeramt unter Vorlage eines Ausweispapiers abgeholt werden.
Hierbei sollten folgende Angaben gemacht werden können:
Fundgegenstände, die in öffentlichen Verkehrsmitteln der Hagener Straßenbahn gefunden werden, werden am übernächsten Tag an das Fundbüro abgegeben.
Gebühren
Bei Abholung der Fundsache wird eine Gebühr für die Verwahrung fällig, aber erst ab einem Wert von 26 Euro.
Die Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich keine Kreditkartenzahlung):
Bei sperrigen Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen oder Ähnliches) fällt ein Zuschlag von 15 Euro an.
Besonderheiten
Der Finder hat laut BGB verschiedene Rechte, die er in Anspruch nehmen kann:
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Gebühren (die Bezahlung ist bar oder per EC-Karte möglich
Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Hinweis: Terminvereinbarungen für alle vier Bürgerämter erfolgen nur unter der angegebenen Telefonnummer.