Die Grundsteuer wird in Deutschland zum 01. Januar 2025 angepasst. Die Ursache für die Änderungen liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 und der daraufhin beschlossenen Grundsteuerreform. Der Hebesatz der Stadt Hagen ab 2025 wurde erhöht, um weiterhin gleichhohe Einnahmen der Grundsteuer wie in den Vorjahren zu erzielen (Aufkommensneutralität). „Grundsätzlich sind alle Kommunen auf die Grundsteuer als Einnahmequelle angewiesen, um den Bürgerinnen und Bürgern soziale Hilfen sowie öffentliche Dienstleistungen anbieten zu können und die notwendige Infrastruktur aufrecht zu erhalten“, so Bernd Maßmann, Kämmerer der Stadt Hagen.
Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und Veranlagung der Abgabenpflichtigen
Grundstückseigentümer*innen werden in der Regel durch die Steuerabteilung zu folgenden Abgaben herangezogen:
Die jeweiligen Gebühren ergeben sich aus den entsprechenden Satzungen
Bemessungsgrundlagen:
Grundsteuer:
Abfallbeseitigungsgebühren:
Entwässerungsgebühren:
Straßenreinigungsgebühren:
Winterdienstgebühren:
Entgegennahme von Anzeigen über Eigentumswechsel
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Besonderheiten und Befreiungen
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Besonderheiten und Befreiungen
Zuständigkeit
Abfallbeseitigungsgebühren
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Gebühren
Durch Ratsbeschluss geänderte Gebührensätze werden öffentlich bekannt gemacht.
Gebühren
Besonderheiten und Befreiungen
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Gebühren
Besonderheiten und Befreiungen
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Besonderheiten und Befreiungen
Hundesteueranmeldung
Gebühren
Besonderheiten und Befreiungen
Erforderliche Angaben
Hundesteuerabmeldung
Erforderliche Angaben sind:
Hundesteuerbefreiung
Hundesteuerermäßigung
Besonderheiten und Befreiungen
Hundesteuermarke
Besonderheiten und Befreiungen
Kontaktdaten bei Fragen zur Hundesteuer
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Steuersätze
Fälligkeit
Unterhalter
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Steuersätze
Fälligkeit
Befreiungen
Sonstige Veranstaltungen
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Steuersätze
Fälligkeit:
Ausführung sämtlicher, bargeldloser Auszahlungen (Überweisungen) für die Stadt Hagen
Bankverbindungen der Stadt Hagen:
Lastschrifteinzug
Besonderheiten und Befreiungen
Rathaus I, Verwaltungshochhaus 6. Etage, Rathausstraße 11, 58095 Hagen