Kindertagespflege bietet für Kinder unter drei Jahren einen kleinen, geschützten und familiären Betreuungsrahmen. Der Betreuungsrahmen von Kindern unter drei Jahren ist gleichrangig mit dem einer KiTa und eine Kindertagespflegeperson arbeitet mit dem gleichen Bildungs- und Förderauftrag wie ein/e Erzieher*in in einer KiTa.
Der Betreuungsumfang entspricht dem individuellen Bedarf der Eltern und kann zwischen 25 – 45 Stunden wöchentlich liegen.
Kindertagespflegepersonen werden durch den Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik auf ihre Eignung überprüft, absolvieren eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) und erhalten eine Pflegeerlaubnis, die ebenfalls durch den Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik ausgestellt wird.
Was das Betreuungssetting betrifft, besteht keine Gleichartigkeit. Eine Kindertagespflegeperson kann in einem häuslichen Umfeld bis zu fünf Kinder betreuen. Im Rahmen einer Großtagespflegestelle, gemeinsam mit weiteren Kindertagespflegepersonen, können insgesamt bis zu neun Kinder zur gleichen Zeit betreut werden.
| Kindertagespflege | Kita |
| Bietet eine kontinuierliche Bezugsperson/ Bindungsperson. Die Kinder sind einer Person zugeordnet. | Wechselnde Bezugspersonen |
| Kleine Gruppe | Größere Gruppe |
| Individuellere Förderung | Auf Individualität kann weniger eingegangen werden. |
| familiärer Charakter | Einrichtungscharakter |
| Betreuung in einem häuslichen, familiären überschaubaren Rahmen | Größere Räumlichkeiten und Außengelände |
| Überwiegend übt eine Kindertagespflegeperson ihren Beruf freiberuflich selbständig durch | Angestelltes Personal |
| Flexibel bei Betreuungszeiten und Tagesablauf. Je nach Bedürfnis der Kinder | etwas unflexibel, da Einrichtungscharakter |
| Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Qualifizierung und einer Pflegeerlaubnis | Pädagogisches Fachpersonal |
Selbständige Kindertagespflegepersonen in eigenen Räumlichkeiten:
Selbständige Kindertagespflegeperson im Haushalt der Eltern:
Selbständige Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle:
Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle im Angestelltenverhältnis:
Bei einer Kindertagespflegeperson betreut eine Betreuungskraft bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in dafür angemieteten Räumlichkeiten.
Bei einer Großtagespflegestelle schließen sich bis zu drei Betreuungskräfte zusammen und können maximal bis zu 9 Kinder betreuen. Die Betreuung findet in eigens dafür eingerichtete Räumlichkeiten statt. Jedes Kind wird einer Kindertagespflegeperson vertraglich und pädagogisch fest zugeordnet.
Die selbstständige Kindertagespflege
In Hagen findet die Vermittlung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen durch die folgenden freien Träger statt:
Die institutionalisierte KIndertagespflege
Elternbeitrag
Es gibt keine festen Anmeldefristen. In der Kindertagespflege können Kinder das ganze Jahr über aufgenommen werden, vorausgesetzt es sind freie Plätze vorhanden. In der Regel findet ein Wechsel der Kinder in die Kita immer zum neuen Kitajahr am 01.08. eines jeden Jahres statt. Hier haben Sie die besten Chancen einen Platz in der Kindertagespflege zu erhalten.
Kindertagespflegende in Hagen gesucht
Voranging werden in der Kindertagespflege Kinder im Alter von 0-3 Jahren betreut. In Ausnahmefällen können auch Kinder, die älter als drei Jahre sind betreut werden.
Ja, wenn ihr Kind eine Kindertagespflege besucht ist es nicht automatisch so, dass Sie ab dem dritten Lebensjahr ihres Kindes einen Kitaplatz erhalten. Es muss unbedingt eine Anmeldung im Kitaportal erfolgen!
In der Regel wird Ihnen die Kindertagespflegeperson ihren Urlaub rechtzeitig mitteilen, so dass Sie diese Zeiten in ihre familiäre Urlaubsplanung mit einbeziehen können. Wenn es dazu kommen sollte, dass die Kindertagespflegeperson erkrankt, ist es möglich sich an den vermittelnden Träger zu wenden um eine Vertretung nachzufragen.
Ja, in der Elternbeitragssatzung ist geregelt, dass der Elternbeitrag in voller höhe fällig wird, sobald die Betreuung stattgefunden hat. Hier ist es unerheblich wie viele Tage die Betreuung stattgefunden hat.
Wenn Ihr Kind die Kindertagespflege besucht und mit drei Jahren noch keinen Kitaplatz bekommen hat, kann ihr Kind erstmal für ein weiteres Jahr bei der Kindertagespflegeperson bleiben. Zudem wird voraussichtlich im Jahr 2026 eine Kita für Kinder über drei Jahre eröffnet, die vorrangig unversorgte Kinder aus der Kindertagespflege aufnehmen soll. Diese Kita befindet sich in zentraler Lage in der Innenstadt von Hagen.
Die Bildungsarbeit orientiert sich in der Kindertagespflege deshalb ebenfalls an den Bildungsgrundsätzen des Landes NRW:
1. Bewegung
2. Körper, Gesundheit und Ernährung
3. Sprache und Kommunikation
4. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
5. Musisch – ästhetische Bildung
6. Religion und Ethik
7. Mathematische Bildung
8. Naturwissenschaftlich-technische Bildung
9. Ökologische Bildung
10. Medien
Auf dieser Basis erhält eine Kindertagespflegeperson vom Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik eine Pflegerlaubnis und kann die Betreuung von Kindern, im Rahmen der Kindertagespflege, ausüben. Eine Pflegeerlaubnis muss alle fünf Jahre neu beantragt werden, um zu gewährleisten, dass alle Anforderungen aktuell sind.
Formaler Teil
Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
Parallel zu der Einreichung der Unterlagen überprüft der Fachbereich Kindertagesbetreuung und Elementarpädagogik die Räumlichkeiten, in denen die Kinder betreut werden sollen. Dabei erhalten die angehenden Kindertagespflegepersonen auch Tipps, wie sie die Räumlichkeiten für die Nutzung zur Kindertagespflege anpassen können.
Persönlicher Teil
Qualifizierung für Interessierte ohne pädagogische Ausbildung
Qualifizierung für Interessierte mit pädagogischer Ausbildung
Kosten der Qualifizierung
Institutionelle Kindertagespflege (Kindertagespflegepersonen im Angestelltenverhältnis):
Bei selbständiger Tätigkeit
Die monatlichen Pauschalen ohne die Dokumentationspauschale pro Kind betragen
Übernahme von Versicherungsleistungen bei Selbständigkeit
Sachgruppenleitung, Fachberatung Großtagespflege und Tagespflege