Kampagne Kindertagespflege
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Kindertagespflege: Ein Beruf mit Kopf, Herz und Hand

Auf einen Blick
  • Kindertagespflege bietet für Kinder unter drei Jahren einen kleinen, geschützten und familiären Betreuungsrahmen
  • Kindertagespflegende haben einen verantwortungsvollen Beruf: Sie sichern durch ihre Arbeit die gute Erziehung und Entwicklung der nächsten Generationen von Hagener*innen.
  • Auf dieser Seite stellt die Stadt Hagen die Kindertagespflege vor und informiert über den Beruf der Kintertagespflegenden
Foto: Zwei Kleinkinder spielen in einer Kindertagespflege mit Legos.
Gerade im jungen Alter ist es für Kinder wichtig, vielfältig gefordert und gefördert werden.

Über die Kindertagespflege

  • Kinder wollen lernen, brauchen Zuneigung und wollen sich betätigen – sie wollen also sozusagen ihren Kopf, ihr Herz und ihre Hand einsetzen.
  • Gerade im jungen Alter ist es für sie wichtig, vielfältig gefordert und gefördert werden.
  • Die Idee des Lernens mit Kopf, Herz und Hand geht auf den Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi zurück und auch heute noch ist seine Theorie zentral für die ganzheitliche Bildung.
  • Kinder sollen in ihrer Ganzheit respektiert, gefördert und bestärkt werden, eigenständig zu denken, zu fühlen und zu handeln.

Stadt Hagen
In der Kindertagespflege gibt es genug Zeit zum Spielen.

Kindertagespflegende in Hagen gesucht

  • Frei nach Pestalozzi sucht die Stadt Hagen Menschen mit Kopf, Herz und Hand, die Lust haben, Hagener Kindern unter drei Jahren einen kleinen, geschützten und familiären Betreuungsrahmen zu bieten.
  • Die Kindertagespflege ist eine abwechslungsreiche, anspruchsvolle und aufregende Aufgabe mit Zukunft.
  • Kindertagespflegende haben einen verantwortungsvollen Beruf: Sie sichern durch ihre Arbeit die gute Erziehung und Entwicklung der nächsten Generationen von Hagener*innen
  • Sie begleiten die Kinder bei ihren ersten Schritten und ersten Worten, zeigen ihnen oder erkunden mit ihnen die Welt und bereiten sie so auf die Kita, die Schule und das Leben vor.
  • Familie und Beruf lassen sich hierbei besonders gut vereinen. Denn Tagespflegepersonen, welche dieser Tätigkeit im eigenen Haushalt nachgehen, können ihre eigenen Kinder mitbetreuen, sodass diese dadurch schon früh Kontakt zu anderen Kindern knüpfen und vielleicht sogar schon Freund*innen finden können.

  • Kindertagespflege bietet für Kinder unter drei Jahren einen kleinen, geschützten und familiären Betreuungsrahmen
  • Kindertagespflegepersonen werden durch den Fachbereich Jugend und Soziales auf ihre Eignung überprüft, absolvieren eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) und erhalten eine Pflegeerlaubnis, die ebenfalls durch den Fachbereich Jugend und Soziales ausgestellt wird
  • Der Betreuungsrahmen von Kindern unter drei Jahren ist gleichrangig mit dem einer KiTa und eine Kindertagespflegeperson arbeitet mit dem gleichen Bildungs- und Förderauftrag wie ein/e Erzieher*in in einer KiTa
  • Der Betreuungsumfang entspricht ebenfalls dem einer KiTa, die Kindertagespfleger*innen können entweder 25, 35 oder 45 Wochenstunden arbeiten
  • Was das Betreuungssetting betrifft, besteht allerdings keine Gleichartigkeit. Eine Kindertagespflegeperson kann in einem häuslichen Umfeld bis zu fünf Kinder betreuen. Im Rahmen einer Großtagespflegestelle, gemeinsam mit weiteren Kindertagespflegepersonen, können insgesamt bis zu neun Kinder zur gleichen Zeit betreut werden

Foto: Ein Kleinkind klettert mit Unterstützung eine altersgerechte Spielwand hoch.
Kleine Kinder sind unternehmenslustig.

Foto: Ein Kind auf dem Arm einer Tagespflegekraft.
Kinder brauchen Zuneigung

Selbständige Kindertagespflegepersonen in eigenen Räumlichkeiten:

  • Im eigenen Haushalt oder in dafür angemieteten Räumlichkeiten kann eine Kindertagespflegeperson, die ihren Beruf selbstständig ausübt, bis zu fünf Kinder betreuen.

Selbständige Kindertagespflegeperson im Haushalt der Eltern:

  • Die Kindertagespflegeperson kann ebenfalls im Haushalt der Eltern arbeiten und benötigt dafür keine Pflegeerlaubnis. Die Eltern können die Tagespflegeperson auch anstellen.

Selbständige Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle:

  • Bis zu drei selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen können in externen Räumlichkeiten bis zu neun Kinder betreuen.

Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle im Angestelltenverhältnis:

  • Drei Kindertagespflegepersonen mit einem Stellenanteil von 2,5 Stellen arbeiten im Angestelltenverhältnis bei einem Träger und betreuen ebenfalls bis zu neun Kinder in einem familiären Rahmen.

  • In allen Formen der Kindertagespflege erhalten die Kinder eine Betreuung mit einem familiären Charakter und sind einer bestimmten Kindertagespflegeperson zugeordnet. Dadurch unterscheidet sich die Kindertagespflege von der Kita.

Der Alltag in der Kindertagespflege

  • Die Kinder werden in der morgentlichen „Bringphase“ gebracht (in dem von der Tagespflegeperson festgelegten Zeitrahmen sind an die Familien angepasste Zeiten möglich)
  • Die Kinder nehmen ein gemeinsames Frühstück ein
  • Die Kinder haben Zeit für gemeinsames Spielen, gemeinsame Rituale, (individuelle) Förderung, Spaziergänge und weitere Aktivitäten
  • Die Kindergruppe erhält auf sie ausgelegte Ruhe- und Schlafphasen
  • Die Kinder nehmen ein gemeinsames Mittagessen ein
  • Die Kinder haben im Nachmittagsbereich ebenfalls Zeit für gemeinsames Spielen, gemeinsame Rituale, (individuelle) Förderung, Spaziergänge und weitere Aktivitäten
  • Die Kinder werden in der „Abholphase“ abgeholt (in dem von der Tagespflegeperson festgelegten Zeitrahmen, sind an die Familien angepasste Zeiten möglich)

 KindertagespflegeGroßtagespflege
selbstständigFindet im privaten häuslichen Umfeld der Kindertagespflegeperson, in von der Tagespflegeperson angemieteten Räumlichkeiten, oder im Haushalt der Eltern statt. Eine Betreuung von bis zu fünf Kindern ist möglich.Schließen sich zu zweit oder maximal zu dritt, in angemieteten Räumlichkeiten, zusammen. Eine Betreuung von bis zu neun Kindern (zur selben Zeit) ist möglich. Wobei jede Kindertagespflegeperson für ihre eigenen Tagespflegekinder zuständig ist.
angestelltBetreuung im Haushalt der Eltern.Betreuen im Rahmen der institutionalisierten Großtagespflege, die in Trägerschaft steht (z.B. der Stadt Hagen, des Sozialdienstes katholischer Frauen oder der Caritas).

  • Die Bildungsarbeit in der Kindertagespflege ist, wie selbige im Rahmen einer KiTa, durch den § 22 im SGB VIII geregelt. Demnach umfasst der Förderauftrag Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf seine soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Die Tagespflegepersonen verstehen sich als Bildungsbegleiter ihrer anvertrauten Kinder und kooperieren in einer engen Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.

Die Bildungsarbeit orientiert sich in der Kindertagespflege deshalb ebenfalls an den Bildungsgrundsätzen des Landes NRW:
1. Bewegung
2. Körper, Gesundheit und Ernährung
3. Sprache und Kommunikation
4. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
5. Musisch – ästhetische Bildung
6. Religion und Ethik
7. Mathematische Bildung
8. Naturwissenschaftlich-technische Bildung
9. Ökologische Bildung
10. Medien

  • Die Kindertagespflegeperson ist mindestens 25 Jahre alt
  • Sie wurde durch den Fachbereich Jugend und Soziales auf ihre Eignung überprüft (persönlich, formell und bezüglich der Betreuungsräumlichkeiten)
  • Sie hat eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) abgeschlossen
  • Sie verfügt über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses am Kind
  • Sie hält eine pädagogische Konzeption bereit, die für Eltern einsehbar ist und Auskunft über die pädagogischen Ziele sowie deren Umsetzung gibt
  • Sie besucht in regelmäßigen Abständen Fortbildungen

Auf dieser Basis erhält eine Kindertagespflegeperson vom Fachbereich Jugend und Soziales eine Pflegerlaubnis und kann die Betreuung von Kindern, im Rahmen der Kindertagespflege, ausüben. Eine Pflegeerlaubnis muss alle fünf Jahre neu beantragt werden, um zu gewährleisten, dass alle Anforderungen aktuell sind.

  • Alle Räume und Außenflächen in und auf denen die Betreuung stattfindet, entsprechen weitestgehend den Empfehlungen der Unfallkasse NRW
  • Für jedes Tagespflegekind steht ein geeigneter Spielbereich und ein separierter Schlafbereich zur Verfügung, der sich ebenfalls an den Empfehlungen der Unfallkasse NRW orientiert
  • Die Empfehlungen der Unfallkasse NRW sind hier zu finden

Vermittlung von Tagespflegekindern an eine Tagespflegeperson

In Hagen findet die Vermittlung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen durch die folgenden freien Träger statt:

Bei Vermittlungsinteresse können Sie über die jeweilige Homepage des Trägers Ihre Ansprechpartner*in ermitteln.

  • Die Kindertagespflegepersonen lassen sich bei den Trägern registrieren und geben dort an, wie viele freie Plätze zu vergeben sind.
  • Die Eltern, die eine Betreuung benötigen, nehmen Kontakt zu den Trägern auf und fragen eine Kindertagespflegeperson an.
  • Es folgt nun eine passgenaue Vermittlung von Kindern zu den Kindertagespflegepersonen.
  • Der Träger gibt potentiell interessierten Eltern nach Rücksprache mit der Kindertagespflegeperson die Kontaktdaten der Kindertagespflegestelle heraus.
  • Es findet ein erstes Kennenlernen statt. Dann entscheiden sich die Eltern mit dem Kind und die Kindertagespflegeperson, ob eine Betreuung starten soll.
  • Wenn sich alle Parteien dafür entscheiden, schließen sie einen privatrechtlichen Vertrag ab.
  • Der Vertrag regelt die genauen Bedingungen der Betreuung.
  • Falls es während des Betreuungsverhältnisses Schwierigkeiten zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen geben sollte, ist der Träger als unterstützender Ansprechpartner zur Stelle.
  • Die Träger kümmern sich zudem um die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Austauschtreffen sowie Erste-Hilfe-Kurse am Kind für die Kindertagespflegepersonen.

  • Die Vermittlung von Kindern in die Großtagespflegestellen in Trägerschaft läuft zuerst über den Fachbereich Jugend und Soziales.
  • Bei noch offenen Plätzen belegen die jeweiligen Träger die noch freien Plätze.
  • Hier finden Sie die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagespflege

Foto: Der Innenraum einer Kindertagespflege mit einem Bällebad und einer Spielburg aus Holz.
Die Räumlichkeiten in einer Kindertagespflege in Hagen.

Informationen zur Bewerbung und Qualifikation

  • Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die eigenen Kinder können bei einer Tätigkeit im eigenen Haushalt mitbetreut werden
  • Gute Verdienstmöglichkeiten
  • Quereinstiege sind gut möglich, auch ganz ohne pädagogische Vorerfahrungen
  • Mehr Zeit mit Kindern verbringen und diese dabei fördern, bilden und die eigenen pädagogischen Schwerpunkte umsetzen
  • Flexible Zeiteinteilung bei den Betreuungszeiten
  • Selbstständigkeit, aber trotzdem abgesichert sein durch anteilige Übernahme der Sozialversicherungsleistungen
  • Begleitung und Beratung durch den Fachbereich Jugend und Soziales und freie Träger von der Idee bis zur Tätigkeitsaufnahme
  • Begleitung und Beratung durch die freien Träger bei Schwierigkeiten im Betreuungsverhältnis
  • Unterstützung bei der Beantragung von Mitteln zum (Um-)Bau und der Ausstattung der Räumlichkeiten
  • Finanzielle Unterstützung bei den Kosten der Qualifizierung und bei der Anmietung von externen Räumlichkeiten zur Ausübung der Kindertagespflege

Institutionelle Kindertagespflege (Kindertagespflegepersonen im Angestelltenverhältnis):

  • Die in einer Großtagespflegestelle angestellten Kindertagespflegepersonen erhalten ihre Bezahlung nach den Tarifen für Kinderpfleger*innen.
  • Eine Anstellung ist in Vollzeit und Teilzeit möglich.

Bei selbständiger Tätigkeit

  • Die selbständige Kindertagespflegeperson erhält eine monatliche Pauschale, die sie vom Fachbereich Jugend und Soziales im Voraus ausgezahlt bekommt.
  • Die Kindertagespflegeperson erhält 5,50 Euro pro Kind und pro Stunde für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren. Die Summe wird auf den Monat hochgerechnet.
  • Hinzu kommt eine Dokumentationspauschale von 24 Euro pro Monat und Kind.

Die monatlichen Pauschalen ohne die Dokumentationspauschale pro Kind betragen

  • 110 Stunden (25 Wochenstunden) = 605 Euro
  • 150 Stunden (35 Wochenstunden) = 825 Euro
  • 190 Stunden (45 Wochenstunden) = 1045 Euro

Die Kindertagespflegeperson darf ein angemessenes Essensgeld für die Verpflegung der Kinder von den Eltern nehmen und erhält 30 vergütete Betreuungsausfalltage für ein Kalenderjahr. Ein Ausfall der Betreuung kann beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub entstehen. Die Eltern müssen die Hygieneartikel, wie Windeln und Feuchttücher, für ihr Kind zur Verfügung stellen.

Übernahme von Versicherungsleistungen bei Selbständigkeit

  • Der Fachbereich Jugend und Soziales übernimmt zur Hälfte die Kosten zu den Sozialversicherungsausgaben wie Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie die vollen Kosten für eine angemessene Unfallversicherung.

  • Die Kindertagespflegeperson ist mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 60 Jahre
  • Sie hat einen abgeschlossenen und in Deutschland anerkannten Schulabschluss oder Berufsabschluss
  • Sie verfügt über gute bis sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sie wurde durch den Fachbereich Jugend und Soziales auf ihre Eignung überprüft (persönlich, formell und bezüglich der Betreuungsräumlichkeiten)
  • Sie hat eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) abgeschlossen
  • Sie verfügt über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses am Kind
  • Sie hält eine pädagogische Konzeption bereit, die für Eltern einsehbar ist und Auskunft über die pädagogischen Ziele sowie deren Umsetzung gibt
  • Sie besucht in regelmäßigen Abständen Fortbildungen

Auf dieser Basis erhält eine Kindertagespflegeperson vom Fachbereich Jugend und Soziales eine Pflegerlaubnis und kann die Betreuung von Kindern im Rahmen der Kindertagespflege ausüben. Eine Pflegeerlaubnis muss alle fünf Jahre neu beantragt werden, um zu gewährleisten, dass alle Anforderungen aktuell sind.

  • Der Fachbereich Jugend und Soziales überprüft im Vorfeld die Eignung der in Frage kommenden Personen.
  • Diese Eignungsüberprüfung besteht aus einem formalen und einem persönlichen Teil.

Formaler Teil

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Bewerbungsbogen
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen Personen ab 18 Jahren, die im Haushalt der Kindertagespflegeperson leben
  • Ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Geeignetheit
  • Nachweis der Masernimmunität
  • Schweigepflichtentbindung für das Gesundheitsamt und den allgemeinen sozialen Dienst
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Nachweis über vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege (Qualifizierungskurs)

Parallel zu der Einreichung der Unterlagen überprüft der Fachbereich Jugend und Soziales die Räumlichkeiten, in denen die Kinder betreut werden sollen. Dabei erhalten die angehenden Kindertagespflegepersonen auch Tipps, wie sie die Räumlichkeiten für die Nutzung zur Kindertagespflege anpassen können.

Persönlicher Teil

  • Es erfolgt eine Abfrage der Motivation, der pädagogischen Haltung und der Erfahrung mit Kindern.
  • Außerdem zeigen die angehenden Kindertagespflegepersonen in Gesprächen und bei Hausbesuchen, wie sie sich die Ausübung des Berufs vorstellen.

Qualifizierung für Interessierte ohne pädagogische Ausbildung

  • Interessierte ohne pädagogische Ausbildung müssen eine Grundqualifizierung mit 300 Unterrichtseinheiten absolvieren. Diese setzt sich aus einer tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung aus 160 Unterrichtseinheiten und einer tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung aus 140 Unterrichtseinheiten zusammen.
  • Zusätzlich zur Grundqualifizierung müssen Interessierte jeweils 40 Stunden Praktikum in einer Kita und in einer Kindertagespflege sowie 100 Selbstlerneinheiten absolvieren.
  • Darauf folgt eine Lernergebnisfeststellung, nach der, sofern diese bestanden wird, der tätigkeitsbegleitende Teil beginnt, bei dem noch 40 Selbstlerneinheiten hinzukommen. Wenn die zweite Lernergebnisfeststellung ebenfalls bestanden wird, erhalten die Tagespflegepersonen ihre endgültige Pflegeerlaubnis.
  • Die Qualifizierung in Hagen dauert insgesamt rund 18 Monate. Der erste Teil ist in etwa nach einem halben Jahr beendet, sodass die Bewerber*innen bereits dann ihre Tätigkeit aufnehmen können.
  • Die Grundqualifizierung findet immer ganztägig samstags in den Räumlichkeiten der Volkshochschule Hagen, in der Villa Post, Wehringhauser Straße 38, statt, sodass Interessierte die Qualifizierung berufsbegleitend durchführen können.
  • Die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung findet an zwei Abenden in der Woche und an Samstagen ganztägig statt.

Qualifizierung für Interessierte mit pädagogischer Ausbildung

  • Kinderpfleger*innen sowie Personen, die bereits in der Kindertagespflege tätig sind und eine Nachqualifizierung brauchen, benötigen eine Qualifizierung nach QHB 160+, die aus 140 Unterrichtseinheiten besteht.
  • Pädagogisches Fachpersonal, also beispielsweise Menschen, die in Kitas, in der Sozialarbeit oder in der Heilerziehungspflege tätig sind, benötigen eine 80 Stunden Qualifizierung.
  • Die QHB 160+ Qualifizierung und die 80 Stunden Qualifizierung werden in Hagen nicht angeboten. Die Kurse können jedoch in umliegenden Kommunen absolviert werden.
  • Eine Anmeldung zu den Kursen kann nur nach vorheriger Eignungsüberprüfung durch den Fachbereich Jugend und Soziales erfolgen.

Kosten der Qualifizierung

  • Es besteht die Möglichkeit, dass Interessent*innen eine Beteiligung an den Kosten der Qualifizierung durch den Fachbereich Jugend und Soziales erhalten. Voraussetzung ist, dass die zukünftige Kindertagespflegeperson in Hagen ihre Tätigkeit aufnimmt und Hagener Kinder betreut.
  • Zurzeit haben Teilnehmer*innen eine Eigenbeteiligung von 300 Euro zuzüglich 60 Euro für die Beantragung der Zertifikate und 50 Euro für den Erste-Hilfe-Kurs am Kind. 695 Euro übernimmt der Fachbereich Jugend und Soziales.
  • Die Teilnehmer*innen, die den 80-Stunden-Kurs oder den 160+-Kurs absolvieren, haben ebenfalls eine Eigenbeteiligung von 300 Euro zuzüglich der Kosten für das Zertifikat und den Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Die Differenz wird vom Fachbereich Jugend und Soziales getragen. Eine Übernahme der Kosten für den Eigenanteil kann in Ausnahmesituationen erfolgen.

  • Sie wollen Ihren Alltag entschleunigen, mit Kindern arbeiten, einen Beruf, der besser mit der eigenen Familie vereinbar ist, und trotzdem gut verdienen? Die Stadt Hagen und die Hagener Kinder freuen sich auf Sie!
  • Frau Schröder nimmt Ihre Bewerbung entgegen und beantwortet gerne Ihre offen gebliebenen Fragen! Sie ist entweder per E-Mai l oder unter Telefon 02331/207-2175 erreichbar.

Kita Symbolbild

Frau Schröder

Fachbereich Jugend und Soziales