Eheschließung
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Eheschließungen

„Ja, ich will!“ – Worte, die für viele Menschen einen neuen Lebensabschnitt einläuten. Damit ihre Eheschließung reibungslos verläuft, steht das Standesamt der Stadt Hagen Bürger*innen, die den Bund fürs Leben eingehen möchten, bei der Planung ihres besonderen Tages bis hin zum „Ja-Wort“ beratend zur Seite.

Auf einen Blick
  • Sie können beim Standesamt Hagen grundsätzlich von Dienstag bis Freitag heiraten.
  • An Sonn- und Feiertagen können leider keine Trauungen angeboten werden.
  • Sie können unser Angebot auch dann nutzen, wenn Sie keinen Wohnsitz in Hagen haben. In diesem Fall muss lediglich die Anmeldung zur Eheschließung an Ihrem Wohnsitzstandesamt erfolgen.
  • Freie Termine können über den Online-Traukalender reserviert werden.

Unsere Online-Services

Online Traukalender Unsere Leistungen im Serviceportal Hagen
Foto: Das Trauzimmer in der Lounge des Osthaus Museum mit einem großen Kronenleuchter und einem luxuriösen Teppich.
Das Trauzimmer in der Lounge des Osthaus Museum

Heiraten in Hagen

  • Der Hochzeitstag ist etwas ganz Besonderes. Wir möchten Sie daher bei Ihren Planungen, diesen Tag möglichst individuell und unvergesslich zu gestalten, unterstützen und bieten Ihnen hier einen Einblick in unsere Programmvielfalt an.

  • Sie können bei uns grundsätzlich von Dienstag bis Freitag heriaten. Für die Trauungen stehen in Hagen zwei Trauzimmer zur Verfügung, das Trauzimmer im Rathaus an der Volme und am ersten Mittwoch im Monat am Vormittag auch das Trauzimmer im Verwaltungsgebäude Hohenlimburg.

  • Zusätzlich bieten wir Ihnen Trauungen zu besonderen Zeiten oder an besonderen Orten an. Für diese Dienstleistung werden zusätzliche Gebühren und eventuell Raummieten externer Anbietender erhoben. In den Trauzimmern im Rathaus an der Volme (samstags) oder in Hohenlimburg (freitags) werden Termine ohne zusätzliche Raummiete angeboten.

Besonderheiten: Schlosstrauungen, Samstagstrauungen und Ambientetrauungen

Wenn Sie gerne in einem besonderen Ambiente getraut werden möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten

  • Schlosstrauung: Wer es fürstlich mag, hat die Möglichkeit im Schloss Hohenlimburg oder im Wasserschloss Werdringen zu heiraten.

  • Ambientetrauungen: Bei den sogenannten Ambientetrauungen können Sie sich Ihren Wunschort aus unserem Angebot aussuchen oder Sie können auch direkt vor Ihrer evangelischen kirchlichen Trauung vor Ort standesamtlich getraut werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Samstagstrauungen, Schlosstrauungen und Ambientetrauungen um ein zusätzliches Angebot des Standesamtes handelt, dass aus organisatorischen Gründen ausschließlich zu den angegebenen Terminen, Zeiten und jeweiligen Trauorten durchgeführt werden kann.

Gerne können Sie sich die verschiedenen Trauorte in Hagen in unserer Galerie anschauen:

Trauorte

  • Im Sommer 2004 wurde der Traubereich im neu errichteten Rathaus an der Volme eröffnet. Das architektonisch sehr ansprechend gestaltete Trauzimmer hat dabei sofort großen positiven Anklang gefunden.
  • Der Traubereich verfügt über eine großzügige Empfangszone und ist sowohl für kleinere als auch für Gesellschaften gleichermaßen gut geeignet (Bestuhlung für 50 Personen). Seit Sommer 2009 verfügt das Trauzimmer auch über ein Klavier, dass Sie für die Gestaltung Ihrer Trauung nutzen können.
  • Im gläsernen Foyer des Gebäudes besteht die Möglichkeit zum Sektempfang. Nicht nur als Hintergrundmotiv für die Hochzeitsfotos besondere Beachtung findet dabei das Wasserspiel, welches sich in Form beleuchteter virtueller Wasserlinien durch den gesamten Traubereich bis zur angrenzenden Volme erstreckt.

Foto: Das Trauzimmmer im Rathaus an der Volme mit einem Stuhlkreis und einem Schreibtisch mit Blumen.
Das Trauzimmmer im Rathaus an der Volme.

Foto: Eine breite Eingangstür zum Trauzimmer im Rathaus an der Volme.
Der Eingang zum Trauzimmer im Rathaus an der Volme.

Foto: Das Trauzimmer im Rathaus an der Volme mit mehreren Stuhlreihen und einer Fensterfront.
Das Trauzimmer im Rathaus an der Volme.

Foto: Ein blauer Glaslauf, der sich im Rathaus an der Volme vor dem Eingang zum Trauzimmer in die Höhe erstreckt.
Der blaue Wasserlauf vor dem Eingang zum Trauzimmer im Rathaus an der Volme.

  • Das Hohenlimburger Rathaus, in dem heute die Bezirksverwaltungsstelle des 1975 eingemeindeten Stadtteils untergebracht ist, beheimatet auch ein Trauzimmer.
  • Dieses ist übrigens das einzige Trauzimmer in Deutschland mit einer Auswahl an Glockenspielen nach Ihren Wünschen.
  • Aufgrund der Raumgröße können 15 Sitzplätze und fünf Stehplätze angeboten werden.

Foto: Ein Trauzimmer mit Stuckdecken und Kronleuchtern und einem edlen Parkett.
Das Trauzimmer in der Freiheitsstraße in Hohenlimburg.

  • Die mittelalterliche Höhenburg liegt in reizvoller waldreicher Umgebung oberhalb des Ortes Hohenlimburg. Durch den Ausbau zum Residenzschloss des Fürstenhauses Bentheim-Tecklenburg erhielt die Burg ihr heutiges repräsentatives Aussehen.

  • Das Trauzimmer befindet sich in dem eleganten Ballsaal des Schlosses, dem Fürstensaal. Dieser ist mit historischen Gemälden und Delfter Kacheln original erhalten. Das romantische Ambiente dieses Raumes wird durch die antike Bestuhlung, die edlen Kerzenleuchter und harmonisch aufeinander abgestimmten Farben unterstrichen. Im Fürstensaal können für 60 Personen Sitzplätze und zehn Stehplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Fürstensaal und weitere Räume im Schloss können für die Hochzeitsfeier gemietet werden.
  • Dem Hochzeitspaar ist es am Hochzeitstag gestattet mit dem Wagen oder der Hochzeitskutsche bis in den Burghof vorzufahren.

Kontaktdaten Schloss Hohenlimburg:

Frau Schubert

Telefon: 02334/2771

schubert@schloss-hohenlimburg.de

www.schloss-hohenlimburg.de

Foto: Das Schloss Hohenlimburg aus der Luft.
Das Schloss Hohenlimburg in Hagen.

Foto: Zwei mit weißem Stoff überzogene Stühle mit der Aufschrift "Meiner" und "Meine"
Die Stühle für das Hochzeitspaar im Schloss Hohenlimburg.

Foto: Ein Beistelltisch aus Glas mit Dekoration.
Das Ambiente im Trausaal.

Foto: Mehrere Blumengedecke auf einem langen Tisch mit einer Tischdecke aus Samt.
Das Ambiente im Schloss Hohenlimburg.

Foto: Ein breiter Tisch mit samtener Tischdecke und mehreren Stühlen in einem Festsaal.
Der Trausaal im Schloss Hohenlimburg.

Foto: Ein Tisch mit samtener Tischdecke und Blumengedeck in einem großen Festsaal.
Der Trausaal im Schloss Hohenlimburg.

  • Als ein historisches Kleinod entpuppt sich das liebevoll von der Stadt Hagen und dem Land NRW restaurierte Wasserschloss im Hagener Norden, ganz in der Nähe des pittoresken Harkortsees. Das ehemalige Lehen der Herren von Volmarstein blickt auf eine 700-jährige Geschichte zurück. Im 12. Jahrhundert wurde es als Rittergut errichtet, im 14. Jahrhundert niedergebrannt, um 1500 wieder aufgebaut und 1856 im neugotischen Stil zum Schloss umgewandelt.
  • Es stehen 40 Sitzplätze und 20 Stehplätze zur verfügung.

Kontaktdaten Schloss Werdringen:

Frau Ekinci

Werdringen 1, 58089 Hagen

Telefon: 02331/7888933 (Mittwoch bis Sonntag)

Ekinci@schlosscafewerdringenhagen.de

Foto: Das Trauzimmer im Wasserschloss Werdringen mit einer rustikalen Einrichtungen und Möbeln aus dunklem Holz.
Das Trauzimmer im Wasserschloss Werdringen.

Foto: Das Wasserschloss Werdringen mit seinem Wassergraben.
Das Wasserschloss Werdringen in der Außenansicht.

Das Wasserschloss Werdringen mit seinem Wassergraben.
Das Wasserschloss Werdringen von außen.

  • Im Sommer 2009 wurde das Kunstquartier Hagen mit dem neuen Emil Schumacher Museum und dem erweiterten Osthaus Museum der Stadt Hagen wiedereröffnet. Das Kunstquartier erhielt einen besonders schönen lichtdurchfluteten Eingangsbereich, der sich bei der Trauung als Ort für einen Sektempfang anbietet. Der Traubereich befindet sich im 1. Obergeschoss des historischen Osthaus Museums.
  • Die Lounge ist 2009 im historischen Stil eingerichtet worden und bietet mit 30 Sitzgelegenheiten und etwa zehn Stehplätzen die Möglichkeit für eine exklusive Traugesellschaft.
  • Dem Hochzeitspaar ist es am Hochzeitstag gestattet mit dem Hochzeitswagen oder der Hochzeitskutsche auf den Museumsplatz vorzufahren.
  • Die Trauungen sind grundsätzlich nur an den sogenannten Ambienteterminen freitags nachmittags möglich oder auf Anfrage über das Standesamt! Von direkten Anfragen an das Museum bitten wir abzusehen.

Nähere Informationen zum Osthaus Museum finden Sie unter www.osthausmuseum.de.

Foto: Das Trauzimmer im Osthaus Museum mit einem großen Kronleuchter und einer Sitzecke.
Das Trauzimmer in der Lounge im Osthaus Museum.

Foto: Der gläserne Eingang des Osthaus Museums.
Das Osthaus Museum im Museumsquartier.

  • Die Geschichte des "Hagener Impuls" wird seit 1998 im "Museum des Hagener Impuls" im Hohenhof dokumentiert. Die wichtigsten Komplexe des Museums bilden die nahezu vollständig erhaltene Inneneinrichtung des Wohnhauses von Karl Ernst Osthaus, eine große Sammlung zum Werk von Henry van de Velde (1863-1957) und Erzeugnisse der " Hagener Silberschmiede", hier vor allem mit Arbeiten von J.L. Mathien Lauweriks (1864-1932).
  • Sie heiraten im Arbeitszimmer von Karl Ernst Osthaus. Der Raum ist geeignet für Gesellschaften mit bis zu 20 Personen (Sitzgelegenheiten).
  • Eine geringe Anzahl an Stehplätzen ist vorhanden.
  • Bei schönem Wetter kann der Sektempfang im Garten der Jugendstil-Villa ausgerichtet werden.
  • Der Hohenhof steht nur Freitagnachmittag für Trauungen zur Verfügung.

Foto. Das Trauzimmer im Hohenhof mit dunklen, schweren Holzmöbeln.
Das Trauzimmer im Hohenhof.

Foto: Der Hohenhof von außen mit grauem Backstein und einer großen Rasenfläche vor dem Gebäude.
Der Hohenhof von außen.

Foto: Das Trauzimmer im Hohenhof mit einer Reihe Stühlen und einer dunklen Holzeinrichtung.
Das Trauzimmer im Hohenhof.

Foto: Der Außenbereich des Hohenhofs mit einer weitläufigen Rasenfläche.
Das Gelände des Hohenhofs.

  • Auf einer Länge von rund 2,5 Kilometern bildet das malerische Mäckingerbachtal, eines der schönsten Wiesentäler des westlichen Sauerlandes, den passenden Rahmen für ein Museum, in dem ein ebenso faszinierender wie lehrreicher Bogen von der Vergangenheit zur Gegenwart geschlagen wird. Auf einer Gesamtfläche von 42 Hektar dokumentiert das Freilichtmuseum in mehr als 60 historischen Gebäuden, Werkstätten und Fabrikbetrieben die Entwicklung zwischen 1780 und dem Ende des 19. Jahrhunderts.
  • Sie werden in der rustikalen Atmosphäre eines Fachwerkhauses getraut - ein idealer Ort für Gesellschaften bis zu 24 Personen.
  • In die direkt angrenzenden Remise können Sie zum Sektempfang einladen und in der malerischen Umgebung Ihre Hochzeitsfotos erstellen.
  • Auch Feiern sind in Absprache mit der Museumsgastronomie möglich.

Foto: Ein Trauzimmer mit hellem Holzboden und einer schmalen Sitzreihe.
Das Trauzimmer im Freilichtmuseum.

Foto: Mehrere Reihen Stühle im Trauzimmer im Freilichtmuseum.
Das Trauzimmer im Freilichtmuseum.

Foto: Blick nach vorne im Trauzimmer des Freilichtmuseums auf den Tisch für das Hochzeitspaar.
Blick auf den Tisch des/der Standesbeamt*in.

Foto: Das Freilichtmuseum mit mehreren Fachwerkhäusern.
Die Fachwerkhäuser im Freilichtmuseum.

Foto: Ein Brautstrauß liegt auf einem Tisch im Trauzimmer des Freilichtmuseums.
Das Ambiente im Trauzimmer des Freilichtmuseums.

  • Die Märkische Spezialitätenbrennerei im Hagener Süden, In der Asmecke 12, direkt an der B 54, bietet – frei nach dem Motto Bonum Bono (dem Guten das Gute) - authentische, hochwertige Spirituosen an.
  • Am Tag Ihrer Eheschließung gilt die Aufmerksamkeit jedoch ganz Ihnen. Sie haben die Möglichkeit, sich im Brennereiraum, umgeben von Fässern und Destilliergefäßen im rustikalen Ambiente das Ja-Wort zu geben.
  • Der Raum bietet Sitzgelegenheiten für 40 Personen und zehn Stehplätze.
  • Termine finden Sie unter dem Trauort "Hagener Süden".

Weitere Informationen zur Trauung PDF (451,6 kB)

Foto: Ein kupferner Braukessel im Trauzimmer der Brennerei.
Das Ambiente in der Märkischen Spezialitätenbrennerei.

Foto: Ein langer Raum mit steinernen Tischen und Brauereiwerkzeug.
Das Ambiente in der Brennerei.

Foto: Eine Nahaufnahme eines Braukessels.
Das Ambiente in der Brennerei.

Foto: Der Außenbereich der Brennerei mit einer hellen Wand aus Backstein.
Der Außenbereich der Brennerei.

  • 1998 wurde das Arcadeon durch den damaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement als "Haus der Wissenschaft und Weiter-bildung" in Halden seiner Bestimmung übergeben.
  • Die Trauungen finden im Raum "Kloster Neuburg" statt, der bis zu 60 Personen Platz bietet.
  • Die große Fensterfront eröffnet den Blick in den Park, der auch eine ideale Kulisse für Ihre Hochzeitsfotos bildet.
  • Das Haus verfügt zudem über ein breit gefächertes Angebot für Ihre individuelle Feier.
  • Wunschtermine an Freitagnachmittagen sind bitte nur in Abstimmung mit dem Arcadeon und dem Standesamt möglich.

Foto: Zwei Stühle mit einer Tüllschleife.
Die Stühle für das Hochzeitspaar im Arcadeon.

Foto: Ein großer Saal mit Fensterfront und mehreren Stuhlreihen.
Das Trauzimmer im Arcadeon.

Foto: Das Foyer im Arcadeon mit hohen Decken und Ledermobiliar.
Das Foyer des Arcadeon.

Foto: Das Arcadeon in der Außenansicht mit einer weitläufigen Parkanlage.
Der Park rund um das Arcadeon.

  • In verschiedenen Kirchen im Stadtgebiet - wie hier in der Kirche "Zum guten Hirten" können sich interessierte Paare seit 1999 nacheinander sowohl standesamtlich als auch kirchlich trauen lassen.
  • Zuerst hat der*die Standesbeamt*in das Wort. Im Anschluss findet an gleicher Stelle die kirchliche Trauung statt.
  • Die Vorteile, warum das Angebot so gut ankommt, liegen auf der Hand: Die Verwandten und Freund*innen müssen nur einmal anreisen, die Kleiderfrage stellt sich nur einmal und letztlich gibt es nur ein Hochzeitsdatum, das sich die Personen merken müssen.
  • Wunschtermine an Freitagnachmittagen sind bitte nur in Abstimmung mit den Kirchengemeinden und dem Standesamt möglich.

Foto: Eine kleine Kirche aus Backstein.
Die Evangelische Kirche in Dahl.

Foto: Ein Kirchengebäude vor blauem Himmel.
Die Kirchengemeinde "Zum guten Hirten"

  • Von Ostern bis zum 15.10. jeden Jahres (Schifffahrtssaison) verkehrt das Personenschiff "Freiherr vom Stein" auf dem Hengsteysee.
  • Die Trauungen werden im Fahrgastraum, der 50 Personen Platz bietet, mit Blick auf den See und die reizvolle landschaftliche Umgebung durchgeführt. Abfahrts- und Ankunftsstelle für die Traufahrten ist die Anlegestelle in Herdecke, Im Schiffwinkel 35.
  • Wunschtermine an Freitagnachmittagen sind bitte nur in Abstimmung mit dem Betreiber und dem Standesamt möglich

Foto: Ein Personenschiff auf einem breiten Fluss.
Das Personenschiff Freiherr vom Stein.

Foto: Das Innere des Personenschiffs mit einem Trauzimmer und mehreren Stuhlreihen.
Das Trauzimmer im Personenschiff Freiherr vom Stein.

Foto: Zwei Quietscheenten in Hochzeitskleidung sitzen auf einer Eheurkunde der Stadt Hagen.
Das Ambiente im Personenschiff.

Foto: Eine Schachtel mit Eheringen liegt neben einem Blumenstrauß.
Das Ambiente auf dem Personenschiff.

Ambientetrauungen und -termine

  • Die Buchung aller Termine nehmen Sie bitte über unseren Online-Traukalender vor. Hierüber ersehen Sie auch die Verfügbarkeit.
  • Die Reservierung ist immer nur für maximal ein Jahr im Voraus möglich.
  • Bei kurzfristigen Anfragen (bis zu sechs Wochen vorher) kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter *****@stadt-hagen.de
  • Die Ambientetermine werden im September des Vorjahres für das kommende Jahr festgelegt.
    • Die Freigabe zur Reservierung erfolgt voraussichtlich zum Ende des Monats und kann erst nach Rückmeldung und Bestätigung der Ambienteorte erfolgen.
    • Das genaue Datum für die Freigabe für das Jahr 2026 wird noch bekannt gegeben.
  • Es werden nur freie Termine angezeigt.
  • Sobald ein Termin reserviert worden ist, wird dieser nicht mehr angezeigt.
  • Es ist immer nur eine Reservierung pro Paar möglich.

Januar

  • in Planung

Februar

  • in Planung

März

  • in Planung

April

  • in Planung

Mai

  • in Planung

Juni

  • in Planung

Juli

  • in Planung

August

  • in Planung

September

  • in Planung

Oktober

  • in Planung

November

  • in Planung

Dezember

  • in Planung

Die Buchung aller Termine nehmen Sie bitte über unseren Online-Traukalender vor. Hierüber ersehen Sie auch die Verfügbarkeit. Die Reservierung ist immer nur für maximal ein Jahr im Voraus möglich. Bei kurzfristigen Anfragen (bis zu fünf Wochen vorher) kontaktieren Sie uns bitte über den Direktkontakt.

September

  • Freitag, 5. September: Freilichtmuseum
  • Samstag, 6. September: Trauzimmer
  • Samstag, 20. September: Schloss Hohenlimburg
  • Freitag, 26. September: Trauzimmer Hohenlimburg

Oktober

  • Freitag, 10. Oktober: Hohenhof
  • Samstag, 11. Oktober: Schloss Hohenlimburg
  • Freitag, 17. Oktober: Trauzimmer Hohenlimburg
  • Freitag, 24. Oktober: Wasserschloss Werdringen
  • Samstag, 25. Oktober: Trauzimmer

November

  • Freitag, 7. November: Wasserschloss Werdringen
  • Samstag, 8. November: Trauzimmer
  • Freitag, 14. November: Ambiente
  • Samstag, 15. November: Trauzimmer
  • Freitag, 21. November: Hohenhof
  • Samstag, 22. November: Trauzimmer

Dezember

  • Samstag, 6. Dezember: Trauzimmer
  • Freitag, 12. Dezember: Ambiente
  • Samstag, 13. Dezember: Trauzimmer

  • Die Trauungen im Trauzimmer im Rathaus an der Volme, Rathausstraße 13, finden dienstags bis freitags vormittags jeweils im halbstündigen Rhythmus statt ab 9 Uhr bis 11.30 Uhr (kein Servicezuschlag).

  • Die Samstagstrauungen im Trauzimmer im Rathaus an der Volme werden von 10 bis 12.30 Uhr im halbstündigen Rhythmus angeboten (zuzüglich Servicezuschlag).

  • Die Trauungen im Trauzimmer im Verwaltungsgebäude Hohenlimburg, Freiheitstraße 3 finden an jedem ersten Mittwoch im Monat vormittags statt (kein Servicezuschlag).
  • Zusätzlich bieten wir auch an bestimmten Freitagen nachmittags ab 14 Uhr bis zu drei Trauungen an (zuzüglich Servicezuschlag).
    • Diese Örtlichkeit kann auch im Zusammenhang mit dem frei wählbaren Ambienteort reserviert werden.

  • Die Schlosstrauungen finden im Fürstensaal des Hohenlimburger Schlosses und im Wasserschloss Werdringen statt.
  • Die Freitagstermine werden um 14 Uhr, 14.45 Uhr und 15.30 Uhr, die Samstagstermine um 10 Uhr, 10.45 Uhr, 11.30 Uhr und 12.15 Uhr durchgeführt.
  • An Samstagen kann die Uhrzeit variieren (zuzüglich Servicezuschlag und Raummiete)

  • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich Ihr Wunschtrauzimmer aus unserem Angebot selbst auszusuchen. Die Ambienteorte sind unter " Trauorte" aufgelistet.
  • Die Trauungen werden freitags um 14 und 15.30 Uhr und samstags um 11 Uhr, 12.30 Uhr und 14.00 Uhr durchgeführt (zuzüglich Servicezuschlag und je nach Örtlichkeit Raummiete).
  • Da es sich hier um Einzeltermine handelt, erfragen Sie bitte beim Ambienteort die Verfügbarkeit.

Ansprechpersonen und weitere Informationen

Hinweis: Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem Nachnamen des Mannes und bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach der älteren Person. Ihre Ansprechpersonen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 12 Uhr erreichbar.

F, O, P, U,W

  • Herr Kremser, Telefon 02331/207-3546, Rathaus I, Zimmer B. 111, E-Mail
  • Vertretuung Am - Az

E, T, Y

  • Frau Engel, Telefon 02331/207-2238, Rathaus I, Zimmer B. 118,
E-Mail

C, S

  • Frau Kopitz, Telefon 02331/207-3550, Rathaus I, Zimmer B. 114, E-Mail
  • Vertretung Aa - Ak

G, H, N

  • Herr Herbold, Telefon 02331/207-2598, Rathaus I, Zimmer B. 113, E-Mail
  • Vertretung Ala - Alz

B

  • Frau Bilgili-Ak, Telefon 02331 207-2955, Rathaus I, Zimmer B.108, E-Mail

D, L

  • Frau Krause, Telefon 02331/207-3510, Rathaus I, Zimmer B.108, E-Mail
  • Vertretung I Dienstag bis Freitag

M, R

  • Frau Stampka, Telefon 02331/207-3549, Rathaus I, Zimmer B. 110, E-Mail
  • Vertretung V

A, I, V

  • Zur Zeit nicht besetzt, bitte nutzen Sie den Direktkontakt unter *****@stadt-hagen.de, Telefon 02331 207 2628, Rathaus I, Zimmer B.109

J, K, Q, X, Z

  • Frau Fiebich, Telefon 02331/207-3542, Rathaus I, Zimmer B.112, E-Mail

  • Die Eheschließenden melden ihre Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt an.
  • Zusätzlich haben Sie aktuell die Möglichkeit der Anmeldung auf dem Schriftweg (Vordruck siehe unten) mit Anlage der erforderlichen Unterlagen. Hierfür steht Ihnen ein eigener Briefkasten für das Standesamt zur Verfügung (Rathausstraße 11, im Eingangsbereich auf der linken Seite).
  • Die Gebühr erfragen Sie bitte. Sobald ausländische Dokumente vorzulegen sind, klären Sie die Art der Anmeldung bitte mit dem*der Standesbeamt*in vorab. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Eheschließung auf dem Postweg oder gemeinsam anzumelden, besteht die Möglichkeit, die andere Person oder auch Dritte zu bevollmächtigen, die Anmeldung durchzuführen (Vordruck siehe unten).
  • Die Anmeldung zur Eheschließung muss immer beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden. Sollten Sie in Hagen wohnen, aber nicht hier heiraten, nutzen Sie bitte bevor Sie Unterlagen einreichen unseren Direktkontakt.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Trautermin komplett vorliegen, da ansonsten der reservierte Termin nicht zugesichert werden kann.
  • Die Teilnehmerzahl bei Trauungen ist abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Sie liegt aktuell bei 50 Personen im Trauzimmer Hagen, die anderen Trauorte variieren.

Hinweis: Das Standesamt arbeitet nur mit Dokumenten im Original.

Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Da die Anmeldung zur Eheschließung nur sechs Monate gültig ist, kann sie nicht früher als sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen. Sie sollte spätestens zwei Wochen vorher durchgeführt werden.
  • Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit Ihrer Ansprechperson. Der Termin für die Reservierung der Ambiente-, Schloss- und Samstagstrauungen wird Ende Oktober eines jeden Vorfahres mit den möglichen Terminen bekanntgegeben und kann dann ab dem benannten Stichtag für ein Jahr in die Zukunft reserviert werden.
  • Reservierungen sind über den Online-Traukalender möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung zur Eheschließung?

Eine Hochzeit bedeutet nicht nur Polterabend, Freudenfest und Blumenregen, sie ist zugleich ein offizieller, rechtsgestaltender Akt, der einer ganzen Anzahl von Gesetzen und Formvorschriften unterliegt. Die erforderlichen Unterlagen sind stark vom Einzelfall abhängig.

Daher sollten Sie sich in folgenden Fällen auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Standesamt nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen:

  • wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
  • wenn Sie im Ausland geboren sind
  • wenn Sie im Ausland verheiratet waren

Unter der Voraussetzung, dass Sie deutsche*r Staatsangehörige*r, in Deutschland geboren sind und nicht im Ausland verheiratet waren, benötigen Sie folgende Unterlagen:

1) Sie waren noch nicht verheiratet

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht erforderlich, wenn Sie in Hagen geboren sind)
  • Aufenthaltsbescheinigung, falls Sie nicht in Hagen wohnen

2) Sie waren einmal oder mehrfach verheiratet

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde mit Eheauflösungsvermerk der letzten Eheschließung
  • Nachweise über weitere Vorehen (Beispiel: Scheidungsurteil, Abschrift vom Familienbuch)
  • Aufenthaltsbescheinigung, falls Sie nicht in Hagen wohnen

3) Falls Sie Kinder haben

  • Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes

Den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt der Stadt, wo sie geboren sind für eine Gebühr ab 10 Euro (in NRW, die Gebühren in anderen Bundesländern sowie einigen Städten in NRW können abweichen). Sind Geburten, Vorehen in Hagen beurkundet worden, ist eine Vorlage der Urkunden bei der Anmeldung nicht erforderlich.

Die Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes.

Welche Gebühren muss ich bezahlen?

  • Die Grundgebühren betragen für deutsche Staatsangehörige 60 Euro für die Prüfung der Ehefähigkeit zuzüglich der Gebühren für die am Trautag ausgehändigten Urkunden (ab 15 Euro).
  • Bei Auslandsbeteiligung beträgt die Grundgebühr 90 Euro zuzüglich der Gebühren für Urkunden.
  • Wenn Sie nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt heiraten möchten, fallen weitere Gebühren bei dem Heiratsstandesamt an.
  • Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Kosten bei den Trauungen an besonderen Orten oder Zeiten.

Wofür benötige ich ein Ehefähigkeitszeugnis?

  • Die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen ist für die Eheschließung im Ausland. Es wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt und bescheinigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Unterlagen von beiden Verlobten benötigt. Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, erfragen Sie bitte bei bei den Ansprechpersonen.

Welche Gebühren werden erhoben?

  • Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Gebühren in Höhe von 60 Euro oder 90 Euro (bei Auslandsbeteiligung) erhoben.

Welche Besonderheiten gibt es?

  • Da für das Ehefähigkeitszeugnis verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor der geplanten Heirat an ihre Ansprechpersonen.

Was ist eine Nachbekundung?

  • Nach einer Eheschließung im Ausland kann die Nachbeurkundung der Eheschließung beantragt werden.
  • Damit kann die Eheschließung und die Namensführung mittels einer deutschen Personenstandsurkunde nachgewiesen werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Die antragsstellende Person muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Es ist vom Einzelfall abhängig, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich bei der oben genannten, zuständigen Stelle.

Die Namensführung in der Ehe richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

  • Hinweis: Seit dem 1. Mai 2025 ist das Namensrecht neu geregelt. Dann ist unter anderem die Führung von Doppelnamen zum Beispiel bei Eheschließung für beide Beteiligten oder bei Geburten von Kindern ein Doppelname gebildet aus den Namen der Eltern möglich.

Wird keine namensrechtliche Erklärung abgegeben, so behält jede Eheperson den von ihr zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.

  • Ehename: Die Ehepersonen können durch eine gemeinsame Erklärung entweder den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich.
  • Doppelname: Die Eheperson, deren Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen und damit einen Doppelnamen (mit Bindestrich) führen. Es ist nicht möglich, dass beide Ehepersonen den Doppelnamen führen. Besteht der Name einer Eheperson aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Namensführung gemeinsamer Kinder:Ein gemeinsames Kind, das noch keine fünf Jahre alt ist, erhält den Ehenamen der Eltern automatisch. Ist das Kind älter, muss es sich der Namensänderung durch eine Erklärung anschließen. Die Eltern geben diese Erklärung für das Kind im Rahmen der gesetzlichen Vertretung ab. Ist das Kind mindestens 14 Jahre alt, so kann es die Anschlusserklärung nur selbst mit Zustimmung der Eltern abgeben.Führen die Eltern keinen Ehenamen und wird die gemeinsame Sorge für das Kind durch die Eheschließung erstmalig begründet, so können sie innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen.
  • Eine oder beide Ehepersonen sind ausländische Staatsangehörige:Grundsätzlich führt in der Ehe jeder Eheperson seinen Namen nach dem Recht des Staates, dem er angehört. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit zum Beispiel deutsches Recht zu wählen, wenn einer der Ehepersonen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Da die Namensführung nach ausländischem Recht vom Einzelfall abhängig ist, ist in diesen Fällen mit den oben genannten Ansprechpersonen Kontakt aufzunehmen.

Welche Gebühren werden erhoben?

  • Die Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens ist in Zusammenhang mit der Eheschließung gebührenfrei. Wird die Erklärung später abgegeben, fallen Gebühren in Höhe von 35 Euro an. Gleiches gilt für die Bestimmung eines Doppelnamens.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Heirat

Wie bekomme ich einen Hochzeitstermin?

Wer ist für mich zuständig?

  • Die Zuständigkeit der Bearbeitung richtet sich nach dem aktuellen Namen des Mannes (bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem Namen des*der älteren Partner*in).
  • Für die Beratung in Bezug auf die benötigten Unterlagen werden folgende Daten von Ihnen Beiden benötigt: Vor– und Nachnamen, Geburtsort, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Angaben zu gemeinsamen Kindern.

Können wir zwei oder mehrere Hochzeitstermine reservieren?

  • Die Reservierung von einem Trautermin ist zulässig. Sollte dieser nicht gewünscht sein, kontaktieren Sie uns, um den Termin neu festzulegen.

Wie kann ich einen Termin verschieben oder absagen?

  • Sie können den*die zuständige*n Standesbeamt*in telefonisch kontaktieren (Montag bis Freitag von 11 bis 12 Uhr).

Wie schnell kann ich heiraten?

  • Das hängt von den freien Terminen ab und von den von Ihnen beizubringenden Unterlagen. Die Reservierung ist bereits ein Jahr vor dem Trautermin möglich. Kalkulieren Sie bitte die Zeit mit ein, um erforderliche Dokumente zu beschaffen. Hierbei sind Gültigkeitsfristen (zum Beispiel bei ausländischen Papieren) zu beachten. Hierzu berät Sie im Einzelfall der*die zuständige Standesbeamt*in.

Wir möchten kirchlich heiraten, was brauchen wir dafür?

  • Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kirchenverwaltung.

Wo findet die Trauung statt?

  • Die Adresse finden Sie auf Ihrer Terminbestätigung. Die Terminbestätigung erhalten Sie nachdem die Ehe hier verbindlich angemeldet wurde.

Ich/Wir wohne/n in Hagen, möchte/n aber woanders heiraten. Was muss ich tun?

  • Sprechen Sie mit dem beabsichtigten Eheschließungsstandesamt den Termin beziehungsweise die Vorgehensweise ab.
  • Die Ehe wird dort angemeldet, wo Sie mit Wohnsitz angemeldet sind. Mit dieser Anmeldung können Sie bundesweit heiraten. Die geprüfte Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Erfragen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vorab beim zuständigen Standesamt.

Ich/Wir wohne/n in Hagen, möchte/n aber im Ausland heiraten. Was muss ich tun?

  • Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten, brauchen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ, Gültigkeit sechs Monate ab Ausstellung). Dieses stellt das Standesamt für deutsche Staatsangehörige aus, die in Hagen leben oder deren letzter Wohnsitz in Hagen gewesen ist.

  • Da es sich hierbei um die Prüfung von Ehevoraussetzungen handelt, sind von beiden Beteiligten Originaldokumente vorzulegen. Bitte kontaktieren Sie das Standesamt im Vorfeld, welche Unterlagen benötigt werden.
  • Planen Sie den zeitlichen Faktor der Beschaffung der Unterlagen und der Prüfung im Standesamt mit ein.

  • Nicht in jedem Land wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Oftmals ist eine erweiterte Meldebescheinigung (stellt das Bürgeramt des Wohnsitzes aus) ausreichend. Erfragen Sie bitte bei den ausländischen Behörden, welche Unterlagen dort konkret benötigt werden.

  • Beachten Sie bitte, dass nicht jeder im Ausland bestimmte Ehename auch automatisch in Deutschland eingetragen wird. Je nach Möglichkeiten des ausländischen Namensrechtes ist eventuell eine zusätzlichen Ehenamensbestimmung bei den deutschen Behörden erforderlich. Ansonsten kann es dazu führen, dass Sie im Ausland eine andere Namensführung als in Deutschland haben.

Kann eine Trauung auch bei uns zu Hause/im Garten/im Restaurant stattfinden?

  • Es sind feststehende Örtlichkeiten an denen in Hagen geheiratet werden kann.
  • Ausnahme: Falls Ihr Gesundheitszustand eine Not- oder Krankenhaustrauung erforderlich macht, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Standesamt in Verbindung.

Wie viel kostet die standesamtliche Trauung? Wie kann ich bezahlen?

  • Die Gebühren variieren je nach Fall und Örtlichkeit. Jedes Paar hat unterschiedliche Voraussetzungen und Wünsche. Die Gebühren sind auf der hier veröffentlicht. Die Bezahlung kann bar, per EC oder bei schriftlichen Anmeldungen per Überweisung erfolgen.

Können wir nur eine Lebenspartnerschaft registrieren ohne zu heiraten?

  • Nein. In manchen EU-Ländern gelten eingetragene Partnerschaften als gleichwertig oder vergleichbar mit Ehen. In Deutschland gibt es nur eine Form „Ehe“. Bis zum 30. September 2017 existierte in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Ab dem 1. Oktober 2017 gibt es nur noch Ehe für Alle.

Ich bin Ausländer*in /ich habe eine Duldung, kann ich heiraten?

  • Heiraten kann ein ausländischer Staatsangehöriger, wenn er im Besitz eines gültigen Nationalpasses ist (für EU-Länder reicht auch die ID-Karte).
  • Ausnahme: Diejenige Person hat einen abgelaufen Nationalpass und ist Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und im Besitz eines Reiseausweises für Ausländer (den sogenannten blauen Pass).

Ich bin Ausländer*in und habe hier geheiratet, wie registriere ich meine Ehe im Ausland?

  • Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes in Deutschland (Generalkonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft).

Wer ist für mich zuständig?

  • Die Zuständigkeit der Bearbeitung richtet sich nach dem aktuellen Namen des Mannes (bei gleichgeschlechtlichen Paaren, nach dem Namen des*der älteren Partner*in).

  • Für die Beratung in Bezug auf die benötigten Unterlagen werden folgende Daten von Ihnen Beiden benötigt: Vor– und Nachnamen, Geburtsort, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Angaben zu gemeinsamen Kindern.

Ab wann können wir die Unterlagen einreichen?

  • Ihre Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Trautermin möglich. Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung immer am Standesamt eines Ihrer Wohnsitze erfolgen muss.

Wie viele Eheurkunden benötigen wir?

  • In der Regel stellt das Standesamt eine Eheurkunde aus (DIN A5 (6-fach-Lochung), DIN A4, oder mehrsprachig).

  • Sollten Sie weitere Urkunden benötigen, teilen Sie dem Standesamt mit wie viele Urkunden Sie benötigen. Erfragen Sie vorab, welche Stellen ein Original (zum Beispiel Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen, Konsulat) benötigen und wem eine Kopie ausreicht.

  • Eheurkunden können Sie nach Ihrer Trauung über den Online-Service beantragen.

Brauche ich ein Stammbuch/Kann ich ein Stammbuch bei Ihnen kaufen?

  • Früher war das Stammbuch vorzulegen, wenn ein Ehenachweis zum Beispiel von Ämtern und Behörden verlangt wurde. Heute reicht dazu die Eheurkunde, die dem Ehepaar überreicht wird.

  • Es gibt keine Pflicht ein Stammbuch zu haben. Heutzutage dient das Stammbuch als Ordner. Es gibt Stammbücher im Format DIN A5 oder DIN A4. Dort können Sie Ihre eigenen Geburtsurkunden, die Eheurkunde und die Urkunden der Kinder gesammelt hinterlegen.

  • Stammbücher erhalten Sie im freien Buchhandel oder über das Internet. Selbstverständlich können Sie auch selber kreativ sein.

Ich möchte einen Ehevertrag machen, für Dinge wie Gütertrennung, wie geht das?

  • In diesem Fall ist das Standesamt nicht zuständig. Bitte informieren Sie sich vor der Eheschließung bei einem Notar Ihrer Wahl.

Wann bekomme ich die Eheurkunde?

  • Ihre bestellte/n Eheurkunde/n bekommen Sie im Trauzimmer direkt nach der Zeremonie.

Muss ich mich selber beim Bürgeramt zur Änderung meines Familienstandes melden?

  • Darum brauchen Sie sich nicht kümmern. Das Standesamt sendet eine elektronische Mitteilung über die erfolgte Eheschließung an das zuständige Bürgeramt.

Muss ich sofort einen neuen Ausweis beantragen?

  • Sobald sich Ihr Name geändert hat, ist zeitnah ein neues Ausweisdokument beim Bürgeramt zu beantragen.

  • Einen neuen Führerschein müssen Sie nicht beantragen. Dieser ist lediglich eine Fahrerlaubnis in Verbindung mit einem gültigen Ausweis.

Wie ändere ich meine Steuerklasse?

  • Das Finanzamt gleicht über das Meldeprogramm ab, dass Sie verheiratet sind. Für die richtige Zuordnung der Steuerklassen kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.

Wie läuft die Trauung ab?

  • Im Rathaus an der Volme melden Sie sich zuerst 20 Minuten vor dem Beginn der Trauung im Vorzimmer.
  • Bei allen anderen Trauorten wird der Standesbeamte auf Sie zukommen.
  • Eine Trauung dauert ca. 15 bis 20 Minuten.

Wer wird mein*e Standesbeamt*in sein? Gibt es ein Vorgespräch?

  • Es findet kein Vorgespräch statt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung werden bei der Anmeldung der Eheschließung festgestellt.

  • Eine standesamtliche Trauung hat einen offiziellen Charakter. Es handelt sich nicht um eine Hochzeitsfeier. Die Eheschließung beim Standesamt ist vor allem frei von sämtlichen religiösen Hintergründen.

  • Aus organisatorischen Gründen steht leider nicht vorher fest, welche*r Standesbeamt*in am Tag Ihrer Eheschließung anwesend sein wird. Sie können aber selbstverständlich mit Ihrem für die Anmeldung zuständigen Standesbeamten Ihre Wünsche telefonisch besprechen.

  • Damit die Trauung weniger offiziellen Charakter hat, haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Informationen stichpunktartig (zum Beispiel Kennenlernen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede, besondere Erlebnisse) per E-Mail oder Post hier spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung einzureichen. Diese Leistung ist gebührenfrei und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Wir bemühen uns jedoch natürlich Ihre standesamtliche Trauung in netter, weniger offizieller Atmosphäre zu gestalten.

Kann ich mir eine*n Standesbeamt*in aussuchen, ich will nicht von einem Mann/einer Frau getraut werden?

  • Nein, dies ist leider aus den organisatorischen Gründen nicht möglich. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Wahl eine*r Standesbeamt*in.

Muss ich Trauzeugen mitbringen oder vorher mitteilen?

  • Seit dem 1. Juli 1998 kann man in Deutschland ohne Trauzeug*in heiraten.
  • Sie können jedoch traditionsgemäß gemeinsam jeder eine*n Trauzeug*in benennen. In diesem Fall werden Sie gebeten, die Trauzeug*innen im Vorfeld mitzuteilen. Sie erhalten dazu nach der Anmeldung eine gesonderte Information.

Müssen bei der Trauung Ringe getauscht werden?

  • Ob Sie Ringe tauschen möchten, liegt bei Ihnen. Falls ja, dürfen Sie das natürlich gerne nach dem Ja-Wort tun. Ein Ringtablett steht zur Verfügung.

Gibt es Sektempfang oder ist ein Sektempfang erlaubt?

  • Beim selbstorganisierten Sektempfang im Gebäude und im Freien bitten wir um Rücksichtnahme auf andere Hochzeitspaare. Bitte halten Sie den Eingang für den Notfall frei.

Was müssen wir am Tag der Eheschließung mitbringen und wann müssen wir da sein?

  • Sie, als Hochzeitspaar, und gegebenenfalls die Trauzeug*innen müssen sich am Tag der Eheschließung ausweisen.
  • Bringen Sie deshalb Ihre Ausweispapiere, gegebenenfalls Ringe und gute Laune mit. Bitte erscheinen Sie mit Ihren Gästen 20 Minuten vor dem Traubeginn.

Kann ich vor dem Trauzimmer parken?

  • Leider sind keine Parkplätze für das Hochzeitspaar oder für den*die Standesbeamt*in direkt am Trauort vorgesehen. In der Rathausstraße 13 dürfen Sie vor dem Gebäude halten, allerdings nur zum Ein- und Aussteigen. Bitte weichen Sie auf die in der Nähe liegenden Parkplätze/Parkhäuser aus.

Stellen Sie einen Fotografen zur Verfügung?

  • Leider bieten wir diesen Service nicht an. Sie können Ihre Freund*innen/Verwandte bitten oder sich an eine*n Berufsfotograf*in wenden (Internet, Fotogeschäft, etc.).

Dürfen Fotos/Videos gemacht werden?

  • Sie dürfen gerne in Abstimmung mit dem*der vor Ort anwesenden Standesbeamt*in fotografieren. Bitte beachten Sie die hierzu vom Standesamt zur Verfügung gestellte Merkblätter.

Gibt es Blumen oder sonstige Dekoration im Trauzimmer? Darf ich eigene Dekoration/Blumen mitbringen?

  • Alle Trauorte sind mit Blumen geschmückt. Das Trauzimmer im Rathaus an der Volme wird jede Woche mit einem frischen Blumengesteck geschmückt. Falls Sie eigene kleinere Dekorationswünsche haben, kontaktieren Sie Ihre* Standesbeamt*in bitte vorab.

Gibt es eine musikalische Begleitung/Livemusik?

  • Im Trauzimmer gibt es ein E-Piano, dass Sie nutzen können. Zudem steht eine Anlage zur Verfügung (CD, USB, Bluetooth, evtl. benötigte Anschlusskabel bitte mitbringen).

  • Bei Trauungen im Schloss Werdringen, im Trauzimmer Hohenlimburg, auf dem Schiff oder in der Kirche gibt es keine musikalische Begleitung. Hier können Sie Ihre eigene Musikbegleitung, falls gewünscht, selbst organisieren.
  • Im Schloss Hohenlimburg gibt es eine Musikanlage (CD). Bitte die Aufstellung mit der dortigen Verwaltung absprechen.
  • Von dem*der vor Ort anwesenden Standesbeamt*in wird die Musik in der Regel beim Einzug, bei der Unterschrift auf der Niederschrift und der Gratulation eingesetzt. Es stehen Instrumentalmusik und einige Evergreen Kompositionen zur Verfügung. Aus verständlichen Gründen kann nicht jeder Musikgeschmack abdeckt werden. Am Besten, falls Sie sich die Musikbegleitung wünschen, bringen Sie das Gewünschte mit.

Können wir Reis/Konfetti, etc. streuen? Einen Rosenbogen aufbauen?

  • Leider ist das Streuen von Reis/Blumen/Konfetti, etc. nicht erlaubt.

Dürfen Hunde bei der Trauung dabei sein?

  • Hunde sind im Trauzimmer erlaubt. Ihr Hund muss von einer geeigneten Person an der Leine gehalten werden. Als gefährlich eingestufte Hunde – die oft auch als Kampfhunde oder Listenhunde bezeichnet werden – müssen einen Maulkorb tragen. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Ablauf der Trauung ungestört erfolgen kann.

Gebühren ab Januar 2025

  • Bei jeder Trauung fallen gesetzliche Gebühren an. Diese betragen für deutsche Staatsangehörige 60 Euro für die Prüfung der Ehefähigkeit und 15 Euro für die am Trautag ausgehändigte Urkunde, also insgesamt 75 Euro. Bei weiteren Urkunden erhöht sich die Gesamtgebühr entsprechend.
  • Bei Auslandsbeteiligung betragen die Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit 90 Euro zuzüglich der Urkunden.
  • Wenn Sie nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt heiraten, fallen zusätzliche Gebühren bei dem Heiratsstandesamt an. Die Gebühr erfragen Sie bitte dort.
  • Für die Trauungen an besonderen Orten oder zu besonderen Zeiten fallen zusätzliche Kosten an.

ÖrtlichkeitServicezuschlagRaummieteGesamtkosten
Samstagstrauungen:
Trauzimmer Rathaus an der Volme
150 Euro0 Euro150 Euro
    
Schlosstrauungen:
Schloss Hohenlimburg
150 Euro280 Euro (ab 2026: 350 Euro)430 Euro (ab 2026: 500 Euro)
Wasserschloss Werdringen150 Euro180 Euro330 Euro
    
Ambiente-und Stadtteiltrauungen:
Märkische Spezialitätenbrennerei KG
150 Euro200 Euro350 Euro
Freilichtmuseum150 Euro200 Euro350 Euro
Arcadeon150 Euro250 Euro400 Euro
Schiff "Freiherr vom Stein"150 EuroNach Vereinbarung mit dem*der Schiffseigner*inNach Vereinbarung mit dem*der Schiffseigner*in
Trauzimmer Rathaus Hohenlimburg freitags150 Euro0 Euro150 Euro
Hohenhof150 Euro160 Euro310 Euro
Evangelische Kirchengemeinden, Gemeinde Herz-Jesu in Dahl und Rummenohl und Auferstehungsgemeinde in Rummenohl150 EuroAuf Anfrage 
Lounge im Osthaus Museum150 Euro350 Euro500 Euro

Downloads

Merkblatt: Über das Trauzimmer PDF (67,6 kB) Merkblatt: Bild- und Videoaufnahmen PDF (46,0 kB)
Rathaus an der Volme

Standesamt Hagen

Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten: nur nach Terminvereinbarung

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