- Die Eheschließenden melden ihre Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt an.
- Zusätzlich haben Sie aktuell die Möglichkeit der Anmeldung auf dem Schriftweg (Vordruck siehe unten) mit Anlage der erforderlichen Unterlagen. Hierfür steht Ihnen ein eigener Briefkasten für das Standesamt zur Verfügung (Rathausstraße 11, im Eingangsbereich auf der linken Seite).
- Die Gebühr erfragen Sie bitte. Sobald ausländische Dokumente vorzulegen sind, klären Sie die Art der Anmeldung bitte mit dem*der Standesbeamt*in vorab. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Eheschließung auf dem Postweg oder gemeinsam anzumelden, besteht die Möglichkeit, die andere Person oder auch Dritte zu bevollmächtigen, die Anmeldung durchzuführen (Vordruck siehe unten).
- Die Anmeldung zur Eheschließung muss immer beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden. Sollten Sie in Hagen wohnen, aber nicht hier heiraten, nutzen Sie bitte bevor Sie Unterlagen einreichen unseren Direktkontakt.
- Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Trautermin komplett vorliegen, da ansonsten der reservierte Termin nicht zugesichert werden kann.
- Die Teilnehmerzahl bei Trauungen ist abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit. Sie liegt aktuell bei 50 Personen im Trauzimmer Hagen, die anderen Trauorte variieren.
Hinweis: Das Standesamt arbeitet nur mit Dokumenten im Original.
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Da die Anmeldung zur Eheschließung nur sechs Monate gültig ist, kann sie nicht früher als sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen. Sie sollte spätestens zwei Wochen vorher durchgeführt werden.
- Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit Ihrer Ansprechperson. Der Termin für die Reservierung der Ambiente-, Schloss- und Samstagstrauungen wird Ende Oktober eines jeden Vorfahres mit den möglichen Terminen bekanntgegeben und kann dann ab dem benannten Stichtag für ein Jahr in die Zukunft reserviert werden.
- Reservierungen sind über den Online-Traukalender möglich.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung zur Eheschließung?
Eine Hochzeit bedeutet nicht nur Polterabend, Freudenfest und Blumenregen, sie ist zugleich ein offizieller, rechtsgestaltender Akt, der einer ganzen Anzahl von Gesetzen und Formvorschriften unterliegt. Die erforderlichen Unterlagen sind stark vom Einzelfall abhängig.
Daher sollten Sie sich in folgenden Fällen auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Standesamt nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen:
- wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
- wenn Sie im Ausland geboren sind
- wenn Sie im Ausland verheiratet waren
Unter der Voraussetzung, dass Sie deutsche*r Staatsangehörige*r, in Deutschland geboren sind und nicht im Ausland verheiratet waren, benötigen Sie folgende Unterlagen:
1) Sie waren noch nicht verheiratet
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht erforderlich, wenn Sie in Hagen geboren sind)
- Aufenthaltsbescheinigung, falls Sie nicht in Hagen wohnen
2) Sie waren einmal oder mehrfach verheiratet
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde mit Eheauflösungsvermerk der letzten Eheschließung
- Nachweise über weitere Vorehen (Beispiel: Scheidungsurteil, Abschrift vom Familienbuch)
- Aufenthaltsbescheinigung, falls Sie nicht in Hagen wohnen
3) Falls Sie Kinder haben
- Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes
Den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt der Stadt, wo sie geboren sind für eine Gebühr ab 10 Euro (in NRW, die Gebühren in anderen Bundesländern sowie einigen Städten in NRW können abweichen). Sind Geburten, Vorehen in Hagen beurkundet worden, ist eine Vorlage der Urkunden bei der Anmeldung nicht erforderlich.
Die Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes.
Welche Gebühren muss ich bezahlen?
- Die Grundgebühren betragen für deutsche Staatsangehörige 60 Euro für die Prüfung der Ehefähigkeit zuzüglich der Gebühren für die am Trautag ausgehändigten Urkunden (ab 15 Euro).
- Bei Auslandsbeteiligung beträgt die Grundgebühr 90 Euro zuzüglich der Gebühren für Urkunden.
- Wenn Sie nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt heiraten möchten, fallen weitere Gebühren bei dem Heiratsstandesamt an.
- Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Kosten bei den Trauungen an besonderen Orten oder Zeiten.