Welche Unterlagen brauche ich?
- Die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen können je nach Einzelfall sehr verschieden sein und richten sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit.
Generell gilt:
- Verheiratete Paare, benötigen die Heiratsurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzung), eigene Geburtsurkunden und gültige Ausweise oder Pässe (gegebenenfalls Aufenthaltstitel).
- Nicht verheiratete Paare, benötigen die eigenen Geburtsurkunden (gegebenenfalls mit Übersetzung) und gültige Ausweise oder Pässe (gegebenenfalls Aufenthaltstitel). Ebenso, wenn bereits geschehen, die Erklärungen über die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht.
- Ein Aufenthaltstitel ist kein Ausweisdokument. Bitte legen Sie daher immer auch den Heimatpass vor.
Wie müssen Unterlagen eingereicht werden?
- Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Werden die Unterlagen schriftlich eingereicht, werden nur deutsche Ausweise/ deutsche Pässe in Kopie und alle anderen Unterlagen im Original benötigt.
- Bei ausländischen Pässen und Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Vorsprachetermin. Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von für das Oberlandesgericht zugelassenen Übersetzenden ein.
Wann ist die Urkunde fertig?
- Das Standesamt kann erst tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei schriftlichen vollständigen Anträgen wird es so schnell wie möglich nach Posteingang bearbeitet und versendet.
- In der Regel sind das drei Tage.
Wo beantrage ich Kindergeld und Elterngeld?
- Die Anträge können postalisch bei entsprechenden Stellen eingereicht werden.
- Kindergeld: Agentur für Arbeit Iserlohn, Familienkasse, Brausestraße 13-15, 58636 Iserlohn
- Elterngeld: Versorgungsamt für den Bereich Dortmund, Bochum und Hagen, Untere Brinkstraße 80, 44141 Dortmund.
Wo finde ich die Anträge für Kindergeld und Elterngeld?
- Die entsprechenden Formulare zur Beantragung des Kindergeldes und Elterngeldes finden Sie auch zum Herunterladen auf den entsprechenden Seiten.
- Alternativ können Sie sich dort auch telefonisch erkundigen:
- Kindergeld 0800/4555530;
- Elterngeld 0231/500.
Was ist mit dem Einwohnermeldeamt und der Steuer-ID?
- Ihr Kind wird automatisch beim Hauptwohnsitz der Kindesmutter angemeldet. Von dort erfolgt die Meldung an die Finanzbehörde. Die Steuer-ID erhalten Sie automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern. Dies kann jedoch einige Wochen dauern. Der Stand der Bearbeitung kann vom Standesamt nicht eingesehen/beeinflusst werden.
Hat mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Sofern ein Elternteil am Tag der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hat, erhält das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber erhalten Sie keinen besonderen Nachweis vom Standesamt.
- Haben die Eltern beide ausländische Staatsbürgerschaften, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Standesamt erhält hierüber eine Mitteilung von der Ausländerbehörde.
- Sofern Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, werden Sie hierüber schriftlich informiert.
- Die Anmeldung bei Ihrem Heimatkonsulat erfolgt nicht automatisch. Das liegt in Ihrer eigenen Zuständigkeit.
Welche Urkunden erhalte ich nach der Beurkundung?
- Sie erhalten vom Standesamt Geburtsurkunden für folgende Zwecke gebührenfrei ausgestellt:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Schwangerschafts- und Mutterschaftshilfe
- Des Weiteren können Ihnen für private Zwecke gebührenpflichtige Urkunden ausgestellt werden (14 Euro pro Urkunde; jede weitere am gleichen Tag ausgestellte Urkunde 7 Euro).
Was mache ich, wenn ich nicht alle Dokumente für die Beurkundung meines Kindes habe?
- Sollten die notwendigen Unterlagen zur Beurkundung nicht vorhanden sein, kann nicht direkt eine Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt werden. Das weitere Vorgehen ist im Einzelfall abzusprechen.
Kann ich die Unterlagen für die Beurkundung/Anmeldung meines Kindes schriftlich einreichen?
- Falls Sie in Hagen geheiratet haben oder bereits Ihr älteres Kind in Hagen geboren wurde, so können Sie die Unterlagen in der Regel schriftlich einreichen. Die vollständigen schriftlichen Unterlagen werden schnellstens bearbeitet und sofort an Sie versendet.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Die schriftliche unterschriebene Geburtsanzeige im Original
- Kopien der Ausweise (können auch gemailt werden)
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
- Den Briefumschlag mit den Unterlagen können Sie in den Briefkasten des Standesamtes (im Gebäude, Montag bis Donnerstag zwischen 6.30 und 19 Uhr, Freitag bis 13 Uhr) in der Rathausstraße 11 im Innenbereich auf der linken Seite einwerfen.
- Sie erhalten drei kostenlose Urkunden nach Hause zugeschickt (für die Beantragung des Kindergeldes, Elterngeldes und für die Mutterschaftshilfe/Krankenkasse).
Ich brauche doch noch eine Urkunde extra, wie kann ich diese bekommen?
- Die Geburtsurkunde können Sie online bestellen. Sie können die Urkunde auch persönlich in der Urkundenstelle abholen. Öffnungszeiten siehe unter Urkundenanforderung.
Ich brauche eine internationale Urkunde für mein Kind (Formular A), wie kann ich diese bekommen?
- Die internationale Urkunde (Formular A) ist eine mehrsprachige Urkunde. Die mehrsprachige Geburtsurkunde können Sie online bestellen.