Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Die ärztliche Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil (grün) und vertraulicher Teil (rot)), gemäß Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 25.07.2003 – III 7-0261.1-,
- Die Sterbefallanzeige, gegebenenfalls mit Freigabe durch die Staatsanwaltschaft,
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit immer der Pass der verstorbenen Person (als Staatsangehörigkeitsnachweis) und der aktuelle elektronische Autenthaltstitel, sofern vorhanden.
Die Vorlage der weiteren Unterlagen ist abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person:
Ledige Person (die Person war noch nie verheiratet):
- Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister. Bei ausländischen Geburtsurkunden wird zusätzliche eine Übersetzung von einer amtlich anerkannten Person, die übersetzt, benötigt, es sei denn, die Geburtsurkunde ist mehrsprachig ausgestellt.
- Über die Internetseite
www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.deerhalten Sie eine Übersicht der in Deutschland anerkannten Dolmetscher*innen und Übersetzenden.
Die Person war verheiratet:
- Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen, ist die Vorlage einer der folgenden Ehe- oder Heiratsurkunden ausreichend. Maßgebend ist hierbei die zuletzt geschlossene Ehe:
- Bei einer Eheschließung bis zum 31. Dezember 2008: Heiratsurkunde bzw. Abschrift vom Familienbuch
- Wurde die Ehe nach dem 31. Dezember 2008 geschlossen (ab 2009) so müssen zusätzlich zur Eheurkunde die Geburtsurkunden der Eheleute vorgelegt werden. Alternativ ist ein beglaubigter Eheregisterauszug ausreichend.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist die Heiratsurkunde im Original mit einer von einer amtlich anerkannten Person, die übersetzt, gefertigten Übersetzung vorzulegen. Falls die Heiratsurkunde mehrsprachig ausgestellt ist, kann auf eine Übersetzung verzichtet werden. Bitte auch hier gegebenenfalls die entsprechenden Geburtsurkunden (mit Übersetzung) beifügen.
Die verstorbene Person war verwitwet:
- Ehe- oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde im Original
- Alternativ einen beglaubigten Auszug vom Eheregister (Heirats-/Familienbuch) mit dem Eheauflösungsvermerk.
- Bei ausländischen Urkunden ist ergänzend die Übersetzung einer amtlich anerkennten Person, die übersetzt, vorzulegen.
Die verstorbene Person war geschieden:
- Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil beziehungsweise -beschluss mit dem Vermerk über die Rechtskraft der Ehescheidung. Alternativ reicht ein Auszug aus dem Eheregister mit dem Eheauflösungsvermerk aus.
- Wurde die Ehe im Ausland geschieden bedarf es gegebenenfalls einer besonderen Anerkennung der im Ausland geschiedenen Ehe. Aufgrund der Besonderheiten in einigen Ländern kann dies hier nicht abschließend aufgeführt werden. In Zweifelsfragen setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung
Die verstorbene Person hatte eine Lebenspartnerschaft begründet:
- Lebenspartnerschaftsurkunde und gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Die Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person wurde aufgelöst:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde der verpartnerten Person oder
- Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Eine Eheperson wurde für tot erklärt:
- Wurde eine Eheperson bereits für tot erklärt, so muss die Heiratsurkunde und der Gerichtsbeschluss über die erfolgte Todeserklärung vorgelegt werden.
Beim Standesamt I in Berlin (auch als Hauptstandesamt bezeichnet), gibt es eine Sammlung der amtsgerichtlichen Todeserklärungs- und Todesfeststellungsbeschlüsse.
- Sofern Unklarheit über eine bereits erfolgte Todeserklärung vorliegt, kann beim Standesamt I in Berlin der entsprechende Nachweis von Ihnen angefordert werden.
- Anschrift: Standesamt I in Berlin: Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin (Mitte), Telefon: 030/90 269-0, Fax: 030/90 269-5245