Urkundenanforderung
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Urkundenanforderung

Egal ob Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde oder mehrsprachige Urkunde – für Hagener*innen, die eine Personenstandsurkunde benötigen, ist das Hagener Standesamt die richtige Anlaufstelle. Darüber hinaus stellt es auf Anfrage beglaubigte Ausdrucke aus den jeweiligen Registern aus.

Auf einen Blick
  • Für eine persönliche Vorsprache bei der Urkundenstelle des Standesamtes Hagen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
  • Urkundenbestellungen können Sie online auf dieser Seite vornehmen.
  • Die Bezahlung ist per PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung möglich.

Formulare zur Urkundenanforderung

Urkundenanforderung mit Überweisung per Paypal und Kreditkarte

Urkundenanforderung mit Überweisung

Kontakt zur Urkundenanforderung

  • Für eine direkte Kontaktaufnahme stehen Ihnen die Mitarbeitenden unter *****@stadt-hagen.de und telefonisch täglich (Montag bis Freitag) in der Zeit von 11 bis 12 Uhr zur Verfügung.
  • Für eine Online-Urkundenbestellung nutzen Sie bitte die Formulare

Formulare:

Urkundenbestellung (Zahlung mit Paypal und Kreditkarte)

Urkundenbestellung (Zahlung per Überweisung)

Hinweis: Die Buchstabenzuordnung richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens.

A-F, I

  • Frau Ganczorz, Telefon 02331/207-5130, Frau Kubas, Telefon 02331/207-2848, E-Mail

K,W-Z

  • Frau Mutz, Telefon 02331/207-3547, E-Mail

L-O

  • Frau Spataro, Telefon 02331/207-5121, E-Mail

H,J,P-S

  • Frau Birkelbach, Telefon 02331/207-3548, E-Mail

G,Sch,St,T-V

  • Frau Schwarz, Telefon 02331/207-5857, E-Mail

Informationen zur Urkundenanforderung

Hinweis: Urkunden können nur von in Hagen beurkundeten Personenstandsfällen (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) ausgestellt werden. Der Wohnsitz ist hierfür nicht entscheidend.

Es gibt folgende Arten von Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
  • Mehrsprachige Urkunde

Hinweis bei Sterbefällen:

Die Daten der Auskunftgebenden oder nächsten Angehörigen sind nicht aus der Sterbefallanzeige zu ersehen. Die Daten werden nur an das Finanzamt (Veranlagung Erbschaftssteuer) und an das Zentrale Testamentsregister übermittelt. Es ergeben sich aus der Sterbefallanzeige keine anderen Angaben als aus der Sterbeurkunde oder dem beglaubigten Ausdruck aus dem Sterberegister.

  • bei einer persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie eine formlose schriftliche Anforderung
  • alle Anforderungen für eine Ausstellungsanforderung per E-Mail finden Sie im Anforderungsformular am Seitenende

  • Die Urkunden kosten 15,00 Euro (jede weitere gleichartige Urkunde 7,50 Euro).
  • Bei persönlichen Vorsprachen (nach Terminvereinbarung) sind die Gebühren bar oder per EC-Karte zu entrichten.
  • Bei formlosen schriftlichen Anforderungen kann ein Verrechnungsscheck beigefügt werden
  • Die Gebühren können, ebenso wie bei Anforderungen per E-Mail, auch überwiesen werden auf das Konto Nr.: 100 000 444 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr, BLZ: 45050001, Verwendungszweck "Kassenzeichen: 203599000010, Name, Vorname". IBAN DE23 4505 0001 0100 0004 44, BIC WELADE3HXXX

Hinweis zum Zahlungsablauf

  • Da die Zusendung der Urkunden erst nach Zahlungseingang erfolgt, können Sie den Zahlbeleg übermitteln, um diese zu beschleunigen.
  • Urkunden können nicht als Download heruntergeladen werden.
  • Derzeit muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen gerechnet werden. Von Rückfragen bitten wir höflichst abzusehen.

Hinweise zu Urkundenbestellungen über andere Internetseiten und Drittanbieter

  • Beachten Sie bitte, dass diese Bestellungen nicht bearbeitet werden können. Bitte nutzen Sie die Urkundenbestellformulare vom Standesamt.
  • Dort bereits entstandene Kosten verbleiben zu Ihren Lasten. Diese stehen in keiner Verbindung mit den beim Standesamt anfallenden Gebühren.

Ich wohne in Hagen, bin aber nicht hier geboren oder habe hier geheiratet. Wo erhalte ich meine Urkunde?

  • Urkunden bekommt man bei dem Standesamt, in dessen Bereich man geboren ist, geheiratet hat oder der Sterbefall eingetreten ist. Der Wohnsitz ist hierfür nicht entscheidend.

Ich habe eine Urkunde bestellt, sie jedoch noch nicht bekommen. Woran kann das liegen?

  • Die Urkunde wird erst nach Eingang der Zahlung der Gebühr übersandt. Prüfen Sie bitte, ob Sie die Zahlung veranlasst haben und senden Sie den Beleg an das Standesamt.

Kann auch jemand für mich die Urkunde abholen?

  • Ja, aber nur mit Vollmacht und Ausweis von Ihnen.

Rathaus an der Volme

Standesamt Hagen

Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten: nur nach Terminvereinbarung

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