Hinweis: Urkunden können nur von in Hagen beurkundeten Personenstandsfällen (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) ausgestellt werden. Der Wohnsitz ist hierfür nicht entscheidend.
Es gibt folgende Arten von Personenstandsurkunden:
- Geburtsurkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
- Mehrsprachige Urkunde
Hinweis bei Sterbefällen:
Die Daten der Auskunftgebenden oder nächsten Angehörigen sind nicht aus der Sterbefallanzeige zu ersehen. Die Daten werden nur an das Finanzamt (Veranlagung Erbschaftssteuer) und an das Zentrale Testamentsregister übermittelt. Es ergeben sich aus der Sterbefallanzeige keine anderen Angaben als aus der Sterbeurkunde oder dem beglaubigten Ausdruck aus dem Sterberegister.