Beschwerden von Verbrauchende werden entgegengenommen und verfolgt. Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts werden von den Verwaltungsmitarbeitenden der Abteilung geahndet. Bei Straftaten werden die Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Sie haben ein Lebensmittel, das verdorben oder ekelerregend ist oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist? Sie beanstanden den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Kennzeichnung? Es ist Ihr gutes Recht, derartige Dinge zu beanstanden.
Dabei sollten Sie uns folgendes mitteilen:
Jeder begründeten Beschwerde wird amtlich nachgegangen, sei es durch Kontrollen oder amtlichen Probeentnahmen.
Bei den schädlichen Mikroorganismen ist zu unterscheiden zwischen lebensmittel-verderbenden und krankheitserregenden Keimen:
Wie vermehren sich Keime und Mikroorganismen?
Was Mikroorganismen am meisten beeinflusst, sind Hitze und Kälte: Sie behindern die Vermehrung dieser Mikroorganismen oder machen sie sogar unmöglich. Geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Erregern sind daher vor allem.
Kühlen und Gefrieren töten die Keime nicht ab - die Kälte hindert Mikroorganismen allerdings daran, sich zu vermehren.
Die folgenden Regeln gelten für alle, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben - sei es, dass Sie Lebensmittel herstellen, Lebensmittel verarbeiten oder Lebensmittel verkaufen. Die Regeln sollen Ihnen nicht die Arbeit erschweren, sondern Ihnen zeigen, worauf es ankommt, damit es bei Ihrer Arbeit hygienisch einwandfrei zugeht. Im Interesse Ihrer Kundschaft - und im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit!
Im folgenden Merkblatt finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen bei der Inbetriebnahme von Schankanlagen.
Werden diese Vorsichtsmaßnahmen beachtet, kann die Rohmilch als unbedenkliches Nahrungsmittel angesehen werden.
Keimzahl weniger als 100 000 /Kubikmeter
Geometrisches Mittel über zwei Monate bei mindestens zwei Probenahmen je Monat
Zellgehalt weniger als 400.000/Kubikmeter
Geometrisches Mittel über drei Monate bei monatlich mindestens einer Probenahme
Gebührenpflichtig sind
Gebührenfrei sind nach wie vor
Wie hoch ist die Gebühr?
Erste Variante: Die Kontrolltätigkeit vor Ort dauert bis zu 60 Minuten
Zweite Variante: Kontrolltätigkeit vor Ort dauert länger als 60 Minuten
Auszug aus dem Allgemeinen Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:
Tarifstellen
6.1.1.1
Hinweis:
6.1.1.2
Werden Amtshandlungen der Tarifstelle 23 außerhalb der Dienststunden veranlasst, so erhöhen sich die Gebühren. Spezielle Bestimmungen in Tarifstellen zu Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeit bleiben unberührt.
a) an Samstagen, am 24. Dezember und 31. Dezember (ganztägig) sowie an sonstigen Werktagen in dem Zeitraum zwischen 19 und 7 Uhr um einen Aufschlag von 25 Prozent
b) an Sonn- und Feiertagen um einen Aufschlag von 50 Prozent.
Spezielle Bestimmungen in den Tarifstellen zu Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeit bleiben unberührt.
6.1.1.3
6.1.1.4
Regelmäßige Überwachung
6.1.1.4.1
6.1.1.4.1.1
6.1.1.4.1.2
höheren Dienst 84 Euro
gehobenen Dienst 70 Euro
mittleren Dienst 61 Euro
einfachen Dienst 44 Euro.“
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Öffnungszeiten: montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr