Berufsleben
Auf dieser Seite

Berufsleben

Auf einen Blick
  • Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf ist die Anlaufstelle für erwerbstätige schwerbehinderte Menschen.
  • Auch Arbeitgebende und Betriebs- und Personalräte können sich an die Fachstelle wenden.
  • Die Schwerbehindertenvertretung informiert über begleitende Hilfen und den Kündigungsschutz.
Foto: Ein Mann und eine Frau im Rollstuhl besprechen gemeinsam einen Stapel unterlagen, die auf einem Tisch liegen.
Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ist für Arbeitgeber*innen, für erwerbstätige Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung, für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute die Anlaufstelle vor Ort.

Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf

Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ist für Arbeitgebende, für erwerbstätige Menschen mit Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung, für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute die Anlaufstelle vor Ort.

  • Schwerbehinderung: Eine Schwerbehinderung haben Personen dann, wenn sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
  • Menschen mit Behinderung, bei denen ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde, können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichstellen lassen.

Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf bietet folgende Leistungen an:

Sonderkündigungsschutz

  • Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes sowie insbesondere Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung als örtlicher Träger des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.
  • Die Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sind beim LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.
  • Mehr Informationen erhalten Sie beim LWL-Inklusionsamt
  • Das Antragsformular finden Sie hier

Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

  • Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Menschen mit Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung und Arbeitgebende im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben (beispielsweise notwendige (technische) Hilfen am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzausstattung).
  • Beratung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung sowie Arbeitgebende im Rahmen der begleitenden Hilfen.
  • Ziel der begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile durch individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
  • Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach Maßgabe der §§ 160 Abs. 5 und 185 Abs. 3 Nr. 2 a des Sozialgesetzbuches -Neuntes Buch- (SGB IX) i.V.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).

Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

  • Weitere Informationen zur Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) finden Sie hier

Beratung über weitere Hilfsmöglichkeiten durch die Fachstelle oder gegebenenfalls auch andere Rehabilitationsträger

  • Wichtig ist, dass Arbeitgebende beziehungsweise Beschäftigte sich rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme mit der Fachstelle in Verbindung setzen.
  • Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Fachstelle werden keine Gebühren erhoben.
  • Alle Interessierten können sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.
  • Unsere Räumlichkeiten sind selbstverständlich barrierefrei.
  • Über für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigte Unterlagen informieren wir Sie gerne vorab.

Die Hagener Innenstadt von oben.

Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf

Fachbereich Jugend und Soziales

Rathaus II

Berliner Platz 22, 58089 Hagen

Ansprechpersonen:

  • Frau Arens, Zimmer: A.417, Telefon: 02331/207-3027
  • Frau Chhan, Zimmer: A.417, Telefon: 02331/207-2899
  • Frau Uhlig (Gruppenleitung), Zimmer: A.409, Telefon: 02331/207-3704

Zur Internetseite des Fachbereichs