Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf bietet folgende Leistungen an:
Sonderkündigungsschutz
- Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes sowie insbesondere Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung als örtlicher Träger des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.
- Die Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sind beim LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.
- Mehr Informationen erhalten Sie beim
LWL-Inklusionsamt
- Das Antragsformular finden Sie
hier
Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
- Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Menschen mit Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung und Arbeitgebende im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben (beispielsweise notwendige (technische) Hilfen am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzausstattung).
- Beratung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung sowie Arbeitgebende im Rahmen der begleitenden Hilfen.
- Ziel der begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile durch individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
- Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach Maßgabe der §§ 160 Abs. 5 und 185 Abs. 3 Nr. 2 a des Sozialgesetzbuches -Neuntes Buch- (SGB IX) i.V.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Weitere Informationen zur Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) finden Sie
hier
Beratung über weitere Hilfsmöglichkeiten durch die Fachstelle oder gegebenenfalls auch andere Rehabilitationsträger
- Wichtig ist, dass Arbeitgebende beziehungsweise Beschäftigte sich rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme mit der Fachstelle in Verbindung setzen.
- Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Fachstelle werden keine Gebühren erhoben.
- Alle Interessierten können sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.
- Unsere Räumlichkeiten sind selbstverständlich barrierefrei.
- Über für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigte Unterlagen informieren wir Sie gerne vorab.