Hagen Barrierefrei
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Hagen Barrierefrei

Auf einen Blick
  • Barrieren in Gebäuden, Geschäften und Lokalen der Volmestadt abbauen – das ist das Ziel von „Hagen Barrierefrei“.
  • Welche Einrichtungen barrierearm sind, kennzeichnet ein weißer Pfeil auf gelbem Grund.
  • Alle wichtigen Informationen finden Sie gebündelt auf dieser Seite.

Ziele der Aktion "Hagen barrierefrei"

  • Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.
  • Unterhalb der geltenden DIN-Normen - ohne diese zu unterwandern - Verbesserungen für behinderte Menschen oder Personen mit anderen (unter anderem altersbedingten) Einschränkungen zu erreichen.
  • Einrichtungen - gegebenenfalls mit Einschränkungen - grundsätzlich nutzbar zu machen und möglichst niemanden von dem Zugang und der Nutzung auszuschließen.
  • Hinsichtlich der Beachtung der Belange behinderter Menschen ein generelles Umdenken zu erreichen und darüber mehr und mehr die immer noch bestehenden „Barrieren in den Köpfen“ abzubauen.

Grundkriterien

Mit dem Signet des gelben Pfeils gekennzeichnete Einrichtungen erfüllen immer fünf Grundkriterien:

  • Der stufenlose Zugang erfolgt möglichst über den Haupteingang, im Ausnahmefall über einen Nebeneingang, wobei anlegbare Rampen oder ein Treppenlift, der auch mit Elektrorollstuhl nutzbar sein muss, als Hilfsmittel akzeptiert werden.

  • Für die Türbreite gilt bei Neubauten 90 Zentimeter gemäß DIN 18040 Teil 2 in der aktuell gültigen Fassung.
  • Bei Umbauten und Anpassungen im Altbaubestand sind Kompromisslösungen möglich, die eine Mindestbreite von 80 Zentimetern erlauben.

  • Im Neubau müssen nach DIN 18040 Teil 2 Bewegungsflächen von 150 mal 150 Zentimetern sowie Gangbreiten von 90 Zentimetern eingehalten werden.
  • Die Maße im Altbaubestand sollen sich nach Möglichkeit ebenfalls an der DIN 18040 Teil 2 orientieren, jedoch können im Einzelfall bei Bewegungsflächen auch Abweichungen bis zu wenigstens 120 mal 120 Zentimetern toleriert werden.

  • Gefährliche Glastüren und Stufen sollen für sehbehinderte Menschen kontrastoptimierte Markierungen aufweisen.

  • Das können für sehbehinderte Menschen taktile Leitstreifen, Sprachmodule in Aufzügen oder Informationen in Brailleschrift bzw. erhabene Zeichen sein.
  • Für hörbehinderte Menschen zum Beispiel sind visuelle Informationen wünschenswert.
  • Bei Bedarf wird grundsätzlich Unterstützung und Hilfe für alle Menschen mit Behinderungen durch Personal angeboten.

Symbol: Das Symbol von "Hagen Barrierefrei" ist ein großer, nach oben gerichteter Pfeil.
Der gelbe Pfeil ist das Symbol von "Hagen barrierefrei"

Einrichtungsspezifische Kriterien

Auf den folgenden Seiten finden Sie die zusätzlichen einrichtungsspezifischen Anforderungen für Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser, Gaststätten, Sparkassen, Banken, Postämter, Hotels, Theater, Kinos, Freilichtbühnen, Konzertsäle, Museen, Ausstellungen, Galerien, Öffentliche Verwaltungen, Schwimmbäder, Bahnhöfe, Arzt- und Therapiepraxen, Medizinische Einrichtungen. Außerdem wurden Empfehlungen und Erwartungen formuliert, die mit der Vergabe des Signets eng verbunden sind.

Flexible Drehkreuze

  • Drehkreuze müssen leicht zu öffnen sein.
  • Sie dürfen nicht festgeschraubt oder durch Regale / Waren verstellt sein.
  • Sie müssen leicht wegklappbar sein.

Ausreichend große Bewegungsflächen zwischen Auslagen und Regalen

  • Regale und Warenauslagen dürfen nicht zu eng gestellt werden und müssen einen Durchgang von mindestens 90 Zentimetern frei lassen.
  • Es muss ausreichende Bewegungsfläche für Personen im Rollstuhl und Menschen mit Kinderwagen vorhanden sein.

Mindestens eine rollstuhlgerechte Umkleidekabine

  • Eine rollstuhlgeeignete Umkleidekabine sollte 150 mal 150 Zentimeter, mindestens aber 140 mal 140 Zentimeter aufweisen.

Breiter Durchgang für Rollstühle / Kinderwagen an mindestens einer Kasse

  • Mindestens ein Kassendurchgang muss eine Breite von 90 Zentimetern (gegebenenfalls 80 Zentimeter) für Rollstühle oder Kinderwagen haben.
  • Diese Kasse ist grundsätzlich und vorrangig mit Personal besetzt zu halten.

Personelle Hilfen beim Einkaufen

  • Blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch Personen im Rollstuhl erhalten bei Bedarf grundsätzlich Hilfe durch fachkundiges Personal.

In Kaufhäusern zusätzlich: Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche

  • Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 Zentimeter (besser 90 Zentimeter) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung).
  • Waschbecken müssen mindestens 25 Zentimeter (besser 35 Zentimeter) tief unterfahrbar sein.

Angemessene Anzahl stufenlos erreichbarer und unterfahrbarer Tische

  • Bei Verwendung von Podesten muss gewährleistet sein, dass eine angemessene Zahl von Tischen für Gäste im Rollstuhl stufenlos - gegebenenflals mit Rampe - erreichbar ist, wobei eventuell bestehende Bereiche zum Rauchen und zum Nichtrauchen zu beachten sind.

Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche

  • Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 cm (besser 90 cm) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung)
  • Waschbecken müssen mindestens 25 cm (besser 35 cm) tief unterfahrbar sein.

Mindestens ein barrierefreier Geldautomat / Kontoauszugsdrucker oder — solange nicht vorhanden — Unterstützung durch Fachpersonal

  • Ein barrierefreier Geldautomat kann sowohl von Personen im Rollstuhl als auch von blinden und sehbehinderten Menschen ohne fremde Hilfe bedient werden.
  • Falls nicht vorhanden, muss unterstützendes Fachpersonal zur Verfügung stehen.

Mindestens ein barrierefreies Zimmer

  • Bei Hotelneubauten müssen in Berlin sogar 10 Prozent der Zimmer sowie die dazu gehörigen Nebenräume barrierefrei zugänglich sein.

Barrierefreie Nasszelle mit Dusche (Bodenmulde) und/oder Wanne mit Einstiegshilfe, Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche

  • Die Dusche mit Duschsitz oder -hocker und Haltegriffen muss stufenlos erreichbar sein.
  • Für eine Badewanne ist eine Einstieghilfe und ausreichende Bewegungsfläche erforderlich.
  • Waschbecken sollen mindestens 40 Zentimeter tief unterfahrbar sein.

Angemessene Anzahl im Bestuhlungsplan ausgeweisener Rollstuhlplätze

  • In öffentlich zugänglichen Veranstaltungsorten müssen 1 Prozent der Plätze, mindestens aber zwei Plätze für Personen im Rollstuhl zur Verfügung stehen.

Induktionsschleife für hörbehinderte Menschen

  • Zur standardmäßigen Ausstattung eines modernen Veranstaltungsortes gehört eine Induktionsschleife.

Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche

  • Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 Zentimeter (besser 90 Zentimeter) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung).
  • Waschbecken müssen mindestens 25 Zentimeter (besser 35 Zentimeter) tief unterfahrbar sein.

Ausreichend große Bewegungsflächen zwischen den Exponaten

  • In Museen und Ausstellungen müssen alle Bereiche auch im Rollstuhl erreicht werden können.

Nicht zu hohe Vitrinen

  • Vitrinen sollen mit Rücksicht auf kleinwüchsige und rollstuhlfahrende Menschen möglichst nicht höher als 85 Zentimeter sein.

Die Gebäude müssen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein

  • Aufzüge mit ausreichender Bewegungsfläche und nach Möglichkeit mit Sprachausgabe.

Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche

  • Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 Zentimeter (besser 90 Zentimeter) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung).
  • Waschbecken müssen mindestens 25 Zentimeter (besser 35 Zentimeter) tief unterfahrbar sein.

Hilfsmittel zum Erreichen des Schwimmbeckens

  • Duschrollstühle sowie Lifte / Lifter oder Schrägen, die ins Wasser führen, müssen vorhanden sein.

Stufenlos erreichbare Umkleideräume und Duschen (Bodenmulde)

  • Die Dusche mit Duschsitz oder -hocker und Haltegriffen muss stufenlos erreichbar sein.

Stufenlos erreichbare Toiletten mit ausreichend großen Bewegungsflächen

  • Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 Zentimeter (besser 90 Zentimeter) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung).
  • Waschbecken müssen mindestens 25 Zentimeter (besser 35 Zentimeter) tief unterfahrbar sein.

Stufenloser Zugang zu den Bahnsteigen über Aufzüge oder Rampen

  • Aufzüge mit Sprachausgabe und taktilem Bedienungstableau in einer Höhe von circa 85 Zentimetern.

Blindenleitsystem auf den Bahnsteigen

  • Kontrastoptimierte und taktile Führung entlang der Bahnsteigkante sowie zu den Ausgängen und zum Aufzug.

Höhenverstellbare / flexible Untersuchungsmöbel

  • (Untersuchungsliegen, Gynäkologische Stühle, Stühle einer Praxis für Zahnmedizin) Bei der Notwendigkeit des Umsetzens aus dem Rollstuhl in einen Behandlungsstuhl, (zum Beispiel bei Augen- oder HNO-Ärzten*Ärztinnen) müssen die Armlehnen wegklappbar sein oder eine ausreichende Bewegungsfläche für einen Rollstuhl (Behandlung ohne Umsetzen) vorhanden sein.

Umkleidemöglichkeiten

  • Ausreichend breite Umkleidekabine oder Umkleidemöglichkeit in einem Behandlungsraum.

Stufenlos erreichbare Toilette mit ausreichend großer Bewegungsfläche

  • Links und / oder rechts neben dem Toilettenbecken wird eine mindestens 80 Zentimeter (besser 90 Zentimeter) breite Rollstuhlstellfläche benötigt (gegebenenfalls Vorhalten einer Toilettensitzerhöhung).
  • Waschbecken müssen mindestens 25 Zentimeter (besser 35 Zentimeter) tief unterfahrbar sein.

Foto: Das Einkaufszentrum "Rathaus Galerie".
Auch in Hagener Einkaufszentren wird die Aktion "Hagen Barrierefrei" umgesetzt

Teilnahme und Signetvergabe

  • Die Aktion „Hagen barrierefrei“ soll unter Beteiligung der unterschiedlichsten Akteur*innen durchgeführt werden.

  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Eine Feststellung der Barrierefreiheit erfolgt nur auf Antrag der jeweiligen Einrichtung / Firma - unter Beteiligung der jeweiligen vertretenden Person.

  • Die Feststellung übernimmt ein (ehrenamtliches) Begehungsteam, das auch die Entscheidung über die Signetvergabe trifft.
  • Um die erforderliche Beteiligung der Betroffenen sicherzustellen, setzt sich das Begehungsteam zusammen aus dem Vorsitzenden des Behindertenbeirates, jeweils einem Mitglied der Arbeitsgruppe des Behindertenbeirates „Bauen und Verkehr“ und der Behindertenkoordinatorin der Stadt Hagen.
  • Die Qualifizierung aller Mitglieder des Begehungsteams wird durch entsprechende Unterweisungen - insbesondere hinsichtlich der maßgeblichen Kriterien für die Signetvergabe – sichergestellt.

Um eine entsprechende Signalwirkung zu erreichen, soll zunächst mit einigen städtischen Einrichtungen begonnen werden (Rathäuser, Emil-Schumacher-Museum und so weiter). Entscheidend für die weitere Umsetzung sind jedoch die Anbietenden von Dienstleistungen vor Ort. Diese sollen direkt oder über ihre Dachverbände angesprochen, sensibilisiert und zum Mitmachen motiviert werden.

  • Bedingung für die Vergabe des Signets ist die Erfüllung des Kriterienkatalogs, gegebenenfalls verbunden mit der Möglichkeit, noch bestehende Mängel in Abstimmung mit dem Begehungsteam im Rahmen des Verfahrens nach und nach zu beseitigen.
  • Für die Umsetzung ist die Einrichtung selbst verantwortlich.
  • Als Maßstab gilt die Nutzbarkeit für alle Menschen.
  • Dabei ist es unvermeidbar, dass manchmal im Einzelfall auch kleinere Einschränkungen akzeptiert oder geringe Hilfen in Anspruch genommen werden müssen.
  • Das Signet ist kein Zertifikat für DIN-gerechtes barrierefreies Bauen!
  • Es bildet vielmehr nur die vorhandene barrierefreie Nutzbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen - bezogen auf die maßgeblichen Kriterien - ab.
  • Geschäftsleuten bietet das Signet die Möglichkeit, mit der bereits bestehenden barrierefreien Gestaltung ihrer Räumlichkeiten beziehungsweise Lokalitäten zu werben und damit neue Kundenkreise zu gewinnen.
  • Je mehr Signets im Stadtgebiet zu sehen sind, desto größer ist der Anreiz, noch bestehende Barrieren abzubauen; auch da, wo es nicht unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Das Verfahren für die Signetvergabe ist für die Einrichtungen kostenfrei!
  • Für alle mit einem Signet ausgezeichneten Einrichtungen gelten grundsätzlich folgende Empfehlungen und Erwartungen, die mit der Vergabe des Signets eng verbunden sind:
    1. Es besteht Toleranz und Hilfsbereitschaft gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Problemen.
    2. Das Mitführen beziehungsweise die Anwesenheit von Blindenführhunden oder Rollstuhl-Begleithunden ist in der Einrichtung erlaubt.
    3. Zusätzliche, zum Teil temporäre Angebote für seh- und hörbehinderte Menschen sind vorhanden.

Anmeldung für "Hagen Barrierefrei"

Antragsformular "Hagen Barrierefrei" PDF (40,8 kB)